Zahnwissen-Lexikon
Ga - Gm![]() ![]() |
GABA
Abk. von Goldene Apotheke Basel; auch unter dem ehemaligen
Fa.-Namen Wybert bekannt. Bedeutender Hersteller von
Mundhygieneartikel (z.B. elmex™,
meridol™).
http://www.gaba.ch
Gable Biegung
gable blend; engl. Ausdruck für Giebelbiegung; Begriff aus der
kieferorthopädischen Behandlungstechnik mit festsitzenden Apparaturen (
Edgewise-Technik) zur
körperlichen Bewegung
von Zähnen, besonders um einem Kippen der Zähne in Zahnlücken vorzubeugen.
Gähnen
engl.: yawn(ing); reflexartiges maximales
Mundöffnen bei
gleichzeitiger tiefer und sekundenlang auf dem Höhepunkt beharrender Einatmung
Galenik
pharmazeutische Technologie, engl.: galenism; nach dem griech.
Arzt Galenus von Pergamon benannter Begriff für die Wissenschaft, welche sich
mit technischer Prüfung und Formgebung (Zubereitung, in der ein Wirkstoff dem
Körper zugeführt wird; Pulver, Tabletten, Hilfsstoffe usw.) von
Arzneistoffen befasst.
Im Gegensatz dazu versteht man unter Galenika oder galenischen
Arzneimitteln (galenics; galenicals), deren Zubereitungen meist pflanzlichen
Ursprungs sind, Sie liegen meist als Extrakte und Tinkturen vor und enthalten
die Wirkstoffe in ihrer natürlichen Zusammensetzung.
Pharmakon
die individuelle Medikamentendosis finden und einstellen
Galerieschiene ,
Kappenschiene
Galvanisieren ,
Galvanisation, Galvanostegie
Galvanismus
im Mund, "Elektrogalvanismus", elektrische Mundströme, "Mundbatterie", engl.:
oral galvanism; Oberbegriff für Pseudodiagnosen,
die davon ausgehen, dass die zwischen versch. Metallen im Mund bestehenden
Strömchen (galvanisches Element) für eine Vielzahl von Erkrankungen direkt oder indirekt zuständig
sind.
Je nach Zusammensetzung des Metalle (
Legierung) und der diese umspülende Elektrolyte (in der Hauptsache
Speichel) ergeben sich unterschiedliche
Potentiale, deren Differenz als elektrische Spannung in Volt gemessen werden
kann; es werden Werte bis zu 1.000 mV angegeben - man spricht von einem
galvanischen Element. Nach physikalischen Prinzipien kann ein Strom nur dann
fließen, wenn neben dem Elektrolyt eine weitere leitende Verbindung
besteht. Dies kann ein direkter Kontakt der versch. Metalle (auch kurzzeitig
beim Zusammenbiss) oder der elektrisch
äußerst schwache Weg über Zahn-Kieferknochen-Zahn sein. Folge dieses
Stromflusses sind Korrosionen, welcher
i.d.R. nur unter dem Mikroskop zu beobachten sind, wobei die unedlere Legierung
mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Empfindliche Patienten können diese
Strömchen meist durch Beeinträchtigung des Geschmacks ("Batteriegeschmack",
Geschmack nach Stanniolpapier) spüren, andere klagen über
Zungen- und
Schleimhautbrennen. In wie weit diese Strömchen unseren Körper beeinflussen ist
wissenschaftlich nicht gesichert; krankhafte Veränderungen der Strombahnen im
Körper konnten bisher seriös nicht nachgewiesen werden.
Messbare Körperbelastungen werden bei einem direkten Kontakt
Edelmetall-Amalgam
festgestellt, wobei sich das Amalgamgemisch auflöst - dieser Effekt ist bei
alten Amalgamfüllungen vernachlässigbar, bei frischen dagegen stark ausgeprägt.
Deshalb gilt, dass nie eine frische Amalgamfüllung neben eine bestehende
Edelmetall-Legierung gelegt werden darf. Unter den Aspekten eines vorbeugenden
Gesundheitsschutzes sollten sich generell nicht im Potential verschiedene
Metalle zusammen in der Mundhöhle befinden. Angestrebt wird unter reinen
Bioverträglichkeitsaspekten zusätzlich eine metallfreie Mundhöhle - allerdings
ist dieser Wunsch zahntechnisch wie auch unter finanziellen Gesichtspunkten
bisher Utopie
Elektrosensibilität,
Ionen-Zahnbürste,
Nocebo-Effekt,
Spannungsreihe v. Metallen
Galvanostegie
"Galvanisieren", "Vergolden",
Plattieren, engl.: galvanostegia,
gold-plating, gilding; überziehen von metallischen Gegenständen (oder
solchen, die z.B. durch Auftragen einer Lackschicht leitend gemacht wurden) mit einer
dünnen metallischen Haftschicht (meist aus einem Edelmetall wie Gold
("Glanzvergoldung"), im
Dentallabor auch mit anderen Metallen, z.B. Kupfer = Verkupfern). In der
ZHK umstrittenes Verfahren, um
unedle (NEM)
oder gering mit Edelmetall legierte
Werkstoffe (z.B. Metallbasis,
Kronen) "höherwertig" zu machen.
Umstritten deshalb, weil durch Abrasionen
des dünnen Überzugs bei Beanspruchung der Grundstoff bald wieder Kontakt zur
Mundhöhle hat.
Diffusionsvergoldung,
Galvanotechnik,
Legierung
Galvanotechnik Galvanoplastik, Galvanoforming, engl.: electroplating procedure, electroforming; Seit 1986 erprobte Technik zur Herstellung von Zahnersatzarbeiten aus reinem Gold und Keramik, was im höchsten Maß zu dern Biokompatibilität beiträgt; auf dem Markt u.a. bekannt unter dem Namen AGC® System (AGC = Auro Galva Crown; Fa. Wieland Dental + Technik). Die Herstellung im Dentallabor läuft wie folgt ab: Der im Labor hergestellte Zahnstumpf aus Spezialgips wird doubliert und dieses Doppel in einem galvanischen Bad mit einer arbeitsfähigen Goldschicht (<200µm; = ca. ½ Gramm Feingold/Krone) versehen (Galvanoplastik). Dieser doppelte Zahnstumpf wird dann zerstört und es bleibt ein äußerst exaktes, passgenaues Goldgerüst übrig (Galvanoplastik), welches in einem speziellen Aufbrennverfahren mit der eigentlichen Keramik versehen wird. Bedingt durch die geringe Schichtdicke des Goldes ist es einmal möglich, dass bei der Präparation weniger gesunde Zahnsubstanz geopfert werden muss, zum anderen kann die aufgebrannte Keramik dicker gearbeitet werden, was sich positiv auf die Ästhetik auswirkt. Aus Stabilitätsgründen ist bei dieser Technik bei Inlays häufig ein kosmetisch störender Goldrand zu sehen (Werbeslogan: "die mit dem Goldrand"); zahnmedizinisch vorteilhaft ist bei dieser störenden Optik, dass die Goldränder zu einer Optimierung des Randschlusses, an den Zahn "anfiniert" werden können; ein breiterer Einsatz in der Praxis ist bisher (2004) nicht erfolgt. Neben Inlays und Onlays können mit der G. auch Einzelkronen, Doppelkronen und nach Herstellerangaben auch kleinere Brücken angefertigt werden. Im Vergleich zu normalen Metallgüssen, welche fast immer Gaseinschlüsse (Lunker und Poren) aufweisen und so die Legierung störungsanfällig und biologisch minderwertig machen, zeichnen sich mit G. hergestellte Gerüste durch die ausgezeichnete Homogenität nur eines Edelmetalls aus. ![]() ![]() |
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Gamma-2-Phase
Sn8Hg; besonders korrosionsanfälliges Produkt konventioneller
Amalgame. Beim Erhärten von Amalgam
treten unterschiedliche Legierungsphasen auf, wobei es unter anderem zur Bildung
einer Gamma-2-Phase kommen kann. Diese "Zinn-Quecksilber-Phase" zählt zu den
korrosionsanfälligsten Legierungsphasen; die Anwendung von Gamma-2-haltigen
Amalgamen ist in D nicht mehr zulässig.
Ganglion Nervenknoten, pl.: Ganglien, von einer Kapsel umschlossene Anhäufung von Nervenzellen, engl.: do.; als Verdickung des Nervensystems, in der die Zellkörper der Nervenzellen (Ganglienzellen) konzentriert vorhanden sind. In der ZHK von Bedeutung ist das Ganglion Gasseri oder auch Ganglion trigeminale als sensibler Teil des V. Hirnnervs (Trigeminus). Eine der "Schaltzentralen" im Verlauf eines Nerven. ![]() |
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Gangrän
Pulpagangrän,
"Brand", "Faulbrand", (eitriger) Zerfall des
Zahnnervs, eitrige Pulpennekrose, engl.:
gangrene; durch Bakterieninfektion zerfällt die abgestorbene
Zahnpulpa
(entstanden durch bakterielle, chemische o. physikalische Reize) faulig unter
Freisetzung von Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff im Sinne einer
sog. Kolliquationsnekrose. Ursache ist
meist eine unbehandelte
Caries profunda. Da bei einer (von der
Kaufläche her) geschlossenen Pulpenhöhle
ein Entweichen dieser Gase nach außen hin nicht möglich ist, kommt es zu einem
Austritt über das Foramen apicale an der
Wurzelspitze ( Apex) in den den Zahn
umgebenden Kieferknochen. Es zeigen sich
die Anfangsstadien einer
Parodontitis apicalis, welche bei langsamem Fortschreiten der Infektion
manifest wird und vom Körper in Form eines
Granuloms abgekapselt wird, und/oder es entwickelt sich ein akuter, meist
äußerst schmerzhafter Prozess (Parodontitis apicalis acuta) mit einer
Klopfempfindlichkeit und einem "Längerwerden" des betroffenen Zahnes. In diesem
akuten Stadium schafft nur eine sofortige
Trepanation oder
Schrödersche
Lüftung unverzüglich Schmerzfreiheit (
Gangränbehandlung).
Zahnmedizisch unterschieden werden
die trockene Gangrän (wenig Wasser im zerfallenen Gewebe) und die
feuchte Gangrän.
Behandlung von Milchzähnen,
Caries profunda,
Cupral-Depotphorese,
Formokresol,
Gangränbehandlung,
Iontophorese,
Parodontitis apicalis
Gangränbehandlung
engl.: gangrene treatment; modifizierte
Wurzelkanalbehandlung
bei einer infizierten Pulpa bzw.
einem infizierten Wurzelkanal. Nach einer
Trepanation
besteht primär die Aufgabe darin, den hochinfektiösen Wurzelkanal zu reinigen und
zu desinfizieren, um eine Fortschreiten/Wiederaufflackern der Entzündung zu
verhindern. Da mit den mechanischen Methoden der Wurzelkanalaufbereitung selten
mehr als 50 % der abgestorbenen Zahnpulpa entfernt werden können (der Rest
befindet sich in den feinen Verzweigungen oder
Ramifikationen), welche nur noch
chemisch mit entsprechenden
medikamentösen Einlagen und Spülungen erreicht werden können, muss zunächst
eine gründlich chemische
Desinfektion
des Wurzelkanals erfolgen, für welche die heute von der Wissenschaft favorisierten
Calciumhydroxid-Spülungen/Einlagen
nicht immer ausreichend sind. Hierfür eignet sich besonders das
ChKM nach
Walkhoff (
http://www.tarzahn.de/) wie auch
Chlorhexidin. Meist erfolgt der provisorische
Verschluss des Zahnes noch in der gleichen Sitzung, um eine Reinfektion aus der
Mundhöhle zu vermeiden - nur in hochakuten oder stark Sekret absondernden
Wurzelkanälen wird dieser bis zum Abklingen der akuten Beschwerden offen
gelassen (ca. 1 - 2 Tage). Nach Herstellung keimarmer Verhältnisse und Abheilung
von eitrigen Prozessen um die Wurzelspitze herum kann eine regelrechte
Abfüllung
des Wurzelkanals durchgeführt werden.
Erfolgsraten bei versch. Nerv-Erkrankungen
Chlumsky-Lösung,
ChKM,
Dochtdrainage, Einlage,
Formokresol,
Gangrän,
Wurzelkanalbehandlung,
Zauberpaste
http://www.tarzahn.de/?s=timbuktu
Ganzheitliche Zahnmedizin
Ganzheitsmedizin,
engl.: holistic dentistry; Bezeichnung im deutschen Sprachgebrauch meist
für eine von der
Schulmedizin abweichende bis konträre Auffassung und Therapie
von Erkrankungen. So bezeichnen sich viele, nicht der Schulmedizin zuzuordnende
Verfahren (z.B. Akupunktur,
Bioresonanztherapie,
Naturheilverfahren;
alternative
Behandlungsmethoden) als "Ganzheitlich", ohne zu erklären, wo der Bezug zum
"Ganzheitlichen" ist.
Nach Darstellung der
Schweizerischen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin (SGZM) gilt
folgende Definition:
"Sie betrachtet den Mund und die Zähne des Patienten nicht als vom übrigen
Körper isoliertes Gebiet. Gesundheitliche Probleme haben ihre Ursache oft nicht
am Ort der Störung. So kann z.B. ein erkrankter Zahn Symptome an Gelenken
auslösen. Umgekehrt können Aphten im Mund ihre Ursache in einer
Nahrungsmittelunverträglichkeit haben. Es gilt in beiden Fällen, den Rahmen der
Diagnostik über den Manifestationsort des Krankheitssymptoms auszudehnen. Gerade
chronische Erkrankungen verlangen das Ausschöpfen aller diagnostischen
Möglichkeiten. Die Ganzheitliche Zahnmedizin hat Diagnose- und Therapieverfahren
entwickelt, die es dem ganzheitlich ausgebildeten Zahnarzt erlauben, diese
Zusammenhänge aufzudecken. Das Problem der Zahnfüllungsmaterialien und
zahntechnischen Werkstoffe wird dabei besonders beachtet. Der ganzheitlich
arbeitende Zahnarzt wählt Therapien aus, die einen verantwortungsbewussten
Umgang mit der Gesundheit des Patienten bedeuten und auf die Wechselwirkungen
zwischen Zähnen und Organismus Rücksicht nehmen. Seine Ausbildung ermöglicht es
ihm, zusätzlich Homöopathie, Mundakupunktur, Neuraltherapie u.ä. anzuwenden."
alternative
Behandlungsmethoden,
Heilpraktiker,
Holodontie,
integrative Medizin,
Naturheilverfahren,
NICO,
Odonton,
Perioprophylaxe,
Psychodontie,
Schulmedizin,
Walkhoff,
Wechselbeziehungen
http://www.oldenburk.de/
http://www.sgzm.ch
Garantie , engl.: warranty;
Gewährleistung
Garliner Übungen
engl.: myofunctional therapy after Garliner; physiotherapeutisches Trainingsprogramm zur
Harmonisierung und/oder Kräftigung der Kaumuskulatur
Gasser Ganglion
Ganglion trigeminale, "Schaltzentrale", engl.: Gasser's
ganglion; des Trigeminusnerven, benannt nach dem Wiener Anatom Johann
Laurentius G.
Ganglion
Gassterilisation
"Trockenantiseptik", engl.: gas sterilization, dry
sterilisation process; Sterilisationsverfahren
mit einem mikrobioziden Gas bei möglichst niedrigen Temperaturen in einem
geschlossenen System; Einsatz bekannt aus der Lebensmittelindustrie. Grundsätzlich dürfen nur
thermolabile Gegenstände mit Gas sterilisiert werden. Die Techniken der G.
werden durch zwei chemische Verfahren repräsentiert:
Sterilisation mit Ethylenoxid (EO)
Ethylenoxid ist ein stark giftiges Gas und blockiert den Stoffwechsel der
Keime. Da unter Anwesenheit von Feuchtigkeit trockene Keime leichter
inaktiviert werden, erfolgt die EO-Sterilisation unter Einwirkung von Dampf
bei etwa 55° C. Kunststoffe und Gummiteile absorbieren erhebliche Mengen an
EO, die nur zögernd wieder abgegeben werden. Aus diesem Grunde schließt sich
an die Sterilisierzeit eine "Ausgaszeit" an. Diese beträgt etwa 12 -18
Stunden im Sterilisationsgerät.
Sterilisation mit
Formaldehyd (FA)
durch Eiweßalkalisierung bei ca. 60-75° C werden die Keime abgetötet. Ein
"Ausgasen" des Sterilisiergutes wird empfohlen
weitere Gase sind Ozon und Wasserstoffperoxid.
Gates Bohrer
Gates-Glidden-Bohrer, "Wurzelkanalerweiterer", engl.:
Gates-Glidden drill; spindelförmiger Bohrer zur Erweiterung des Eingangs
zum Wurzelkanal aus dem Pulpenkavum heraus im Rahmen einer
Wurzelkanalbehandlung
Wurzelkanalinstrumente
Gaumen
Palatum,
als Wortteil auch "Urano...";
engl.: palate; innenwärts vom Zahnbogen des Oberkiefers gelegene
schleimhautüberzogene obere Begrenzung der
Mundhöhle.
Man unterscheidet den harten Gaumen (Palatum durum) als
Trennung zwischen Mund- und Nasenraum, welcher hinter den oberen
Schneidezähnen beginnt und hinter den letzten Backenzähnen in den weichen Gaumen
(Palatum molle) übergeht, welcher mit dem Zäpfchen (Uvula)
zum Rachen hin endet und einen Muskelkomplex darstellt.
Die Gaumenschleimhaut ist je nach Lokalisation unterschiedlich aufgebaut:
Bezirke mit geringer Resilienz
(Eindrückbarkeit) liegen in der Gaumenmitte (Torus palatinus) und können bei
Gaumenplatten (z.B. bei einer
Oberkiefer-Vollprothese)
Druckstellen hervorrufen.
Endomolare,
Gaumenbögen, Gaumennahterweiterung,
Foveola palatina (Gaumengrübchen),
Melanosis,
Oberkiefer,
Oberkieferlänge,
Palatoskopie,
Papilla incisiva,
Raphe,
Raphe-Median-Ebene,
Torus palatinus,
Tuber maxillare,
Uranitis
Gaumenabszess palatinal(er) Abszess, engl.: palatal abscess; da überwiegend von den Zähnen ausgehend (odontogener Ursprung), hauptsächlich am harten Gaumen vorkommend. Wegen der relativ harten Gaumenschleimhaut und meist fehlendem Fettgewebe, können diese Abszesse äußerst schmerzhaft sein. Bei der Inzision des G. ist wegen des Verlaufs der Arteria palatina äußerste Vorsicht geboten (bei Verletzung treten starke Blutungen auf!) - die Schnittführung erfolgt deshalb entweder nahe am Zahnfleischrand oder in der Mitte des Gaumens. ![]() |
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Gaumenbogen engl.: palatine or oral arch; Arcus palatopharyngeus und Arcus palatoglossus sind mit Muskeln durchsetzte Schleimhautfalten, die vom hinteren Gaumensegel arkadenförmig seitlich und dann abwärts verlaufen. Zwischen ihnen befinden sich die Gaumenmandeln. ![]() |
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Gaumenbreite , engl.:
breadth of palate;
Endomolare,
Gaumenindex
Gaumendreieck , engl.: palatal triangle; Dreieck, gebildet aus den beiden Foramina palatina und dem Foramen incisivum
Gaumenbügel
, engl.: palatal bar;
Palatinalbügel,
Torsionsbügel,
Transversalbügel
Gaumenfalten
engl.: palatine rugae; 4 bis 6 paarige, quer verlaufende Falten im
vorderen Gaumenteil mit einer sehr individuellen charakteristischen Ausprägung.
Gelegentlich Nachahmung dieser Erhebungen in der
Totoalprothetik
Palatoskopie, Plica
Gaumenhöhe
engl.: height of palate; wird definiert als die senkrechte Entfernung
des Gaumendaches von einer Geraden, welche die beiden Hinterränder der 1.
Molaren-Alveolen verbindet. Gemessen wird an der Gaumenmittellinie. Ein hoher
Gaumen wird auch als Steilgaumen bezeichnet.
Gaumenhöhenindex
nach Bauer, engl.: palatal height index; zur Unterscheidung in
niedergaumige, mittelhochgaumige und hochgaumige Formen nach der Formel: G.
= (Gaumenhöhe x 100) :
Gaumenbreite. Normwerte liegen
zwischen 28 u. 40 mm.
Gaumenindex
engl.: palatal index; von der "Frankfurter Vereinigung" (anthropologische
Gesellschaft,
Frankfurter Horizontale) aufgestellte Messzahl als ein Verhältnis zwischen
Gaumenbreite (
Endomolare) zu Gaumenlänge; es gilt: G. = 100 x
Gaumenbreite :
Gaumenlänge
Klassifiziert werden weiter breitgaumige, mittelgaumige (Breite ca. 80 - 85 mm)
und schmalgaumige Formen.
