Zahnwissen-Lexikon
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diese Übersetzung kann entstellend oder falsch sein! |
Babynahrung ,
engl.: baby food;
Fluoride im Mineralwasser
Bach-Blüten
engl.: Bach flowers; durch den englischen Arzt Dr. Edward Bach (1886 -
1936) begründete Auffassung, dass jeder Krankheit eine Störung des
seelischen Gleichgewichts vorausgeht. Diese Störungen sollen sich dann in
negativen Gefühlsmustern wie "Ungeduldigsein", "Resignieren" usw. äußern. Ziel
der Bachschen Therapie ist die Harmonisierung oder Wiederherstellung des
seelischen Gleichgewichtes durch Einnahme individueller “Tropfen-Mischungen” aus
Teilen der 38 Bach-Blütenessenzen (die wild wachsenden, nicht giftigen Pflanzen
und Bäume wie Eiche, Geißblatt, Ulme korrespondieren mit den "38 Seelenzuständen
der menschlichen Natur".), wobei die Kombination dieser Blüten verschiedenartige
Krankheitsbilder beeinflussen soll. In der ZHK
zur Angstverringerung vor ärztlichen
Eingriffen (z.B. Akutbehandlung psychischer
Stress-Situationen) angepriesen. Keine wissenschaftliche Bestätigung,
denkbarer Placebo-Effekt.
alternative
Behandlungsmethoden, Homöopathie
Bachblüten-Infos
Bachelor ;
Master ;
Online-Studium Medizin mit Bachelor-Abschluss - Virtuell an der Praxis
vorbeistudiert (zm, 2018)
Backe, Bucca,
Wange
Backenzahn
(südd., österr., schweiz.: Stockzahn), engl.: cheek tooth,
molar; unterteilt in die großen (Molaren) und kleinen (Prämolaren) B.
Gebiss,
Molar,
Prämolar,
Zahn,
Zahnflächen.
Bäckerkaries
Mehlstaubkaries, Konditorkaries, engl.: baker's caries, mill dust caries, mill workers caries; als
Berufskrankheit
("Erkrankungen der Zähne durch organische Säuren"; wissenschaftlich umstritten,
da bisher kein echter Nachweis vorliegt) anerkannter, ausgedehnter
Kariesbefall - besonders an den
Zahnhälsen und den
Glattflächen der
Frontzähne - bei Bäckern und
Konditoren. Schnell verlaufende Karies, beginnend an den Zahnfleischrändern und
sich dann über die (sichtbaren) Glattflächen der Zähne ausbreitend. Heute nur
noch selten anzutreffen, da entsprechende Arbeitsplatzschutzmaßnahmen (Filter)
und ein ein allgemein gesteigertes
Mundhygieneverhalten bestehen.
Berufskrankheit
Backfill ;
engl. Sprachgebrauch im Rahmen einer
endodontischen Maßnahme (
Wurzelkanalbehandlung):
Auffüllen des Wurzelkanals mit thermisch plastifizierter
Guttapercha von
apikal nach
koronal nach dem vorherigen
Downpack.
BeeFill
Backpulver ;
Natriumhydrogencarbonat
Bacteroides forsythus
B.f., neuer Sprachgebrauch: Tannerella forsythensis;
ausschließlich anaerober
Keim. Wegen seiner hohen Protease-Aktivität ist er einer der
Markerkeime bei der
Parodontitis und zusätzlich durch
seine unangenehmen flüchtigen Fettsäuren auch für die Entstehung des
Mundgeruchs mitverantwortlich.
Markerkeime
Bajonettzange , engl.: bajonet forceps; Extraktionszange mit bajonettartig gewinkelten Branchen; Einsatz bei hoher Wurzelfraktur im Oberkiefer-Seitenzahnbereich |
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Bakteriämie
(zeitweiliges, ~15 min)
Auftreten ("Kreisen") von Bakterien im Blut, engl.: bacteremia; die Bakterien
stammen aus eitrigen Krankheitsherden (Granulom,
Zahnfleischentzündung
usw.) im Körper oder
aus der Mundhöhle direkt, wo bei einem beschädigtem Epithelverschluss (
Epithelansatz) Bakterien entlang
der Zahnwurzel oder durch offene Wunden (z.B. nach einer
Extraktion, Verletzung
des Zahnfleisch bei der Zahnsteinentfernung usw.) in die Blutbahn eindringen
können. Bei allen zahnärztlichen Eingriffen, die eine Blutung provozieren,
besteht die mögliche Gefahr, dass Bakterien in größerer Blutgefäße gelangen können.
Allein schon das Kauen von Nahrung soll bei einer
Parodontitis eine B. auslösen
(s.u.); die Anwendung
von Zahnbürsten oder Zahnseide bei der mechanischen
Plaqueentfernung zieht i.d.R. ebenso eine leichte B. nach sich, wie auch zahnärztliche
Tätigkeiten (Zahnsteinentfernung,
Professionelle
Zahnreinigung, Entfernung von Zähnen).
Gesunden Personen bereitet eine B. in solchen Fällen i.d.R. keine Probleme, da das
körpereigene Immunsystem
entsprechende Abwehrmechanismen bereithält. Bei entsprechend geschädigten
Patienten (z.B. Herzklappenfehlern u. -plastiken, gestörtes
Immunsystem,
Diabetikern) müssen/sollten
prophylaktische Maßnahmen (Antibiotika,
Chlorhexidin-Spüllungen) vor dem
eigentlichen Eingriff ergriffen werden.
Bei einer B. werden die Erreger S. viridans sowie
Actinomyces und
Prevotella Keime am
häufigsten vorgefunden.
Eine B. großen Ausmaßes wird auch als Septikämie bezeichnet, wobei
der Unterschied zur Sepsis nicht
klar definiert ist.
In der Literatur werden folgende, stark schwankende Risikozahlen
angegeben. Die Methodik derartiger Untersuchungen erweist sich häufig als
mangelhaft. So weist z.B. eine jüngere
Kohortenstudie nach
(Murphy, AM et al.: Chewing fails to induce oral bacteraemia in
patients with periodontal disease. J Clin Periodontol (2006); 33: 730-736)
auf,
dass durch Kauen bei parodontal und
gingival erkrankten Patienten keine B.
ausgelöst werden kann.
Extraktion eines entzündlich erkrankten Zahnes | 75 - 88 % |
Extraktion ohne vorliegende Entzündung | 20 - 66 % |
Wurzelkanalbehandlung | ~ 12 % |
Wurzelspitzenresektion | 10 % |
Mukoperiostale chirurgische Eingriffe | 36 - 90 % |
Zahnsteinentfernung | 8 - 80 % |
Infiltrationsanästhesie | 16 % |
Intraligamentäre Anästhesie | 97 % |
Kofferdam-Anwendung (beim Legen) | 30 % |
Anlegen eines Matrizenbandes | 30 % |
Zähneputzen | 0 - 39 % |
Zahnhölzer/Zahnseide | 20 - 58 % |
zum Vergleich: normales Kauen |
17 - 51 % |
Antibiotikaprophylaxe, Endokarditis,
Munddusche
Bakteriämie infolge von Zahnimplantationen
Herzklappenprothese - Wann Antibiotika bei Dentaleingriffen?
(Ärztezeitung, 2017)
Bakterie
Bakterium, Bacterium, Bakterien, Bazillen, einzelliges
Kleinstlebewesen, Spaltpilz, engl.:
bacterium, bacteria(pl.); kugel- bzw. stäbchenförmige oder schraubige,
einfache pflanzliche Kleinstlebewesen von etwa einem bis zehn Mikromillimeter Dicke mit
unterschiedlicher Wirkung auf den menschlichen Organismus (gutartig bzw.
lebenswichtig, wie auch ausgeprägt krankhaft (pathogen));
Vermehrung durch Spaltung ("Spaltpilz").
Unterschieden wird u.a. nach der Art ihrer Energiegewinnung und dem damit bevorzugtem
Milieu zwischen aerobischen (benötigen Sauerstoff) und
anaerobischen
(Wachstum nur bei niedrigen/keinen Sauerstoffkonzentrationen) Arten und deren
Mischformen.
Eine andere Unterscheidung erfolgt aufgrund der
histologischen Färbung:
Gram-Färbung
Die dauerhaften Überlebensformen von B. werden als (Endo-)Sporen
bezeichnet.
Die durchschnittliche Größe der "normalen" Bakterien liegt
zwischen 1 und 10 μm, meist um 1 μm; die kleinsten Formen weisen nur 0,2–0,5 μm
Durchmesser auf.
Über 500 verschiedene Bakterienarten lassen sich bisher in der menschlichen
Mundhöhle nachweisen - in einem Milliliter Speichel befinden sich etwa 10
Millionen B. . Als krankhaft (pathogen)
in der ZHK sind
dabei nur wenige anzusehen.
Bakterien stimulieren im entzündeten
Gewebe die Einwanderung weißer Blutkörperchen. Zusammen mit Botenstoffen aus
dem Blutkreislauf und aus Nervenfasern können diese Zellen Entzündungsschmerz
verursachen. Untergruppen der weißen Blutkörperchen, unter anderem die so
genannten Neutrophilen, können jedoch auch schmerzlindernd wirken. Sie setzen
Opioidpeptide frei, die sich an die sogenannten Opioidrezeptoren auf den
schmerzleitenden Nervenfasern im entzündeten Gewebe binden und so den
Entzündungsschmerz hemmen.
Aerobier/Anaerobier,
Antibiotika,
Bakteriämie,
bakteriologische
Identifizierungssysteme, Biofilm,
Gram Färbung,
Karies,
Leitkeime,
Mikroben,
Mundflora,
pathogen,
PDT,
Plasma,
Procalcitonin-Test,
Resistenz, STAMPs, Streptococcus mutans
Bakterien gegen Viren
Bakteriensylate
hoch gereinigte Bestandteile abgestorbener Bakterien,
die keine Infektion mehr auslösen können, aber in der Lage sind, das
Immunsystem anzuregen
("Immuntherapeutikum").
bakteriologische
Identifizierungssysteme
mikrobiologische Nachweisverfahren, engl.: bacteriological
identification systems; als unterstützende Methode zur Diagnostik
bakterieller Erkrankungen, zur Auswahl eines geeigneten
Antibiotikums und zur Überprüfung
und Dokumentation des Behandlungsverlaufs. In der
ZHK vorwiegend bei bakteriellen Infektionen
von Zahnfleischerkrankungen ("Markerkeimen"),
aber auch zur Kariesrisikobestimmung
und bei eitrigen Weichteilinfektionen
angewandt.
Generell besteht bei der Wertigkeit derartiger Untersuchung folgendes Problem:
Einerseits existiert in der Mundhöhle eine Vielzahl von Keimen, die weder genau
untersucht, noch deren pathogene
Prävalenz bekannt ist. Anderseits
gibt es von den sog. Leitkeimen
eine Vielzahl von nicht oder weniger pathogenen Unterformen. So zeigten
RNA-vergleichende Untersuchungen, dass es alleine von Actinobacillus
actinomycetem comitans 76 verschieden Stämme gibt.
Man unterscheidet:
Abstrich,
Antibiotika-Zufuhr bei
Zahnfleischerkrankungen,
Genomik,
Leitkeime,
Markerkeime, meridol Paro Diagnostik™, Parodontitis, Parodontitisdiagnose,
PCR,
Procalcitonin-Test
Patienteninfo:
Mikrobiologische Diagnostik und Parodontitistherapie,
(BZÄK, 2017)
http://www.hain-lifescience.de/
http://www.izz-on.de/fileadmin/magazine/2018_0200/ZBW201802.pdf
(ab Seite 22; Zahnärzteblatt, 2018)
Special:
Einteilung und Erscheinungsbilder von Zahnfleischerkrankungen
Human Oral Microbiome Database (HOMD)
bakteriostatisch
engl.: bacteriostatic; keimhemmend; Fähigkeit eines
Pharmakons
(z.B. eines Antibiotikums) ein
Wachstum von Bakterien zu hemmen (sog.
Bakteriostase), ohne dabei die
Bakterien selbst abzutöten. Deshalb führen b.
Pharmaka nur in Verbindung mit der
eigenen Immunabwehr zur Ausheilung
eines Infekts.
Bekannte b. Antibiotika sind Chloramphenicol,
Makroloide
oder Tetracyclin.
Antibiotika,
bakterizid,
Fluorquinolone, Zinkoxid
bakterizid
engl.: bactericidal; bakterien(ab)tötend durch
Zellwandzerstörung oder -veränderung. Bekannte b. Mittel
in der ZHK sind best. Chemotherapeutika
wie Penicilline,
Ozon
und Wasserstoffperoxid.
bakteriostatisch,
Calciumhydroxid,
Mundspüllösungen
balanced force-Technik
balanced-force-Methode,
von Roane 1985 eingeführte Wurzelkanalaufbereitungstechnik, die als Standard für
die handinstrumentelle Aufbereitung von gekrümmten Kanälen mit Edelstahlfeilen
gilt. Nach
Prof. K. Merte, ZMK der Universität Leipzig, wird dabei folgendermaßen
vorgegangen:
1. Einführen der nicht vorgebogenen hoch flexiblen
K-Feile in den
Kanal
2. Drehung um 90°-180° im Uhrzeigersinn
3. Drehung um 120°-180° in Gegenrichtung, verbunden mit einem nach
apikal
gerichteten Andruck, der ein Herausdrehen der Feile verhindert und einen
Belastungsausgleich bewirkt
4. Herausziehen der Feile im Uhrzeigersinn
5. Weiterführung, bis der apikale Aufbereitungsquerschnitt um 3 bis 4
ISO-Größen erweitert ist, [(z. B. von ISO #20 (initiale Apikalfeile) über ISO
#25 und ISO #30 (se-kundäre Apikalfeilen) bis ISO #35 (apikale Masterfeile)]
6. abschließende Aufbereitung des mittleren und koronalen Kanaldrittels
gemäß step back-Technik oder mit Gates-Bohrern.
RECIPROC™, Wurzelkanalbehandlung
https://www.zwp-online.info/fachgebiete/endodontologie/grundlagen/die-wurzelkanalaufbereitung-grundlage-des-erfolgs
Balanceseite
Mediotrusionsseite,
Leerlaufseite, engl.: balancing side; die
"Nicht-Arbeitsseite" des Kiefers beim
Kauakt. Der Unterkiefer bewegt sich dabei
zur Mitte des Schädels hin.
Ein Kontakt der Zähne von Ober- und Unterkiefer (Antagonistenkontakt)
auf der B. wird als Balancekontakt (balancing contact)
bezeichnet. Die durch Gebrauch auftretenden
okklusalen Schliffflächen
werden als Balancefacetten o. Mediotrusionsfacetten bezeichnet.
