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Praxis & Recht

Festzuschuss

Synonym: feste Zuschüsse, befundorientierte Festzuschüsse · Englisch: fixed (benefit) grants

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Festzuschüsse sind eine Form der Vergütung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatzmaßnahmen. Sie stellen feste Geldbeträge dar, die der Patient für eine klar definierte zahnärztliche Leistung erhält. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten, während der Restbetrag – abhängig von der gewählten Versorgung (z. B. herausnehmbarer Zahnersatz, festsitzende Kronen, keramische oder implantatgetragene Versorgungen) – vom Patienten selbst getragen werden muss.

Der Zuschussbetrag wird befundorientiert berechnet, d. h., er richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und nicht nach der konkreten Therapieform. Zusätzliche Bonusregelungen ermöglichen eine Erhöhung des Festzuschusses, wenn der Patient regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat.

Die Einführung befundorientierter Festzuschüsse erfolgte 2005, nachdem frühere Modelle (z. B. mit sachleistungsbezogener Eigenbeteiligung) geändert wurden. Festzuschüsse bieten eine kalkulierbare Basisvergütung, ohne jedoch die tatsächlich entstehenden Behandlungskosten vollständig abzudecken.

Formen der Festzuschüsse:

  1. Befundorientierte Festzuschüsse: Zuschüsse basieren auf einem festgelegten Betrag für spezifische zahnmedizinische Befunde, z. B. den Ersatz eines fehlenden Zahnes.
  2. Therapiebezogene Festzuschüsse: Diese Form berücksichtigt die gewählte Therapieform und die damit verbundenen Kosten. Sie wurde jedoch zugunsten der befundorientierten Regelung aufgegeben.

Das System der Festzuschüsse zielt darauf ab, Transparenz und Kostensicherheit für Versicherte und Leistungsträger zu gewährleisten, während es den Patienten in die Verantwortung für die Wahl der Versorgung nimmt.