Endomolare, Gaumen, Index
Gaumennahterweiterung forcierte, GNE, Gaumennahtsprengung, Nahtsprengung, engl.: rapid maxillary expansion, palatal expansion, separation of the maxilla; kieferorthopädisches - und ab einem Alter von etwa 15-16 Jahren kombiniert kieferorthopädisch-chirurgisches - Behandeln bei einem in transversaler Ebene zu engen Oberkiefer. Als "Vater dieser Methode" (founding father) gilt der US-Amerikaner Emerson C. Angell (1822-1903), welcher seinerzeit die gleichnamige Schraubspindel entwickelte. Mit einer speziellen Behandlungsapparatur (Hyrax-Schraube verbunden mit einer festen Umbänderung an den Seitenzähnen) wird die in der Mitte des Gaumens gelegene verknöcherte Gaumennaht (Sutura palatina media) "aufgesprengt" und so der Gaumen in der Breite vergrößert. Nach erfolgter Expansion muss die Apparatur noch mindestens 6 Monate zur Retention belassen werden. Weiter besteht bei einem derartig forcierten Vorgehen das Risiko von Zahnlockerungen und Zahnkippungen. Außerdem wurden Wurzelresorptionen und ein pathologischer Abbau der bukkalen Alveolarfortsatzwand und an den Verankerungszähnen beobachtet. Derartige Nachteile können z.B. mit einer direkten Fixierung der Expansionsschraube am knöchernen Gaumen vermieden werden ("implantatverankerter Distraktor"). Die chirurgisch unterstützte G. - SARME = surgically assisted rapid maxillary expansion - geht von der Tatsache aus, dass nicht die Gaumennaht, sondern maxilläre Strukturen des Gesichtsschädels als Hauptwiderstandszonen anzusehen sind. So sind von besonderer Bedeutung die "drei Gesichtspfeiler": der fronto-maxilläre (Apertura piriformis), der zygomatico-maxilläre (Crista zygomatico-alveolaris) und der pterygo-maxilläre (Sutura pterygopalatina) Gesichtspfeiler; sie stellen die Haupthindernisse bei einer Breitenentwicklung des Oberkiefers dar. SARME stellt eine modifizierte subtotale LeFort I - Osteotomie (u.U. zusätzlich noch mit medianer Spaltung: "two or three piece maxilla") mit nachfolgender Distraktion dar. Nachteilig ist bei diesem Verfahren, dass immer nur symmetrisch erweitert wird (z.B. kann so nur ein symmetrischer Kreuzbiss behandelt werden). Eine Weiterentwicklung, die eine gezielte chirurgische Schwächung der Gesichtspfeiler durchführt, wird als GME = guided maxillary expansion bezeichnet und erlaubt eine dreidimensionale Steuerung der Oberkieferentwicklung. Als positive Nebeneffekte einer G. gelten eine Vergrößerung des Nasenvolumens (deutliche Verbesserung der Nasenatmung), eine bessere Zungenentwicklung und eine Verbesserung beim Schluckakt. ![]() ![]() |
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Gaumenplastik ; Palatoplastik,
engl.: palatoplasty; chirurgische Korrektur (Verschluss) des
Gaumens bei einer
Gaumenspalte,
Staphyloplastik
Gaumenplatte , engl.: palatal plate; Begriff mit mehrfacher Bedeutung in der ZHK:
Gaumensegel , Velum palatinum;
engl.: velum palatinum or soft palate;
A-Linie,
Gaumenbogen,
Vibrationszone
Gaumenspalte Palatoschisis, Uranoschisis, engl.: cleft palate; angeborener, fehlender Zusammenschluss der beiden Gaumenhälften, isoliert oder als Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vorkommend; von der Schwere her unterscheidet man eine gespalten Uvula (U. bifida), es folgen Spalten des weichen (= Velumspalte, s. Abb. u.) und/oder des harten Gaumens. Die angeborene Missbildung entsteht etwa in der 6.-7. Schwangerschaftswoche. Dadurch bedingt sind Störungen in der Nahrungsaufnahme, beim Schlucken und Sprechen ("Näseln"); heutzutage gute Behandlungserfolge mit einer kombinierten chirurgischen ("Gaumenplastik") u. kieferorthopädischen Behandlung. Isolierte G. sowie rechtsseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalten treten häufiger bei Frauen auf, während linksseitige Spalten öfter bei Männern beobachtet werden. Weiter ist bekannt, dass unzureichende Einnahme von Folsäure in der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko von Spaltenbildungen der linken Lippe einhergeht, während ein familiärer Diabetes das Auftreten isolierter G. zu begünstigen scheint. ![]() |
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Gaumenverschlussplatte
, Obturator
Gaumenwulst , Gaumenrippe,
Torus palatinus, engl.: palatine torus;
Torus
Gebietsbezeichnung
Fachrichtung, engl.: medical speciality; öffentliche geführter Zusatz zur
eigentlichen Berufsbezeichnung aufgrund einer entsprechenden
Weiterbildung ,
Fachzahnarzt
GBA ;
Gemeinsamer Bundesausschuss
GBT , „Guided Biofilm Therapy“: ==> https://www.ems-dental.com/de/guided-biofilm-therapy
GDI (Gender Dentistry International e.V.); ==> DGGZ
Gebiss 2.) Bezeichnung für herausnehmbaren
Zahnersatz, (meist) für eine
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Gebissanalyse
"Gebissbefund", engl.: bite analysis; ausführliche Untersuchung
der Zähne und der Kiefer und deren Funktionsweise (
Funktionsanalyse) am
Patienten und an einem nach einem Abdruck gewonnenen Gips-Modell (
Modellanalyse). Sie
versteht sich als Grundlage einer optimalen Diagnose und
dient zur Behandlungsplanung
Analyse,
Conceptor Alpha,
Eismann Index,
Funktionsanalyse,
Okklusogramm,
Tanaka-Formel
Gebissbefund ; engl.: dental finding;
Befund
Gebissformel
, engl.: denture formula;
Zahnformel
Gebissformer nach Bimler, "elastischer Gebissformer", engl.: Bimler adaptor or appliance or stimulator; herausnehmbares, funktionskieferorthopädisches Gerät auf der Grundlage eines Aktivators. Er ist auf ein Minimum an Größe reduziert und elastisch; der starre Kunststoffkörper eines Aktivators ist weitgehend durch nachgebende Drähte ersetzt. Unterteilt in 3 Haupttypen: Grundgerät A, Deckbiss-Gerät B und Vorbiss-Gerät C. Geeignet für Kinder mit einem ausgeprägt vertikalen Gesichtswachstum oder einer Progenie; kann ganztägig getragen werden. ![]() |
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Gebissklassen
, engl.: denture classification; Einteilung der Bezahnung eines
Gebisses nach lagebezogenen und
kaufunktionellen
Gesichtspunkten. Lückengebiss
Gebissreduktion engl.: dentition reduction; entwicklungsgeschichtlich (phylogenetisch) bedingte Nichtanlage oder unvollständige Ausbildung einzelner Zähne, besonders der Weisheitszähne und der seitlichen oberen Schneidezähne (s. Abb.). Ursache der G. ist eine sich über viele Jahrtausende erstreckende Anpassung des menschlichen Gebisses an die veränderten Lebensbedingungen: Während z.B. die Steinzeitmenschen noch im wahrsten Sinne des Wortes ihre Nahrung zerkauten, essen wir heute fast nur noch aufbereitete Nahrung ("Vorgekautes"), d.h. mechanisch verkleinerte (Mehl statt Korn) oder gegarte Lebensmittel. Vergleicht man die Zahngrößen von Neandertalern, Jungpaläolithikern und heutigen Europäern, so beträgt das Verhältnis etwa 3:2:1 . Rein rechnerisch reduzierte sich die Größe der Zähne alle 2000 Jahre um rund 1%. Aus unbekannten Gründen verdoppelte sich diese Zahl vor rund 10.000 Jahren auf ca. 2%. Vor ungefähr 2,4 Millionen Jahren wurde die kräftige Kau-Muskulatur - mehr oder weniger unbewusst - gegen ein Mehr an Gehirn ausgetauscht. Im Gegensatz zu allen anderen Primaten kann der Homo sapiens das Muskeleiweiß Myosin 16 nicht herstellen. Das entsprechende Gen ist funktionslos, und der Mangel führt zu einer vergleichsweise schwach ausgeprägten Kiefermuskulatur, die zugleich weniger Ansatzstellen benötigt. Das beeinflusst wiederum die Schädelform und schafft Platz für ein größeres Gehirn. ![]() ![]() |
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Gebissregulierung ; teeth
regulation ;
Kieferorthopädie
Gebiss-Schema
, Gebißschema; Zahnschema
Gebisswinkel
Inklinationswinkel, engl.: inclination arc; Winkel zwischen der
Ohr-Augen-Ebene (OAE, Verbindungslinie zwischen
Orbitale (tiefstgelegenster
Punkt des unteren Randes der Augenhöhle) und Haut-Porion)
und der Spinalebene (Linie zwischen der Spina nasalis anterior und
posterior). Dabei zeigen große Werte (~ 16°) eine Gebiss-Schwenkung nach hinten
(Retroinklination) an, während kleine Werte (>4°) Gebiss-Schwenkung nach
vorn (Anteinklination) bedeuten.
Frankfurter Horizontale,
Kennlinien,
Kieferprofilfeld, Profilanalyse
GBR
Gesteuerte Knochenregeneration
Gebrauchsperiode ;
Nutzungsperiode
Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ
Gebührenordnung für Zahnärzte
GOZ
Geburtslinie
Neonatallinie, Geburtsstreifen, engl.: neonatal line;
zwischen der prä- und postnatalen Schmelzbildung besonders stark hervortretender
Retzius-Streifen,
welcher auf einen metabolischen
Sauerstoffmangel zurückzuführen ist. Mehr oder weniger stark (Frühgeburten)
vorkommend an allen Milchzähnen und
den Sechsjahrmolaren
Mineralisationszeiten,
Owen-Linien,
Schmelz,
Zahnhartsubstanzdefekte
Gegenbiss
Gegenbissmodell, engl.: counter bite (model); zahntechnische
Schlagwortbezeichnung für einen Abdruck (ein Modell) des Kiefers, welcher dem
Arbeitsmodell gegenüber liegt ("Antagonistenmodell"). Dieser G.
wird zur vollständigen Nachahmung der Mundsituation benötigt, da das
Arbeitsmodell allein nicht die dynamische
Okklusion erfasst (
Artikulator)
Gegenzahn , engl.:
opposing tooth;
Antagonist
Geißfuß ,
engl.: crowbar; historisches hebelartiges Instrument zur Entfernung von Zahnwurzeln
Hebel
Gelbe Heft ; Kinderuntersuchungsheft; ==> https://www.kzbv.de/gesunde-kinderzaehne.1299.de.html
Gelbschiene korrekter: Schiene nach Gelb (nach dem New Yorker Professor Howard Gelb), engl.: Gelb's splint; Im Unterkiefer angefertigte Schiene, um den Kiefer wieder in Position zu bringen. Die lateralen Sektoren sind zwischen sich verbunden durch einen lingualen Barren mit zwei Kugelhaken als Halt. Auf der Aufbissfläche aus Kunststoff werden Spuren hinterlassen welche es erlauben, den Kiefer in der angestrebten Position zu halten. ![]() |
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Gelenk , engl.: articulation,
joint;
Kiefergelenk
Gelenkbahn Kondylenbahn, engl.: condylar path; Bahn, die ein bestimmter Punkt des Kondylus während der Bewegung durchläuft. Dieser Punkt liegt auf der Scharnierachse. In einem bezahnten Kiefer wird diese Führungsbahn durch die hinter Fläche des Gelenkhöckers (Tuberculum articulare, s. Abb. oben) einerseits und den Kontakt der Zahnreihen ( ![]() Die Bewegungsbahnen, welche das Kiefergelenksköpfchen (Condylus) beim Vorschieben (Protrusionsbewegung) und/oder bei der Seitwärtsbewegung (Lateralbewegung; ![]() ![]() ![]() ![]() Zum Gelenkbahnwinkel siehe unter Abb. re. u. Kondylenbahn(neigungs)winkel ![]() |
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Gelenkknacken , Kiefergelenkknacken,
"Kieferknacken", engl.: (jaw) clicking;
Kiefergelenkgeräusche
Gelenkwinkel nach Björk, Articularewinkel, S-Ar-Go Winkel, engl.: S-Ar-Go angle; aus der FRS-Analyse bekannter Winkel, welcher gebildet wird aus dem Schnittpunkt der Geraden Sellapunkt - Articulare und Articulare - Gonion. Der Winkel ist von der Lage des Unterkiefers im Schädel abhängig: große Winkelwerte bei retrognather Lage, kleine Werte bei prognather Lage. Normwerte sind 143 ± 6°. Nicht zu verwechseln mit dem Gelenkbahn-(Neigungs-)Winkel. ![]() |
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gematik
Abk. v. "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH"; wurde
von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens im Januar 2005
gegründet. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der
elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für
Telematikanwendungen im
Gesundheitswesen. Gesellschafter der g. sind die acht
Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen: der GKV-Spitzenverband, der Deutsche
Apothekerverband, der PKV-Verband, die Bundesärztekammer, die
Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. In 2011
arbeiteten rund 150 IT-Experten, Anwendungsspezialisten und Projektleiter für
das Unternehmen mit Sitz in Berlin.
http://www.gematik.de/
Risiken und Fehlentwicklungen der Telematikinfrastruktur (zm,
2020)
Praxis-EDV - IT-Sicherheitsrichtlinie – so müssen Praxen künftig auf Datenschutz
achten
(Ärztezeitung,2020)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) rügt das Vorgehen der gematik bei
der Digitalisierung des Gesundheitswesens (zm, 2020)
"Ich würde mir wünschen, dass die ePA ins Fernsehen kommt!"
(zm, 2020)
Gemeinsamer Bundesausschuss GemBa, G-BA, engl.: common federal committee; durch das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) 2004 neu geschaffenes Gremium mit Sitz in Berlin (ab 2010, vormals Siegburg): Aus bisher 4 Ausschüssen für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ( ![]() Der G-BA gilt als wichtigste Institution in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. die Richtlinien über ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Arzneiverordnung oder Bedarfsplanung (Gesetzlich Versicherte haben nur Anspruch auf Leistungen, die der G-BA in den Katalog der Krankenkassen aufnimmt). An den Sitzungen des 21-köpfigen Gremiums können bis zu 9 Patientenvertreter ("Patientenbeauftragte") zusätzlich teilnehmen. Diese haben ein Antrags- und Mitsprache-, aber kein Stimmrecht. Der G-BA stellt sich wie folgt selbst dar: "Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung." Der einzige Außeneinfluss auf die Tätigkeit des G-BA ist die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (§ 91/X SGB V). Veränderte Struktur ab 2008 Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sieht vor, dass der G-BA von September 2008 an mit einer veränderten Struktur arbeitet. Demnach werden alle Entscheidungen in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium getroffen. Dieses setzt sich auf Seiten der Gesundheitsberufe aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zusammen. Auf der Kassenseite sind fünf Vertreter des dann neu gebildeten Spitzenverbandes vorgesehen. Zudem beraten fünf nach wie vor nicht stimmberechtigte Patientenvertreter mit in den dann öffentlichen Sitzungen. Sämtliche Entscheidungen werden in dieser Besetzung getroffen, unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische oder stationäre Versorgung handelt. Für den unparteiischen Vorsitzenden ist laut Gesetz die Hauptamtlichkeit zwingend vorgeschrieben, für die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder handelt es sich hier um eine Kann-Regelung. Zusätzlich zum Vorsitz im G-BA übernehmen die unparteiischen Mitglieder den Vorsitz in den dann ebenfalls sektorenübergreifend arbeitenden Unterausschüssen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Gemeinschaftspraxis Form einer Sozietät, neue Bezeichnung (nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ab 2007): Berufsausübungsgemeinschaft (die den alten Begriff einschließt und gleichzeitig erweitert. Die Erweiterung betrifft die möglichen Partner, die Kooperation unterschiedlicher Fachgebiete und die Überörtlichkeit.), engl.: group practice, auch (dental) clinic; eine Form der sog. Praxissozietäten als die gemeinsame Praxisausübung durch mehrere Zahnärzte, im Gegensatz zu der sog. Einzelpraxis (single practice, solo dentistry). Nach außen hin - wie auch vertrags- und haftungsrechtlich - erscheint die G. wie eine Einzelpraxis, gleichgültig welcher der Partner die Leistung erbracht hat. Für das Jahr 2012 gibt das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ-Köln) folgende zentrale Ergebnisse an: "• Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2012 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 61 % der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. • Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich 2012 auf 301.000 Euro; dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau. • Im Jahr 2012 betrug das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis 406.000 Euro und lag somit 7 % unter dem Vorjahreswert. • Im Jahr 2012 wählten 27 % der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft bei 41 %. • Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte 2012 ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr. Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 340.000 Euro zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 321.000 Euro erforderte. • Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt auf dem Niveau allgemeinzahnärztlicher Praxen lag, wurde bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen in der Regel ein gegenüber allgemeinzahnärztlichen Praxen um 20 % bis 30 % höheres Finanzierungsvolumen benötigt." Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen scheuen die hohen
Investitionskosten einer Praxisgründung und sehen
die Arbeit in Anstellung als attraktive Alternative an. Mit dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
sind Anstellungsverhältnisse einfacher geworden, und viele Berufseinsteiger bzw.
Praxen nutzen diesen Weg. Damit bilden sich größere Behandlungseinheiten. Weitere Formen des Zusammenschlusses sind:
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![]() ![]() Art der Existenzgründung 2012 - 2016 ![]() ![]() Anteile der Beschäftigten in Prozent, Jahr 2014 ![]() ![]() Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung , 2013-2015 |
Gemination Doppelzahnbildung, Zahnkeimpaarung, Zahnverschmelzung, engl.: twin teeth or gemination; unvollständige Teilung eines Zahnkeimes, d.h., es bildet sich kein eigenständiger neuer, überzähliger Zahn. Die unvollständige Teilung ist meist an einer Kerbe in der Mitte des Gebildes erkennbar (s. Abb.); ihnen gemeinsam ist aber nur ein Zahnnerv. Erfolgt die Teilung vollständig, so entstehen (überzählige) Zwillingszähne (Doppelzähne), auch als Schizodontie bezeichnet. ![]() ![]() |
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Gender Dentistry
neuartige Schlagwortbez. für eine "Geschlechtersensible Zahnmedizin";
damit sollen die biologisch-naturwissenschaftlichen Aspekte (= sex) als auch die
(psycho-)sozialen (= gender) Unterschiede der beiden Geschlechter im Bezug auf
Patienten/Patientinnen sowie Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Umfeld in der
Zahnheilkunde aufgezeigt werden.
So gibt es bspw. bei
Mundschleimhauterkrankungen erhebliche geschlechterspezifische Unterschiede,
welche aber nicht nur mit dem Hormonhaushalt, sondern auch mit dem
psycho-sozialen Umfeld im Zusammenhang stehen.
Der kleine Unterschied ist größer als gedacht (Ärztezeitung,
2018)
http://www.dggz-online.de/
Generalist
Schlagwortbez. in der neueren ZHK;
gemeint ist damit die allumfassende Tätigkeit eines Zahnarztes auf dem
Fachgebiet der Zahnheilkunde, so wie es nach der
Approbationsordnung festgeschrieben
ist. Gerade unter der erheblichen Ausweitung des zahnärztlichen Berufsbildes in
den letzten Jahrzehnten, einer fortschreitenden Spezialisierung von Zahnärzten
auf ein oder wenige Fachgebiete ("Spezialist")
und unter dem zunehmenden Angebot von
postgraduierten
Masterstudiengängen wird das umfassende Tätigkeitsfeld des G.
innerhalb des Berufstandes kontrovers diskutiert.
Genese ; engl.: genesis; "die Geschichte von Werden", Entstehungsgeschichte, Herkunft; meist mit der Endsilbe "-genese" oder "-gen" gebraucht: Pathogenese = Entstehung/Entwicklung einer Krankheit; pathogen = krankheitsauslösend
genetisch ,
engl.: genetic; die Vererbung betreffend, erblich bedingt;
connatalis,
dysgenetisch ;
Gendatenbank des Menschen
genetisch bedingter Einfluss
bei Zahnfleischerkrankungen, engl.: genetically conditioned influence
with gum illnesses;
Parodontitisrisikofaktoren
beim auftreten von Karies, engl.: genetically conditioned influence of
caries;
Kariesanfälligkeit
Genfer Gelöbnis
engl.: Declaration of Geneva; 1948 vom Weltärztebund formuliertes, als
damals zeitgemäßere Fassung des
Hippokratischen Eids geltendes ethisches Versprechen der Ärzte
(inzwischen mehrmals novelliert); 2017 erfolgte durch den Weltärzteverband eine
Modernisierung des Hippokratischen Eides (
https://www.dzw.de/weltaerztebund-verabschiedet-neues-aerztliches-geloebnis
(DZW, 2017) ):
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein
Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit
Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der
Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde
alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allem meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des
ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen
Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse,
noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem
Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter
Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der
Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige
Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre".