Arbeitsseite,
Bennet-Bewegung,
Bennet-Winkel,
Eckzahnführung,
Gelenkbahn,
Mediotrusion,
Okklusion,
Ruheposition,
schwingender Kondylus,
Stops,
Vorkontakt
Balkwill-Winkel engl.: Balkwill angle; 1866 von Balkwill beschriebener Winkel zwischen Okklusionsebene und Bonwill Dreieck; Normwert liegt zwischen 20-25°. Bedeutung bei der Gesichtsbogenübertragung und schädelbezüglichen Einstellung der Modelle im Artikulator ![]() |
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Ballaststoffe
engl.: fiber, roughage; weitgehend unverdauliche
Nahrungsbestandteile verschiedener Substanzen, die hauptsächlich in pflanzlichen
Lebensmitteln vorkommen; der menschliche Körper kann sie nur teilweise durch
Enzyme abbauen. B. sind meist
Träger lebenswichtiger Nahrungsstoffe
und regen u.a. die Darmaktivitäten (Peristaltik) an.
Aufteilung der B. in lösliche und unlösliche Substanzen:
zu den
löslichen B. gehören beispielsweise Pektine (pflanzliche
Polysaccharide). Sie bilden einen
viskösen Schleim, der sowohl die Magenentleerung als auch die Aufnahme von
Zuckern verlangsamen kann. Zudem kann er Fette binden und dadurch den
Fettstoffwechsel positiv beeinflussen. Darmbakterien wandeln die für Menschen
unverdaulichen B. in kurzkettige Fettsäuren um. Diese Fettsäuren tragen
vermutlich dazu bei, das Darmkrebsrisiko zu senken, dienen aber auch als
Nahrungsgrundlage für Darmbakterien, vor allem
Milchsäurebakterien.
zu den
unlöslichen B. zählen vor allem pflanzliche Gerüst- und Stützsubstanzen. Sie
gelangen als Partikel in den Dickdarm, wo sie zum Teil von Bakterien
fermentiert werden. Zum Teil verlassen sie
den Körper aber auch unverdaut. Sie binden im Dickdarm Wasser, wodurch der
Speisebrei quillt und weicher wird. Die Darmbewegung wird hierdurch gefördert
und die Transitzeit des Stuhls verkürzt.
BANA-Test
nicht mehr zeitgemäßes, schnelles ("chairside-diagnostic"), enzymatisches
bakteriologisches
Identfizierungsverfahren. Es wird das Vorhandensein von trypsinähnlichen
Proteasen, wie sie von den Markerkeimen
Treponema denticola, Porphyromonas gingivalis und Bacteroides forsythus gebildet
werden, nachgewiesen. Diese Proteasen hydrolysieren das synthetische
Trypsinsubstrat 11 Benzoyl-DL-Arginin-b-Naphtylamid (BANA), was man durch eine
Farbreaktion auf einem mit subgingivaler
Plaque beimpften Papierstreifen sichtbar
machen kann.
Ein neuer Weg der Kariesprävention - Beeinflussung des Biofilm-Metabolismus
(zm, 2014)
Bankknochen ,
homologer Knochen der über
eine Knochenbank bezogen wird;
Knochenersatzmaterialien
Bandkrone
"Ring-Deckel-Krone", Hülsenkrone, engl.:
full-coverage crown, collar crown; bis in die 70er Jahre
des letzten Jhds. gebräuchliche Kronenart zum Ersatz von verloren gegangener
Zahnsubstanz. Nach
der Präparation des Zahnes wird mit
einem Ringmaß der Umfang des Zahnstumpfs an seiner Präparationsgrenze gemessen
und dann ein entsprechend großes Stück Metall aus einer Goldblech-Legierung
geschnitten. Dieses Band wird zu einem Zylinder ("Ring") verlötet und
dieser nach entsprechender Konturierung (Nachbildung der Seitenwände des Zahnes)
mittels Konturzange
wieder dem Zahnstumpf angepasst. Anschließend wird über dieses Gebilde ein
Abdruck (Gips,
Stent's Massen) genommen
und dieser in einem zahntechnischen
Labor derart weiterverarbeitet, als die noch fehlende Kaufläche ("Deckel")
aus Wachs modelliert, gegossen und auf das konturierte Band aufgelötet wird. Bei
der historischen
"Ring-Deckel-Krone" wird auf eine Nachahmung der Kauflächenkonturen
verzichtet. Die B. wurde durch die
Vollgußkrone abgelöst.
Gusskrone, Krone,
Peeso Krone,
Ringmaß
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahnkrone
Bandmatrize ;
Ivory Matrizenspanner,
Tofflemire Matrize
Barbiturate
Hypnotika,
engl.: barbiturates; das zentrale Nervensystem (ZNS) beeinflussende
Medikamente; von medizinischer Bedeutung sind die unter Verwendung von C-mono-
oder C-disubstituierten Malonsäureestern und Harnstoff (auch N-substituierten
Harnstoffderivaten oder Thioharnstoff) hergestellten Barbitursäurederivate, die
Barbiturate (bzw. Thiobarbiturate). Diese haben im Gegensatz zur
unsubstituierten Barbitursäure beruhigende, einschläfernde und
narkotischer Wirkung. Bei unkontrollierter
Einnahme barbiturathaltiger Medikamente
besteht Suchtgefahr. In der Alltags-ZHK
ohne Bedeutung.
Analgetika
Bariumsulfat
engl.: barium sulphate; positives, sehr schwer lösliches (deshalb nicht
giftiges)
Röntgenkontrastmittel. In der ZHK
hauptsächlich Zusatzstoff in
Wurzelfüllpasten und metallfreien Füllungsmaterialien.
Barodontalgie
Barotrauma, Aerodontalgie,
engl.: barodontalgia; bei plötzlichen Druckveränderungen (Fliegen,
Tauchen) auftretende Schmerzen an den Zähnen oder im Kieferbereich. Verursacher
sind meist eine Zahnnerventzündung oder
eitrige/entzündliche Prozesse bzw.
Zysten im Kieferbereich. Lufteinschlüsse
unter Kronen und Brücken können wegen des kleinen Volumens kaum derartige
Empfindungen auslösen.
Aerodontalgie
Basalbogen
engl.: basal arc; auch Corpus maxillae im Ober- und
skelettale
Kieferbasis im Unterkiefer;
funktionelle Knochenbalken (Trabekel und Trajektorien), welche den
Kaudruck von
den Alveolarfortsätzen
abfangen.
Basaliom engl.: basalioma, basal cell epithelioma; bedingt bösartiger Hauttumor, keine Metastasen bildend aber bösartig infiltrierend wachsend und meist im Gesicht vorkommend (bevorzugt Nasiolabialfalte und Oberlippe), selten in der Mundhöhle auftretend. Gilt als häufigster Hauttumor. Das sog. nävoide Basaliom (basal cell naevus) kennzeichnet das Gorlin-Goltz-Syndrom (Basalzellnävus-Syndrom). Diese autosomal-dominant vererbte Erkrankung zeichnet sich durch Keratozysten in den Kiefern und Basalzellnaevi aus. Eine Manifestation erfolgt häufig bereits im Wechselgebiss/Kindesalter (s. Abb.) |
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Basalzellenadenom
Basalzelladenom, Speicheldrüsentumor, engl.: basal cell adenoma;
gutartiger, von den Basalzellen der
Ohrspeicheldrüse ausgehender Tumor bei älteren Patienten. Klinisch häufig
nicht vom pleomorphen Adenom zu
unterscheiden; zu Rezidiven neigend,
bösartige Entartung möglich
Basalzellenadenom der Glandula parotidea
(zm, 2012)
Baseler Klammer, Baseler Schiene ;
fortlaufende Klammer
Basion
Ba, "Medianpunkt", engl.: do.; Messpunkt bei der
Schädelvermessung: unpaariger,
tiefster Punkt des Os occipitale (Hirnhauptsbein) am Vorderrand des Foramen
occipitale magnum in der Median-Sagittal-Ebene;
kaudalster Punkt am vorderen Rand des
Foramen magnum in der Medianebene.
Dentalindex, Medianebene,
Rivet Winkel,
Sattelwinkel
https://de.wikipedia.org/wiki/Basion
Basis ;
Basalbogen,
Kieferbasis,
Prothesenbasis
Basisbrücke engl.: (fixed) base bridge; Brückenart bei welcher das/die Brückenzwischenglieder punktförmig auf der Kieferschleimhaut (= "Basis"; Abb. o.) aufsetzen. Im sichtbaren Bereich aus kosmetischen Gründen immer erforderlich; im nicht sichtbaren Bereich wird empfohlen, den Glieder aus hygienischen Gründen die Form einer aus der Natur her bekannten Brücke (zum Kiefer hin offenen Form = "Schwebebrücke"; Abb. u.) zu geben (= "unterspülbar"). ![]() |
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Basisplatte engl.: base plate; zahntechnische Schlagwortbezeichnung für industriegefertigte Kunstoff- oder Schellack-Platten, welche - der Kieferform entsprechend - etwas größer als diese sind. Trägerplatte z.B. für einen Wachswall (Biss-Schablone, Bissnahme) oder Grundlage für einen individuellen Löffel. |
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Basistarif
Basisversorgung, PKV-Basistarif, engl.: basic rate; Begriff in der
Privaten Krankenversicherung (PKV);
einer der Eckpunkte der "Gesundheitsreform
2007"; Gültigkeit seit 1.1.2009. Gedacht ist dieser Tarif als
Alternative für ehemals privat Versicherte, die sich keinen Normaltarif mehr
leisten können, bzw. PKV-Mitglieder, denen ihr jetziger Tarif zu teuer ist oder
Personen, die noch keinen Versicherungsschutz haben. Er gilt als Verknüpfung der beiden Systeme
Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und Private
Krankenversichrung (PKV), ohne bisher (2017) eine sozialpolitische Bedeutung
erlangt zu haben.
Kernaussagen sind u.a.:
der
Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung
(
BEMA); sie dürfen den
GOZ-Satz 2.0 nicht übersteigen
die Prämien
dürfen nicht höher liegen als bei den
Gesetzlichen
Krankenkassen; eine "Gegenfinanzierung" erfolgt durch die Beiträge der
Normaltarife, die zwangsläufig angehoben werden müssen
es besteht
Kontrahierungszwang, d.h.:
es müssen alle Interessenten aufgenommen werden
eine
Risikoprüfung findet nicht statt; Leistungsausschlüsse bestehen nicht
Den B.
können auch solche Versicherten wählen, die bereits vor 2009 PKV-Mitglied waren.
Sie müssen sich allerdings noch im ersten Halbjahr 2009 für den B.
entscheiden.
Vom 1.7.2007 bis
zum Start des B. ab 2009 wurde der bestehende
Standardtarif für alle Personen
ohne Versicherungsschutz geöffnet. Damit soll es keine Personen mehr geben, die
nicht irgendwie gegen Krankheit versichert sind.
Ende 2015 waren
in der BRD (nur) 29.400 Personen im B. versichert (~ 0,3% aller
privat Voll-Versicherten).
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 eine Verfassungsbeschwerde zum
B. abgelehnt. Zur Behandlungspflicht von B.-Versicherten
sagt die
Ärztezeitung: "Wer nicht akut erkrankt ist, kann vom Vertragsarzt als
Patient abgelehnt werden. Dazu die Bundesregierung: "Der Gesetzgeber hat den
KVen und KZVen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen
Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt nicht
als solches zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht eines
jeden einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese
Patientengruppe. Es bleibt den KVen und KZVen überlassen, in welcher Art und
Weise sie den gesetzlichen Auftrag am zweckmäßigsten erfüllen."
Die KZBV betrachtet den B.
grundsätzlich mit Skepsis, weil er systemfremde Elemente in die private
Krankenversicherung einführt und darauf abzielt, die Unterschiede zwischen
PKV und
GKV einzuebnen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif (MB/BT 2009) (PDF-Datei,
Stand 01.01.2009; ©: PKV)
Einmal PKV, immer PKV (zm, 2016)
https://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif
Leitfaden
Basistarif der KZV-Baden-Württemberg (2008)
GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung)
Ratgeber:
Zahn-Zusatzversicherungen
oder
©:
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; 2014
Basiswinkel Grundebenenwinkel, Basisebenenwinkel, engl.: cranial base angle; Winkel zwischen Spinaplanum (vordere Schädelbasislinie) und Mandibularplanum (Unterkiefergrundebene). Werte um 35° gelten als Norm, größere Winkel deuten auf ein verstärkt vertikales (bzw. Distalbiss), kleinere Winkel auf ein verstärkt horizontales Schädelwachstum (bzw. Mesialbiss) hin; gilt als zentraler Parameter für eine vertikale Anomalie. Meist mit dem ML-NL-Winkel gleichgesetzt. ![]() |
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Bass-Technik Bass Methode, "Rütteltechnik", spezielle Zahnputztechnik für die Handzahnbürste, engl.: Bass' method (technique) (of toothbrushing); aufwändige, 1954 von dem Zahnarzt Dr. Charles C. Bass (1875-1975), Arzt und Dekan der Tulane University Medical School (USA, Louisiana, http://libguides.tulane.edu/famousalumni/CCBass), entwickelte Methode zur Mundhygiene beim Erwachsenen. Bei der normalen B.-T. wird die Zahnbürste in einem Winkel von etwa 45° zur Zahnachse am Zahnfleischsaum angesetzt und in rüttelnden Bewegungen gegen das Zahnfleisch gedreht. Dadurch rutschen die Borsten mehr in die Zahnzwischenräume und in Richtung Zahnhals und Zahnfleischtasche; sie können so an den Problemzonen des Zahnes eine bessere Entfernung der Plaque durchführen. Dabei sollte der Anpressdruck so hoch sein, dass sich die Borstenenden leicht umbiegen. Es erfolgt dann eine rüttelnd-kreisende Bewegung. Bei der modifizierten B.-T. erfolgt anschließend eine drehende Auswischbewegung zur Zahnkrone hin. Für je zwei Zähne (diese Fläche wird etwa mit einer Kurzkopfzahnbürste erfasst) sollte diese Bewegung etwa 10-15mal hintereinander durchgeführt werden. Auf der Kaufläche des Zahnes werden ausschließlich kleine Kreisbewegungen durchgeführt. Beide Methoden sind nicht einfach zu erlernen und werden selten korrekt über einen längeren Zeitraum beibehalten. Einprägsamer ist hier die sog. KAI-Methode ![]() ![]() ![]() |
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Batt-Spitze engl.: Batt-tip (noncutting tip); nichtschneidende Instrumentenspitze von Wurzelkanal-Aufbereitungsinstrumenten, zur Minderung des Perforationsrisikos durch eine verbessert geführte Zentrierung und damit verringerte Kanalbegradigung. ![]() |
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Bauhin Drüse
Zungenspitzendrüse (Glandula apicis linguae), engl.: Bauhin's gland,
anterior lingual gland;
nach dem Anatom B. (Schweiz, 1560-1624) benannt; fast rein
muköse Drüse
zu beiden Selten der Zungenspitze. Zunge
Bayern-Tabelle
Schlagwortbez. für eine historische(!) Gebührenüberstellung als Orientierung über die Vergütung
zahnärztlicher Leistungen in den versch. Honorarsystemen (Gesetzliche
Krankenkasse, GOZ/GOÄ,
HOZ).
