Amalgam
Synonym: Metall-Legierung mit Quecksilber · Englisch: amalgam, mercury alloy
Amalgam entsteht, indem ein Feilungspulver (Alloy; i.d.R. Silber u. Zinn) etwa im Verhältnis 1:1 mit Quecksilber verrieben wird (sog. Trituration). Dieses universell - aus kosmetischen Gründen im nichtsichtbaren Bereich - zu verwendende Füllungsmaterial wird i.d.R. als "Silberamalgam" ("Edelamalgam") verarbeitet; das früher in der Kinderzahnheilkunde eingesetzte Kupferamalgam ist inzwischen nicht mehr zugelassen. Nach Schätzungen wurden im Jahr 2000 in Deutschland etwa 20 Tonnen Amalgam verarbeitet, um Kariesfolgen (Zahndefekte) wieder zu beheben. A. wird im plastischen Zustand in die Kavität eingebracht und durch "Stopfen" (manuell o. maschinell) verdichtet ( Amalgamkondensation); es weißt nach Aushärtung eine große Stabilität und Kantenfestigkeit auf. Unter den gebräuchlichen Füllungsmaterialien gilt A. als "gutmütig" zu verarbeiten, da es z.B. nicht die strenge Trockenheit der Kavität und ihrer Umgebung wie bei den Komposites benötigt, weil es kaum einen Randspalt kennt, eine äußerst lange Haltbarkeit besitzt (meist länger als 10 Jahre), bakterienfeindlich ist (Kariesvorbeugend; oligodynamische Wirkung) und nicht zuletzt zu einem akzeptablen Preis eingegliedert werden kann. Was genau änderte sich zum 1. Juli 20 ; Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung:
-- Ab dem 1. Juli 20 sind Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich auch bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren als zuzahlungsfreie Versorgung möglich. Mit dieser Regelung im BEMA wird das grundsätzliche Amalgamverbot der EU-Quecksilber-Verordnung bei den betroffenen Patientengruppen umgesetzt.
-- Damit wird eine Möglichkeit für den Zahnarzt geschaffen, bei diesen Versichertengruppen eine rechtssichere Versorgung zu gewährleisten.
-- Erachtet der Zahnarzt in Abstimmung mit dem Patienten eine Versorgung mit Amalgam wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse im jeweiligen Einzelfall als zwingend notwendig, kann wie bisher eine Versorgung mit Amalgam erfolgen.
-- Die Entscheidung, welches Füllungsmaterial zur Anwendung kommt, trifft der Zahnarzt, wie bisher, im jeweiligen Einzelfall. Die Neuregelung im BEMA für die Kompositversorgung im Seitenzahnbereich schafft daher eine weitere Möglichkeit der Versorgung, die jedoch nicht die einzig zwingende Versorgungsvariante darstellt. Die Minamata-Konvention (Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs) ist der Auslöser für die neue EU-Quecksilber-Verordnung, welche ab 01.01.20 gilt. Wichtige Eckpunkte der EU-Verordnung sind: Ab dem 1. Januar 2019 darf A. nur noch in vordosierter und verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von losem Quecksilber durch Zahnärzte ist verboten. Ab dem 1. Juli 20 darf A. nicht mehr für die Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig. Amalgamabscheider (gesondertes Stichwort) sichere Entsorgung (siehe unter Amalgamabscheider) Bemerkenswert ist, dass Zahnärzte und deren Assistenzpersonal, welche früher fast ausschließlich A. als Füllungsmaterial verarbeitet haben und durch den täglich zigfachen Umgang damit schwer krank sein müssten, keine nachweisbaren Gesundheitsstörungen bei sachgemäßer Verarbeitung erlitten haben. Wissenschaftlich nicht belegt ist die Notwendigkeit von aufwendige Schutzmaßnahmen beim Entfernen alter Amalgamfüllungen; Besondere Schutzmaßnahmen beim Entfernen alter Amalgamfüllungen?. Zu beachten ist, dass eine Entfernung nur feucht ( Spray) und unter Absaugung - so wie allgemein seit jeher üblich - erfolgen soll.
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