Das G. G. ist gesetzlich niedergelegt im Heilberufe-Kammergesetz [HKaG]
in der Fassung vom 9.8.1996 und ab 2010 der
zahnärztlichen Musterberufsordnung
vorangestellt.
Ergänzend dazu hat die "Deklaration
von Helsinki" (1964) - insbesondere in der Fassung von Tokio 1975 - den
Maßstab für die Durchführung von klinischen Versuchen am Menschen gesetzt und
auch das Arzneimittelgesetz in Deutschland mit geprägt.
Berufsordnung
https://www.dzw.de/weltaerztebund-verabschiedet-neues-aerztliches-geloebnis
(DZW, 2017)
Genfer Platte
engl.: Geneva plate headgear appliance; herausnehmbares, außerhalb des Mundes verankertes
kieferorthopädisches Therapiegerät (aktive Platte),
welches mit einem Aufbiss im
Seitenzahnbereich versehen ist. Einsatz zur Frühbehandlung eines (lutsch-)offenen
Bisses im Milchgebiss.
Kieferorthopädie,
Frühbehandlung
Genioplastik
Kinnkorrektur, engl.: genioplasty, chin plastic surgery;
abgeleitet von "Genio" = Kinn, Unterkiefer; chirurgisch-plastische Maßnahme zur
Verbesserung der Kinnkontur in allen drei Ebenen mittels
Augmentation bzw.
Distraktion oder Scheibenosteotomie.
Der zur Vermeidung von sichtbaren Narben meist aus der Mundhöhle heraus
durchgeführte Eingriff kann sowohl zur Verkleinerung, Umformung oder
Vergrößerung ("Onlay-Plastik" mit
autogenem Knochen aus
der Becken- oder Rippenregion) der Kinnpartie angewandt werden.
http://web.tu-dresden.de/sorg/mkg/Dys.pdf
Genomik
Genomforschung an Mikroorganismen, engl.: genomic; durchgeführt
wird dabei Entschlüsselung des Erbmaterials mittels DNA-Sequenzierung und der
Funktion einzelner Gene sowie die Verarbeitung der generierten biologischen
Datenvielfalt mithilfe der Bioinformatik. So dient die funktionale G. als
Basis für die Entwicklung neuer Medikamente und diagnostischer Tests, die
individuell auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten sind. Durchgeführt
wird dabei Entschlüsselung des Erbmaterials mittels DNA-Sequenzierung und der
Funktion einzelner Gene sowie die Verarbeitung der generierten biologischen
Datenvielfalt mithilfe der Bioinformatik.
bakteriologische Identifizierungssysteme
Human Oral Microbiome Database
(HOMD)
Gensondentest ,
DNA-Test,
engl.: gene probe (test),
bakteriologische Identifizierungssysteme
Gentle Probe
Fingernagelbett-Test; eine Parodontalsonde wird unter den Fingernagel in
das Nagelbett solange eingedrückt, bis es beginnt zu schmerzen. Dieser Druck
sollte auch bei der Sondierung von Zahnfleischtaschen (z.B.
Taschentiefenmessung) ausgeübt werden
Borodontic Sonde, WHO-Sonde
Gerber Prof. Albert, bedeutender Schweizer (Zürich) Prothetiker. Nach ihm sind z.B. folgende Erkenntnisse/Geräte/Verfahren bekannt: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Germektomie Zahnkeimentfernung, engl.: (tooth) germectomy; meist bezogen auf die frühzeitige Entfernung des Weisheitszahns in dem Stadium, in welchem er sich noch als Keim im Kiefer befindet (ca. 12.-15. Lj). Dieser prophylaktische Eingriff zur Vorbeugung eines möglichen späteren Engstands ("kieferorthopädische Prophylaxe", sog. "tertiärer Engstand") ist umstritten. Während die DGZMK dazu rät, „sogenannte prophylaktische (vorsorgliche) Indikationen (zur Weisheitszahnentfernung) eher kritisch zu betrachten“ und darüber hinaus sogar sagt, „die prophylaktische Entfernung von Weisheitszähnen zur Verhinderung des tertiären Engstandes ist aus kieferorthopädischer Sicht nicht indiziert“, stellt die DGKFO den Sachverhalt etwas differenzierter dar. Die kieferorthopädische Fachgesellschaft weist darauf hin, dass eine Reihe von Ursachen, besonders allgemein wachstumsbedingte, für den tertiären Engstand beschrieben werden, die in keiner Weise mit den Weisheitszähnen zu tun haben. Sie kommt so zu dem Schluss: „Die Vielfalt der ätiologischen (ursächlichen) Faktoren deuten darauf hin, dass die Abhängigkeit zwischen Weisheitszahndurchbruch und Ausprägung eines unteren Frontengstandes keineswegs so linear zu sehen ist, wie es bei oberflächlicher Betrachtungsweise den Anschein haben könnte. Die Entwicklung eines tertiären Engstandes stellt sich vielmehr als sehr komplexer Vorgang dar, bei welchem neben dem Weisheitszahn eine Vielzahl anderer Faktoren eine Rolle spielen kann, was eine Vorhersage außerordentlich schwierig gestaltet.“ Aus dieser Einschätzung ergeben sich die folgenden eingeschränkten Empfehlungen der DGKFO für eine Weisheitszahnentfernung: ![]() ![]() ![]() |
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Gerostomatologie Alterszahnheilkunde, Gerodontologie, engl.: gerodontology, geriatric dentistry; mit besonderer Berücksichtigung der alterstypischen Erscheinungen eines Patienten, wie z.B. gehäuftes Fehlen von Zähnen, parodontale Erkrankungen und Wurzelkaries, verstärkter Knochenabbau, altersbedingter Erkrankungen und deren Medikation, abnehmender Feinmotorik sowie mangelnde Akzeptanz von Zahnersatz und eingeschränkter Mundhygiene. Nach Angaben staatlicher Stellen wird die Zahl älterer Menschen von 18,4 Millionen im Jahr 2001 bis 2050 etwa auf 25,2 Millionen ansteigen. Im Jahr 2050 werden demnach 75 Millionen Einwohner in Deutschland leben - so viel wie 1960. Allerdings werden dann nur noch zwölf Millionen jünger als 20 Jahre sein, das sind 43 Prozent weniger als vor 48 Jahren. Die Vergreisung Deutschlands schreitet ebenfalls weiter voran. Im Jahr 2050 wird sich den Prognosen des Statistischen Bundesamtes zufolge die Zahl der 80-Jährigen und Älteren von heute nicht ganz vier Millionen auf dann zehn Millionen fast verdreifacht haben. Prozentual ausgedrückt heißt dies, dass fast jeder dritte Deutsche im Jahr 2050 älter als 65 sein wird. Gleichzeitig schrumpft das Land von jetzt 82,5 Millionen auf voraussichtlich 75,1 Millionen Einwohner. Kaum eine andere Patientengruppe ist so heterogen wie die der alten Menschen. Starke Abweichungen zwischen dem biologischen und dem kalendarischen Alter verlangen einen höchst individuellen Umgang mit älteren Patienten. Eine richtige Einschätzung des sozialen Kontextes und der individuellen psychischen Situation des zu behandelnden Patienten stellt daher eine conditio sine qua non für eine erfolgreiche Alterszahnmedizin dar. Dabei ist neben anderen Dingen besonders kommunikative Kompetenz des Zahnarztes gefordert. Nach belegbaren Daten für die Altersgruppe der 65 - 74-jährigen ergibt sich, dass diese Altersgruppe zu 25 % aus Zahnlosen besteht. Weitere sind fehlende Zähne (alle oder einzelne, Weisheitszähne ausgenommen) zu 93 % kosmetisch oder kaufunktionell ersetzt - meist durch herausnehmbaren Zahnersatz. In Deutschland gehen weniger ältere Menschen regelmäßig zum Zahnarzt als Kinder. Bei den Kindern sind es 90 Prozent, die mindestens einmal jährlich den Zahnarzt aufsuchen, bei den älteren Menschen dagegen weniger als 70 Prozent. Zahnärzte klagen häufig über ein mangelndes Prophylaxebewusstsein bei älteren Menschen. Weniger als 50% der 65-Jährigen kann als Prophylaxe-geschult betrachtet werden. Weiter finden sich nur wenige Studien über die Effektivität von fluoridhaltiger Prophylaxe (Zahnpasta, Mundspülungen) bei älteren Menschen. Die meisten Daten zur Wirksamkeit fluoridhaltiger Zahncremes basieren auf Studien mit Kindern und Jugendlichen. Elektrische Zahnbürsten mit oszillierenden Bürstenköpfen waren in zahlreichen klinischen Studien dem manuellen Zähneputzen überlegen: Sie reduzierten Plaque und Zahnfleischbluten um 7% bzw. 17% effektiver und kommen dem im Alter nachlassenden manuellen Geschick entgegen. Viele alte Menschen in Deutschland sterben an den Folgen von Unterernährung ( ![]() GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) in Deutschland: 2008 und 2050 # Einwohner: derzeit 82 Millionen; im Jahr 2050: 69 Millionen # Kinder und Jugendliche: derzeit 17 Millionen, im Jahr 2050: zehn Millionen # Zahl der über 65-Jährigen: derzeit 14 Millionen, im Jahr 2050 etwa 23 Millionen # Erwerbsfähige Personen: derzeit 52 Millionen, im Jahr 2050 etwa 36 Millionen # Zahl der Hochbetagten: vier Millionen, 2050: zehn Millionen (Zahlen des Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, 2008) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Geruchssinn
Geruch, engl.: olfaction, (sense of) smell; zu den
chemischen Sinnesorganen zählendes System, welches eng mit dem limbischen System
verknüpft ist. Ermöglicht als sog. "Fernsinn" die chemische Wahrnehmung von
Geruchsstoffen. Der G. wurde bisher von der Wissenschaft eher
stiefmütterlich behandelt, zu den "niederen" Sinnen gerechnet und beim Menschen
sogar als der "verlorene" Sinn bezeichnet. Durch das menschliche Genomprojekt
weiß man inzwischen, dass dem Menschen ca. 350 verschiedene
Riechrezeptor-Eiweiße zur Verfügung stehen, um die Millionen unterschiedlicher
Düfte wahrzunehmen. Riechrezeptoren sind spezialisierte Proteine, die
Duftstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur erkennen können. Hierfür besitzen
sie ein kleine, gut abgegrenzte Region, an der ein Geruchsmolekül andocken kann,
ähnlich wie ein Schlüssel ins Schloss passt. Ähnlich den bekannten Antagonisten
für viele pharmakologisch relevante Rezeptoren, gibt es auch hemmende
Duftmoleküle, die selektiv nur einen Rezeptor blockieren. In Gegenwart eines
solchen "Blockierers" nimmt man keinen bestimmten Duft mehr wahr, die
elektrische Erregung der Riechschleimhaut findet nicht mehr statt. Das
blockierende Duftmolekül wirkt wie ein Schlüssel, der zwar ins Schloss passt,
aber nicht aufsperren kann, jedoch den Zugang für den "richtigen" Schlüssel
versperrt. Die Verwendung eines wirksamen "Blockierers" für einen
bestimmten Duft, eröffnet erstmals die Möglichkeit. z.B. unangenehme Düfte, die
im Rahmen von industriellen Fertigungsprozessen entstehen oder natürlicherweise
vorkommen, selektiv auszublenden, ohne den Menschen seines gesamten
Geruchssinnes zu berauben, wie etwa durch Zuhalten der Nase.
Geschmack,
Lingua
Gerüst
Metallgerüst, engl.:
framework, metal support; Bezeichnung für einen stabilisierenden,
metallischen Anteil ("Unterbau") eines
Zahnersatzes, z.B. bei der
Metall-Verblend-Keramik
Gerüstimplantat subperiostales Implantat, engl.: subperiosteal implant; früher angewandte Methode (gilt heute als obsolet) in den Fällen, wo nur noch wenig Knochensubstanz vorhanden war. Diese Implantatart wird durch Abformen des Kieferknochens individuell angefertigt und unter der Schleim- und Knochenhaut dem Knochen direkt aufgesetzt. Außer dem erheblichen chirurgischen Eingriff, bedingt diese Implantatart durch eine nicht typische Knochenbelastung häufig einen noch weiteren Rückgang des schon geringen Kieferknochens ("Druckresorption") und durch das Eindringen von Bakterien bei Komplikationen eine großflächige Eiterung und damit verbundene Auflösung des Kieferknochens. Eine dann sich anschließende prothetische Versorgung - diesmal ohne Implantat - ist kaum noch möglich. Neuere Techniken bedienen sich - besonders dann, wenn nur noch wenig Kieferknochen vorhanden ist - mit sog. augmentativen Verfahren oder den Distraktionsimplantaten. |
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Gesamtvergütung
engl.: (overall or) total remuneration for medical (dental)
services; Begriff aus der
Gesetzlichen Krankenversicherung
und im Sozialgesetzbuch V
geregelt: Gesamtheit aller finanziellen Zahlungen der Gesetzlichen Krankenkassen
an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ihrer Mitglieder mit
"befreiender Wirkung". Sie ist das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu
vergütenden vertragsärztlichen Leistungen; sie kann als
Festbetrag oder auf der Grundlage des
Bewertungsmaßstabes (BEMA) nach
Einzelleistungen, nach
einer Kopfpauschale, nach einer
Fallpauschale oder nach einem
System berechnet werden, das sich aus der Verbindung dieser oder weiterer
Berechnungsarten ergibt. Aufgabe der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung ist es,
diese unter Anwendung ihres
Honorarverteilungsmaßstabes an die
Vertrag(zahn)särzte zu verteilen. Die G. wird im Gesamtvertrag*)
zwischen Kassen(zahn)ärztlicher Vereinigung/Kassen(zahn)ärztlicher
Bundesvereinigung (je nach Art der Kasse) und den beteiligten Krankenkassen
vereinbart.
Eine Veränderung der Höhe der G. richtet sich nach der Grundlohnsumme,
den Grundkosten einer ärztlichen (zahnärztlichen) Praxis sowie nach Art und
Umfang der ärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Leistungsausweitung beruhen. Diese Parameter sind bei einer
Budgetierung nicht relevant. Ebenso
verändert die Degression die
Höhe der G.
*) Der Gesamtvertrag ist ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag der
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen mit einem oder mehreren Landesverbänden
der Gesetzlichen Krankenkassen und
den Verbänden der Ersatzkassen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in
ihrem Bereich. Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die
Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit
den Spitzenverbänden der Krankenkassen in einem
Bundesmantelvertrag
(jeweils für Ärzte und Zahnärzte gesondert). Im Gesamtvertrag wird unter anderem
die Höhe der von den Krankenkassen zu zahlenden G. vereinbart.
Nach Einschätzungen des IDZ bestehen
folgende "Anreizwirkungen" bei pauschalen Vergütungen:
Minimierung der
Behandlungskosten
keine überflüssige
Leistungserbringung
präventive
(vorbeugende, prophylaktische) Orientierung
verwaltungstechnisch einfach; keine Notwendigkeit, die Leistung des Arztes nach
Verfahren oder Behandlungsfällen zu untergliedern (Kopfpauschale)
erleichtert eine
vorausschauende Budgetierung
Maximierung der
eingeschriebenen Patienten (Kopfpauschale)
Patientenauswahl
nach Risiko- und Kostenkriterien
unzureichende
Versorgung der angenommenen Patienten
keine Motivation
zur Innovation
technische
Schwierigkeiten, die Behandlungsfälle in Standardlisten zu erfassen (Fallpauschale)
Schwierigkeiten
für die Kostenträger, die Praxis des Arztes zu beurteilen (Kopfpauschale)
Budget,
Honorarverteilungsmaßstab, KZV,
Selektivvertrag,
Sozialgesetzbuch V
Geschäftsfähigkeit
von Kindern u. Jugendlichen; engl.: legal age of consent in children and
young people; bei medizinischen Eingriffen immer wieder gestellte Frage,
inwieweit eine selbstständige Entscheidung der minderjährigen Personen erfolgen
kann; in der ZHK besonders bei der
Extraktion von Zähnen. Nach
http://www.ziv.at/ gilt:
Kinder unter 7 Jahren: geschäftsunfähig, nur Eltern aufklären
7–14 Jahre: unmündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären, Eltern und
Patient müssen zustimmen
14–18 Jahre: mündige Minderjährige, Eltern und Pat. aufklären; nicht schwere
Eingriffe kann der Patient selbst entscheiden; zu Zahnextraktion (da erheblicher
Eingriff) müssen Eltern zustimmen
Ab dem 18. Geburtstag volle Eigenverantwortlichkeit, darf über
Zahnextraktion selbst entscheiden
Es besteht die Empfehlung, eine Elterneinwilligung immer schriftlich zu holen.
"Wenn minderjährige Kinder noch nicht einwilligen können, kommt dem Bereich
„Sorgerecht“ eine große Bedeutung zu. Bei gemeinsamem elterlichen Sorgerecht
wird, so RA Dr. Müller, nach einem Drei-Stufen-Schema entschieden zwischen
Routineneingriffen (hier reicht Einverständnis eines Elternteils), riskanten
Eingriffen (der erschienene Elternteil muss vom anderen ermächtigt sein) und
gravierenden Eingriffen (Einwilligung beider Eltern notwendig). Ausnahme:
Notfall: „Dann ist die Einwilligung des anwesenden Elternteils ausreichend.“
(aus
Dentista-Club)"
Immer mehr Kinder mit getrennten Eltern: Dentista Club stellt Rechtstipps zur
Verfügung
ausführlich unter:
http://www.ziv.at/informationen/forens/unter18.htm
(Österreichische Rechtssprechung)
Geschichte
der Zahnheilkunde, engl.: history of dentistry; es existiert in D ein
Arbeitskreis für Geschichte der Zahnheilkunde. Der Kreis von historisch
interessierten und auf diesem Gebiet forschenden niedergelassenen Zahnärzten und
Wissenschaftlern tauscht sich über geschichtliche Themen rund um den Berufsstand
aus. Dazu gehören die Beschäftigung mit historischen Grundlagen der Zahnmedizin,
die Durchführung von Gesprächsrunden, informativen Treffen oder der Besuch von
Ausstellungen. E-Mail:
Dr. Wibke Knöner; wknoener@web.de
Weiter findet sich:
"Etwa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kann man in
Deutschland von einem zahnärztlichen Stand sprechen. Von ausschlaggebender
Bedeutung war, dass seit dem 1. Januar 1846 in Berlin, im Verlag von Albert
Förstner, die erste deutsche zahnärztliche Zeitschrift erschien. Sie trug den
Titel "Der Zahnarzt" mit dem Untertitel "Das Neueste und Wissenswürdigste des
In- und Auslands über die Zahnheilkunde". Zwischen 1859 und 1860 wurden die
ersten zahnärztlichen Vereine gegründet. In Berlin 1847 der "Verein der
Zahnärzte in Berlin", in Hamburg1857 der "Verein der Zahnärzte" und in Dresden
der "Verein sächsischer Zahnärzte". Diese Provinzialvereine schlossen sich 1859
im Central-Verein Deutscher Zahnärzte zusammen." (aus
http://www.zvffm.de/pages/verein/geschichte.php)
Dentalhistorisches Museum Zschadraß (zm, 2019)
Dentales Erbe findet eine neue Heimat (zm, 2020)
Die Sammlung Proskauer/Witt - „Nehmen Sie das Erbe an?“ (zm,
2019)
http://www.dentalmuseum.eu/ ,
http://www.zene-artzney.de/
Die zahnmedizinische Sammlung der Universität Tübingen: Zahnersatz vom Nilpferd
und das Instrumentenetui von Dr. Grausam (zm, 2020)
Medizingeschichte
(Persönlichkeiten, die die Medizin prägten)
125 Jahre Röntgen - Röntgen – ein Mann, eine Entdeckung, zwei Jubiläen
(zm, 2020)
Skelettfunde beim Kloster Lorsch - Was mittelalterliche Zähne erzählen
(zm, 2017)
Zu Napoleons 250. Geburtstag: Das luxuriöse Zahninstrumenten-Set des großen
Korsen (zm, 2019)
Ein Zahnfossil schreibt unsere Geschichte neu (zm, 2015)
Die Geschichte des Zahnarztberufs (zm, 2015)
Karies gab es schon vor 12,5 Millionen Jahren (zm, 2018)
Philipp Pfaff (1713–1766) – DER Wegbereiter des Fachs (zm,
2018)
Wegbereiter der Zahnheilkunde - Carl Sauer – Widersacher der Dentisten
(zm, 2017)
Karl Schuchardt – der wirkmächtigste Nachkriegs-Chirurg (zm,
2018)
Berufsbezeichnung früher - Empfangsfräulein, Sprechstundenhilfe … ZFA
(dzw, 2019)
Zahnpflege damals und heute: Vom Stöckchen zur elektrischen Bürste
(kariesvorbeugung.de, 2019)
Von der Nylonbürste zum Smartguide - 80 Jahre Zahnbürste (zm,
2018)
„In aller Munde – das Orale in Kunst und Kultur“ (zm, 2020)
Geschiebe Halteelement für Zahnersatz, engl.: (denture) attachment; zu der Gruppe der Verbindungselemente gehörend, mit einer Vielzahl an technischen Ausführungen. Einsatz bei festsitzendem (Brücke, selten) bzw. herausnehmbaren Zahnersatz (sog. kombinierter Zahnersatz oder "Geschiebeprothese"; siehe Abb.). Ein G. besteht immer aus zwei Teilen: Der positive (+), welcher an der Krone des Restgebisses fest verankert (verlötet) ist (Matrize) und der negative (-), welcher mit dem herausnehmbaren Teil verbunden ist (Patrize). G. werden hauptsächlich industriell vorgefertigt (konfektionierte G., "Patentgeschiebe") und dann im Labor mit der Zahnersatzarbeit verlötet, oder werden individuell im Labor gefertigt (individuelle G.). Vom Ort der Verankerung her unterscheidet man noch in solche, die im Ankerzahn (= intrakoronale G.), solche, die am Ankerzahn (= extrakoronale G.) und zwischen zwei Kronen (= interkoronal G.) angehängt sind. Eine weitere Unterteilung ist in starre (schlüssiger Kraftschluss zwischen Pfeilerzahn und herausnehmbarer Prothese; z.B. Interlock-Geschiebe) und bewegliche G. möglich. Eine Sonderform stellen die selten angewandten extrakoronalen Adhäsivattachments dar, welche auf die Überkronung des Ankerzahnes verzichten, sondern direkt am natürlichen Zahn adhäsiv befestigt werden ( ![]() Nach der Art des Haltemechanismus kann unterschieden werden in frikative G. (Matrize u. Patrize haften - ähnlich wie bei Teleskopen - durch Übergangspassung) und retentive G. (die Haftung wird durch elastische Elemente erzielt, die in Kerben oder Vertiefungen einrasten). Wieder andere Einteilungen unterscheiden zwischen starren und beweglichen Geschieben. Die Haltemechanismen bei G. können auf verschiedenen Prinzipien beruhen: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Im Gegensatz zu den konventionellen Prothesenklammern ergibt sich vor allem beim G. ein kosmetischer Vorteil, da die Verankerung nach außen hin nicht sichtbar ist. Außerdem je nach Art des G. eine bessere Kraftverteilung auf die Restzähne. Zusätzlich kann das G. noch mit einem Riegel (siehe Abb. unten) zur optimalen Befestigung versehen werden. ![]() |
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Geschmack
Geschmacksempfindung, engl.: taste (sensation). Der eigentliche G.