Vergleich GOZ/GOÄ, HOZ und Gesetzliche Krankenkassen
(2010; sog. "Bayern-Tabelle" ©:
BLZK)
Bazillen
Bazillus, Bacillus, Krankheitserreger, engl.: bacillus,
bacilli (pl);
eine Gattung grampositiver,
Sporen bildender Stäbchen der Familie Bacillaceae. Auch fälschlicherweise
gleichgesetzt für alle Bakterien (auch solche, die keine Sporen bilden) oder
laienhafter Ausdruck für Bakterien aller Art ("Bazillenträger").
Bakterien
BDZ , Bundesverband der
Deutschen Zahnärzte e.V. (27. März 1953 in Rothenburg/o.T. gegründet - 1993); Vorläufer der heutigen
Bundeszahnärztekammer
(BZÄK)
BDZI ,
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte;
http://www.bdiz.de
;
implantologische Fachgesellschaften
BdZM , Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V. , http://www.bdzm.de/
BEB
BundesEinheitliche Benennungsliste, engl. etwa: federally uniform
designation list; für die GOZ (Privatpatienten)
gültige Beschreibung und Kalkulationsgrundlage der Laborpositionen
für zahntechnische Leistungen. Es handelt sich hierbei
- im Gegensatz zur BEL
- nicht um ein sozialpolitisch ausgehandeltes Preisverzeichnis, sondern um eine
individuelle, kalkulatorische Leistungsbeschreibung zahntechnischer Leistungen.
Die 1. Ausgabe der BEB wurde 1973 vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
herausgegeben; inzwischen (2009) liegt die 8. Ausgabe vor.
"...Was im einzelnen Fall angemessen ist, bestimmt sich außer nach örtlichen
Verhältnissen insbesondere nach dem besonderen Aufwand, den der Zahnarzt im
Einzelfall von dem beauftragten Zahntechniker verlangt. Dabei ist darauf
abzustellen, welcher Preis nach der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den an
den Zahntechniker gestellten Anforderungen angemessen ist... In diesem
Zusammenhang kann der Beklagte nicht mit Erfolg auf die Sätze der zwischen den
Innungsverbänden der Zahntechniker und den Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung für Kassenpatienten geltende Preisliste Zahnersatz Nordrhein
(BEL) verweisen. Privatärztliche und kassenärztliche
Leistungen können nicht ohne weiteres verglichen werden. Bei der Beurteilung der
von Privatpatienten zu zahlenden angemessenen Vergütung haben allgemeine
wirtschaftliche Erwägungen keinen Platz, es kommt vielmehr auf die konkreten in
Auftrag gegebene Arbeit und die hierfür angemessene Vergütung an..."
(Quelle: Urteil des OLG Düsseldorf, Az.: 8 U 32/01, Urteil vom 13.05.2002)
Achtung: ab 1.1.2009 gilt eine neue BEB. Ein
Download existiert nicht, da Copyright-Rechte greifen. Mehr unter
http://www.abrechnung-dental.de/beb-zahntechnik
BEL,
Festzuschüsse ab 2005
(auf www.zahnwissen.de)
Kauf der BEB
Bedarfsplanung
engl.: SHI-planning; staatliches Steuerungselement in der
Gesetzlichen
Krankenversicherung, um einer drohenden
Überversorgung oder Unterversorgung
entgegenzuwirken. So schreibt § 99
Sozialgesetzbuch u.a.: "Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der
Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe
der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen
B. zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen
und jeweils der Entwicklung anzupassen. Die Ziele und Erfordernisse der
Raumordnung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung sind zu beachten. Der
Bedarfsplan ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen."
Für den zahnärztlichen Bereich sind jegliche Beschränkungen im Sinne einer "Überversorgung"
ab dem 1.4.2007 entfallen.
GKV-Versorgungsgesetz,
GKV-WSG
(Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung),
Medizinische
Versorgungszentren,
Vertragszahnarzt
Bedarfsplanungs-Richtlinien
des GBA
bedingt abnehmbar , (Zahnersatz),
engl.: conditional removable (denture); wenig gebräuchliche Zahneratzformen, welche nur
in einer zahnärztlichen Praxis - meist aus hygienischen Gründen - vorübergehend
entfernt werden können. Hierbei handelt es sich meist um verschraubte
Riegel- oder
Implantatsuprakonstruktionen
abnehmbar,
festsitzend
Bednar-Aphthen
"Sauggeschwüre", engl.: Bednar's aphthae; bei Säuglingen
auftretende, traumatisch verursachte Geschwüre im harten Gaumen; sehr
wahrscheinlich als Saugfolge (Stillen) bei
immungeschwächten Säuglingen; nur äußerliche
Ähnlichkeit mit Aphthen
BeeFill ™
Backfill Gerät, Gerät zur thermoplastische dichten
Verschließung von
Wurzelkanälen ( Wurzelkanalfüllung)
mit Guttapercha. Das Gerät macht
eine individuelle Regulierung von Temperatur und Fließgeschwindigkeit möglich.
Unter "Backfill" versteht man das Auffüllen der Hohlräume zur Krone hin
über den Wurzelkanalstiften (Master cone) mit einem wandständigen Material, z.B.
thermisch-fließender Guttapercha. Korrekt unterteilt sich die thermoplastische
Abfülltechnik in 1. Downfill (apikales Drittel) 2. Backfill
(mittleres und koronales Drittel).
http://www.vdw-dental.com/
Befestigungszement
"Zement", engl.: (fixing) cement;
zur Befestigung von festsitzendem
Zahnersatz an den Zahnstümpfen,
früher meist auf Phosphatzement-Basis
( Harvard Zement),
heute zunehmend auf Hybrid- (z.B. Fuji-G) oder
Komposite-Basis (Kompositkleber,
"Kompositzemente"),
wodurch erheblich bessere Haftwerte (Klebeigenschaften) erreicht werden.
Bei
konventionellen Befestigungsverfahren spielt die
Retention der
Präparation eine entscheidende
Rolle, da der Zement selbst nur eine Keil- oder Klemmfunktion hat.
Der Zement selbst (Phosphatzement,
Carboxylatzement,
Glasionomerzement) entfaltet seine
Retentionswirkung im wesentlichen durch drei Eigenschaften:
Druckfestigkeit, Dicke der Zementschicht und Klebekraft. Die wesentliche "Verkeilungsfunktion" der B. ist abhängig
von der Druckfestigkeit des jeweiligen Präparates. Weiter ist hierfür eine
zementtypische Schichtdicke erforderlich, welche etwa zwischen 35 - 50 µm liegen
sollte, bei möglichst geringeren Werten am Rand der
Restauration (
Randspalt). So können durch hohen
Aufpressdruck beim Einsetzen (dieser Vorgang sollte immer unter Druck auf
das Werkstück erfolgen, damit Befestigungszementüberschüsse abfließen können und
die Restauration nicht im Biss zu hoch ist; zweckmäßig ist hierfür der Zubiss
auf eine Watterolle oder ein spezieller Kronen-/Inlayadapter), wie auch
Finieren der fertigen Restauration Spaltgrößen von 10 - 15 µm erzielt
werden.
Von den
Materialien her ist auf eine gute biologische
Verträglichkeit ("Pulpenverträglichkeit") zu achten, will man nicht
Gefahr laufen, dass sich nach Einsetzen der Arbeit
Reaktion des Zahnnervs ergeben.
Das Befestigen von indirekt hergestellten Werkstücken auf
Keramikbasis ( Keramikinlay,
Veneer)
hat sich grundlegend verändert: Während früher zum Einsetzen vor allem
Zemente verwendet wurden, nutzt man heute
zunehmend die Adhäsivtechniken
mittels Befestigungskomposites ("Kunststoffzemente"),
um eine möglichst innige Verzahnung zwischen kunststoffhaltigen Klebern und
Dentin herzustellen und um Keramikfrakturen vorzubeugen.
Allerdings erfordern die verschiedenen Keramikarten aufgrund unterschiedlicher
chemischer Eigenschaften auch verschiedenartige Zementierungssysteme. Die in
jüngster Zeit (2005) auf den Markt drängenden Universalzemente, welche eine
einfachere Handhabung darstellen sollen, eigenen sich aufgrund ihrer thermischen
Beeinflussbarkeit dagegen nur, wenn noch wenig oder gar kein Schmelz mehr zur
Verankerung zur Verfügung steht.
Damit sich die Unterseite einer
Metallrestauration mit dem
Befestigungskomposite chemisch verbinden kann, muss diese entsprechend
konditioniert (Silikatisierung und Silanisierung) werden.
Eine neue Technik
verfolgt einen anderen Weg: Durch Herausätzen der Goldlegierung (59% Au, 24% Cu, 14%Ag, 3% Pd) von
Kupferoxidpartikeln mittels Thioglykolsäure entsteht eine poröse, schwammartige
Metalloberfläche, welche dann mit der Adhäsivtechnik weiter bearbeitet und in
den Zahn eingeklebt wird.
Bei Keramikrestaurationen gibt es wegen der Vielzahl der Keramiken
unterschiedliche Empfehlungen. So sollte bei der adhäsiven
Befestigungstechnik nach Möglichkeit ein zirkulärer, ununterbrochener
Schmelzanteil zur besseren Schmelzhaftung vorhanden sein. Zur Anwendung kommen
entweder stopfbare Komposites in
Kombination mit "trockenem"
Ultraschall oder die Verwendung von fließbaren Komposites.
ausführlich:
Befestigungsmaterialien und Keramiken o.
ivoclar vivadent
Der Zementspalt (engl.: cement line) d.i. der Hohlraum zwischen Ersatzstück und Zahnstumpf)
stellt immer einen Schwachpunkt bei einer Zahnersatzarbeit dar (
Randschluss). Auch hier scheinen die neueren Zemente und die auf der
Adhäsivtechnik beruhenden Befestigungsmittel dem Phosphatzement überlegen zu
sein. Für die Zementfilmdicke, welche materialbedingt zwischen 25 u. 50
µm liegt, wird auf den (Gips-)Zahnstümpfen
im Dentallabor ein Lack oder eine dünne Folie aufgetragen, welche diese Dicke
berücksichtigt - so kann es beim späteren endgültigen Befestigen nicht zu einer
Zementüberhöhung (Bisserhöhung) kommen.
Weiter sollte dieser Vorgang immer unter Druck auf das Werkstück
erfolgen, damit Befestigungszementüberschüsse abfließen können und die
Restauration nicht im Biss zu hoch ist. Zweckmäßig ist hierfür der Zubiss auf
eine Watterolle oder ein spezieller Kronen-/Inlayadapter; es soll dabei ein
sanfter und anhaltender Druck ausgeübt werden.
aktives Zementieren,
Bracket, Brücke,
Crown Venting,
EBA-Zement,
Eingliedern,
Entfernung von festsitzendem
Zahnersatz,
Füllungsmaterialien,
Harvard Zement,
Kapselpräparate,
Konvergenzwinkel,
Krone,
Kupferzement,
Phosphatzement,
Probeeinsetzen,
Resinzement,
Steinzement,
Tempbond,
Ultraschallgerät,
Verschlusszement,
Zement,
Zementieren
Werkstoffkundliche Grundlagen für eine erfolgreiche Befestigung
(zm, 2019)
Befund
Befunderhebung, Befundung,
engl.: finding; assessment = Befundung, Befunderhebung; der
Dokumentationspflicht
unterliegendes Ergebnis, welches aufgrund einer
(medizinischen) Untersuchung
festgestellt wird. In der ZHK i.d.R.
Unterteilung in:
extraoraler
Befund: Untersuchung der
Kaumuskulatur, Lymphknoten,
Kiefergelenk,
Nervenaustrittspunkte, evtl. Untersuchung des
Kausystems ("Funktionsanalyse"),
usw.
intraoraler Befund:
Untersuchung der Zähne ("Zahnstatus") und
der umgebenden Gewebe, wie
Mundschleimhaut und weitere Weichgewebe der
Mundhöhle, Zunge, knöcherner
Strukturen (besonders des
Zahnhalteapparates = "Parodontalstatus"), der
Speichelmenge u. -konsistenz,
evtl. Untersuchung des Kausystems ("Funktionsanalyse"),
usw.
Extraoraler u. intraoraler B. werden auch als klinischer Befund
bezeichnet.
röntgenologischer Befund
kieferorthopädischer Befund
seltener kommen
noch weitere B. wie z.B. histologische oder
mikrobiologische Untersuchungen ("Laborbefund")
hinzu.
Diese Befunde sind (allein o. insgesamt) zusammen mit der Vorgeschichte der
Erkrankung (Anamnese)
Grundlage einer Diagnose.
mit der
Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz wird
von "befundorientierten Festzuschüssen"
gesprochen. Hierbei bezieht sich der Ausdruck "Befund" lediglich auf die Anzahl
der vorhandenen Zähne im Mund und hat nichts mit weitergehenden Untersuchungen
zu tun.
Behandlung,
Beratung,
Compliance, Diagnose,
Dokumentation,
o.B.,
Shared Decision Making, Untersuchung,
Zahnbefund
befundorientierter
Festzuschuss ,
Festzuschüsse ;
Festzuschüsse ab 2005
(auf www.zahnwissen.de)
Begg
Technik engl.: Begg (light wire) technique; in Australien entwickelte, in 3 Phasen ablaufendes, festsitzendes kieferorthopädisches Behandlungsverfahren vor allem bei Angle-Klasse II,1-Dysgnathien; meist verbunden mit der Entfernung von bleibenden Zähnen im Oberkiefer (z.B. Sechsjahr-Molaren). Verwendet werden spezielle Drähte und Brackets; Anwendung von Gummizügen:
|
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Begleitleistung
engl.: concomitant treatment;
Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen,
parodontologische und
konservierende
Behandlungen usw., die im Zusammenhang mit der Grundleistung - i.d.R. handelt es sich
hierbei um Zahnersatz -
erbracht werden.
Festzuschüsse ab 2005
(auf www.zahnwissen.de)
Begutachtung , engl.: (medical)
opinion; Gutachten
Behandlung
ärztliche Heilbehandlung, Therapie, engl.: therapy, treatment; man
versteht darunter alle Eingriffe und Therapiemaßnahmen nach den Regeln der
ärztlichen Kunst ("lege artis"
Dienstvertrag,
Haftung), die am menschlichen Körper vorgenommen werden,
um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Die Zustimmung zu
einer B. seitens des Patienten bedarf einer ausführlichen
Aufklärung um nicht der Gefahr einer
Körperverletzung zu unterliegen.
Nach § 627 BGB handelt es sich bei der ärztlichen B. um „Dienste höherer
Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden“.
Über alle durchgeführten
Behandlungsschritte/Therapien müssen Aufzeichnungen geführt werden.
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen
und zu wechseln; er kann eine ärztliche
Zweitmeinung (engl.: second opinion) einholen. Den
begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung
einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen. Die
Behandlungsunterlagen sind dem
mitbehandelnden Arzt zu übermitteln. Der Patient sollte sich vorher über
eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem Kostenträger (z. B. seiner
Krankenkasse) informieren.
Bei jeder ärztlichen B. besteht eine
Mitwirkungspflicht (cooperation
obligation) seitens des Patienten. So obliegt ihm die
konsequente Umsetzung
der ärztlichen An- und Verordnungen, will er bei Nichteinhaltung den dadurch
entstandenen Schaden nicht selbst tragen.
In deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern nimmt die Zahl an registrierten
Vorwürfen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern
(malpractice;
Haftung) zu. Wie eine
Kölner Studie zeigt, werden aber nicht die Ärzte schlechter; vielmehr sind ihre
Patienten kritischer und im Schnitt älter, also anfälliger für
Komplikationen.
Angst,
Arzt-(Zahnarzt-)Besuch
während der Arbeitszeit, Befund,
Behandlung im EU-Ausland,
Behandlung von (geistig) behinderten Patienten,
Behandlung von Milchzähnen,
Behandlung in der Schwangerschaft,
Behandlungserfolg, Behandlungspflicht,
Behandlungsplan,
Behandlungsvertrag,
BEMA, Beratung, Bestellpraxis,
Diagnose,
Diagnose-Irrtum,
Dienstvertrag,
Dokumentation,
Down-Syndrom,
Gebissanalyse,
Geschäftsfähigkeit,
Haftung,
IGel-Leistungen,
Iatrophobie,
Konsilium,
medizinisch notwendig, nicht
eingehaltener Termin,
Patientenberatungsstellen,
Therapiefreiheit,
Verkehrsfähigkeit,
Wunschbehandlung (Behandlung auf Verlangen),
Schmerz,
Uhr-Position
Anamnesebogen
/ Notfallbogen in vielen Sprachen:
http://www.lzk-bw.de/PHB/html/Formulare.html (unter 3.5.13
"Praxisverwaltung")
SARS-CoV-2 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen (ZWP,
2020)
Diagnostische und therapeutische Verfahren
Studie zur Mundgesundheit bei Flüchtlingen und deren Behandlungskosten
(BZÄK, 11-2017)
Behandlung, alternative ,
alternative Behandlung,
engl.: alternative (alternate) methods of treatment;
alternative
Behandlungsmethoden
Behandlung
auf Verlangen, "Wunschbehandlung", engl.: treatment on demand,
request treatment;
Begriff, welcher diejenigen (zahn)ärztlichen Leistungen bezeichnet, die über das Maß
einer notwendigen bzw. einer medizinisch gerechtfertigten zahnärztlichen Versorgung
hinausgehen, aber von ihrem Wesen her zur Behandlungsoptimierung oder
Gebissverschönerung
beitragen. Häufig fehlt diesen "Verlangensleistungen" die
wissenschaftliche Basis
und/oder die medizinische
Notwendigkeit, um allgemein anerkannt zu werden, oder sie sind nicht
unbedingt dafür geeignet, einen Heilerfolg bzw. die Verbesserung eines Leidens
zu bewirken (z.B. Ästhetik, eine sanftere Behandlung, besonders aufwendige und
neuwertige Geräte bzw. Materialien); die Grenzen sind dabei häufig fließend. Typische Verlangensleistungen sind z.B.:
Medizinisch nicht notwendige Maßnahmen dürfen nur auf Verlangen des Patienten
erbracht werden; sie müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf der
späteren Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden (§10, Abs. 3 GOZ).
Zu unterscheiden ist bei den Verlangensleistungen weiterhin, ob diese
zahnärztlichen Tätigkeiten Bestandteil der GOZ
'12 sind oder nicht:
in der
GOZ '12 enthalten:
nach §1, Abs.2: "Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen,
die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige
zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer
zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur
berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind."
in der
GOZ '12 nicht enthalten:
nach §2, Abs.3: "Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung
müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil-
und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die
einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es
sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise
nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt."
So ergibt sich folgende Abrechnungssystematik:
Behandlung auf Verlangen oder nicht? | wie privat abzurechnen? |
Der Patientin gefällt die Zahnfarbe ihrer Frontzähne nicht mehr. Sie möchte diese Aufhellen lassen (= Bleaching) | Es handelt sich hierbei um eine
Behandlung auf Verlangen ("Wunschbehandlung"),
die nicht Bestandteil der GOZ ist. §2 Abs.3 GOZ '12 + Kennzeichnung auf der Liquidation |
Nach dem Aufhellen der Zähne stellt sich heraus, dass die in den Frontzähnen befindlichen Füllungen nicht mehr zu den aufgehellten Zähnen passen. Die Füllungen müssen neu angefertigt ("gelegt") werden. Hier ist nun zu unterscheiden, ob die Füllungen noch zahnmedizinisch intakt oder erneuerungsbedürftig (z.B. fehlender Randschluss) sind. | 1.) Füllungen sind nicht mehr
funktionstüchtig (diese hätten auch ohne Bleaching erneuert werden müssen):
"normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine Kennzeichnung 2.) Füllungen sind o.B. : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen) |
Die Eltern wünschen, dass ihr Kind grundsätzlich mit einer örtlichen Betäubung ("Spritze") behandelt wird, um die Psyche des Kindes zu schonen | 1.) Der Eingriff erfordert immer -
auch ohne Wunsch der Eltern - diese Maßnahme (z.B. Entfernung eines
Milchzahns): "normale Liquidation" nach gültiger GOZ; keine Kennzeichnung 2.) Der Eingriff ist nicht mit Schmerzen verbunden (z.B. Versiegelung eines Zahnes) : §1, Abs.2, mit Kennzeichnung (incl. Nebenleistungen) |
Der Zahnarzt darf eine unsinnige „Wunschbehandlung“ nicht durchführen,
auch nicht als Privatleistung, und muss möglicherweise – neben zivilrechtlichen
- sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen (BGH 22. 2. 78 – 2 StR 372/77:
Ein Patient, der in laienhaftem Unverstand aufgrund einer unsinnigen
selbstgestellten Diagnose von einem Zahnarzt eine umfassende Extraktion seiner
Zähne wünscht, erteilt damit keine wirksame Einwilligung zu dieser Maßnahme).
Auf jeden Fall sollte bei einer echten Wunschbehandlung der Rat eines
Steuerberaters eingeholt werden, da derartige Leistungen nicht einer
Umsatzsteuer-Befreiung
unterstehen dürften.
Aufklärung,
Dokumentation, GOZ,
medizinisch notwendig,
Umsatzsteuer
Behandlung
im EU-Ausland., engl.: ambulant treatment in foreign EU-countries;
(für gesetzlich
versicherte Patienten). Bedingt durch die Verschiedenartigkeit der
staatlichen Gesundheitssysteme
- sowohl in der Struktur wie auch im Umfang des
Leistungskatalogs - ergaben sich immer wieder dann Probleme, wenn EU-Bürger
sich in anderen EU-Staaten ("EU-Ausland") behandeln lassen; dies besonders dann,
wenn in dem Staat, wo die ärztlichen Dienstleistungen erbracht werden, ein
weitaus umfangreicherer Katalog und eine höhere Gebührenstruktur besteht als in
dem originären Land. Verfassungsrang hat ab Ende 2004 in der EU der
Gesundheitsschutz: Jeder Mensch in der Europäischen Union hat das Recht auf
Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Leistungen. Mit der
Patientenrechterichtlinie
hat das EU-Parlament 2009 eine Rechtsklarheit geschaffen.
Haftungsrechtlich
gibt es in den Staaten der EU kein gemeinsames Recht! Die gesetzlichen
Grundlagen sind in den meisten dieser Staaten zwar mit D vergleichbar, aber die
Regelungen (Schadenersatz,
Schmerzensgeld) können
individuell sehr verschieden sein. Wenn auch nach der Verbraucherrichtlinie ein
Haftungsfall bei einem deutschen Patienten vor einem deutschen Gericht zu
beurteilen ist, so lässt sich diese Zuständigkeit durch geschickte
Vertragsgestaltung umgehen und die Ansprüche müssen im jeweiligen EU-Land
geltend gemacht werden. Außerhalb der EU besteht weder diese
Schutzfunktion noch sind die gesetzlichen Grundlagen ähnlich. Ärzte haften dann
nur nach dem Recht des Praxissitzes - und diese können nach deutscher Auffassung
völlig unzureichend sein!
Gesetzliche
Krankenversicherung,
Patientenrechterichtlinie
Anamnesebogen
/ Notfallbogen in vielen Sprachen:
http://www.lzk-bw.de/PHB/html/Formulare.html (unter 3.5.13
"Praxisverwaltung")
Sprachführer
der Initiative proDente (englisch, französisch, griechisch, italienisch,
portugiesisch, spanisch, türkisch)
Behandlung
in der Schwangerschaft; engl.: treatment during pregnancy; sollte sich
- von Notfällen abgesehen - auf das medizinisch Notwendige beschränken.
Ausgenommen davon sind Routineeingriffe, wie Untersuchungen,
Zahnsteinentfernungen,
professionelle
Prophylaxe (PZR) usw. .
Bedingt durch die Hormonumstellung, eine veränderte
Plaquezusammensetzung und
immunologische Lage, nehmen
besonders Zahnfleischentzündungen
(
Schwangerschaftsgingivitis) -
mit zwei Spitzenwerten im 5. u. 8. Schwangerschaftsmonat - zu, wobei die
Auswirkungen bei schon bestehenden Erkrankungen (Gingivitiden
und Parodontiden) besonders
groß sind (
Gingivahyperplasie). Hier bestehen nachgewiesene Zusammenhänge zwischen einer
Parodontitis
und einer Frühgeburt, wenn auch die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch nicht
abschließend geklärt sind (2006). Auch bedingt eine naturbedingte Übelkeit in den
ersten Monaten eine nicht mehr optimale
Mundhygiene mit der Folge einer
Karieszunahme und evtl. sind noch zusätzlich
Erosionen durch Erbrochenes
zu befürchten. Ebenso tragen kleinere Zwischenmahlzeiten, eine geänderte
Nahrungszusammensetzung, eine Verringerung des
Speichelflusses und ein erniedrigter
pH-Wert zu einer Erhöhung der
Kariesanfälligkeit bei.
Die veränderten Körperzustände der Schwangeren führen allerdings auch zu
Befunden, die nicht krankhaft sind: So sind Werte zwischen 10 und 15 tausend
Leukozyten/Mikroliter durchaus als normal anzusehen, wie ebenso die Blutsenkung
auf 45 mm/h erhöht sein kann, ohne dass ein
Infekt vorliegt.
Falls möglich, sollte vor dem Beginn einer Schwangerschaft eine komplette
Gebiss-Sanierung erfolgen.
12 Tipps zur Babyzahnpflege,
Amalgam,
Fluoride: Wirksamkeit verschiedener Applikationsformen,
Folsäure,
Gingivahyperplasie,
Gingivitis,
Mineralisationszeiten,
Parodontitis und Schwangerschaft,
primär-primär-Prophylaxe,
Schwangerschaft,
Schwangerschaftsepulis,
Schwangerschaftsgingivitis,
Schwangerschaftskaries,
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder,
Zahnentwicklungsstörungen,
Zahnärztliches Assistenzpersonal in der Schwangerschaft
Schwangerschaft und Mundgesundheit - Zahnärztliche Diagnostik und Therapie
schwangerer Patientinnen (zm, 2020)
Special:
Schwangerschaft (Fremdlink auf
www.Zahnwissen.de)
Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit:
http://www.fwiegleb.de/amingrav.htm ;
Tabellarische Übersicht der Medikamente und möglicher Nebenwirkungen, © AKZ
Schmerzmittel in der Schwangerschaft - Paracetamol – wann wird’s gefährlich?
(zm, 2016)
Studie zur Fluoridexposition - Macht zu viel Fluorid im Mutterleib die Kinder
dumm? (DZW, 2017)
Behandlungsangst , engl.: dental
anxiety, dental phobia, fear of treatment
Angst
Behandlungsausweis ,
Chip-Karte
Behandlungserfolg
engl.: treatment success; nicht garantierbares, individuell variierendes
Ziel einer ärztlichen Behandlung. Da diese nach dem
Wesen ein Dienstvertrag
ist, ist ein B. auch nicht einklagbar.
Behandlungsfehler
ärztlicher "Kunstfehler",
engl.: malpractice; Verletzung allgemein anerkannter ärztlicher Regeln ("lege
artis Behandlung") ohne diese genauer zu definieren (
Leitlinien). Aus juristischer Sicht
ergibt sich für D, dass es sich bei einem B. um eine Pflichtverletzung
nach § 280 BGB (aus dem Behandlungsvertrag nach § 611 BGB) handelt und zugleich
eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB darstellt.
Haftungsrechtlich ist es deshalb
maßgebend, ob das ärztliche Handeln dem medizinischen Standard des Fachgebietes
entsprochen hat ("gesicherter Stand der medizinischen Wissenschaft").
Bei einem normalen Behandlungsfehler liegt die Beweislast
beim Kläger (Patienten); kann dieser dem Arzt aber einen groben Fehler
nachweisen (dieser muss nicht "unumstößlich" bewiesen werden; es reicht
vielmehr, die Gerichte zu überzeugen), muss umgekehrt der Behandler beweisen, dass dieser Fehler für Folgeschäden
nicht ursächlich war.
Der Bundesgerichtshof (BGH; Urteile vom 6. Mai 2003
- VI ZR 259/02; 27.04.2004 - Az. VI ZR 34/03 ) sagt dazu aus:
Ein grober Behandlungsfehler, der
geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen,
führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den
ursächlichen Zusammenhang zwischen dem B. und dem
Gesundheitsschaden (= Beweiserleichterung für den Patienten; der Arzt muss
beweisen, dass der B. nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich ist). Dafür reicht aus,
dass der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu
verursachen; nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden
hingegen nicht.
Das Absehen von einer medizinisch
gebotenen Vorgehensweise begründet einen ärztlichen Behandlungsfehler. Auf die
subjektiven Fähigkeiten des behandelnden Arztes kommt es insoweit nicht an.