wird durch Geschmackspapillen (die Papillae foliatae, fungiformes und vallatae
mit entsprechenden Geschmacksknospen, Caliculi gustatorii) am Zungenrand und an der Zungenspitze auf die
Reize für die heute 5 Geschmacksrichtungen süß, sauer,
salzig, bitter und umami
wahrgenommen und über Nerven an die Hirnareale weitergeleitet (gustatorisches
System). Dabei werden Druck-, Temperatur- und Schmerzempfinden in den G.
integriert - es ergibt sich ein äußerst komplexes Empfinden, welches sich
wissenschaftlich nicht konkret erfassen lässt. Hinzu kommt, dass beim G.
auch der Tatsinn (in der Mundhöhle befinden sich viele kleine Sensoren)
eine gewisse Rolle spielt: Je nach Konsistenz (hart, weich) ergibt sich eine
andere Geschmacksempfindung. Weiter sind Kombinationen mit dem
Geruchssinn von Bedeutung. Insofern sind Aussagen zur
Geschmacksneutralität eines Stoffes nicht allgemein gültig.
"Scharf" ist kein Geschmack, sondern eine Form des Schmerzes, welcher
durch eine Verletzung entsteht (bei Paprika z.B. durch den Stoff Capsaicin).
Derartige Empfindungen werden auch nicht über die Geschmacksknospen vermittelt,
sondern über die gleichen Sensoren, welche auch für "heiß" usw. zuständig sind.
Der Bitter-Geschmack ist angeboren, bereits Babys können Bitterstoffe
wahrnehmen. Obwohl nicht generell ein Zusammenhang zwischen Bitterkeit und
Giftigkeit besteht, gehen Wissenschaftler davon aus, dass der Sinn für Bitteres
uns vor dem Verzehr giftiger Nahrung bewahren soll. Einige Studien weisen darauf
hin, dass Bitterrezeptoren auch außerhalb des Geschmackssystems eine Rolle
spielen und im Atmungs- sowie Magen- Darmtrakt zu finden sind. Ob sie dort für
die Wahrnehmung von Giftstoffen aus der Luft verantwortlich sind beziehungsweise
in die Regulation des Zuckerstoffwechsels involviert sind, ist Gegenstand
derzeitiger Untersuchungen (2010).
Neue Geschmacks-Eindrücke müssen vom Gehirn zugeordnet und bewertet werden. Dies
funktioniert umso besser, je mehr Referenzgeschmäcker der Mensch bereits kennt:
Mit zunehmendem Alter und größerer Erfahrung können einzelne
Geschmacksrichtungen immer genauer voneinander unterschieden und besser aus der
Masse herausgeschmeckt werden.
Sensorische Schwellentests an Drei- bis Achtjährigen ergaben, dass Kinder
ein grundlegend anderes Geschmacksempfinden haben als Erwachsene. So nehmen sie
z.B. die Geschmacksrichtung "süß" erst bei einer viel höheren
Zuckerkonzentration wahr.
Geschmacksveränderungen / -beeinträchtigungen durch das Tragen von
Zahnersatz sind ebenfalls individuell
sehr verschieden, zeigen aber grob nachfolgende Reihenfolge:
festsitzender Zahnersatz (Kronen,
Brücken) auf eigenen oder
implantatgetragenen Zähnen zeigen
praktisch keine Beeinträchtigung
Teilprothesen (Metallgerüst
mit Kunststoffzähnen) zeigen im
Unterkiefer geringe, nach längerer Tragezeit vernachlässigbare, im Oberkiefer
länger anhaltende, manchmal nicht mehr verschwindende Veränderungen, welche
besonders bei bestimmten Getränken oder Speisen auftreten. Die Qualität der
Veränderungen wird meist mit säuerlich oder metallisch angegeben.
Vollprothesenträger klagen generell über Geschmacksbeeinträchtigungen,
bedingt durch die Größe der
Prothesenbasis - allerdings gibt es hierbei stark ausgeprägte subjektive
Empfindungen und Gewohnheitseffekte
Geschmacksstörungen können auch als Wirkung von best.
Pharmaka wie z.B.
Chlorhexidin auftreten.
Fasten schärft den Geschmackssinn: Man reagiert mit leerem Magen
sensibler auf Zucker und Salz im Wasser. Die Empfindlichkeit für Bitteres wird
dagegen nicht beeinflusst.
Bekannt ist, dass außer der Nahrung in den ersten Lebensmonaten auch die Gene
den Geschmackssinn prägen. Je nachdem, welche Varianten eines
Geschmacks-Rezeptor-Gens vorliegen, reagieren Kinder mehr oder weniger sensibel
auf bittere oder süße Geschmacksstoffe. Im Lauf des Lebens verliert der
genetische Anteil an Bedeutung und wird von kulturellen Faktoren überdeckt.
Der Verlust jeglicher Geschmacksempfindung, die sog Geschmackslähmung
wird als Ageusie bezeichnet.
Anosmie, Geruchssinn,
Geschmacksstörung,
Lingua,
Neuralgie,
PTC Geschmackstest,
Saporimetrie
http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/03/03H157/t2.pdf
Geschmacksstörung
Geschmacksanomalie, Dysgeusie, engl.: dysgeusia, anomaly of
taste, misguided taste; entweder durch eine verminderte
Speichelbildung ( Xerostomie) oder
durch Schädigung der Rezeptoren in den Geschmacksknospen (
Lingua) bzw. der Reizleitung ins Gehirn
verursachte geschmackliche Missempfindungen.
Als lokale Ursache kommen Medikamente, Schwermetallvergiftungen, das
Sjögren-Syndrom, eine
bakterielle Besiedlung der Geschmacksknospen oder Infektionen in Frage. Zentral
bedingt entstehen Geschmacksstörungen z.B. durch Schädel-Hirn-Traumen, durch
eine Multiple Sklerose, durch eine
Fazialisparese und durch kieferchirurgische Eingriffe. Als Folge
systemischer Störungen kommen z.B.
Diabetes mellitus, eine Hypothyreose oder eine Nebenniereninsuffizienz in
Betracht. Nach Lankisch werden folgende Formen unterschieden:
Totale Ageusie
(völliges Fehlen der Geschmacksfunktion oder Unfähigkeit, zwischen süß, salzig,
bitter und sauer zu unterscheiden)
Partielle
Ageusie (Unfähigkeit, bestimmte Substanzen zu schmecken)
Hypogeusie
(Herabgesetztes Geschmacksempfinden für alle oder auch nur für einzelne
Geschmacksrichtungen)
Dysgeusie
(Wahrnehmung eines Geschmacks, ohne dass ein Geschmacksstoff angeboten wird,
oder Wahrnehmung eines anderen als des objektiv angebotenen Geschmacks)
Parageusie
(verfälschte Geschmacksempfindung)
Kakogeusie
(subjektiv übliche Geschmackswahrnehmung)
Anosmie, Lingua,
Saporimetrie
http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/03/03H157/t2.pdf
Gesetzliche Krankenversicherung
GKV; engl.: legal health insurance, statutory health insurance
(SHI); Bezeichnung für das in Deutschland überwiegende,
umlagefinanzierte Versicherungssystem
gegen Krankheiten und zur (eingeschränkten) Beanspruchung von Vorsorgeleistungen
(Prophylaxe). Im Jahr 2011 waren 86 %
aller Erwerbstätigen gesetzlich krankenversichert. Dabei war der überwiegende
Teil der Arbeitnehmer (90 %) Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung,
von den Selbstständigen war nur etwas mehr als die Hälfte gesetzlich versichert
(54 %). Trotz Verpflichtungspflicht sind 0,2 % der Erwerbstätigen nicht
krankenversichert. Überdurchschnittlich hoch ist mit 1,0 % der Anteil der
Nicht-Krankenversicherten bei ausländischen Männern im Alter von 35 bis 44
Jahren.
Die GKV ist ein Zweig der
Sozialversicherung. Sie sichert die
durch Krankheit entstehenden Kosten für ihre Mitglieder nach dem
Wirtschaftlichkeitsgebot
ab. Die GKV unterliegt als gesetzliche Einrichtung
nicht dem Wettbewerbsrecht; bspw. besteht eine Steuerfreiheit.
Nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzes (§ 95b Abs. 3 SGB V) haben gesetzlich Versicherte
grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen von
zugelassenen (Zahn-)Ärzten.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sagt zu den Prinzipien
der GKV folgendes:
"In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip.
Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht in erster Linie vom im
wesentlich gesetzlich festgelegten Leistungsumfang, sondern von der nach
bestimmen Pauschalregeln ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit des
versicherten Mitglieds abhängt. Die Beiträge werden regelmäßig als
Prozenteinkommen des Einkommens bemessen.
Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies
bedeutet, dass alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr
eingehenden Beiträge gedeckt werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden
keine Rückstellungen gebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatten
und Kinder beitragsfrei mitversichert."
Alle Personengruppen, von denen der Gesetzgeber
glaubt, dass sie nicht selbst für diesen Schutz sorgen können, sind in der
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das heißt, sie müssen sich in jedem
Fall gesetzlich versichern. Andere Personengruppen können freiwillig Mitglied
der gesetzlichen Krankenkasse werden. Dazu müssen sie allerdings bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Beschrieben werden die Leistungen der GKV im
SGB V.
Die Krankenkassen-Beiträge für gesetzlich versicherte Studenten stiegen
in 2011 stark an. Ab 1. Januar zahlen sie 55,55 Euro im Monat. Zum
Sommersemester 2011 folgt dann ein Sprung auf 64,77 Euro im Monat. Im Vergleich
zum aktuellen Beitrag von 53,40 Euro wird die Studenten-Krankenkasse damit um 21
Prozent teurer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
waren 2007 196 000 Menschen ohne jegliche Krankenversicherung - das sind 0,2
Prozent der Gesamtbevölkerung. Betroffen sind mit einem Anteil von 68 Prozent
überwiegend Männer. Unter den 82 000 Erwerbstätigen ohne Versicherungsschutz
waren überwiegend Selbstständige und mitarbeitende Familienangehörige. Zwei
Drittel von ihnen hatten keinen oder nur einen niedrigen Schul- und
Berufsabschluss. Die Mehrzahl war zwischen 30 und 49 Jahre alt. Die GKV ist traditionell der größte
Ausgabenträger im deutschen Gesundheitswesen. Sie erbrachte im Jahr 2001 128,9
Mrd. Euro bzw. 57% der Gesundheitsausgaben.
![]() ![]() GKV (2015): Aufschlüsselung der Ausgaben für zahnmedizinische Behandlung |
![]() ![]() Punktwert- Entwicklung für Zahnärzte, GKV, von 1991 - 2016 |
![]() ![]() Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der GKV in Prozent, 1997-2015 |
|
![]() ![]() Wie versichert? (Kasse / Privat) |
|
Die nicht GKV-Versicherten von 12,6 % bzw. 10.368 Mio. der Bevölkerung setzen
sich zusammen aus PKV-Versicherten (privat), Nicht-Versicherten sowie besonderen
Sicherungsformen (anspruchsberechtigt als Sozialhilfeempfänger,
Kriegsschadenrentner oder Empfänger von Unterhalt aus dem Lastenausgleich). Nach
Angaben des Statistischen Bundesamts waren in 2019 etwa 143.000 Personen ohne
Krankenversicherung. Nicht krankenversichert sind vor allem
die 20- bis 40-Jährigen, Hausfrauen, Angestellte und Gewerbetreibende.
Insgesamt 12,7 Milliarden Euro flossen von den Krankenkassen 2012 in die
Zahnarztpraxen für die Behandlung von
Kassenpatienten einschließlich der
Festzuschussanteile für
Zahnersatz. Im 1. Quartal 2013 gaben
die Kassen insgesamt 8 Prozent mehr für Zahnbehandlungen aus, 3 Prozent Minus
jedoch bei Zahnersatz. Insgesamt
blieb aber aufgrund des Gesamtkostenanstieges in den gesetzlichen
Krankenkassenversicherungen (GKV) der Anteil der Zahnärzte bei rund 7 Prozent
der Kassengesamtausgaben (ZWP-online).
Der seit Anfang der 90er Jahre ständig steigende
Beitragssatz hat nach
Auffassung von Experten (Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung (igsf))
zwei Hauptursachen: Die Wiedervereinigungsbedingte schlechte wirtschaftliche
Entwicklung. Ihr komme "die entscheidende Bedeutung für die
Beitragssatzsteigerung" zu. "Vor allem der durch die Wiedervereinigung
ausgelöste Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie geringere Wachstumsraten bei
Löhnen, Gehältern und Renten führten und führen zu steigenden Beitragssätzen".
Als weitere Ursache nennt Institutschef Beske "politische Entscheidungen zu
Lasten der GKV-Finanzierung, die jährlich mit etwa zehn Milliarden Euro zu Buche
schlagen". Dagegen gebe es "keine schlüssigen Beweise für die Behauptung, dass
die Ursache für den Beitragssatzanstieg" in den alten Ländern auf eine
"Kostenexplosion" zurückzuführen sei. Beskes Fazit: "Ohne grundlegende
Sicherstellung der Einnahmeseite wird die GKV keine Zukunft haben."
Seit Einführung des
Gesundheitsfonds
(1. Januar 2009) zahlen alle
Beitragszahler den gleichen Beitragssatz (2011: 15,5%). Damit gelten – wie in der
gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung schon heute –
einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede
Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird
gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren
modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen
den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Allerdings
ist dieser RSA komplex und auch für Fachleute schwer durchschaubar.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten neue
Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe
kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen
Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat
vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen
Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen
bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt
werden.
GKV in Deutschland: 2008 und 2050
# Einwohner: derzeit 82 Millionen; im Jahr 2050: 69 Millionen
# Kinder und Jugendliche: derzeit 17 Millionen, im Jahr 2050: zehn Millionen
# Zahl der über 65-Jährigen: derzeit 14 Millionen, im Jahr 2050 etwa 23
Millionen
# Erwerbsfähige Personen: derzeit 52 Millionen, im Jahr 2050 etwa 36 Millionen
# Zahl der Hochbetagten: vier Millionen, 2050: zehn Millionen
# GKV-Ausgaben: im Jahr 2005 143,8 Milliarden Euro, im Jahr 2005 etwa 225
Milliarden Euro
(Zahlen des Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel, 2008)
Bertelsmann-Studie prognostiziert: GKV-Defizit steigt bis 2040 auf 50 Milliarden
Euro
andersartiger Zahnersatz,
AOK,
Apothekenspanne,
Aut-Idem,
Basistarif,
Bedarfsplanung,
Behandlungspflicht,
Behandlung im EU-Ausland,
Behandlungsplan,
Beitragsbemessungsgrenze,
Beitragssatz,
BEMA,
Bonus,
Bonusprogramme,
Budget,
Bundesausschuss Zahnärzte
und Krankenkassen,
Bürgerversicherung,
Chip-Karte,
chronisch krank, Degression, elektronische
Gesundheitskarte, Ermächtigung,
Ersatzkassen,
Europäischer
Vergleich - Zahnmedizin, Festzuschüsse, Gesamtvergütung,
Gesundheitsfond,
Gesundheitskosten,
Gesundheitsreform (ab 2004), Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz,
GKV-Versorgungsgesetz,
GKV-WSG,
gleichartiger Zahnersatz, Grundlohnsumme,
Fallpauschale,
Festzuschüsse,
Freie Heilfürsorge,
FU-Positionen,
IGel-Leistungen,
Integrierte Versorgung,
Kassenabrechnung,
Knappschaft,
Kontrahierungszwang,
Konvergenzklausel,
Kopfpauschale,
Kostenerstattung,
MDK,
medizinisch notwendig,
NUB-Richtlinien,
Patientenquittung,
Praxisgebühr,
Primärkassen,
Priorisierung,
Prüfungsausschuss,
Qualitätsmanagement,
Regelversorgung,
Sachverständigenrat,
Schiedsverfahren,
Selbstverwaltung,
Sicherstellungsauftrag,
Sozialgericht, Sozialgesetzbuch V,
Sozialversicherung,
Terminservice-
und Versorgungsgesetz (TSVG),
Versichertenentlastungsgesetz,
Vertragszahnarzt,
Wirtschaftlichkeitsgebot,
Zusatzversicherung,
Zuzahlungen_europäischer
Vergleich
125 Jahre "Gesetzliche Rentenversicherung": Aufstieg und Niedergang
(2014)
Deutsche
Gesundheitspolitik seit 1975 - Reformen über Reformen; ©:
Niedersächsisches Zahnärzteblatt 12/2010
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/
2019: 143.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland
(zm, 2020)
Kosten und Versicherungsfragen (BZÄK; 2016)
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Anpassung an das Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) und weitere Änderungen (G-BA, 2020)
Ratgeber:
WaizmannTabelle -
Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
Gesetz zur Korruption im Gesundheitswesen
engl.: Corruption Law in Health Care;
„Rechtsgrundlagen für die Zahnarztpraxis – Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen“ (BZÄK, 2016)
Broschüre zur Bestechung in Zahnarztpraxen - Was ist erlaubt – und was ist
kriminell? (BZÄK, 2016)
Gesicht
Angesicht, Antlitz, Facies, Konterfei, Visage, Vultus, engl.: face;
vorderer Teil des Kopfes bei Säugetieren, bestehend aus dem knöchernen Gesichtsschädel und aufgelagertem Gewebe (mimische und
Kau-Muskulatur, Knorpel und Haut).
Obwohl sie anatomisch nicht zum G. gehört, ist die Stirn beim Menschen
infolge der größeren Gehirnausbildung ein wesentlicher Bestandteil des G.
Die zweidimensionale Einteilung nach Pöch unterscheidet in ovale, verkehrt
ovale, runde, elliptische, dreieckige, rechteckige, quadratische, rhombisch
trapezförmige und fünfeckige Gesichtsformen.
Die Haupt-Gesichtsnerven sind der
N. facialis, welcher die
Gesichtsmuskulatur als motorischer Nerv
versorgt und der sensible Nerv, der
N. trigeminus, welcher für
die Schmerzempfindungen zuständig ist.
Biomet-Gesicht,
Facies,
Gesichtshorizontale, Gesichtsmuskulatur,
Glabella,
long face syndrom
Gesichtsbogen 1.) Übertragungsbogen, Gesichtsbogenregistrierung, Fazialbogen, engl.: facebow (record); 1899 von Snow erstmals beschrieben. Hilfsmittel zur Übertragung individueller anatomisch-geometrischer Verhältnisse vom Patienten auf einen Artikulator, um im Labor eine schädelbezügliche Montage der Abdruckmodelle zu ermöglichen; ![]() 2.) ![]() ![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Gesichtshöhenindex
engl.: facial height index; mit Unterteilung in vorderen und hinteren
Gesichtshöhenindex nach den Formeln:
Gesichtshöhenindex anterior
Verhältnis vordere untere Gesichtshöhe zur gesamten vorderen Gesichtshöhe: (Gn -
Spa):(Gn - N) x 100
Gesichtshöhenindex posterior
Verhältnis hintere untere Gesichtshöhe zur gesamten hinteren Gesichtshöhe: (Go`-
Spp):(Go`- S) x 100
Jarabak
Gesichtshöhenindex
http://www.kieferorthopaedie.klinikum.uni-erlangen.de/
Gesichtshorizontale Gesichtsvertikale, engl.: face horizontal, face vertical; Begriffe aus Kephalometrie im Sinne von Referenzlinien. So ist es z.B. notwendig, eine horizontale Referenzlinie zu definieren, nach der das Fernröntgenbild bei der Vermessung ausgerichtet werden kann, da allein schon durch die Kopfneigung während der Aufnahme unterschiedliche Interpretationen entstehen könnten. Gebräuchlich ist die von Burstone et al. 1978 vorgeschlagene Linie, welche gegenüber der Nasion-Sella-Verbindungslinie um 7° im Uhrzeigersinn geneigte ist. Diese 7° sind ein statistisch ermittelter Durchschnittswert, der den Neigungsunterschied zwischen Nasion-Sella-Linie und natürlicher Kopfhaltung von Patienten wiedergibt. ![]() |
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Gesichtsindex
Längen-Breiten-Index; engl.: face index; das Verhältnis von
Gesichtshöhe zu Jochbogenbreite. Rassenbedingte Normwerte liegen zwischen 78 und
95, wobei Frauen meist kleinere Werte aufweisen.
Fazialindex
Gesichtsmuskulatur engl.: face or facial muscles, muscles of expression; meist Begriff ausschließlich für die mimische Muskulatur, gelegentlich auch Einbeziehung der Kaumuskulatur. Sie gelten als "Motor der Mimik" oder "Spiegel der Gefühle" und so kennt man ca. 60 Muskeln, die im wesentlichen den Gesichtsausdruck steuern - davon 17 allein für das Lachen. ![]() |
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Gesichtsschmerz
Gesichtsneuralgie,
engl.: facial pain, faceache; in der Hauptsache durch eine
Trigeminusneuralgie,
Zoster-Neuralgien, Kieferhöhlenentzündungen (
Sinusitis) oder einem Wirbelsäulen-Kopfschmerz
hervorgerufene Schmerzen im Gesichtsbereich. Dabei unterscheiden sich die
Schmerzen je nach Ursache; ebenso sind die Behandlungsmöglichkeiten verschieden:
Trigeminus-Neuralgie: Blitzartig einschießende, "elektrisierende"
Schmerzen, meist durch äußere Reize oder Bewegungen ausgelöst. Behandlung in
50-70 % vorbeugend-medikamentös, z.B. mit Antiepileptika oder Neuroleptika, da
klassische Schmerzmittel bei den plötzlich auftretenden Schmerzattacken ihre
Wirkung erst dann entfalten, wenn der Schmerz schon wieder abgeklungen ist. Bei
Nichtansprechen der medikamentösen Behandlung, können nur noch neurochirurgische
Eingriffe (z.B. eine Thermokoagulation) Schmerzfreiheit bringen; dies allerdings
bei völliger Gefühllosigkeit in diesem Gebiet.
Zoster-Neuralgie nach einer sog. "Gesichtsrose": Brennender
Dauerschmerz, zu welchem einzelne Schmerzattacken hinzukommen können. In 50-80 %
medikamentöse Behandlung mit trizyklischen Antidepressiva oder Antiepileptika.
Wirbelsäulen-Kopfschmerz: Der Schmerz wird als dumpf oder
ziehend-bohrend beschrieben. Die angewandten Therapien sind meist nicht
wissenschaftlich abgesichert: So helfen die häufig angewandten physikalischen
Therapiemaßnahmen (Massagen, Bäder, Elektrotherapie), oder
Akupunktur oder
transkutane elektrische Nervenstimulationen (TENS) meist nur kurze Zeit. Auch
verhaltenstherapeutische Behandlungen können die Beschwerden vorübergehend
bessern.
Von diesen zumindest in der Entstehung bekannten Ursachen ist der
atypische Gesichtsschmerz abzugrenzen: Die Schmerzqualitäten sind sehr
verschieden und reichen von bohrend und brennend über stechend und drückend bis
hin zu pulsierenden Qualitäten, ohne dass eine fassbare organische Ursache zu
finden wäre. Medikamente sprechen nur schwer an; sinnvoller erscheint eine
Verhaltenstherapie mit dem Ziel einer durch Schmerzbewältigung erreichbaren
Linderung, da eine Heilung nur selten erfolgt.
Extraktionen und andere chirurgische
zahnärztliche Behandlungen haben bei diesen Patienten nur eine niedrige
Erfolgsrate.
Ebenso sind bei der
atypischen Odontalgie nur schwer
Behandlungserfolge zu erzielen. Die Erkrankung äußert sich in einem von einem
Zahn ausgehenden G., ohne dass klinisch und röntgenologisch ein Befund
festzustellen wäre. Die dumpfen oder bohrenden Dauerschmerzen mittlerer bis
hoher Intensität bestehen an einem vorhandenen oder auch an einem nicht mehr
vorhandenen Zahn. Nach längerer Erkrankung kann eine Ausbreitung auf die
Nachbarzähne und das Zahnfleisch erfolgen. Der Nachtschlaf ist nicht gestört.
Nach Behandlungen mit einer "therapeutischen
Lokalanästhesie" werden Besserungen dieses langwierigen Krankheitsbildes
beschrieben.
Heilanästhesie,
Irradiation,
Neuralgie
Schmerzerhebungsbogen nach der "Mainzer Genese"; © Dr. F. Grummt
Gesichtsspalte fissura facialis, Prosoposchisis, Schizoprosopie, Kolobom, engl.: facial cleft; ein- oder doppelseitige Hemmungsfehlbildung (zu den "kraniofaziale Dysplasien" bzw. "dysgenetischen Fehlbildungen" gehörend; mit einem Anteil von 11 - 15% an 2. Stelle der angeborenen Fehlbildungen). Beim Menschen wachsen die einzelnen Abschnitte des Gesichts - wie Lippe, Kiefer und Gaumen - in der Regel in der sechsten bis neunten Schwangerschaftswoche zusammen. Wenn dieser Prozess gestört abläuft, kann es zu Spaltbildungen kommen. Neben der Beeinträchtigung des Aussehens leiden die Betroffenen häufig an ausgeprägten Störungen des Gesichtsschädelwachstums, der Sprache und des Gehörs. Ihre Häufigkeit wird in Mitteleuropa auf 1 - 2 pro 1.000 Neugeborene geschätzt (es besteht keine Meldepflicht); jährlich werden in Deutschland rund 1.800 Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte geboren. Isolierte Gaumenspalten sowie rechtsseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalten treten häufiger bei Frauen auf, während linksseitige Spalten öfter bei Männern beobachtet werden. Weiter ist bekannt, dass unzureichende Einnahme von Folsäure in der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko von Spaltenbildungen der linken Lippe einhergeht, während ein familiärer Diabetes das Auftreten isolierter Gaumenspalten zu begünstigen scheint. Im Schnitt sind in den ersten Jahren drei bis fünf Operationen erforderlich, um die Fehlbildungen zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass die Kinder schlucken, kauen und sprechen können; bei den meisten Patienten sind später weitere Eingriffe zur Stabilisierung bzw. endgültigem Verschluss und aus kosmetischen Gründen nötig. (siehe vergleichende Abbildungen rechts) Die Ursachen sind bis heute nicht genau geklärt, aber es scheinen viele Faktoren eine Rolle zu spielen. Sicher ist, dass bei etwa jedem 5. Kind eine Vererbungskomponente besteht, die auch einige Generationen zurückliegen kann; diskutiert werden weiter Schädigung in der Frühschwangerschaft (Vitamin- o. Sauerstoffmangel (z.B. starkes Rauchen der Mutter); Virusinfektionen der Schwangeren oder allgemeine Umweltbelastungen; psychische Belastung und Stress scheinen dagegen nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Statistisch treten bei Kindern sehr junger und eher älterer Mütter häufiger Spaltbildungen auf. Während des Wachstums des Kindes im Uterus kommt es zwischen der 5. und 9. Woche entweder zu einer fehlenden Vereinigung oder einem Wiedereinreißen von Gewebe, aus dem sich später Nase, Lippe und Oberkiefer entwickelt. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Entwicklungsstörung auftritt und wie schwerwiegend sie ist, entstehen verschiedene Spaltformen (ein- oder beidseitige Lippenspalten, Lippen-Kiefer-Spalten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bzw. vollständige Gaumenspalten und isolierte Spalten des weichen Gaumens) mit unterschiedlichem Ausprägungsgrad. In sog. "Spaltzentren" ist es durch die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachgebiete heute möglich, die Gesichts- und Kieferstrukturen der Kinder frühzeitig zu normalisieren und Sprach- und Hörfehlern vorzubeugen. Von zahnmedizinischer Bedeutung sind folgende Formen: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() International wird klassifiziert: ![]() ![]() ![]() ![]() Die Fehlbildungen betreffen fast immer den Oberkiefer und die Oberlippe. Zwischen 21 und 37% der Kinder mit G. weisen zusätzlich eine begleitende Fehlbildung oder Störung auf (obere und untere Extremitäten, Wirbelsäule, Herz, zentrales Nervensystem, Urogenitalsystem). Die Behandlung "in mehreren Schritten" befasst sich nicht nur mit einem kosmetischen Langzeiterfolg, sondern strebt eine gute Funktion bei der Nahrungsaufnahme und Sprachentwicklung an. Die bald nach der Geburt (ca. 5 Kg Gewicht des Babys; ~ möglichst während der ersten 4 Lebenswochen) beginnenden chirurgischen und später kombiniert chirurgischen/kieferorthopädischen Behandlungen erzielen heute durch das Zusammenwirken von Kieferchirurgen, und -orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Kinderärzten, Logopäden, Psychologen und Zahnärzten beachtliche Erfolge. U.U. ist im Alter von 16 oder 17 Jahren eine weitere Operation erforderlich, da die Nase von Kindern mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte manchmal nicht gerade wächst und daher (kosmetisch und funktionell) korrigiert werden muss. ![]() |
|
Gesichtswinkel
Fazialwinkel, engl.: facial angle; Winkel, gebildet aus der
Schädelbasisebene (Sphenoidale -
Nasion) und einer Geraden durch Nasion und
Nasospinale. Mittelwerte liegen bei knapp über 80°.
Camper-Ebene
gesteuerte Extraktion
gesteuerte Zahn-Extraktion,
engl.: (orthodontic) extraction therapy, serial extraction;
Ausgleichsextraktion,
Engstand, Extraktionstherapie,
Geschäftsfähigkeit,
Reihenextraktion,
Zahnbogenbreite
Gesteuerte Geweberegeneration
in der Parodontologie,
GTR, membrangestützte Regeneration, engl.: Guided Tissue Regeneration, biologically guided
regeneration; im Rahmen einer
systematischen
Zahnfleischbehandlung, mit dem Ziel, das durch die
Parodontalerkrankung verloren
gegangene Zahnhaltegewebe
wiederaufzubauen ( new attachment). Diese Methode beinhaltet das Setzen einer Barrieremembran,
(Abb. unten, Bild D) die
die Wurzeloberfläche und den parodontalen Defekt bedeckt und so den Zellen des
Parodontalligamentes die selektive
Wiederbesiedelung der vorher von der
Parodontitis befallenen
Wurzeloberfläche ermöglicht: Durch den Einsatz von mechanischen
"Barriere-Membranen" werden die schnell wachsenden Epithel- und
Bindegewebszellen isoliert, um die langsamer regenerierenden
Desmodontalzellen und
Osteoblasten in ihrem Wachstumsprozess
nicht zu stören.
Klinische Langzeitstudien haben gezeigt, dass der
Gewinn von klinischem Attachment auch
über lange Zeit erhalten werden kann, wenn eine peinlich genaue
Plaquekontrolle und eine gute
Mundhygiene beachtet werden. In den
meisten GTR-Studien (2006) werden nicht resorbierbare Polytetraflourethylenmembranen (z.B.
Goretex™)
als Barriere verwendet. Diese müssen in einem zweiten chirurgischen Schritt
wieder entfernt werden. Um diese Komplikationen zu vermeiden, wurden
(bio-)resorbierbare Membranen - entweder aus natürlichen (Dura mater)
oder synthetischen (Polyaktiden-PLA, Polyglykoliden-PGA oder Polyurethan)
Biomaterialien - mit ähnlichen Barriereeigenschaften entwickelt. In
kontrollierten histologischen und
klinischen Studien konnte gezeigt werden, dass
damit ebenfalls gute Resultate erzielbar sind.
Andere Methoden benutzen das Einbringen von Gelen ("biologisch
gesteuerte Regeneration", BGR, wie
Atrisorb™ oder Emdogain™) in die
Zahnfleischtasche zirkulär um den Zahnhalswurzelbereich mit dem Ziel einer
verzögerten Zellneubildung ("künstliche Wundheilungssteuerung"). Jüngste Ergebnisse haben gezeigt, dass
die Behandlung mit dem Schmelzmatrixproteinabkömmling "Emdogain"
(EMD) zu einem ähnlichen Gewinn an klinischem Attachment führt, sowie zu einer
röntgenologisch nachweisbaren neuen Knochenbildung.
Prinzip der gesteuerten Geweberegeneration:
Emdogain™,
Erhaltungstherapie, Gesteuerte Knochenregeneration,
Knochenersatzmaterialien,
Laurell Naht,
new attachment,
Parodontalchirurgie,
plastische, parodontale
Regeneration, Parodontitis
Patienteninfo:
Gesteuerte Geweberegeneration (GTR),
©: BZAEK
Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V.
Gesteuerte Knochenregeneration
GBR, membrangestützte Knochenregeneration, engl.: Guided Bone Regeneration (GBR); knöchernregenerative (Wieder-)Auffüllung von
Knochendefekten unter Verwendung von Membranen (Prinzip s.u.: Gesteuerte Geweberegeneration); Einheilung eines
Knochentransplantats
und/oder synthetischer Materialien unter dem "Schutz" einer nicht resorbierbaren
Folie (z.B. ePTFE-Membran), welche nach vollständiger Neubildung (ca. 1 Jahr)
chirurgisch wieder entfernt werden muss. Ziel der GBR ist der knöcherne
Wiederaufbau des Alveolarkammes
bei mangelndem Knochenangebot oder die knöcherne Heilung von lokalisierten
Defekten vor oder in Verbindung mit einer (enossalen)
Implantation.
Gesteuerte Geweberegeneration,
Knochenersatzmaterialien,
parodontale Regeneration
23 verschiedene GBR-Membranen im direkten Online-Vergleich (2010)
Gesundheit
engl.: health; schwer definierbarer Begriff, welcher mehr bedeutet, als
die Abwesenheit von Krankheiten bzw. der subjektiven Einschätzung des
körperlichen und psychischen Wohlbefindens. Nach der (schwammigen) Definition der
WHO "ein Zustand des vollständigen
körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von
Krankheit oder Gebrechen." ("Health is a state of complete physical, mental and
social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.")
Krankheit,
Mundgesundheit,
Salutogenese,
Zahngesundheit
Gesundheitsfond als Folge des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ab 2009 gültige Finanzstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung ("Kernstück der neuen Finanzierung in der GKV") mit dem Herzstück eines zentralen Finanzierungspools. Einzig die Bundesregierung setzt fest, wie viel Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den G. zu zahlen haben. Im Gegensatz zu früher bleibt den Gesetzlichen Krankenkassen von der Steuerung her nur die Pflicht zum Beitragseinzug von ihren Mitgliedern. Für deren Behandlung erhalten die Kassen künftig nach einem ausgeklügelten Verfahren kassenindividuelle Zuweisungen aus dem G.: Sie errechnen sich aus einer aktuell (2009) auf knapp 186 Euro festgesetzten Grundpauschale, Zu- und Abschlägen nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus und Morbidität, einer Pauschale für Verwaltungsausgaben und Satzungsleistungen sowie für Versicherte in strukturierten Behandlungsprogrammen. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds erheben (auch Sozialhilfeempfänger müssen einen von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag zahlen), bei Überschüssen Geld zurückerstatten. Insgesamt beläuft sich das Volumen des Fonds 2009 inklusive eines Steuerzuschusses des Bundes in Höhe von vier Milliarden Euro auf 166,7 Milliarden Euro. Der Steuerzuschuss (2009: 4 Mrd. Euro) soll in den kommenden Jahren auf bis zu 14 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Erst wenn der Fonds über zwei Jahre eine Unterdeckung von mehr als fünf Prozent aufweist, muss die Bundesregierung den Beitragssatz anheben. In 2010 kamen insgesamt 13 gesetzliche Krankenkassen nicht mit den Zuwendungen des G. aus und mussten einen Zusatzbeitrag erheben. ![]() ![]() |
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Gesundheitskarte , engl.: ~ health insurance identy card;
elektronische
Gesundheitskarte
Gesundheitskonten
US-amerikanisches Konzept zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen und
zur Steigerung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten, als Nachfolgemodell
des Managed-Care-Systems gehandelt.
Das Modell beruht auf folgenden Fakten:
Gesundheitskosten
Gesundheitsdaten in D,
engl.: health costs.
Die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland sind in jüngerer Zeit besonders stark
gestiegen und haben in Deutschland 2010 einen Höchstwert erreicht. Insgesamt
wurden dafür 287,3 Milliarden Euro ausgegeben - pro Kopf somit 3510 Euro. Neuere
Zahlen gibt es noch nicht. Mit 165,5 Milliarden Euro trug die gesetzliche
Krankenversicherung rund 58 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Den
stärksten Zuwachs gab es bei der sozialen Pflegeversicherung. Deren Ausgaben
nahmen um 6,0 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro zu (Ärztezeitung,
2012).
Insgesamt 12,7 Milliarden Euro flossen von den Krankenkassen 2012 in die
Zahnarztpraxen für die Behandlung von
Kassenpatienten einschließlich der
Festzuschussanteile für Zahnersatz.
Im 1. Quartal 2013 gaben die Kassen insgesamt 8 Prozent mehr für
Zahnbehandlungen aus, 3 Prozent Minus jedoch bei
Zahnersatz. Insgesamt blieb aber
aufgrund des Gesamtkostenanstieges in den gesetzlichen
Krankenkassenversicherungen (GKV) der Anteil der Zahnärzte bei rund 7 Prozent
der Kassengesamtausgaben (ZWP-online).
Gesundheitswesen, Zuzahlungen_europäischer
Vergleich
Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes:
http://www.gbe-bund.de/
Kosten im Gesundheitswesen 2011
Statistisches Bundesamt:
http://www.destatis.de
Vergleiche in Europa
(© Bundesministerium) ;
Vergleich private Krankenversicherung - und
Gesundheitsversorgungs-Systeme in Europa
Gesundheitsmanagement
engl.: health management; um die gesetzlich geforderten
Wirtschaftlichkeits- und
Qualitätsziele realisieren zu können, benötigen die
Fachleute aus den medizinischen, pflegerischen und angrenzenden Bereichen eine
Aktualisierung und Vertiefung ökonomischen Wissens. Die abnehmenden
Halbwertszeiten des Expertenwissens, Veränderungen wie die Einführung neuer
Versorgungs- und
Entgeltformen in den stationären und ambulanten Einrichtungen erfordern
fundierte Fach- und Methodenkenntnisse. Um sie zu vermitteln sowie die
Kompetenzen im sozialen Bereich und bei Problemlösungen zu fördern, bietet z.B. die
FH Osnabrück das MBA-Programm Gesundheitsmanagement/Management & Health
an. Nach erfolgreichem Studium verleiht die
Fachhochschule Osnabrück den international anerkannten akademischen Grad Master
of Business Administration (MBA).