Wird aufgrund eines ärztlichen
Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich, der dem Patienten bei
korrektem medizinischem Vorgehen erspart geblieben wäre, hat der erstbehandelnde
Arzt haftungsrechtlich für den weiteren Eingriff einzustehen. Dabei umfasst
seine Einstandspflicht regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des
nachbehandelnden Arztes.
"Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.03.2011 (Az.: VI ZR 133/10)
entschieden, dass ein zahnärztlicher Behandlungsfehler ein rechtswidriges
Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB darstellen kann
und der Verlust des Vergütungsanspruchs nicht voraussetze, dass das
vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne
des § 626 BGB anzusehen ist. Allerdings, so die Richter, lasse ein geringfügiges
vertragswidriges Verhalten die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste
zu vergüten, unberührt. (mehr
...)"
Zur Abklärung eines B. sind für
Privatpatienten und
gesetzlich
Versicherte - soweit es sich bei Letzteren um Leistungen aus dem "privaten
Bereich" handelt (z.B. Implantate,
diese gehören im Normalfall nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen) - zwei Wege möglich:
Bei Verdacht auf einen B. wird
ein Gutachten eingeholt, das
sich zu den entsprechenden Vorwürfen äußert. Nach einer entsprechenden Prüfung
und Bewertung dieses Gutachtens kommt dann die
Gutachterstelle zu einer
abschließenden Beurteilung. Das Vorgehen und evtl. Kosten sind bei der
Zahnärztekammer zu erfragen.
Klage vor einem ordentlichen Gericht.
Auch dieses wird i.d.R. zur Beurteilung auf ein
Gutachten zurückgreifen.
Gesetzlich Versicherte sollten sich an ihre Krankenkasse wenden, welche eine
(i.d.R. kostenlose) Begutachtung über den medizinischen Dienst der Krankenkasse
(MDK) veranlasst.
Gesetzlich
Versicherte können nach einem B. auch eine
privatärztliche Leistungen in
Anspruch nehmen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 266/03)
Hilfreich kann vor Beschreiten eines dieser Wege ein Kontakt mit den sog.
Patientenberatungsstellen
sein.
Aufklärung,
Beweislast,
CIRS (Fehler-Melde-Systemen),
Diagnose-Irrtum,
Gutachten,
Gutachterkommission für Fragen
zahnärztlicher Haftung, Haftung,
Hygiene,
Kunstfehler,
Leitlinie,
Mängelgutachten ("Mängelrüge"),
Nichtbehandlung,
Patientenrechtegesetz,
Patientensicherheit,
Richtlinie,
Verjährung,
Vorbereitungszeit
http://www.patientenschutz.de/
Behandlungsfehler 2019: Mehr als ein Drittel aus Zahnmedizin
(ZWP, 2020)
Übersehener Wurzelkanal als Behandlungsfehler (ZWP, 2019)
Krankenversicherung darf Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler
hinweisen (zm, 2018)
Behandlungsfehlergutachten 2016 - Die ganz eigene MDK-Statistik
(zm, 2017)
920 Fälle bei 13 Millionen Behandlungen (zm, 2018)
Behandlungsplan
engl.: treatment plan; schriftliche Niederlegung einer vorgesehenen
Behandlung und deren geschätzter Kosten, i.d.R. auf
vorgeschriebenen Formblättern ( z.B.
Heil- und Kostenplan).
Gesetzlich vorgeschrieben bei
gesetzlich
Versicherten vor einer Versorgung mit Zahnersatz,
kieferorthopädischer Behandlung,
Zahnfleischbehandlung oder
Kieferbruchbehandlung; nur in Notfällen oder bei Reparaturen kann eine
nachträgliche Aufstellung erfolgen. Erst nach Genehmigung durch die zuständige
Krankasse darf mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden.
Private Krankenversicherer kennen i.d.R.
keine vorherige verpflichtende Aufstellung eines B.;
Beihilfestellen haben bundesweit keine einheitliche Regelung. Auch wenn
keine Verpflichtung besteht, ist die Aufstellung eines B. und
Kenntnisnahme durch den Patienten vor der eigentlichen Behandlung immer
empfehlenswert.
Festzuschüsse
http://www.informationen-zum-zahnersatz.de/kosten/heil-und-kostenplan/
(KZBV, 2016)
Behandlungspflicht
engl.: obligation to treat; vom Selbstverständnis des ärztlichen
Berufes her abgeleitete Verpflichtung zur Behandlung
(erkrankter) Patienten. Primär ist die B. auf
Notfälle begrenzt - solange
der (Zahn-)Arzt ausschließlich als
Freiberufler tätig ist; aus ethischen und/oder wirtschaftlichen Gründen
wird davon allerdings nur selten Gebrauch gemacht. Anders verhält es sich dann,
wenn der Behandler als
Vertragszahnarzt bei der Versorgung
gesetzlich versicherter Patienten
tätig ist: bedingt durch die Zulassung zur Behandlung dieses Personenkreises,
ist der (Zahn-)Arzt verpflichtet, Patienten nach den Bedingungen der
gesetzlichen
Krankenversicherung zu behandeln. Nur im Ausnahmefall kann eine Ablehnung
der Behandlung (mit Begründung) erfolgen, wobei ebenfalls der
Notfall davon
unberührt bleibt: z.B. dann, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben
ist (z.B. Nichtbeachtung der ärztlichen Anweisungen, Nichteinhaltung der
Termine, abfällige Äußerungen über die Behandlungsart) oder wenn der
Behandlungsumfang über den Leistungskatalog der Gesetzlichen (
BEMA) hinausgeht.
Basistarif,
Kontrahierungszwang,
Notfall,
Vertragszahnarzt,
Zulassung
Behandlung ,
unerlaubte, engl.: maltreatment;
Behandlung auf Verlangen,
Haftung,
Körperverletzung
Behandlungsunterlagen
, engl.: (dental) records;
Dokumentation
Behandlungsvertrag
engl.: medical treatment contract; hat in der Regel den
Rechtscharakter eines Dienstvertrages,
d.h. es besteht die vertragliche Verpflichtung des Zahnarztes zur Erbringung
einer Heilbehandlung nach den heute gültigen Regeln
der medizinischen Kunst. Er garantiert keine Heilung. Der Patient verpflichtet
sich dazu, das vereinbarte Honorar zu
zahlen bzw. hat sich im Rahmen des
Sachleistungsprinzips entsprechend ausgewiesen. Der B. bedarf
grundsätzlich keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform;
vielmehr zeigen der Patient durch Platznehmen auf dem Behandlungsstuhl bzw.
Öffnen des Mundes und der Zahnarzt durch Tätigwerden (Untersuchung,
Diagnose,
Aufklärung) ihre Bereitschaft an,
einen B. einzugehen. Eine fristlose Kündigung des B. durch den ZA
ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein wichtiger Grund für die Aufhebung des
B. durch den ZA liegt nach der Rechtsprechung z.B. vor, wenn durch das
Verhalten des Patienten das Vertrauensverhältnis erschüttert worden ist. Aber:
auf keinen Fall darf die Kündigung und Ablehnung der Weiterbehandlung in einem
Stadium erfolgen, in dem der Patient dringender zahnärztlicher Hilfe bedarf und
auf den behandelnden ZA angewiesen ist.
Behandlung
Behandlung
von (geistig) behinderten Patienten, engl.: treatment of (mentally)
handicapped patients; wegen der oft schwierigen zahnärztlichen Versorgung
behinderter Patienten ist die Prophylaxe
von Karies und
Parodontalerkrankungen von
besonderer Bedeutung bei dieser
Hoch-Risikogruppe. Dabei gilt als oberstes Ziel der Erhalt der natürlichen
Bezahnung verbunden mit einem gesunden Zahnfleisch über einen möglichst langen
Zeitraum, da die Eingliederung von
Zahnersatz und
Parodontalbehandlungen bei dieser Patientengruppe als problematisch
einzuordnen bzw. unmöglich sind. Unterschätzt wird auch häufig die
eingeschränkte Fähigkeit vieler Patienten, Schmerzempfinden entsprechend
auszudrücken. Nicht nur aus zahnärztlicher Sicht führt dies meist zu einer zu
spät erfolgenden und dann rein schmerzorientierten Therapie. Sollen
Prophylaxemaßnahmen erfolgreich sein, ist eine Integration und Schulung der
Betreuungspersonen in das Konzept einer
individuellen Prophylaxe
unbedingt erforderlich, da die
Compliance bei diesem Patientenkreis nicht als hoch anzusehen ist (
Down-Syndrom).
Ergänzend zur genauen Anleitung für die Zahnpflege spielen dabei auch
Informationen zur Ernährungslenkung und
Fluoridierung eine wichtige Rolle.
Neben den individuellen
Prophylaxe ist jedoch vor allem die regelmäßige
Professionelle
Zahnreinigung (PZR) ein wichtiger Faktor. Anzustreben ist allgemein die
kontinuierliche Versorgung dieses Personenkreises entsprechend ihrer
Compliance
und des
Behandlungsbedarfs über alle Lebensabschnitte hinweg im Sinne eines lebenslangen
Recalls.
Bei den Zahnärztekammern der Länder
bestehen vielfach Listen von Zahnärzten, die sich auf die
Behandlung von behinderten Patienten spezialisiert
haben.
Seit dem Jahr 2014 können zwischen
Vertragszahnärzten und Pflegeeinrichtungen Betreuungsverträge
geschlossen werden, welche die systematische Betreuung pflegebedürftiger
Patienten in ihren Heimen ermöglichen. Bis Ende 2016 existierten 3.210 dieser
Kooperationsverträge, welches bei bundesweit etwa 13.600 Pflegeheimen einen
Abdeckungsgrad von etwa 24 Prozent ergibt.
Down-Syndrom,
Kariesprophylaxe
Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Erstfassung (Richtlinie
nach § 22a SGB V) ab 1.7.2018
Mundpflege-Tipps für demenziell erkrankte Menschen (zm, 2020)
10 Jahre AuB-Konzept: Eine Blaupause für das ganze System
(zm, 2020)
Neue präventive Leistungen für AuB-Patienten - Ab 1. Juli gilt § 22a
(zm-online, 2018)
Pflegebedürftige
und Menschen mit Behinderungen - Neue BEMA-Leistungen ab dem 1. Juli
(zm, 2018)
Handbuch der Mundhygiene - Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege für Menschen
mit Pflege- und Unterstützungsbedarf Ein Ratgeber für Pflegepersonal und
unterstützende Personen - BZÄK, 2017 oder ©
Bundeszahnärztekammer
Video:
Kurzfilme, die vor allem pflegende Angehörige bei der Mundpflege unterstützen
sollen (2016, YouTube)
Faltblatt:
Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen
mit Behinderung
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit
Behinderungen: G-BA regelt Details in neuer Richtlinie (2017)
S2k-Leitlinie "Down-Syndrom im Kindes- und Jugendalter" - Patienten mit
Down-Syndrom, (zm, 2017)
Wie
wirksam ist Silber-Diamin-Fluorid? (zm, 2017)
„Wir Zahnärzte müssen die neue Richtlinie infrage stellen“ (DZW,
2018)
Patienten mit Morbus Parkinson - Zahnärztliche Behandlung nach der
Honeymoon-Phase (zm, 2018)
Behandlung
von Milchzähnen, engl.: treatment of milk teeth; ist eine in
vielfacher Hinsicht andere Vorgehensweise als bei Jungendlichen/Erwachsenen. Die
Gründe liegen vor allem in der Anatomie der Milchzähne und der Mundhöhle selbst,
wie auch in der Behandlungswilligkeit und Einsicht sowie der
Compliance der kleinen Patienten
begründet; insofern sind auch die häufig erhobenen Vorwürfe einer
"Unterbehandlung" zu relativieren. Trotzdem müssen auch bei der
Milchzahnbehandlung allgemein zahnärztliche Regeln eingehalten werden - häufig
werden diese aber auf die kleinen Patienten modifiziert angewandt. Daneben sind
andere "klassische" Behandlungen - wie z.B. eine
Wurzelkanalbehandlung -
nicht oder nur rudimentär möglich und werden nur bei noch
vitaler, reaktionsloser
Pulpa empfohlen.
Von den Füllungen her werden mit
Amalgam die besten klinischen Ergebnisse
erzielt - als mittlere Verweildauer gelten dabei drei Jahre, ein Wert, der von
anderen Materialien kaum erreicht wird. Die heute in der Mehrzahl verwendeten
Materialien (s.u.), welche vor allem ästhetischen Ansprüchen genügen, werden bei
der Erwachsenenbehandlung meist nur als
Langzeitprovisorien
verwendet.
ART-Technik,
Carisolv,
Erhaltung von Milchzähnen,
Fissurenversiegelung,
FU-Positionen,
Gewährleistung,
Hall-Technik,
Isthmusfraktur,
Kariesaktivität,
Kariestherapie,
Kariesprophylaxe,
Kinderprothese,
Konturbandfüllung,
Kupferamalgam,
Milchzahnverlust-vorzeitiger, Mundkeil,
Nursing-Bottle-Syndrom, SmartPrep
Karies im Milchgebiss - Füllung, Krone, Extraktion? Die Entscheidungsregeln
(zm, 2019)
Special:
Kinderzähne
(Fremdlink auf www.Zahnwissen.de)
Special: "Anti-Nuckel-Tipps"
(Fremdlink auf www.Zahnwissen.de)
Aufklärungsbroschüre "Milchzähne" der Aktion Zahnfreundlich e. V.
(Berlin, 2014)
o.
©
Aktion zahnfreundlich
Erfolg im Kampf gegen ECC - Neue Leistungen zum Kariesschutz bei Kleinkindern!
(zm, 2019)
Anwendung der neuen Fluoridempfehlungen - Zwischen Kariesprävention und
Dentalfluorose (zm, 2019)
Mundpflege bei Kindern unter drei Jahren (zm, 2019)
Ratgeber - Frühkindliche Karies vermeiden (BZÄK,
2016)
Approximalkaries im Milchgebiss - Die versteckte Läsion (zm
2017)
Therapiealternativen bei kariösen Milchmolaren -
nicht-restaurative
Karieskontrolle (zm, 2017)
Kariesprophylaxe beim Kleinkind (zm, 2016)
Hat sich die Zahnputzhäufigkeit bei Kindern und Jugendlichen verbessert?