Qualitätsmanagement,
Telematik
Gesundheitspass ,
Gesundheitskarte, elektronische
Chip-Karte,
elektronische
Gesundheitskarte
Gesundheitsprämie,
Kopfpauschale
Gesundheitsreform
ab 2004, sog. "GKV-Modernisierungs-Gesetz"
(GMG), engl.: SHI-modernization act, Health Care System
Modernisation Law; erneuter Versuch der Sozialpartner, die
ausufernden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen und ab 2007 einen
durchschnittlichen Beitragssatz von 13 % in der GKV zu realisieren. Dazu ein
Zitat aus der Verhandlungskommission (Seehofer): "Diese Reform wird fünf Jahre
halten". Durch das GKV-WSG und das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG,
VÄG) wurden ab 2007 wieder Neuerungen eingeführt bzw. bestehende Ziele
umformuliert, sodass die nachfolgenden Passagen - besonders was die
Gesetzlichen KK betrifft - schon
wieder teilweise überholt sind.
Es ergaben sich
zahnärztlicherseits u. a. folgende
Änderungen:
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der
GKV ausgegliedert. Eine obligatorische Absicherung wird in einem fairen
Wettbewerb sowohl von der GKV als auch von der
PKV angeboten. Die
rechtlichen Grundlagen hierfür sind nach entsprechender Prüfung
herzustellen. Gesetzlich Versicherte haben die Wahlmöglichkeit zur PKV, wenn
dort ein vergleichbarer Versicherungsschutz angeboten wird - allerdings
lebenslang ohne Rückkehrmöglichkeit!
Anstelle der
bisherigen prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz treten befundorientierte Festzuschüsse
(
Festzuschüsse ab 2005) zur im Einzelfall notwendigen
Versorgung geben. Ein
Gemeinsamer Bundesausschuss der KK und Zahnärzte muss diese Zuschüsse
festsetzen. Härtefälle werden besonders berücksichtigt.
Ebenso müssen in den GKV-Satzungen Bestimmungen zum einheitlichen
Leistungsumfang für Versicherte mit und ohne
Bonus aufgenommen werden. Die
Qualitätssicherung für die Leistungen, für die ein Festzuschuss gewährt
wird, ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. Dazu zählt u.a. ein
Heil- und Kostenplan.
Grundsätzlich wird eine
prozentuale
Zuzahlung bei allen Leistungen von zehn Prozent, jedoch mindestens fünf Euro
und höchstens zehn Euro erhoben. Die Zuzahlung bei ambulanter ärztlicher und
zahnärztlicher Behandlung beträgt zehn Euro je Quartal und
Behandlungsfall; nach Paragraph 28 Abs. 4
SGB V hat der
Behandler
(Arzt/Zahnarzt) diese einzubehalten; sein Vergütungsanspruch gegenüber der
Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder
Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend.
Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung (gilt nicht bei
Überweisung Arzt zu Zahnarzt oder umgekehrt). Damit beschränkt
sich die Zuzahlung beim Arzt im Regelfall auf zehn Euro je Quartal. Bei einem
Klinikaufenthalt fallen täglich zehn Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an.
Näheres
Kassengebühr /
Praxisgebühr
Nicht
verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kostenträgern nicht mehr
übernommen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. So erstatten die Kassen die Kosten
weiter, wenn Kinder und Jugendliche die Präparate erhalten. Außerdem solle
gezahlt werden, wenn rezeptfreie Medikamente gegen schwere Erkrankungen helfen,
wozu der GemBa eine Liste erstellt
und aktualisiert. Zuletzt zahlten die Kassen für rezeptfreie Mittel, wenn ein
Arzt sie gezielt verschrieben hat.
Für alle Versicherte gilt für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine
Belastungsgrenze in Höhe von zwei
Prozent des Bruttoeinkommens. Den besonderen Bedürfnissen
chronisch Kranker wird
durch eine Überforderungsklausel
von einem Prozent des Bruttoeinkommen im Jahr Rechnung getragen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von
allen Zuzahlungen befreit.
Nicht verschreibungspflichtige
Arzneien muss der Patient selbst bezahlen. Fahrtkosten werden, bis
auf wenige Ausnahmen, bei Wegen zu einer ambulanten Behandlung nicht mehr
erstattet.
Einführung einer Patientenquittung: Die Versicherten erhalten auf
Verlangen eine Kosten- und Leistungsinformation in verständlicher Form vom
Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus.
Einführung einer "intelligenten Gesundheitskarte"
Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung
für alle Versicherten: Alle Versicherten sollen unabhängig von ihrem
Versicherungsstatus die Möglichkeit zur Wahl der Kostenerstattung erhalten.
Einführung von marktwirtschaftlichen
Elementen - sog. Bonustarife
- in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Es werden
medizinische
Versorgungszentren ("Polikliniken") zugelassen, in denen Patienten
eine interdisziplinäre (
fachübergreifend) Zusammenarbeit von ärztlichen und nichtärztlichen
Personen angeboten wird.
Inanspruchnahme von Gesundheitsberufen im Ausland: Gesetzlich
Krankenversicherte erhalten künftig grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem
Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Gesundheitsberufe in Anspruch
zu nehmen. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nur bei
Krankenhausbehandlungen erforderlich.
Kostenerstattung bei Inanspruchnahme nicht zugelassener
Gesundheitsberufe im Inland: In Ausnahmefällen können Versicherte auch
nicht zugelassene Leistungserbringer im Inland über Kostenerstattung in Anspruch
nehmen, wenn dies zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Verpflichtung der Ärzte zur Einführung eines
Qualitätsmanagements: In
den ärztlichen Praxen wird ein internes Qualitätsmanagement eingeführt.
Sie werden dabei von den Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt. Die
Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen regelmäßig einen Bericht
über diesbezügliche Aktivitäten.
Auf Bundesebene
existiert ein
Patientenbeauftragter. Dieser soll in unabhängiger und
beratender Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und
Sprachrohr für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein.
Fortbildungsverpflichtung der
Ärzte: Alle (Zahn-)Ärzte und sonstige
Gesundheitsberufe müssen durch kontinuierliche interessenunabhängige
Fortbildung zur Qualitätssicherung beitragen. Die
Kassenärztlichen
Vereinigungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf die Einhaltung ihrer
Fortbildungspflichten zu überprüfen, indem sie sich die
Fortbildungsnachweise vorlegen lassen. Wer keinen Fortbildungsnachweis
erbringt, muss Vergütungsabschläge hinnehmen. Wer sich der Fortbildung
generell verweigert, muss mit dem Entzug der Zulassung rechnen (
Fortbildung).
Effizientere Wirtschaftlichkeitsprüfungen: In der Vergangenheit waren
Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht ausreichend wirksam. Deshalb sollen
Wirtschaftlichkeitsprüfungen künftig durch darauf spezialisierte Personen
durchgeführt werden, die über das Ergebnis ihrer Prüfungen regelmäßig
Rechenschaftsberichte ablegen. Stichprobenprüfungen und
Auffälligkeitsprüfungen (bei Überschreitung einer Schwelle von 25
Prozent der vereinbarten Richtgröße oder bei sonstigen erheblichen
Auffälligkeiten) bleiben nebeneinander bestehen.
Gründung eines
Qualitätsinstituts
Professionalisierung der
Kassenärztlichen Vereinigungen: Die
Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden
gestrafft, indem ein hauptamtlicher Vorstand eingerichtet und die
Vertreterversammlung verkleinert werden; kleinere Vereinigungen (< 10.000
Mitglieder) werden aufgelöst. Soweit dem hauptamtlichen Vorstand
niedergelassene Ärzte angehören, können diese eine ärztliche
Nebentätigkeit in begrenztem Umfang ausüben.
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Zur Bekämpfung von
Fehlverhalten (z.B. Falschabrechnungen, Korruption;
Tagesprofil) im Gesundheitswesen
werden Krankenkassen und Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche
Vereinigungen auf Landes- und Bundesebene verpflichtet, entsprechende
Prüf- und Ermittlungseinheiten einzurichten.
Transparenz bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen:
Krankenkassen und Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen
müssen künftig über die Verwendung der Mittel gegenüber ihren
Mitgliedern Rechenschaft ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert als
Beitragssatz- bzw. Umlageanteil ausweisen. Dazu zählt die
Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen einschließlich etwaiger
Nebenleistungen und wesentlicher Versorgungsregelungen."
Seit 1. Januar 2004 müssen die
niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und ärztlichen
Leistungen an die Krankenkassen melden. Grundlage dafür ist der mit dem GMG
geänderte Paragraf 295 Absatz 2 SGB
V, demzufolge die bisherige anonymisierte fallbezogene Abrechnung in eine
versichertenbezogene geändert wurde - Krankenkassen können nun bei ihren
Versicherten die
entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen.
Apothekenspanne, Bürgerversicherung,
Degression,
Einzelleistungsvergütung,
Gemeinsamer Bundesausschuss,
GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011), GKV-WSG,
Grünes
Rezept,
Kopfpauschale,
Qualitätsinstitut,
Sachverständigenrat,
Tagesprofil,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
(VÄndG, VÄG),
Zahnzusatzversicherung,
Zuzahlung,
Zuzahlungen_europäischer
Vergleich
Bundesgesetzblatt Nr. 55 vom 19. November 2003 mit dem vollständigen Text als
pdf-Dokument (1 MB; endgültige Fassung)
Agenda 2010 - Bittere Medizin für die Patienten
Vergleiche in Europa
(© Bundesministerium)
Deutsche
Gesundheitspolitik seit 1975 - Reformen über Reformen; ©:
Niedersächsisches Zahnärzteblatt 12/2010
Das hat das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG '93) gebracht
Gesundheitsreform ab 2007 ; GKV-WSG
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen
Krankenversicherung,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG,
VÄG)
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz , GMG; engl.: Health Care System Modernisation Law, SHI-modernization act;
Gesundheitsreform
(ab 2004)
Gesundheitswesen Gesundheitssystem in D, engl.: health care system in Germany; Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren zum 31. Dezember 2011 rund 4,9 Millionen Menschen in Deutschland und damit etwa jeder neunte Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab es 2011 rund 87 000 mehr Arbeitsplätze im Gesundheitswesen als 2010. Das entspricht einem Beschäftigungswachstum von 1,8 %. Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich damit auch 2011 weiter fort. Zwischen 2006 und 2011 wuchs die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 457 000 Personen oder 10,2 %. Zusätzliche Arbeitsplätze gab es im Jahr 2011 wie in den Vorjahren vor allem in Gesundheitsdienstberufen (+ 45 000): Hier stieg beispielsweise die Zahl der Ärztinnen/Ärzte und der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger um jeweils 8 000. In den sozialen Berufen gab es 23 000 zusätzliche Stellen, die fast alle auf die Altenpflege entfielen. In den anderen Berufen des Gesundheitswesens (beispielsweise Verwaltungsfachleute und Reinigungskräfte) gab es 17 000 Arbeitsplätze mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2011 arbeiteten rund 2,2 Millionen Beschäftigte in der ambulanten und rund 2,0 Millionen Beschäftigte in der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung. Weitere 700 000 Beschäftigte arbeiteten beispielsweise in der Verwaltung oder dem Gesundheitsschutz. In den ambulanten Einrichtungen erhöhte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber 2010 um 37 000: Mehr Beschäftigte gab es insbesondere in Praxen sonstiger medizinischer Berufe - hier arbeiten beispielsweise Physio- und Ergotherapeutinnen/-therapeuten (+ 17 000) - und in der ambulanten Pflege (+ 9 000). In den (teil-)stationären Einrichtungen stieg die Zahl der Beschäftigten insgesamt um 41 000. Hier gab es Zuwächse vor allem in der (teil-) stationären Pflege (+ 25 000) und in den Krankenhäusern (+ 16 000). Rückläufig waren die Beschäftigten in der Verwaltung. Hier gab es 3 000 Arbeitsplätzen weniger als im Vorjahr. Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen waren 43,9 % teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2011 bei rund 3,7 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber 2010 um 59 000, das entspricht - wie bereits im Vorjahr - einem Anstieg von 1,6 %. Diese und viele weitere gesundheitsbezogene Daten finden sich auch unter der Adresse www.gbe-bund.de. Die Gesundheitssysteme in Europa gleichen sich einander an. Motor dieser Harmonisierung auf niedrigem Niveau ist die Europäische Kommission, die vor allem den Wettbewerb präferiert. Sie zielt in ihren Aktionsbereichen unter anderem auf eine Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit, die rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren und eine Koordination mit anderen Politikbereichen (Forschung, Umwelt, Statistik etc.) hin. Allerdings: Die EU-Osterweiterung stellt die europäischen Gesundheitssysteme vor die Herausforderung der Harmonisierung medizinische Leistungen in einem erweiterten Europa zu vergleichbaren Standards unabhängig von Nationalität und Ort. Unklar ist, wie es z.B. die neun neuen Beitrittsländer (ab 1.4.2004) schaffen sollen, nach einer Übergangsphase ein ähnliches Qualitätsniveau wie die Gesundheitssysteme der alten Mitgliedsstaaten zu erreichen. Unklar ist aber auch, wie dieses Qualitätsniveau überhaupt bewertet werden soll. Formuliert ist der Anspruch an die Gesundheitssysteme der EU-Länder in der Grundrechtscharta relativ allgemein: "Jede Person hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Der Europa-Gesundheitskonsumenten-Index sagt für 2008 (Quelle
zm-online): |
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Gewährleistung
"Garantie", Mängelhaftung, engl.: responsibility for
treatment, warranty;
gesetzlich (allgemein u.
sozialrechtlich) geregeltes Verhalten für den Fall, dass bei der
zahnärztlichen Leistung (z.B. Füllung, Zahnersatz) im Nachhinein ein Mangel
auftritt. Eine G. nach SGB V entsteht zum einen aus dem formlos abgeschlossenen
Dienstvertrag für die (zahn-)ärztliche
Leistung (z.B. Versorgung mit einer Füllung),
zum anderen aus dem Werkvertrag
(beim Zahnersatz als eine Kombination
von Dienst- und Werkvertrag) und schließt bei letzterem für die Zeit von 2
Jahren (bis 2002: 6 Monaten) die kostenlose Beseitigung von Mängeln ein. Wurde
der Mangel vorsätzlich herbeigeführt, kann zusätzlich
Schadenersatz verlangt
werden.
Bei hergestellten Werken, die im Rahmen eines
Werkvertrags entstanden sind, muss dem Zahnarzt allerdings zunächst
Gelegenheit zur Nachbesserung (s. Link am Ende) gegeben werden.
Zur Gewährleistung bei Zahnersatz schreibt die
KZV Berlin auf ihrer Webseite:
"Nach § 136a Absatz 4 SGB V
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) übernimmt der Zahnarzt oder die
Zahnärztin eine zweijährige Gewähr auf die Versorgung mit Zahnersatz:
Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine
zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die
Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind
in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen."
Sofern Sie Beanstandungen hinsichtlich Ihres Zahnersatzes haben, wenden Sie sich
bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt. Diese/-r wird notwendige
Nachbesserungen vornehmen. Im Bedarfsfall können Sie zur Feststellung etwaiger
Mängel ein Gutachterverfahren über Ihre Krankenkasse veranlassen.
Die Krankenkasse kann in begründeten Einzelfällen bei andersartigen Versorgungen
und so genannten Mischfällen prothetische Leistungen innerhalb von 36 Monaten
nach der definitiven Eingliederung bei vermuteten Planungs- und/oder
Ausführungsmängeln überprüfen lassen."
Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (mit Zusatzänderungen 2000; §§
135,136 SGB V) gilt im
zahnmedizinischen Bereich eine verschuldensunabhängige G. für 2 Jahre,
d.h., der Patient muss nicht belegen, das ihn keine Schuld am Schaden trifft ("Der
Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine
zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die
Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind
in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon
bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der
Krankenkassen gemeinsam und einheitlich.").
Ausnahmen von dieser juristisch problematischen Regelung (nach Verlassen
der Zahnarztpraxis kann das Verhalten nicht mehr kontrolliert werden; z.B. wurde
angeordnet, nach Legen einer Füllung für 2 Stunden nichts zu Essen, der Patient
hält sich nicht daran und die neue Füllung ist bald defekt) sind am 13.12.1993
durch Schiedsspruch des
Bundesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung festgelegt
worden ( BMV-Z). So
können Wiederholungsfüllungen innerhalb von zwei Jahren zu Lasten der
Krankenkassen abgerechnet werden bei
Milchzahnfüllungen
Zahnhalsfüllungen,
(Kennzeichnung bei Abrechnung mit "z" oder "7" (bzw. "47" oder "vz"))
mehr als dreiflächigen Füllungen,
Eckenaufbauten im
Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekanten,
Fällen, in denen besondere Umstände (z. B.
Bruxismus oder Vorerkrankungen) vorliegen, die der Zahnarzt auf dem
Krankenblatt festhält.
Wiederholungsfüllungen können nicht abgerechnet werden, wenn ein Verschulden des
Zahnarztes festgestellt wird.
Für Zahnersatz heißt es:
"Die Antragsfrist bei dem
Prothetik-Einigungsausschuss bzw. der zuständigen Stelle beträgt 24 Monate.
Diese klären die Verschuldensfrage im Einzelfall."
Claridentis,
Haftung, Haltbarkeit von Zahnersatz,
Honorar,
Mängelgutachten ("Mängelrüge"),
Verjährung
Gewährleistung bei Zahnersatz (KZV Berlin,
2016)
Nachbesserungsrecht bei Gewährleistung von Zahnersatz
Gewebekleber
"Kunststoffkleber", "Fibrinkleber", engl.:
fibrin glue, tissue glue,
fibrin seal; Kunststoffkleber auf Acrylsäurebasis ( z.B.
2-Octyl-Cyanacrylat) oder
natürliches Fibrin zum Verschluss "bluttrockener" Hautwunden bzw. zur
»Abdichtung« einer Naht; für flächenhafte
Blutungen auch in Sprayform. Eine alleinige Anwendung zum Wundverschluss ist mit
G. im Regelfall nicht möglich (2007).
Naht,
Schleimhauttransplantat,
Wundkleber
Gewerbesteuer
engl.: trade tax, local business tax; zu den Real- oder Sachsteuern zählende Abgabenart,
welche ausschließlich den Gemeinden zu Nutze kommt. Da
Freiberufler nicht als Kaufleute
tätig sind, sind sie bisher von
dieser Abgabe befreit. Dies wurde zuletzt im Mai 2008 vom
Bundesverfassungsgericht bestätigt: "... Die daraus resultierende Befreiung von
der Gewerbesteuerpflicht ist unter anderem eine Gegenleistung für die
Bereitschaft der Freiberufler, bestimmte Regelungen im Interesse der
Allgemeinheit hinzunehmen und Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen." ..."
Zudem sei die von Gemeinden erhobene Gewerbesteuer als pauschaler Ausgleich für
deren besonderen Infrastrukturlasten zu verstehen, die durch die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben verursacht werden, typischerweise aber nicht oder kaum durch
Angehörige der freien Berufe"
Die G. trug mit einem Anstieg von 18,7 % auf netto
27,8 Mrd. € im Jahr 2006 wesentlich zum Anstieg der gesamten Steuereinnahmen der
Kommunen um 11,6 % auf 60,6 Mrd. € bei.
Jede Kommune kann eigenständig durch Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates das
Ausmaß der Gewerbesteuer selbst bestimmen. Die Stellschraube dafür ist der
Hebesatz, ausgedrückt in Prozent. Dieser Prozentsatz wird mit dem nach
bundeseinheitlichem Procedere festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrag
multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Gewerbesteuer. Der Hebesatz ist
Ausdruck der verfassungsrechtlich gebotenen Finanzautonomie der Gemeinden.
Zusätzlich zum steuerpflichtigen Gewinn sollen künftig bestimmte Kostenarten,
etwa Mieten, Pachten, Zinsen für Fremdkapital und Leasingraten in die
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer einbezogen werden. Die
Hinzurechnungen sind umstritten, weil sie auch dann zur Besteuerung führen,
wenn kein oder wenig Gewinn anfällt.
Der niedergelassene Zahnarzt übt
einen freien Beruf aus. Seine
Tätigkeit ist kein Gewerbe. Das gilt unabhängig davon, ob der
Zahnarzt alleine, in
Gemeinschaftspraxis oder in
Praxisgemeinschaft tätig ist. Die Einkünfte
sind steuerlich grundsätzlich als solche aus selbstständiger Tätigkeit zu
behandeln. Eine G. entsteht daher grundsätzlich nicht für die
zahnärztlichen Honorare, auch soweit sie
im praxiseigenen
Labor
erwirtschaftet worden sind (
Umsatzsteuerpflicht). Es gelte jedoch Ausnahmen:
Freie Berufe,
Prophylaxeshop,
Umsatzsteuer,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Muss die Rechnung dem Umsatzsteuergesetz entsprechen?
Gewürznelke , engl.: clove; probates
Mittel in der Notfall-Zahnmedizin;
Eugenol
GFK -Technik
Abk. von GlasFaserverstärkte Kunststoffe oder GlasFaser-Technologie für Konuskronen; von
Prof. Körber (ehem. Kiel) entwickeltes Verfahren zur metallfreien Herstellung
von Konuskronen ( Teleskopkrone);
bisher keine Langzeiterfahrungen.
Komposite,faserverstärkte, Targis
Vectris,
Gilbert Krone
engl.: Gilbert's crown; historische
Stiftkronenart: Verlötung eines die
Wurzeloberfläche abdeckendes Platinkäppchens mit einem in den Wurzelkanal
eingepassten Wurzelstift; anschließender Aufbau mit einem auf das Käppchen "aufgeschliffenen"
Langstiftzahnes und Verblendung der
palatinalen Fläche mit keramischer Masse
Stiftaufbau
Gilmore Reiter
engl.: Gilmore's "rider" (attachment)?;
Steg-Gelenk-Verbindung bei einem vorgefertigten (Draht-)Steg.
Historisch wurde als "Steg" zwischen zwei Kronen ein stabiler Golddraht
verlötet, auf welchen der Rundung angepasste, federnde "Halbringe"
Verbindungselemente - sog. "Gilmore Reiter" - griffen. Da diese der Teil waren, in
welche "etwas hineingedrückt" wurde, bezeichnet man die G. auch als
Matrizenteil.
Matrize,
Steg
Gingiva Zahnfleisch als ein Teil der Mundschleimhaut, engl.: gingiva, gum; bildet am Zahnhals den Abschluss des Zahnhalteapparates ( ![]() ![]() ![]() Der Gingivalsaum ("Zahnfleischrand") verläuft girlandenförmig über die einzelnen Zähne, ist durch den Epithelansatz ("Saumepithel") mit diesen verbunden und befindet sich 0,5 - 2 mm über (nach koronal) der Schmelz-Zement-Grenze. Topographisch unterschieden wird die G. in 3 Bezirke (siehe 2. Abb.):
Histologisch aufgebaut
ist die G. mit mehrschichtigem Plattenepithel (Unterteilung in
Sulkusepithel, orales Epithel und
Saumepithel), darunter liegen
Bindegewebsstrukturen des supraalveolären Faserapparates. |
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Gingivaatrophie
"Zahnfleischschwund", engl.: gingival atrophy; altersbedingter
oder durch Erkrankungen verursachter Rückgang des Zahnfleischs, sodass die Teile
der Zahnwurzel mehr oder weniger sichtbar werden (die Zähne erscheinen
"länger").
Parodontitis
marginalis, "Parodontose", Rezessionen
Gingivabreite
engl.: gingival width; die Breite des Zahnfleischs in den verschiedenen
Regionen der Mundschleimhaut mit einer Schwankung zwischen 1 und 9 mm; gemessen
wird die Strecke vom Gingivarand bis zur
Mukogingivalgrenze. "Im
Oberkiefer ist die vestibuläre Gingiva
meist am breitesten, im Frontzahnbereich und im Gebiet der Prämolaren an
schmalsten. An der lingualen Seite des Unterkiefers ist die Gingiva im
Frontzahnbereich am schmalsten und im Molarenbereich am breitesten. Ainamo et
al. (1981) zeigten, dass die Gingivabreite mit dem Alter zunimmt. Sie ist bei
30- bis 40-Jährigen deutlich breiter als bei 20- bis 30-Jährigen. Da sich die
Mukogingivalgrenze während des Lebens im Verhältnis zur unteren Grenze des
Unterkiefers nicht verändert, dürfte die zunehmende Breite der Gingiva dafür
sprechen, dass die Zähne im Laufe des Lebens infolge
okklusaler Abnutzung langsam eruptieren (Ainamo
und Talari 1976)". (aus
www.blaues-haus-duesseldorf.de/
biologische Breite,
parodontaler Biotyp,
Rezessionen
Gingivablutungsindex
nach Carter u. Barnes, engl.: Gingival Bleeding Index (GBI); in D
wenig gebräuchlicher Index, der nach dem Reinigen mit ungewachster
Zahnseide ("by bleeding following
dental flossing") erhoben wird. Ausführlich (engl.)
http://www.arcpoh.adelaide.edu.au/dperu/cpep/info/plaque.html
BOP
Gingivaformer
engl.: healing abutment, gum-moulder (former); in der Implantologie gebräuchliche
kleine Schrauben, welche nach knöcherner Einheilung des Implantates und dessen
spätere Schleimhaut-Freilegung (zweizeitige
Implantation) in das Implantat geschraubt werden. Diese kleinen Schrauben
bewirken, dass sich die umliegende Schleimhaut (Gingiva)
optimal an die Implantate anlagert, den
Implantatpfosten (der Teil, der frei in die Mundhöhle ragt) aber frei lässt.
Eine Woche nach dieser Prozedur kann dann die eigentliche
Abdrucknahme erfolgen, die sich nicht
von den bekannten Abdrucknahmen ohne Implantation unterscheidet. Anwendung auch
bei der einzeitigen Implantation, um die Schleimhaut bis zum Einsetzen der
Suprakonstruktion (meist am
gleichen Tag) zurückzuhalten.
Implantat
Gingivahyperplasie Zahnfleischwucherung, Gingivavergrößerung, fibromatosis gingivae, engl.: gingival hyperplasia; partielle oder vollständige Verdickung der Gingiva. Neben einer individuellen unbekannten Ursache hauptsächlich als medikamentöse Begleiterscheinung (z.B. Hydantoin, Phenytoin, Cyclosporine, Calciumantagonisten, Anabolika), wobei die sonst sichtbaren Zahnanteile zum Teil oder ganz bedeckt sein können. Die G. ist primär entzündungsfrei (s. Abb. oben). Durch die Ausbildung von Pseudozahnfleischtaschen und einer damit verbundenen erschwerten Mundhygiene treten rasch blutende Entzündungsherde auf (s. Abb. unten). Ebenso können hormonell bedingte Entzündungen ("Schwangerschaftsgingivitis"), schlechte zahnärztliche Versorgungen oder festsitzende kieferorthopädische Apparaturen gepaart mit einer schlechte Mundhygiene und tumorbedingte Einflüsse zu einer G. führen. Neben Beseitigung der Ursachen ist, falls keine Besserung erfolgt, eine chirurgische Verkleinerung (Gingivektomie, Gingivoplastik) der Pseudozahnfleischtaschen nötig. Eine exzellente Mundhygiene (Professionelle Reinigung inklusive Scaling, häusliche Pflege) reduzieren das Hyperplasierisiko deutlich. ![]() ![]() |
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Gingiva-Index Gingivaindex nach Loe und Silness, GI, engl.: Loe's and Silness' gingival (disease) index; eine Maßzahl für den Zustand des Zahnfleischs. Neben den sichtbaren Symptomen wird vor allem die Blutungsneigung beim Manipulieren mit der WHO-Sonde an 3 Messpunkten/bestimmten Zahn gemessen. Man unterscheidet 4 Grade:
Weitere Indizes - sog. Gingivaindizes - berücksichtigen ebenfalls meist die erhöhte Blutungsneigung der erkrankten Gingiva beim Sondieren und weniger die die Erkrankung verursachenden Beläge.
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gingival ; engl.: do.; zum Zahnfleisch gehörend, das Zahnfleisch betreffend, zum Zahnfleisch hin
gingivale Lagerung, "gingivale
Abstützung",
engl.: gingival support;
Abstützung
Gingivalrandschräger Gingivarandschräger, Randschräger, Schmelzmeißel, engl.: margin trimmer, enamel cleaver; Handinstrumente zum Glätten der gingivalen Schmelzränder nach einer Präparation (meist) bei Kavitäten der Black-Klasse II. Die Klinge des abgewinkelten Instruments hat zum Handgriff hin einen Winkel von ca. 100° bei mesialen und von ca. 170° bei distalen Kavitäten. ![]() |
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Gingivarandschnitt
Marginalschnitt, Zahnfleischrandschnitt, engl.: gingival margin
incision (outline); gewebeschonende Schnittführung im
Boden der Zahnfleischtasche durch das
Epithel, die Submukosa und das Periost
hindurch direkt auf den Kieferknochen. Vorteil dieser Schnittführung ist die nur
geringe Schädigung der empfindlichen
Interdentalpapille und eine
gute Wiederherstellung der marginalen Situation nach Abheilung. Von Vorteil ist
weiter eine gute Übersicht des Operationsgebietes und eine gute Reponierbarkeit
nach dem Eingriff.
Gingivalsaum marginale Gingiva, Gingivarand, Zahnfleischsaum, Margo gingivalis, engl.: gingival margin; girlandenförmig verlaufender Übergang des äußeren Saumepithels in die befestigte Gingiva ohne scharfe Grenze. Vom Gingivarand her wird die Zahnfleischtaschentiefe gemessen und in Millimeter angegeben ![]() |
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Gingivaprotektor , engl.: gum
protector; Kofferdam
Gingivaretraktion temporäre, engl.: temporary gingival retraction; mit dem Ziel einer exakten Darstellung des Endpunktes einer Präparation vor einer Abdrucknahme, wenn dieser innerhalb der Zahnfleischtasche (subgingival) liegt. Zur Anwendung kommen folgende Methoden: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Gingivarezession
Zahnfleischrückgang, Zahnfleischschwund, engl.: recession (shrinking)
of the gums;
biologische
Breite, Gingivaatrophie,
Miller-Klassen,
Piercing, Rezessionen
Gingivatransplantat , engl.: gingival graft;
Schleimhauttransplantat
Gingivektomie
Zahnfleischentfernung, engl.: gingivectomy; chirurgische
Zahnfleischabtragung bei Zahnfleischerkrankungen zur Verkleinerung der
supraalveolären Zahnfleischtasche,
insbesondere bei Gingivahyperplasien;
meist in Kombination mit anschließender Gingivoplastik
durchgeführt.
Unterschieden wird in:
externe G., welche als alleinige Maßnahme die gewucherte Gingiva
vollständig entfernt ( Exzision),
und
interne G. im Zusammenhang mit parodontalen
Zahnfleisch-Lappenoperationen. Hierbei wird das innere Epithel ("Taschenepithel")
mit dem anhaftenden Eitergewebe entfernt, ohne dabei das Zahnfleisch insgesamt
zu kürzen ( überempfindliche
Zähne)
Neben der konventionellen Abtragung mittels Skalpell, kann die G. auch
mit elektrochirurgischen Instrumenten (Elektrotom,
HF-Chirurgie) oder mit
Lasertechniken erfolgen.
Gingiva, Gingivoplastik,
Parodontalchirurgie,
Parodontalverband
http://www.dgparo.de/content07/pdf/glossar/29.pdf
Gingivitis Zahnfleischentzündung, Ulitis; engl.: Latin term for an acute or chronic inflammation of the gums (gingivae); oberflächliche Entzündung des Gingivalsaums mit einer Ablösung des Saumepithels von der Zahnoberfläche unterschiedlicher Ursache: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Anzeichen einer G. sind ein gerötetes und geschwollenes Zahnfleisch, welches bei mechanischer Beanspruchung (z.B. beim Zähneputzen, Essen wie "Biss in den Apfel") spontan zu bluten beginnt und ein übler Mundgeruch/-geschmack. Nach Entfernung der Störfaktoren (Entfernung der Plaque durch gründliches Zähneputzen oder durch eine zahnärztliche Behandlung, ( ![]() Nach dem experimentellen Gingivitis-Modell von Löe (1965) zeigt sich, dass nach 7-10 Tagen Verzicht auf jegliche Mundhygiene die Plaque "gereift" ist, klinische Entzündungszeichen treten dann nach 2-3 Wochen auf. Die G. ist weltweit bei Kindern wie auch bei Erwachsenen mit einer Prävalenz zwischen 60 und fast 100 Prozent anzutreffen und gilt neben Karies als eine der weit verbreiteten Infektionserkrankungen. Bekannt ist weiterhin, dass ca. 13% der Menschen "Gingivitis-Resistent" sind. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Gingivitis
(Parodontitis) als Begleitsymptom, gingivoparodontale
Manifestation (systemischer Erkrankungen). engl.: gingivitis as
concomitant symptom (of systemic illnesses); einer allgemeinen Erkrankung
("Zahnfleisch als Spiegel des Körpers") ist bei vielen Allgemeinerkrankungen
anzutreffen; sie lassen sich grob unterteilen in:
Eine Nichtbehandlung der Grunderkrankung - was häufig nur schwer oder gar
nicht möglich ist, lässt die Gingivitis in eine
Parodontitis oder in Mischformen
Gingivitis/Parodontitis übergehen.
Gingiva, Gingivitis,
Einteilung der Zahnfleischerkrankungen,
Leichttherapie,
Morbus Crohn,
Sondierungsblutung,
Überkonturierung
Gingivoplastik
Zahnfleischplastik, engl.: gingivoplasty;
chirurgisch-modellierende Formung des Zahnfleisches im
Sinne einer Wiederherstellung natürlicher Formen zur Erleichterung der
Mundhygiene und der
Ästhetik ("rosa
Ästhetik"). Hierzu kommen konventionelle Instrumente und in jüngerer Zeit
verstärkt HF-chirurgische und
Laser-Verfahren zum Einsatz
Gingivahyperplasie,
Gingivektomie,
Parodontalchirurgie
Gips
Kalziumsulfat (CaSO4), Hartgips, engl.: gypsum, hard
stone plaster. Viel verwendetes Grundmaterial - in der Natur als Dihydrat
(Ca[SO4] • 2 H2O) meist in weißer Farbe
vorkommend ("Marienglas"). Verwendung zur Herstellung
zahntechnischer Arbeiten (
Gipsmodell,
Sägemodell) und (veraltet)
zahnärztlicher Abdrücke.
Durch Erhitzen (> 107°C) geht der in der Natur gewonnene G. in ein
Halbhydrat, den sog. Stuckgips, über: Hemihydrat (es gibt α-Hemihydrat, das
durch nasses Brennen entsteht und großkristallin ist, und β-Hemihydrat, welches
durch trockenes Brennen entsteht und kleinkristallin ist) und Anhydrit (ohne
zahnmedizinische Bedeutung, totgebrannt). Wird dieser oberhalb 200°C unter Druck
weiter "verbrannt", entstehen die sog.
Hartgipse.
Einteilung in Gips-Klassen:
Klasse Ι: Abdruckgips = β-Hemihydrat mit Zusätzen
Klasse II: Alabastergips = β-Hemihydrat = Weißgips
Klasse ΙII: Hartgips = α-Hemihydrat
Klasse IV : Spezialhartgips ("Stone") = α-Hemihydrat mit Zusätzen (z.B. NaCl, Borax, usw.)
für Zahnkränze
Da besonders die
festsitzenden Zahnersatzarbeiten mit
einer Präzision im tausendstel Millimeterbereich gearbeitet werden müssen (
Randschluss), hat die Qualität der
G. bei der Arbeitsmodellherstellung eine entscheidende Bedeutung. Mängel
welche Arbeitsmodelle bedingt durch die Eigenart des G. haben können, wie
zu geringe Härte, Sprödigkeit,
Abbindeexpansion, Lösbarkeit durch Wasser, können durch sorgfältige
Auswahl und exakte Verarbeitung des Werkstoffes auf eine tolerable Größe
reduziert werden. Die vereinzelt verwendeten Modellmaterialien aus Kunststoff
sind den G. vor allem wegen einer Schrumpfung bei der Abbindung (=
Polymerisationsschrumpfung) deutlich unterlegen.
Einbetten, Gipsabformung, Modell,
Sägemodell
"Die
10 Gipsgebote"
Gipsabformung
Gipsabdruck, engl.: plaster impression; historische, heute nur
noch selten angewandte Abdruckart (zuweilen bei
Registrierungen als
"Gipsverschlüsselung") mit sog. "Abformgips".
Diese rosa eingefärbte Gipsart - meist Alabastergips - ist schnell-abbindend und
weist durch zugesetztes Talkum und Geschmacksstoffe nur eine geringe Härte auf.
Nach Abbinden wird der Gipsabdruck mit einer Gipszange im Mund zerbrochen und
außerhalb des Mundes mühevoll mit Klebewachs wieder zusammengesetzt.
Abdruck, Gips
Giromatic ® engl.: Giromatic (Contra Angle); bekanntes Winkelstück zur maschinellen Wurzelkanalaufbereitung; seit 1964 auf dem Markt. Es erfolgt eine alternierende Vierteldrehung abwechselnd in beide Richtungen (= reziproke Rotation um 90°) 3.000 Mal pro Minute, d. h. ca. 20 Mal schneller als mit der Hand. ![]() |
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GIZ ,
Glasionomerzement
G-Klammer
in der Aufsicht einem "G" entsprechende Klammerart, wobei die Abstützung auf
der mesialen
Okklusionsfläche des Zahnes liegt.
Sie wirkt als indirekte Verlängerung des
Prothesensattels.
GKV ,
Gesetzliche KrankenVersicherung
GKV-Finanzierungsgesetz
GKV-FinG, zum Jahresbeginn 2011 in Kraft tretendes weiteres
"Gesundheitsreformgesetz". Damit soll die Umwandlung in ein wettbewerblich
geprägtes Gesundheitssystem in der
Gesetzlichen Krankenversicherung vollzogen werden. Zugleich beginnt mit der
Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge
(auch Sozialhilfeempfänger müssen einen von ihrer Krankenkasse erhobenen
Zusatzbeitrag zahlen) der Einstieg in ein neues Finanzierungssystem.
Mit dieser Reform kann der Krankenkassen-Zusatzbeitrag einkommensunabhängig und
in beliebiger Höhe erhoben werden, soziale Härten sollen durch einen
Sozialausgleich aufgefangen werden.
So gilt ab 2011
für Versicherte: der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen soll ab Januar
2011 um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5% steigen (dies bringt den Krankenkassen
alleine 2011 sechs Milliarden Euro zusätzlich). Zusätzlich haben Krankenkassen die
Möglichkeit, Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von den Versicherten zu
erheben, die diese allein tragen müssen – ohne Beteiligung der Arbeitgeber. Um
eine finanzielle Überforderung Einzelner zu verhindern, wird ein
Solidarausgleich geschaffen. Dieser greift, wenn der durchschnittliche
Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt.
Versicherte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben
dafür wieder schneller die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu
wechseln. Seit 2007 beträgt die Wartefrist vor einem Wechsel drei Jahre,
zukünftig wieder ein Jahr.
Komplettiert wird das Reformpaket von kurzfristig greifenden
Kostendämpfungsmaßnahmen in allen Sektoren. Z.B: Bei den Zahnärzten wird die
Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz in 2011 um
0,9% und 2012 um die um 0,5%-Punkte verminderte Grundlohnsummenrate steigen.
Zudem wird der bestehende Ost-/West-Unterschied bezüglich der Höhe der Vergütung
zahnärztlicher Leistungen (ohne Zahnersatz) in den nächsten beiden Jahren zur
Hälfte angeglichen; weitere Anpassungsschritte bleiben den Krankenkassen
vorbehalten.
Beitragssätze GKV 2009
Die Regelungen im Detail:
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG),
Festbeträge von Arzneimittelpreisen
Gesetzestext
GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz ; GKV-FQWG;
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gkv-fqwg.html
GKV-Modernisierungs-Gesetz
(GMG) ;
WIKIPEDIA, Gesundheitsreform
ab 2004
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - (GKV-VSG)
Ab 1.8.2015 vorliegendes
Sozialgesetz zur Stärkung der
Versorgung in der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Ziel ist die gesundheitliche Sicherstellung an die sich
wandelnden Anforderungen an das Gesundheitssystem anzupassen. Soll das
GKV-Versorgungsstrukturgesetz ablösen. Wenn
auch die Zahnärzteschaft hiervon nicht unmittelbar betroffen ist (keine
Überversorgung - somit auch keine Zulassungssperren), wird das Gesetz aus
grundsätzlichen Erwägungen von der KZBV
abgelehnt.
Seit dem Inkrafttreten des GKV-VSG können auch Zahnärzte allein
Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) gründen. Dies stellt insbesondere für Praxen auf
Wachstumskurs eine gute Alternative zur Aufnahme von Juniorpartnern dar, die
sonst mit vielen Risiken behaftet ist (==>
http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/wirtschaft-und-recht/praxismanagement/mvz-als-alternative-zu-juniorpartnern
).
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Anpassung an das Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) und weitere Änderungen (G-BA, 2020)
Fatales Signal (zm, 2015) mit den wichtigsten Neuregelungen
GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG
ab 2012 geltendes Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung.
Eckpunkte sind eine Neuordnung der
Bedarfsplanung, eine Regionalisierung der Honorarpolitik für die
Vertragsärzte und eine Entschärfung
von
Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Bei Neugründungen von
Medizinischen
VersorgungsZentren (MVZ) muss der (zahn-)ärztliche Leiter eines MVZ
als Vertrags(zahn)arzt tätig
gewesen sein.