(DZW, 2018)
DAJ-Studie zur Karieserfahrung bei Kindern in Deutschland - Milchzahnkaries ist
das Problem (zm, 2018)
Kita mit Biss - Frühkindlicher Karies vorbeugen
(zm, 2013)
Kompositfüllungen im Milchgebiss - Welche Faktoren entscheiden über Verlust oder
Erfolg? (zm, 2016)
Wie
wirksam ist Silber-Diamin-Fluorid? (zm, 2017)
Die Vollnarkosebehandlung in der zahnärztlichen Schwerpunktpraxis
(ZMK, 2017)
Die klinisch-ethische Falldiskussion: Narkose in der Kinderbehandlung
(zm, 2018)
Milchzahnendodontie: „State of the Art“; ZWP,
2013
Medikamente - Facharztwissen
Forschungsinstitut für
Kinderernährung Dortmund
Behandlung von Minderjährigen ;
engl.: treatment of minors;
Geschäftsfähigkeit
von Kindern u. Jugendlichen
Behandlung von Zahnfleischerkrankungen, engl.: treatment
of gum disease;
Behandlungsschema bei
Zahnfleischerkrankungen,
Parodontitis,
Parodontalbehandlung,
Behandlungszeitraum
optimaler Behandlungsbeginn (in der Kieferorthopädie), engl.: treating
time, optimal beginning of treatment (orthodontia); sollte so gewählt
werden, dass die Entwicklungs- und Wachstumskräfte des Kiefers im Kindes- und
Jugendlichenalter optimal ausgenutzt werden, aber auch so spät, dass es nicht zu
wachstumsbedingten, erheblichen Rückfällen (
Rezidiv) kommt. Der B.
sollte etwa zwischen dem 9.-13. Lebensjahr liegen (diese Zeitangabe bezieht sich
auf normal gelagerte Fälle und kann individuell abweichen; komplizierte oder
angeborene Fehlstellungen müssen u.U. schon sehr viel
früher behandelt werden!).
Ein früherer Behandlungsbeginn birgt die große Gefahr eines Rückfalls (
Rezidiv) im wachsenden Kiefer, ein
späterer Zeitpunkt erschwert zum einen unnötig die Behandlung und führt zum
anderen auch gelegentlich wegen des Tragens der Regulierung altersbedingt zu
psychischen Problemen ("Hänseleien"). Die Behandlungszeit dauert in der Regel 3
±1 Jahre.
Kieferorthopädie,
Kieferorthopädie-Frühbehandlung
Behçet Krankheit
Morbus Behçet, "Neumann-Krankheit", engl.: Behçet's disease;
rezidivierende, schmerzhafte Aphthosis
mit bösartigem Krankheitsverlauf
bedingt durch den Befall mehrerer Organsysteme (Nerven, Gefäßsysteme, Gelenke).
Virusinfektionen oder Autoimmunreaktionen werden als Auslöser vermutet.
Aphthe,
Aphthosis
Morbus
Behçet
http://www.autoimmun.org/
Beihilfe
engl.: aid for a disease, aid in case of illness; mit einem
Rechtsanspruch versehene staatliche Unterstützung von Beamten und Mitarbeitern des
Öffentlichen Dienstes bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie bei
sonstigen medizinischen Leistungen. Die Beihilfeverordnungen der einzelnen
Bundesländer sind nicht identisch und decken in ihrem Katalog nicht die gesamte
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ)
ab. Das Bundesinnenministerium (bzw. die Länderministerien) hat die Möglichkeit,
Höchstbeträge für die
Angemessenheit der Aufwendungen für Heilbehandlungen festzulegen, sowie
Leistungen "als nicht erforderlich" auszugrenzen - diese Möglichkeit wird
besonders bei knappen Finanzressourcen praktiziert; für Außenseitermethoden
besteht in der Regel kein Anspruch auf B. . Eine ärztliche Notwendigkeit
im Rahmen einer Heilbehandlung bleibt hiervon unberührt.
Dies bedeutet:
Eine nicht erfolgte oder nur teilweise erfolgte B. heißt nicht, dass die
Behandlung nicht nötig war oder zu hoch liquidiert wurde. Hierfür gelten
ausschließlich die Bestimmungen der GOZ
und nicht die Verwaltungsvorschriften einer Beihilfestelle.
Rund die Hälfte der 8,37 Millionen
Vollversicherten in der PKV (Stand Ende
2005), nämlich 4,1 Millionen, sind sogenannte beihilfeberechtigte Mitglieder:
Beamte und Pensionäre des Staates mit ihren Angehörigen.
Es gibt zwei Arten von B. im öffentlichen Dienst:
B. der Beamten, die
Gehaltsbestandteil ist, deshalb gilt hier kein Doppelversicherungsverbot,
allerdings reduziert der Staat seine Beihilfe auf 100% der Gesamt-Kosten.
B. der Angestellten,
diese sind in der Regel in einer
Gesetzlichen
Krankenkasse (GKV) versichert und erhalten bei fehlenden GKV-Leistungen eine
B., z.B. für Brille, Zahnersatz oder
Implantate.
Eine Sonderstellung nehmen
Staatsbedienstete der
Freie Heilfürsorge
ein.
Vom 1.
Januar 2004 an gelten bei den B. für Beamte des Bundes (die Länder
regeln ihr Beihilferecht selbständig) in Krankheitsfällen im Wesentlichen die
gleichen Leistungsänderungen wie für Versicherte in der
gesetzlichen
Krankenversicherung (
Merkblatt,
Beihilfevorschriften).
Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Zahlung der
Praxisgebühr derart, dass bei
jedem erstmaligen Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Quartal 10 Euro von der B.
abgezogen werden
Zuzahlungen
einschl. Härtefallregelungen z. B. bei Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln,
Fahrtkosten, im Krankenhaus bei Kuren
Leistungsausschlüsse in den Bereichen Arzneimittel und Hilfsmittel (z.B.
Brillen)
ab 2005
Veränderungen beim Zahnersatz
(Material- und Laborkosten beim
Zahnersatz von 60 auf 40 Prozent gesenkt)
Streichung der
Beihilfe im Todesfall (dem Gegenstück zum Sterbegeld in der GKV)
Einschränkungen
bei Fahrtkosten, Sterilisationen und künstlicher Befruchtung.
Die Änderungen gelten nur für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des
Bundes. Das Einsparvolumen durch die Änderungen für den Bundeshaushalt 2004
beträgt ca. 60 Mio. Euro.
Behandlungsplan,
Freie Heilfürsorge,
GOZ,
Honorarordnung für
Zahnärzte (HOZ),
medizinisch
notwendig, Verwandtenklausel,
ZESAR
Festzuschüsse ab 2005
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts-
und Todesfällen (Beihilfevorschriften-BhV) (BMI, 2004)
http://www.die-beihilfe.de
(Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V. (DBW))
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
Bein Hebel , Bein'scher Hebel, engl.:
Bein's elevator; Hebel
Beipackzettel
Packungsbeilage bei Fertigarzneimitteln,
"Waschzettel",
engl.: package insert or leaflet; von Ärzten, Apothekern und
Juristen genau geprüfte Informationen über ein
Arzneimittel, welches verpflichtend
einem Fertigmedikament beigelegt ("beigepackt") ist, mit folgendem Inhalt: Name
des Arzneimittels, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen,
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Warnhinweise, Dosierungsanleitung,
Anwendungsfehler und Überdosierung, Nebenwirkungen, Haltbarkeit,
Darreichungsform und Inhalt der Packung, Wirkstoff und weitere Bestandteile des
Arzneimittels, Ausstellungsdatum des Beipackzettels. Nach
EuGH-Entscheidung aus 2011 dürfen diese Informationen für jeden zugänglich
auch ins Internet gestellt werden und werden nicht als "Werbung"
angesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Packungsbeilage
Beirat Fortbildung , der Bundeszahnärztekammer und
der DGZMK;
Fortbildungssiegel
Beißblock
Aufbissblock, engl.: bite plate; meist aus Hartgummi gefertigter
Behelf (notfalls Verwendung einer Mullbinde), welcher zwischen die Zahnreihen
geschoben wird und so eine konstante
Mundöffnung bewirkt. Einsatz z.B. bei einer
Vollnarkose (Vorbeugung vor Zusammenbissverletzungen), Schutz vor
Bissverletzungen bei schwer zu behandelnden Kindern, als Patientenentlastung bei
länger dauerndem Mundoffenhalten (Endodontie, Präparation). Ebenso Anwendung bei
intra- und extraoralen Röntgentechniken (der Pat. beißt zur sicheren Fixierung
auf einen Aufbissbehelf)
Bisssperre
Beitragsbemessungsgrenze engl.: earnings ceiling, income threshold; Begriff aus der Sozialversicherung für eine jährlich unterschiedliche Grenzgröße (wird per Rechtsverordnung jährlich an die sozialpolitischen Bedürfnisse durch die Bundesregierung angepasst) für die Ermittlung des Höchst-Beitragsatzes in der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrundlage des Arbeitsentgelts ( ![]() ![]() ![]() |
Beitragssatz Beitragssatzstabilität, engl.: membership rate; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Zur Deckung ihrer Ausgaben werden sog. solidarische B. erhoben, welche sich nach dem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers richten und dann hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Eine jährlich neu definierte Höchstgrenze ( ![]() Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen B.. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Eine Konvergenzklausel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch die Einführung des Gesundheitsfonds mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich in andere Länder abfließen. Sollten die Belastungen größer sein, tritt eine Konvergenzklausel ein, die die jährliche Veränderung auf 100 Mio. € begrenzt. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten weiter neue Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt werden. ![]() |
![]() ![]() Beitrags-/ Zahlungsfluss im Gesundheitsfond ©: Ärztezeitung |
BEL
BEL II, bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Höchstpreise, engl. etwa:
federally uniform bill of quantities of the top prices, or: nationally
standardised schedule of dental technician services ?; Vergütungsgrundlage für
zahntechnische Leistungen
("Laborkosten" beim Zahnersatz)
bei
gesetzlich
versicherten Patienten. Alle gebräuchlichen zahntechnischen Leistungen
sind bundeseinheitlich beschrieben, gleich hoch bewertet und werden zwischen
Krankenkassen,
Zahntechnikern und
Vertragszahnärzten (meist jährlich
neu)
vereinbart; dabei besteht für Praxislaboratorien ein gesetzlich
vorgeschriebener Abschlag von 5% auf die Preise gewerblicher Laboratorien.
Bei der Umstrukturierung des BEMA's (2004) wurden im
Bereich Kronen und
Zahnersatz bedeutende Änderungen durchgeführt mit der Folge,
dass das bestehende BEL an den neuen BEMA angepasst werden musste. Deshalb
spricht man ab 2004 von dem BEL II oder BEL II (2004). Ab
April 2006 gilt z.B. der "BEL II - 2006". Eine wesentliche Änderung ist die
Aufnahme von Leistungspositionen für die Abrechnung von
Suprakonstruktionen bei
Ausnahmefällen nach Nr. 36
der Zahnersatz-Richtlinien.
Die Vergütungshöhe nach BEL II richtet sich nach den regionalen
Preisvereinbarungen der Zahntechnikerinnung und der Verbände der Krankenkassen.
Auch hier gibt es, wie bei den zahnärztlichen Leistungen, bundeseinheitliche
Preise für zahntechnische Leistungen. Neu gilt seit Einführung der
Festzuschüsse: Die auf Landesebene zu
vereinbarenden Höchstpreise der gewerblichen Laboratorien dürfen ab 01.01.2005
auf Länderebene
den Bundesdurchschnitt nur noch um maximal fünf Prozent unter- oder
überschreiten.
Leistungen für Versicherte privater Krankenkassen werden nach der Bundeseinheitliche Benennungsliste
( BEB) berechnet.
Festzuschüsse ab 2005
BEL II - Preise 2017 in den einzelnen Bundesländern
Belag Beläge, Zahnbelag, engl.: dental plaque, tooth deposit, biofilm; als sog. "Verunreinigungen" der Zahnoberfläche, mit einer Unterscheidung in: ![]() ![]() ![]() Neben einer u.U. starken kosmetischen Beeinträchtigung, haben B. in der Mundhöhle ideale Wachstumsbedingungen (ca. 36° C warm, feucht und reichlich mit Nährstoffen versehen) und bieten so einen ausgezeichneten Nährboden für Bakterien und andere Erreger, welche wiederum eine Schlüsselstellung bei der Ausreifung der Plaque und der Entstehung von Karies u. entzündlichen Zahnfleischerkrankungen haben. ![]() |
|
Belagsindex Silness-Löe Index ( ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Eine vereinfachte und praktikablere Form stellt der OHI-S Index dar ( ![]() ![]() ![]() |
|
|
![]() OHI-S Index (nur ein Messpunkt pro Zahn). überarbeitet nach © WHO |
Belastungsabformung ,
Kompressionsabdruck
Belastungsgrenzen für Gesundheitsausgaben, sog. Sozialklausel bei
Zuzahlungen
für Gesetzlich
Versicherte; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
sind zuzahlungsbefreit (Stand 2008).
Beitragsbemessungsgrenze, chronisch krank,
Festzuschüsse,
Gesundheitsreform,
Härtefall,
Zuzahlungen
belegte Zunge ; engl.: furred tongue;
Zungenbelag
BEMA BEMA-Z, Abk. für BEwertungsMAßstab, Vergütungssystem für Mitglieder Gesetzlicher Versicherungen ("Kassenleistungen"), engl.: standard schedule of fees for dental services ? (in the legal health insurance); abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen (Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen usw., 1965 aus der PreuGo hervorgegangen; auch Grundlage der Festzuschüsse/Regelversorgung). Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 87). Zusätzlich existieren (Behandlungs-)Richtlinien und Kommentierungen (s.u.) zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergütung auf der Grundlage des BEMA erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ( ![]() Für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen besteht die ![]() Der BEMA orientiert sich an einem sog. Punktwert (engl.: point value), welcher i.d.R. jährlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollte; im Rahmen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen allerdings in den letzten Jahrzehnten immer mehr von politischen Vorgaben ("Kostenneutralität") geprägt (s. Abb.). Festlegung durch den ![]() Zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung des B. hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen am 4. Juni 2003 neue Behandlungs-Richtlinien beschlossen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft traten. Sie gliedern sich in fünf Abschnitte: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Im Gegensatz zum B. erfolgt die Berechnung der Honorare bei
Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). |
|
Benannte Stelle
(B.S.) ;
Medizinprodukte
Benchmarking
Analyse- und Planungsinstrument für eine zahnärztliche Praxis, engl.:
do.; Begriff aus dem Qualitäts- und Praxismanagement, mit dem Hintergrund, das
"Unternehmen Praxis" in gesättigten Märkten überlebensfähig machen. Diese auch
als "sprechende Zahlen" bezeichnete Analyse sagt aus, welche Bereiche der Praxis
sich positiv entwickeln und wo Defizite bestehen. Das aus der Industrie bekannt
Prinzip hat bisher aus versch. Gründen wenig Bedeutung in einer
(zahn-)ärztlichen Praxis erlangt.
Unterschieden wird in internes (Daten und Vergleichszahlen stammen aus
der eigenen Praxis; z.B. Jahresvergleiche) und externes (Vergleich mit den Daten
ähnlich gelagerter Fremdpraxen) B. unterschieden. Grundlage bildet
hierbei eine betriebswirtschaftliche Auswertung.