Dies Gesetz soll durch das
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - (GKV-VSG) abgelöst werden.
ausführliche
Darstellung durch die Deutsche Apotheker- u. Ärztebank (©)
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Anpassung an das Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) und weitere Änderungen (G-BA, 2020)
GKV-WSG
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung,
engl.:?; im April 2007 erlassenes, erneutes Gesetz zur Strukturverbesserung des
Gesundheitswesens in D. Das umstrittene Gesetz, welches "Schritt für
Schritt" in Kraft treten soll, bringt Veränderungen in folgenden Kernbereichen:
• Einführung einer Krankenversicherungspflicht für alle
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht ab dem 1. Januar 2009 für
alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung
abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Dies gilt
gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Für
Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht
bereits ab dem 1. April 2007. Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind,
können sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat
versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1. Januar
2009 Basistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der
Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge). Die vom BMG geschätzten 200 000 bis 300 000
Nichtversicherten sollen so in die gesetzlichen und privaten Kassen zurückkehren
können. Bis Ende 2007 machten allerdings nur 43.000 Bürger davon Gebrauch.
• Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
Kassen können viel stärker als bisher ihre Möglichkeiten zur Vertrags- und
Tarifgestaltung nutzen, um Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Die
Reform zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Krankenkassen zu erweitern, den
Versicherten entsprechend der unterschiedlichen Präferenzen differenzierte und
qualitativ hochwertige Angebote zu machen (ausführlich unter :
Fundament der neuen Gesundheitsversicherung als PDF-Dokument oder unter
© Bundesministerium für
Gesundheit)
• Reform der Finanzierungsordnung
Ab 2009 gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher
Beitragssatz. Reicht dieser nicht aus, können Kassen eine Zusatzprämie erheben,
deren Höhe begrenzt ist. Ausführlich unter :
Fundament der neuen Gesundheitsversicherung als PDF-Dokument oder unter
© Bundesministerium für
Gesundheit
• Reform der privaten Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung
einen Basistarif anbieten. Es
besteht Kontrahierungszwang,
Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Der Basistarif
muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht
überschreiten. Ab dem 1. Januar 2009 können alle freiwillig in der GKV
Versicherten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der
Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Ausführlich unter :
Fundament der neuen Gesundheitsversicherung als PDF-Dokument
Für den zahnärztlichen Bereich ergeben sich vielfältige Änderungen; nachfolgend sind die wichtigsten kurz dargestellt:
Das GKV-WSG
Agenda 2010 - Bittere Medizin für die Patienten (Rückblick
von 2013)
GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011),
Konvergenzklausel
Deutsche
Gesundheitspolitik seit 1975 - Reformen über Reformen; ©:
Niedersächsisches Zahnärzteblatt 12/2010
Glabella
vom lat. glaber = glatt, engl.: do., Bereich zwischen den Augenbrauenbögen.
Es ist dies die unbehaarte Stelle zwischen den Augenbrauen und wird auch als
"Stirnglatze" bezeichnet; benutzt als
kephalometrischer Messpunkt. An der G. orientieren sich die:
Glabellaebene: Frontalebene,
welche durch die G. verläuft
Glabellasenkrechte: senkrechte Linie durch den Glabellapunkt auf die
Frankfurter Horizontale.
Als Profil-Ideal sollte die Oberlippe ventral
dieser Linie liegen.
http://miami.uni-muenster.de/
Metopion,
Ophryon
Glandula ,
Drüse, engl.: do. o. gland;
Speichel
Glanzbrand
engl.: final firing; letzter Brand bei Keramikarbeiten, welcher für eine
glatte Oberflächenstruktur und eine entsprechende Lichtreflexion sorgt - im
Gegensatz dazu reflektieren Keramikarbeiten ohne G. das auffallende Licht
durch Streureflexion nur diffus - der Zahnersatz wirkt "tot".
Keramik
Glanzgold
Frankfurter; Deckgold,
spezielles Lösen von Goldverbindungen in ätherischen Ölen und organischen
Lösungsmitteln. Einsatz als feuerfestes Dekor für Porzellan, Keramik und Glas;
in der ZHK als Abdeckung nach dem
Oxidbrand bei der Metallkeramik,
um der grau-schwarzen Oberflächenstruktur eine bessere Tiefenfarbwirkung zu
geben.
Glasfaserverstärkte Komposites, GVK, engl.: fiber reinforced composites;
Komposites,
faserverstärkte, Targis Vectris
Glasionomerzement
GIZ, (Glas-)Polyalkenoatzement, engl.: glass ionomer cement;
Zusammensetzung grundsätzlich aus einer Flüssigkeits- und einer
Pulverkomponenten, welche beim Vermischen via "Säure-Base-Reaktion" aushärten.
Das Pulver bestehet aus gemahlenem,
fluoridhaltigem, aluminiumreichen Silikatglas;
die bis zu 50 % wässrigen
Lösungen aus Polycarbonsäuren (früher: Polyacrylsäure, heute Acryl-, Methacryl-,
Itacon- oder Maleinsäure) und Wasser. Bei relativ unproblematischen
Verarbeitungseigenschaften besteht - auch bei den Modifikationen - nur eine
eingeschränkte Biegefestigkeit und somit Tauglichkeit als Füllungsmaterial. Unterteilung in:
konventionelle GIZ
konventionelle GIZ mit antibakteriellen Eigenschaften
metallverstärkte GIZ (Cermetzemente)
stopfbare (hochvisköse) GIZ
lichthärtende, kunststoffmodifizierte GIZ (Hybridionomere)
Haupteinsatzgebiet: bei
Klasse V Kavitäten
(Zahnhalsfüllungen) und für herkömmliche Klasse III Kavitäten, wenn die Ästhetik nicht
entscheidend ist, sowie als
provisorisches Füllungsmaterial.
Nicht geeignet für Klasse II u. IV Kavitäten. In
der Kinderzahnheilkunde als befriedigender
Amalgamersatz (
Behandlung von Milchzähnen).
Beim Abbinden von G. tritt eine Reaktion der freigesetzten
Aluminium- und CalciumIonen mit der Polysäure zu einer "vernetzten" Matrix (= Ionomer;
Ionomere sind allgemein Salze organischer Polysäuren. Dabei bewirken die
mehrwertigen Metallionen eine Vernetzung)
auf. Weinsäure kann in diesem Prozess eine Beschleunigung der Abbindereaktion
bewirken.
Durch Ionenaustausch mit der Zahnhartsubstanz entsteht eine chemische Verbindung
mit der Zahnhartsubstanz (über die Carboxylgruppe der Säure, 2-4MPa), was eine gute Haftung des Materials an der
Zahnsubstanz bewirkt. Obwohl GIZs eine chemische Bindung zur Zahnhartsubstanz
eingehen, erreichen sie im Allgemeinen nur geringere Haftwerte als
Komposite, die mit Hilfe der
aufwendigen
Adhäsivtechnik verarbeitet
werden.
Eine besondere kariesverhindernde Wirkung der GIZ dann, wenn der
Pulveranteil
Fluoride enthält (sog.
Depotwirkung), konnte im Gegensatz zu werbenden Aussagen der Industrie bei
in vivo Studien bisher
auf Dauer nicht
überzeugend festgestellt werden (der Höhepunkt der Fluoridabgabe wird nach 24
Std. erreicht; danach geht er kontinuierlich zurück). Die GIZ sind von der Kosmetik her noch akzeptabel, lassen
sich aber wegen der große Partikelgröße der Silikatteilchen nur unbefriedigend polieren.
In der Literatur wird die Lebensdauer von GIZ mit ca. 2 - 4 Jahren
angegeben. Eine Art Weiterentwicklung der GIZ stellen harzmodifizierte
bzw. kunstoffmodifiziert eGIZss
("Hybridionomere") und die
Kompomere dar. Neueren GIZ-Befestigungszemente
sind vornehmlich kunstoffmodifiziert, daraus resultiert eine Unverträglichkeit mit
Eugenol.
Konventionelle GIZ mit antibakteriellen Eigenschaften: Die
antibakteriellen Eigenschaften von GIZ sind bei Zusatz von
CHX-Puder deutlich erhöht. Bei der
Verwendung von CHX-Diacetate in 1%-iger Konzentration werden auch optimale
physikalische Verbundeigenschaften erzielt.
Metallverstärkte GIZs - sog.
Cermet-Zemente (abgeleitet von
ceramic metal;
z.B.
Ketac-Silver®) - zeigen höhere Festigkeitswerte und eine bessere
Radiopazität; sie werden bei Stumpfaufbauten und
Milchzahnfüllungen
eingesetzt.
Stopfbare GIZs werden aufgrund ihres chemischen Verbundes zur
Zahnhartsubstanz häufig in der Füllungstherapie an
Milchzähnen an Stelle des
umstrittenen Amalgams
eingesetzt. Das Handling ist leichter, die Polierbarkeit ist trotz verkleinerter
Korngröße immer noch schlecht. Weiterer Einsatz bei der
ART-Technik.
Da die GIZs in ihren mechanischen Eigenschaften modernen
Kompositen jedoch deutlich unterlegen sind, wurden
kunststoffmodifizierte
GIZs bzw.
Resin-modifizierter GIZs (rmGIZ),
die die Vorteile beider Werkstoffe vereinen sollen, entwickelt (z.B.Photac-Fil™,
ESPE, Fuji II LC™). Das Pulver ähnelt dem der konventionellen GIZ, aber an die
Polyacrylsäureketten wurden Methacrylatgruppen, insbesondere
HEMA, oder andere
relativ hydrophile Gruppen angefügt. Jedoch setzen die meisten rmGIZ noch weniger
Fluorid frei als konventionelle Produkte
(Wechselwirkung zwischen Polyacrylsäure-Ionen und der Kunststoffmatrix). Von Nachteil ist auch die höhere
Abbindeschrumpfung.
Die größte Stabilität wird bei den rmGIZ erreicht, wenn sie in Verbindung mit
Adhäsivsystemen eingesetzt
werden (z.B. das GIZ-basierte Fuji Bond LC® von GC International).
Bei den lichthärtenden modifizierte GIZ-Varianten
besteht zudem der Vorteil, dass die Abbindung schneller erfolgt - ein
Vorteil vor allem im Milchgebiss, wo ein Trockenhalten des Füllungsgebiets
manchmal nur schwer möglich ist.
So wertvoll GIZs bei der Befestigung von
Restaurationen und in der
Füllungstherapie bei Zahnhals- und Milchzahndefekten sein können - zur
Fissurenversieglung sind
sie weniger geeignet. Keineswegs sind sie als
Amalgamalternative zu
gebrauchen.
Der Einsatz von Ultraschall
und die dadurch bedingte Hitzeentwicklung (um bis zu 13°C erhöht) während des
Abbindens von GIZs verleiht diesen anscheinend günstigere physikalische
Eigenschaften im Bezug auf deren Druckfestigkeit.
Durch Bleaching-Maßnahmen werden GIZs
- im Gegensatz zu früheren Meldungen - in ihrem
Abrasionsverhalten nicht noch
zusätzlich geschwächt.
Special:
Füllungen auf
Zahnwissen.de
Füllmaterialsysteme im Vergleich - Glasionomere holen auf (zm,
2016)
Amalgamalternativen,
Behandlung von Milchzähnen, Fissurenversiegelung,
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen,
Ionomere,
Ketac-Silver,
Komposite, Sandwichfüllung,
Varnish
Glaskeramik
Glasskeramik,
Bioglas,
engl.: glass ceramics; Oberbegriff für Composite-Werkstoffe aus Glas und
Kristallen; mineralische Massen, die im geschmolzenen Zustand als Glas vorliegen
und während der Abkühlphase aus dem Kalifeldspat des Glases Kristalle bilden.
Sie werden aus Glasschmelzen durch gesteuerte Kristallisation (durch eine
spezielle Temperaturbehandlung werden die Glasschmelzen in einen zum Teil
polykristallinen und teils glasigen, keramischen Zustand überführt) hergestellt.
Als Hauptbestandteile werden Lithiumoxid-, Aluminiumoxid- und Siliciumoxid
eingesetzt. Daher werden G. auch als LAS-Systeme bezeichnet. Im Gegensatz
zum Glas besitzen G. ausgezeichnete Thermoschockeigenschaften.
Seit Ende der 80er Jahre werden synthetische Glaskeramiken in der
ZHK eingesetzt. Hauptsächlicher
Einsatz in der Fräs-, Press- und Schleifkeramik.
Empress,
Keramik,
Keramiksysteme,
Presskeramik
Dentale Glaskeramiken (zm, 2019)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/
Glaszähne
engl.: hereditary opalescent dentin, Capdepont's disease, Capdepont-Hodge
syndrome; Schlagwortbezeichnung für transparent (bläulich) erscheinende
Zahnkronen infolge einer Störung de Dentinbildung.
Capdepont(-Hodge-Stainton) Zahndysplasie,
Dentinogenesis imperfecta,
Zahnentwicklungsstörungen
Glattflächen der Zähne, engl.: smooth surfaces (of teeth); Bezeichnung für die Außen- und Innenflächen der Zähne die nur wenig oder gar nicht von Fissuren/Höcker durchsetzt sind. Die G. sind, da der natürlichen und mechanischen Reinigung optimal zugänglich, selten von Karies befallen. ![]() |
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Glattflächenversiegelung
Versiegelung des Bracketumfeldes bei einer kieferorthopädischen Behandlung,
engl.: smooth surfaces sealing; präventiver/therapeutischer Verschluss
der Glattflächen von Zähnen mit einem
dünnfließenden Kunststoff
(z.B.: Light Bond™ Reliance). Hauptsächlich angewandt bei einer
kieferorthopädischen
Multibandbehandlung, da hier bei nicht besonders gründlicher Mundpflege
Entkalkungen der durch die Apparatur
bedeckten Zahnflächen (i.d.R. der Labialflächen) ein gravierendes Problem
darstellen.
Fissurenversiegelung
gleichartiger Zahnersatz
engl.: standard restorations, similar dentures; welcher mit der Festlegung von
Festzuschüssen (ab 2005;
§ 55 Abs. 5 SGB V) in die
gesetzliche
Krankenversicherung eingeführt worden ist: Über die sog.
Regelleistung hinaus werden
weitere Leistungen erbracht, die die Regelleistung im Grundsatz aber nicht
verändern - sog. add ons. Der Versicherte erhält seinen gesetzlichen
Festzuschuss und trägt die anfallenden
Mehrkosten (Honorar,
Laborkosten) selbst. Diese
Mehrkosten berechnen sich nach der (privaten)
GOZ.
Beispiel: Soll der Zahn 16
überkront werden, so sieht die
Regelleistung eine (kostengünstige) Krone aus
Metall vor. Wünscht der Patient aus
kosmetischen Gründen eine zahnfarbene Verblendung ("weiße Krone"), so trägt er
den Differenzbetrag auf Grundlage der
GOZ selbst.
Special: Festzuschüsse ab 2005
andersartiger
Zahnersatz, Festzuschüsse,
Regelversorgung
Gleichwert
Äquivalenzwert, engl.: attenuation equivalent; Begriff aus der
Filterung von Röntgenstrahlen:
Jedes Material im Strahlengang zwischen Röntgenquelle und dem zu
durchleuchtenden Objekt wirkt als Filter. Diese Eigenschaft wird mit dem
Äquivalenzwert für Aluminium oder Kupfer angegeben. In der
Röntgendiagnostik kann die
Gesamtfilterung einen Al-Gleichwert von 1,5 mm bis 12 mm aufweisen. Die
Filterung in medizinischen Röntgenanlagen soll verhindern, dass allzu weiche
Röntgenstrahlung, welche nichts zur Diagnostik beiträgt, in der Haut des
Patienten absorbiert wird. Dies könnte zu unzulässig hohen Strahlendosen für den
Patienten führen. Somit wird durch eine Filterung die Strahlung "gehärtet". Nach
DIN Norm muss Röntgenstrahlung, die auf Menschen angewendet wird, mit mindestens
2,5 mm Al- Gleichwert gefiltert werden.
Filter,
Strahlenschutz
Gleichwertigkeit der
Ausbildung , engl.: equivalence of education certificates;
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pm20/200515_bevoelkerungsschutzgesetz2.pdf
Approbation
Gleitbahn
okklusale, Führungsfunktion der
Kauflächen der Zähne, engl.: occlusal contact surface; Begriff aus
der dynamischen Okklusion: "Aneinandervorbeigleiten"
der Antagonistenzähne beim
Kieferschluss oder bei Seitwärtsbewegungen auf führenden Schliffflächen
("Führungsfacetten").
Gleitbahnbezogene
Okklusionskonzepte gehen davon aus, dass allein/überwiegend die
Führungsfacetten der Kauflächen die Dominanz bei den Unterkieferbewegungen unter
Zahnkontakt haben.
Bennet-Bewegung,
Bewegungssimulator,
Gleithindernis,
Gnathomat,
Schlittenartikulation
Gleitbiss ,
Schlittenartikulation
Gleithindernis
Gleitbehinderung, Störkontakt, okklusale Interferenz,
engl.: occlusal interference; okklusale
Störung auf dem Weg von der Zentrik zur
habitueller
Interkuspidationsposition, welche ein harmonisches Aneinandergleiten der
Antagonistenzähne verhindert (
Gleitbahn). Daraus resultierende
Hyperbalancen stören
das harmonischen Eingleiten in die Zentrik beim Kauakt, belasten die Zähne
unphysiologisch und können Verursacher unbewußter
Bruxismusaktivitäten sein. Allerdings
werden derartige Hyperbalancen bei mehr als 50 % der Patienten ohne funktionelle
Störungen beobachtet.
Okklusionsstörung,
Vorkontakt
Gleitpfad
engl.: glide path; Begriff aus der
Endodontie; der Weg eines
Wurzelkanalinstruments (z.B. rotierendes Nickel–Titan–Instrument) im
Wurzelkanal, welcher diesem
ungehinderten Zugang bis zur Arbeitslänge erlaubt, ohne dass das Instrument
frakturiert und ohne dass bei der
Aufbereitung eine
Stufenbildung oder eine Via falsa
entsteht.
http://wurzelspitze.wordpress.com/2011/05/24/wann-ist-ein-gleitpfad-ein-gleitpfad/
Glossa ,
griech. für Zunge;
Lingua
Glossitis
Zungenentzündung, engl.: do.; i.d.R. vorkommend als akute oder chronische
Entzündung der Zungenschleimhaut (G. superficialis); isoliert oder in
Kombination mit der Mundschleimhaut (
Stomatitis) und/oder des Rachenraums auftretend. Als Symptome treten auf:
– Zungenbrennen
– Schmerzen an Rand und Spitze
– Parästhesien
– Geschmacksstörungen
Ursachen können Infektionskrankheiten (
Candida), Immunsystemstörungen,
Verletzungen, systemische
Erkrankungen und allergische Faktoren sein.
Davon abzugrenzen ist die meist isoliert auftretende G. profunda mit
Papillenschwund, welche auch tiefere Schichten der Zunge betreffen kann.
Ursachen hierfür sind meist:
– Biermersche Anämie (Huntersche Glossitis, Vitamin-B12-Mangel)
– Polyglobulie
– Vitamin-B- und -C-Mangel
– Diabetes mellitus
– Postgastrektomie-Syndrom
Lingua
Glossodynie ,
Zungenbrennen
Glossopexie
Eingriff an der Zunge, um ein durch
diese ausgelöstes Atemhindernis (Glossoptose)
temporär zu beseitigen. Dabei wird die Zungenbasis chirurgisch mit der
Unterlippe oder dem Vestibulum
fixiert.
Robin-Syndrom
http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/03/04H004/t6.pdf
Glossoptose
Glossoptosis, engl.: do.; Zurücksinken der Zunge in den
Rachenraum/Schlund. Dadurch Verlegung des Kehlkopfeingangs und
Erstickungsgefahr. Dieser Zustand kann
angeboren sein oder bei tiefer Bewusstlosigkeit auftreten.
Glossopexie
Glossoschisis ,
Lingua bifida
Gluma Desensitizer ® , Gemisch aus 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA) u. Glutaral. Verwendung des Stoffes u.a. zur Desensibilisierung von Zähnen
Glutaraldehyd
1,5-Pentandial, gebräuchliches Mittel in der
Flächendesinfektion (2 %) bei guter Materialverträglichkeit und
Auflösung von Biofilmen (z.B. in
Wasserschläuchen); stark Eiweiß-fällend. Ebenfalls Einsatz, um (zahn-)ärztliche
Geräte zu sterilisieren.
Beimischung bei einzelnen Primern in der
Adhäsivtechnik. Gelegentlich
noch Verwendung bei der
Milchzahnamputation als Formokresol-Ersatz.
Formalin
Glykogen
tierische Stärke, Glycogen, Leberstärke, engl.:
glycogen; Speicherform der
Kohlenhydrate bei Säugern; es dient der kurz- bis mittelfristigen
Speicherung und Bereitstellung des Energieträgers
Glukose. G. gilt als kurzfristiger
Energiespeicher und wird von der Leber und Muskulatur gebildet.
Der Abbau des G. - die Glyko(geno)lyse - hat als Produkte
Glukose oder
Milchsäure
Glykose , D-Glucose
;
Zucker