Zusätzlich kopiert man beim externen B. die besten Eigenschaften aus
anderen Praxen, implementiert sie in die eigene und versucht dann, es noch
besser zu machen.
Assessment, Qualitätsmanagement,
Qualitätssicherung
benigne ,
gutartig, Gegenteil: maligne = bösartig, engl.: benign, contrary:
malignant; i.d.R. im Zusammenhang mit
tumorösen
Erkrankungen gebraucht.
Malignität
Bennett - Bewegung engl.: Bennett's movement; (Bennet, Londoner Kieferchirurg, 1870-1947); darunter wird seitliches, räumliches Versetzen des Unterkiefers während der Seitwärtsbewegung (sog. Lateralbewegung o. Laterotrusion) verstanden. Es kommt dabei zu einem seitlichen Versetzen des Laterotursionskondylus bei einer Laterotrusionsbewegung. Das Kiefergelenksköpfchen (Kondylus) der Laterotrusionsseite ("Arbeitsgelenk", "Arbeitskondylus", Funktionsgelenk, "ruhender Kondylus", s. Abb.) kann - bedingt durch die Anatomie des Kiefergelenks - folgende Bewegungen erfahren: ![]() ![]() ![]() ![]() Diese Bennett-Bewegung kann sofort und gleichzeitig am Anfang der Seitwärtsbewegung einsetzen, oder langsam mit der Seitwärtsbewegung einsetzen: ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
Bennett - Winkel Mediotrusionswinkel, Winkel zwischen Pro- und Mediotrusionsbahn des schwingenden Kondylus, auf die Horizontalebene (= horizontale Mediotrusionsbahn) projiziert, engl.: Bennett's angle; (Londoner Kieferchirurgen Bennet, 1870-1947). Dieser von der Definition her als "schwierig" zu beschreibender Winkel beruht auf einer Eigenart des Kiefergelenks beim Kauakt: Bei einer reinen Vorschubbewegungen beschreiben die beiden Kondylenmittelpunkte u.a. eine gleichmäßige in ventraler Richtung (bauchwärts) verlaufende Bahn. Bei einer Seitwärtsbewegung (Laterotrusion, z.B. zum Kauen) bewegt sich der Kondylus der Mediotrusionsseite ("Balanceseite") nach ventral und medial (sog. schwingender Kondylus). Dabei stellt der andere Kondylus das Bewegungszentrum (Arbeitsseite, sog. ruhender Kondylus) das Bewegungszentrum dar. Der Bennet-Winkel ist nun der auf eine Horizontalebene gemessene Winkel zwischen der Aufzeichnung einer reinen Vorschubbewegung in Sagittalrichtung (Protrusionsbewegung) und einer seitlichen (lateralen) Bewegung des "schwingenden Kondylus" auf der Balanceseite. Die Bahn dieses Kondylus wird jeweils durch eine Gerade beschrieben, die Anfang und Ende der Kondylenbahnaufzeichnung verbindet. Dieser Winkel liegt im Mittel bei ca. 10 - 15 Grad. ![]() |
Beratung
Konsultation, engl.:
consultation; (zahn-)ärztlich geführtes Gespräch mit dem Patienten über das
Untersuchungsergebnis bzw. einem
erhobenen Befund und die sich daraus ableitenden
Behandlungskonsequenzen. Im Rahmen der
Aufklärung als unabdingbare
Tätigkeit anzusehen.
BergenAnalyse
nach Hasund, Hasund-Analyse; engl.: Bergen analysis; 1971
veröffentlicht, seit den 80er Jahren des letzten Jhds. verbreitete
Fernröntgenseitenaufnahme(FRS)-Auswertung mit einer Gewichtung des
individuellen Gesichtstypus. Diese Analysemethode bezieht sich bei Diagnose und
Therapie nicht auf Bevölkerungsmittelwerte, sondern geht von für den jeweiligen
Einzelfall individuell erstellten Normen aus („fließende Normen“ für die
sagittale und
vertikale Beschreibung des Gesichtes). Bekannt im Zusammenhang mit
der sogenannten Harmoniebox
für die Wachstumsanalyse.
http://www.diagnosefix.de/kephalometrie/index.php
Bereitschaftsdienst ; ==> Notfalldienst
Bertoni Schraube, Y-Dehnschraube,
zur kombinierten sagittalen und
transversalen Bewegung in der
Kieferorthopädie ;
Y-Platte
Berufsausübungsgemeinschaft engl.: practice of a profession community ?; neuer Begriff nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, welcher der die bis dahin geltenden Begriffe für gemeinsame Berufsausübungen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft usw.) ersetzt und auch erweitert (Partner, Kooperation unterschiedlicher Fachgebiete, Überörtlichkeit). Neu zugelassen sind nun auch überbezirkliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG). Diese sind zulässig, wenn die Erfüllung der Versorgungspflicht des jeweiligen Mitglieds an seinem Vertragszahnarztsitz unter Berücksichtigung der Mitwirkung angestellter Zahnärzte in dem erforderlichen Umfang gewährleistet ist, sowie das Mitglied und die bei ihm angestellten Zahnärzte an den Vertragszahnarztsitzen der anderen Mitglieder nur in zeitlich begrenztem Umfang tätig werden. Die B. bedarf der vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses. Bei Errichtung einer überbezirklichen B. ist zu entscheiden, welcher Vertragszahnarztsitz für diese maßgeblich sein soll. Eine besondere Bedeutung hat bei B. im Allgemeinen der gesellschaftsrechtliche Aspekt. In aller Regel wird wohl eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Verbunden sind hiermit haftungsrechtliche Konsequenzen. Tritt ein Vertragszahnarzt bspw. in eine bereits bestehende B. ein, haftet er nicht nur für neu eingegangene Verbindlichkeiten oder entstandene Schäden mit, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten bis zu 5 Jahren. Neu geschaffen wurde weiter der Begriff "Teilberufsausübungsgemeinschaft". Voraussetzung ist lediglich, dass sich diese B. nur auf einzelne Leistungen bezieht und nicht zur Erbringung überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen mit überweisungsberechtigten Heilberuflern gebildet wird. Der Vertragszahnarzt hat hierdurch eine Möglichkeit erlangt, das Ausmaß einer Kooperation mit anderen Vertragszahnärzten zu bestimmen. Für das Jahr 2012 gibt das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ-Köln) folgende zentrale Ergebnisse an: "• Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2012 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 61 % der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. • Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich 2012 auf 301.000 Euro; dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau. • Im Jahr 2012 betrug das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis 406.000 Euro und lag somit 7 % unter dem Vorjahreswert. • Im Jahr 2012 wählten 27 % der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft bei 41 %. • Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte 2012 ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr. Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 340.000 Euro zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 321.000 Euro erforderte. • Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt auf dem Niveau allgemeinzahnärztlicher Praxen lag, wurde bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen in der Regel ein gegenüber allgemeinzahnärztlichen Praxen um 20 % bis 30 % höheres Finanzierungsvolumen benötigt." ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
Berufsgeheimnis , Arztgeheimnis,
engl.: professional confidentiality, dentist-patient confidentiality
;
Schweigepflicht
Berufsgenossenschaft
BG,
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
als Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Unfall-Versicherung als
Pflichtversicherung.
Für den medizinischen Bereich ist die
Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Alle B. sind
nach Branchen gegliedert. Die BGW ist eine von 35 gewerblichen
Berufsgenossenschaften. Sie ist für über fünf Millionen Versicherte in rund
500.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte
Berufsgenossenschaft. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg.
Zu ihren Merkmalen gehören:
Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche
medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene
Entschädigung. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung haben anders
als in der
gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf maximale Versorgung; allein
aus wirtschaftlichen Gründen dürfen keine weniger geeigneten Hilfsmittel
angewandt werden. (
Beispielvertrag) Die B. unterstützt den Unternehmer in der Wahrnehmung
seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Berufskrankheit,
BuS-Dienst,
Praxisbegehung,
Selbstverwaltung
http://www.bgw-online.de
http://www.unfallkassen.de
Berufskrankheiten-Verordnung
Berufsgericht
nach Grundgesetz Artikel 101, Abs. 2 definiert: "Gerichte
für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden." In den
Kammergesetzen der Länder festgelegtes zahnärztliches Berufsrecht. Das B.
ist besetzt mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Zahnärzten als
Beisitzer und wird als selbständige Einrichtung bei den
Zahnärztekammern geführt.
Das B. entscheidet auf Antrag der Zahnärztekammer, der Aufsichtsbehörde oder des
Zahnarztes selbst über Verletzungen der Berufspflichten und verhängt
entsprechende Strafen (Verwarnung, Geldbuße, Aberkennung des Wahlrechts oder
der Mitgliedschaft in Organen der Kammer). Widerspruchsstellen sind die
Landesberufsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte.
Berufsordnung
Berufshaftpflicht
Berufshaftpflichtversicherung, engl.: malpractice insurance, professional liability insurance;
unbedingt empfohlene Versicherung zum Abdecken von Risiken, die aus beruflicher,
(zahn-)ärztlicher Tätigkeit entstehen können. Im Vergleich zu den USA sind in D
die Prämien noch relativ niedrig.
Nach dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (2020) soll
bei der zukünftigen Berufshaftpflicht eine Mindestsumme zur Pflicht werden.
Haftung
Berufshaftpflicht – Mindestsumme wird Pflicht (zm, 2020)
Berufskrankheit
BK,
engl.: occupational disease; Erkrankungen, die auf berufsbedingte
Eigentümlichkeiten zurückzuführen sind. Es ist definiert: Eine Berufskrankheit
ist
• eine Krankheit, die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit
erlitten hat und
• die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII (§ 9) enthält dazu die Kriterien. Der Grundsatz
lautet: Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der
medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen
bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Per Rechtsverordnung bestimmt
die Bundesregierung, welche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind
und veröffentlicht sie in einer Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste). Diese zählt
derzeit 67 Berufskrankheiten. An der Spitze der Berufskrankheitenanzeigen liegen
die Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Vor allem der Erkrankte muss seinen
beruflich bedingten Gesundheitsschaden nachweisen. Nur rund jede vierte
angezeigte Berufskrankheit wird anerkannt, noch viel weniger werden entschädigt.
So existiert in der Liste die Ziffer 1312 "Erkrankungen der Zähne durch Säuren",
worunter die wissenschaftlich umstrittene Bäckerkaries
eingeordnet ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Berufsgenossenschaft
https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/berufskrankheiten/berufskrankheiten-liste/
Berufsordnung
engl.: professional code (of conduct); vorgeschriebene
satzungsrechtliche Regelung, besonders der Berufspflichten, auf der Grundlage des
Heilberufsgesetzes; für die
Mitglieder einer Zahnärztekammer verbindlich und bei Zuwiderhandlungen von
kammereigenen Gremien (Berufsgericht) entsprechend bestraft.
In Deutschland existieren auf Länderebene (
Länderkammern) unterschiedliche B., welches sich zwar an die
Musterberufsordnung - MBO - der Bundeszahnärztekammer
anlehnen (
Download), aber länderspezifische Besonderheiten aufweisen.
In den zahnärztlichen B. ist u.a. geregelt:
Der aktualisierte
MBO von 2010 wurde erstmals das sog. "Genfer
Gelöbnis" vorangestellt:
Für jeden Zahnarzt* gilt folgendes Gelöbnis:
»Bei meiner Aufnahme in den zahnärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf
mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung
der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich
werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus
wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung
des zahnärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner
zahnärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion,
Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich
werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine zahnärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den
Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die
schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.«
Berufsgericht,
Berufsverbot,
Compliance-Leitlinie,
Delegation,
Fortbildung,
Heilberufsgesetz, Niederlassung,
Prophylaxeshop,
Residenzpflicht
Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer, Stand November 2017 oder ©:
BZÄK
Kommentar zur Musterberufsordnung, 2016
Berufsverband der Allgemeinzahnärzte ,
BVAZ
Berufsverband der
Deutschen Kieferorthopäden
BDK, engl.: professional association of the German orthodontists;
am 7. Mai 1967 in Freudenstadt gegründete Interessenvereinigung der deutschen
Kieferorthopäden. Aktuell gibt
es rund 3.000 Kieferorthopäden in Deutschland, davon sind mehr als 2.500 im BDK
organisiert. Kieferorthopädie ist eine der ganz wenigen in Deutschland möglichen
Gebietsbezeichnungen in der
Zahnheilkunde. Der Anerkennung als
Fachzahnarzt geht eine aufwändige
Weiterbildung und erfolgreich absolvierte Prüfung voraus. Der Verband
vertritt die fachlichen und berufspolitischen Belange der deutschen
Kieferorthopäden gegenüber Politik, gesetzlichen und privaten Kassenverbänden,
Körperschaften, Behörden sowie anderen staatlichen und privaten Organisationen.
http://www.bdk-online.org/
Berufsverband der Kieferorthopäden feiert 50 Jahre (zm, 2017)
Berufsverbot
engl.: employment ban; nur selten ausgesprochene, disziplinarische
Maßnahme der Untersagung einer (zahn)ärztlichen Berufsausübung auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit. Kann nur von einem ordentlichen Gericht erlassen werden. Die
Entscheidung ist der die Approbation
ausstellenden Behörde mitzuteilen.
Beryllium
Be, engl.: do.; hartes, silbrig-glänzendes Erdalkalimetall, in der
ZHK
Verwendung als Legierungsbestandteil zur Verbesserung der Gusseigenschaften und für
Röntgensichtfenster. Berylliumhaltige Legierungen sind heute wegen möglicher
(nicht bewiesener Gefahren; Krebs erzeugend (Be > 0,1 Masse-Prozent, Kategorie 2
(= im Tierversuch) eingestuft]) abzulehnen, da ausreichend alternative
Materialien zur Verfügung stehen.
Legierung
Beschleifen
"Abschleifen", engl.: abrasion; Jargonbezeichnung für das
Abtragen von Zahnhartsubstanz
im Sinne einer Stumpfpräparation
Beschwerdeausschuss , engl.:
grievance committee; paritätisch besetztes Gremium (1 unparteiischer
Vorsitzender, 4 Krankenkassenvertretern,
4 Zahnärzte)
Prüfungsausschuss
Bestallung ,
staatliche Berufszulassung, engl.: (dental or medical) appointment;
Approbation
Bestellpraxis
engl.: doctor's office with an appointments system; dental practice offering treatment by appointment (only); Schlagwortbezeichnung für eine (Zahn-)Arztpraxis, in
welcher die Patienten zu einem vorher vereinbarten Termin zu einer bestimmten
Behandlung erscheinen. Auch wenn nach dem System einer B. gearbeitet
wird, besteht die Verpflichtung, Notfälle mit einer dem
Notfall angepassten
Wartezeit zu behandeln.
Recall, Termin, nicht
eingehaltener
Berechnung
nicht eingehaltener Behandlungstermine, Einverständniserklärung:
http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM-Anhang/Formulare/
Ausfallhonorar - Termin abgesagt. Und jetzt? (zm, 2016)
Bestrahlung
Strahlentherapie, engl.:
irridation, radiotherapy; Oberbegriff und Schlagwortbezeichnung
für die Behandlung mit elektromagnetischen Schwingungen; laienhaft häufig nur
bei der Begleittherapie von bösartigen Erkrankungen (Radioonkologie) verwendet.
Zur Anwendung bei einer B. können kommen:
hochenergetische Strahlen im Dezimeter- u. Zentimeterwellen (sog. Mikrowellen),
Wärmestrahlen ("Rotlicht"), sichtbarem und UV-Licht-Strahlen ("Lichttherapie")
sowie – als eigentliche
Strahlentherapie – die Anwendung von Röntgen- und© Gamma-, Alpha-,
Beta- und Neutronenstrahlen. In der allgemeinen
ZHK von untergeordneter Bedeutung.
Betelkauen "Betelbissen", engl.: betel nut chewing; aus den Samen ("Betelnuss") der Betelpalme (Areca catechu) durch Kauen freigesetzte psychoaktive Substanzen. B. verfärbt den Speichel rot und regt durch Gerbstoffe den Speichelfluss stark an (das dadurch bedingte häufige Ausspucken erinnert an einen Blutspeichel); weiter verfärbt es die Zähne und Mundschleimhäute im Laufe der Zeit schwarz. Anwendung: s. Abb. rechts außen oben ![]() ![]() |
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Betriebskrankenkasse
BKK, engl.: Company Health Insurance Fund; Möglichkeit der
Arbeitgeber, in ihren Firmen bei mehr als 1.000 regelmäßig Beschäftigten, eine
eigene Gesetzliche
Krankenversicherung einzurichten. Seit dem GSG (1993,
"Lahnstein-Kompromiss") können sich derartige Kassen auch für Nichtmitglieder
öffnen und untereinander zusammenschließen. Am 1.7.2006 bestanden in D 199 BKKen
mit rund zehn Millionen Mitgliedern (Marktanteil rund 20 Prozent);
Dachorganisation der BKKen
Gesetzliche
Krankenversicherung
Betriebswirt
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen; neues
Weiterbildungskonzept für Arzt- und Tierarzthelfer/innen und
Zahnmedizinische
Fachangestellte. Das Qualifizierungskonzept beinhaltet sechs Handlungs- und Kompetenzfelder (Module):
1. Planung und Kommunikation
2. Personal- und Ausbildungsmanagement
3. Betriebliches Rechnungs- und Finanzwesen
4. Qualitäts- und Projektmanagement
5. Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung
6. Informations- und Kommunikationstechnologien
http://www.betriebswirt.info/weiterbildung/sozial-gesundheitswesen
Beutelrock Bohrer
Wurzelkanalerweiterer, engl.: Beutelrock broach; nach dem Dentisten
Isidor Beutelrock (1847-1914) benannter, langer, flammenförmiger Bohrer zum
Erweitern der Wurzelkanaleingänge. Bei unsachgemäßem Gebrauch (zu tiefes
Hineinschieben in den Wurzelkanal)
besteht große Gefahr einer
Wurzelkanalperforation bzw. der Instrumentenfraktur; Einsatz gilt
verschiedentlich als obsolet.
bevel enamel
Schmelzanschrägung, Schmelz-Schräganschliff, engl. Fachausdruck
für das Ab- oder Anschrägen des Schmelzes zum Abschluss einer
Präparation im Sinne einer
Verbesserung des Randschlusses bei
der späteren Restauration.
Abschrägung
BEWE
Abk. von Basic Erosive Wear Examination (etwa:
"grundlegende Erosionsverschleiß Prüfung"); von Bartlett, Ganss und Lussi 2008
vorgestellte Kurzuntersuchung zur Beurteilung von Säureschäden eines Gebisses (Inzisalflächen
werden nicht bewertet).
Erosion
Bewegungssimulator
engl.: motion simulator; von E. Körber verwendeter Oberbegriff für:
- gleitbahnbezogene Simulatoren (wie
Biocop und Gnathomat),
- kiefergelenkbezogene Simulatoren oder "Artikulatoren":
- Okkludatoren
-
Mittelwertartikulatoren: (z.B. HEILBORN,
GYSI-”Simplex”, Atomik). Sie sollen nach anatomischen und funktionellen
Mittelwerten eingestellt sein.
- Teiljustierbare Artikulatoren: Sie
erlauben eine individuelle Angleichung einiger Werte.
- Volljustierbare Artikulatoren: Sie
sollen eine individuelle Nachahmung der Unterkieferbewegungen ermöglichen.
aus
http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/habil-online/00/00H136/t3.pdf
Beweislast
engl.: burden (or onus) of proof; primäre Verpflichtung
Desjenigen, der einen Anspruch geltend macht, dafür auch Tatsachen ("Beweise")
vorzubringen. Im (zahn-)ärztlichen Bereich häufig auftretend bei dem Vorwurf
einer unsachgemäßen Behandlung ("Kunstfehler").
Dieser Grundsatz gilt dann nicht mehr, wenn eine offensichtliche Verletzung der
ärztlichen Berufspflichten erkennbar ist - sog.
Beweislastumkehr. Häufigster juristischer Vorwurf ist eine
mangelnde Aufklärung, welcher
zur Beweislastumkehr führt. Hierbei muss nicht "unumstößlich" bewiesen werden;
es reicht vielmehr, die Gerichte zu überzeugen.
Bewertungsausschuss
der Ärzte und Krankenkassen, engl.: committee for rating panel doctors‘
services; eines der Gremien der
Gemeinsamen Selbstverwaltung;
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/87.html
Bewertungsmaßstab ;
BEMA
bezahnt ; engl.:
toothed; Kiefer, welcher mit Zähnen versehen ist (teilbezahnt, vollbezahnt);
Gegenteil von unbezahnt
Bezugsebene ,
engl.: reference plane;
Körperebenen
BGR ,
biologisch gesteuerte Regeneration; engl.: biologically
guided regeneration;
gesteuerte
Geweberegeneration
Biaggi Gelenk
Resilienzgelenk nach
BIAGGI, Federgelenk, engl.: BIAGGI's resilience attachment; zum
Ausgleich der Resilienz in
horizontaler Ebene bei Freiendsituationen konstruiertes, kompliziertes
Resilienzgelenk mit geringer Verbreitung.
Zitat aus http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/05/05H160/t6.pdf
(mit Abb.) "... Das Gelenk bestand aus einem kunststoffverkleideten Konus
und einem darin spielenden kleinen Kegel, der einen Führungsstift trug. Auf
diesem Stift ruhte eine Spiraldruckfeder. Über einen horizontalen
Verbindungsbalken war der kleine Kegel mit einer Rückplatte verbunden, die in
einem Abschnitt des Konus nach allen Richtungen beweglich war und an das
jeweilige Stützelement angelötet war. Des Weiteren verhinderte die Rückplatte
durch einen Anschlag das Abheben der distalen Prothesenteile. Zusammenfassend
konnte man sagen, der Freiendsattel ruhte auf der Feder wie die Karosserie auf
dem Fahrgestell eines Autos. ..."
Bicuspidatus (dens),
Prämolar
Bifluorid 12 ™
Handelsname (Fa. VOCO) für das bisher bekannt (2005) stärkste Fluoridpräparat in Form
einer Suspension aus Calciumfluorid und Natriumfluorid; der Gehalt beträgt
56.300 ppm was einer 5,63-prozentigen Konzentration entspricht.
Fluoride
http://www.voco.dental/de/Portaldata/1/Resources/products/scientific-reports/de/bifluorid-12_scr_klinische-3-jahresstudie_de.pdf
https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/BIFLUORID-12-6895506.html
Bifurkation Gabelung, engl.: bifurcation; Aufteilungsstelle der Zahnwurzeln bei zweiwurzligen Zähnen, Übergang von einer Zahnwurzel zur anderen bei mehrwurzligen Zähnen; die Gabelungsstelle von dreiwurzligen Zähnen wird als Trifurkation (engl.: trifurcation) bezeichnet. Häufiges Freiliegen dieses Gebietes bei fortgeschrittenen Zahnfleischerkrankungen. Da sich an diesen Stellen - weil der Mundhygiene schwer zugänglich - gern Keime festsetzen und diese zu Entzündungen führen, sollten derartige Defekte nach Möglichkeit parodontalchirurgisch behandelt werden. Einteilung der Furkationen ("Furkationsbefall") in 3 Grade ("Furkationsgrad"):
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bignathe Prognathie ,
bignath = Ober- und Unterkiefer betreffend;
Prognathie
bildgebende Verfahren
engl.: diagnostic imaging; in der Medizin: Oberbegriff für
eine Vielzahl von apparativen Konstruktionen, welche einen medizinischen Befund
visualisieren, wobei ein vom Untersuchungsergebnis ausgehender physikalischer
Effekt in ein Bild umgewandelt wird; eines der Hauptgebiete der
Radiologie.
Neben der allseits bekannten Röntgenstrahlung (konventionell, DVT,
3D-Verfahren) kommen dabei in der
ZHK weiter zum Einsatz:
Licht;
z.B. Gesichts- oder intraorale Fotografie
Radioaktivität
(nuklearmedizinisch diagnostische Verfahren); z.B.
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) oder
Szintigraphie
Schall,
Ultraschall; z.B. Sonografie;
Ultraschallverfahren,
diagnostische
Magnetfelder (MR-Untersuchung); z.B.
Kernspintomographie
sog. Hybridverfahren - Verschmelzung mehrerer bildgebender Verfahren
- wie z.B. PET
mit CT
Digitale Volumentomografie versus Computertomografie (ZWP,
2017)
Digitales Röntgen - Wie man das richtige Röntgengerät findet
(zm, 2019)
MRT soll strahlenfreie 3-D-Planung ermöglichen (zm, 2019)
Weniger Strahlung beim Röntgen, aber unzufriedene Strahlenschützer
(Ärzte Zeitung, 2010)
Bildgebung in der 8er-Region (ZWP, 2014)
Röntgenverordnung (Stand 2010)
oder ©:
Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
www.juris.de
DICOM
Billy-Bobs ;
Zahnschmuck
bimaxillär , engl.: bimaxillary, pertaining to both jaws; den Ober- u. Unterkiefer betreffend
bimaxillärer Abdruck ; mundgeschlossene
Abformung, maxillomandibuläre Abformung,
Abdruckarten
Bimler
Hans-Peter, * 1916; Kieferorthopäde; bekannt durch den gleichnamigen
Gebissformer und die
Röntgenauswertung nach Dr. med. Bimler ("Bimler Analyse"; es wird eine
Fazialformel zu 10 kephalometrischen
Faktoren in Beziehung setzt).
Fazialindex, FRS-Analyse
Bimsstein
Pumex, "schaumige Lava", engl.: pumice stone; extrem leichtes
vulkanisches Lockerprodukt; reich an Kieselsäure. Verwendung als Poliermittel
bzw. Schleifsubstanz; Mohs-Härte = 5-6
Politur
Bindegewebe
engl.: connective tissue; Körpergrundgewebe mit vielfältigen Funktionen
und Differenzierungen (z.B. gallertiges, kollagenes, elastisches, faseriges,
spinozelluläres B.): auch als "Chamäleon" der Grundgewebearten
bezeichnet. Allgemein setzt sich B. aus Zellen und Interzellularsubstanz
zusammen und wird je nach Aufgabe differenziert.
Bindegewebstransplantat
engl.: connective tissue flap or transplant; ein
Schleimhautlappen, welcher zusätzlich noch Schichten des darunter liegenden
Bindegewebes zur Verstärkung enthält. Vorzugsweiser
Einsatz bei der Deckung
freiliegender Zahnhälse (Rezessionsdeckung);
meist der Gaumenschleimhaut als freies
Transplantat entnommen.
plastische
Parodontalchirurgie,
Schleimhauttransplantat
Binder Syndrom
maxillo-nasale Dysplasie, engl.:
Binder's syndrome; sehr seltene Entwicklungsstörung (ORPHA:1248) des
Mittelgesichtes (Mittelgesichtshypoplasie;
vorderer Oberkiefer-Anteil und der Nasenregion; ungewöhnlich flaches, wenig
entwickeltes Mittelgesicht mit abnorm flacher Nase).
http://www.orpha.net/
binding Point
engl. Sprachgebrauch im Rahmen einer
endodontischen Maßnahme (
Wurzelkanalbehandlung):
tiefstmögliche Eindringtiefe des System-B-Plugger (Wurzelfüllungsstopfer) in den
Wurzelkanal. Der Plugger klemmt sich im
Kanal fest.
bioaktiv
bioreaktiv, engl.: bio(re)active; Oberbegriff für
eine Vielzahl von Materialien, welche das umgebende Körpergewebe zu einer
positiven biochemischen Reaktion anregen; in der
ZHK meist im Zusammenhang mit der
Beschichtung von Implantatkörpern
gebraucht. So werden z.B. dem
Hydroxylapatit, PerioGlas oder
TCP bioaktive Eigenschaften
und damit ein besseres Einheilen
nachgesagt.
Biointegration
Konsens zur Lichthärtung und zum Begriff „Bioaktivität“ (zm,
2019)
Biodent ™
Handelsname für Produkte der ehem. Fa. Dentsply, jetzt
Degudent (Degussa-Gruppe).
In der ZHK meist assoziiert mit Keramik-Kunstzähnen (Konfektionszähne)
und für das gleichnamige Zahnfarbsystem
("Biodent™-Farben")
biodynamischer Abdruck ,
engl.: biodynamic impression;
Abdruckarten,
Funktionsabdruck
Biofeedback
Rückkopplung, "Biorückmeldung", "Körperrückmeldung"; innerhalb eines
biologischen Systems. Durch Visualisierung oder akustischer Meldung derartiger,
nicht direkt wahrnehmbarer Abläufe werden diese dem Patienten ins Bewusstsein
gebracht. In der B.-Therapie sollen derartige Regulationen unter eine
willentlichen Kontrolle gestellt werden. In der
ZHK wenig eingesetzt.
https://www.dgbfb.de/index.php/de/ ;
http://www.sinfomed.de/
Biofilm
an den Grenzflächen zwischen festen Körpern und Wasser bestehende
Netzwerke aus Mikroorganismen,
engl.: do., "the predominant bacterial phenotype in nature"; geschlossene
Schleimschicht (Film; ca. 110 µ Stärke), in die Mikroorganismen eingebettet sind. Die fest an der
Zahnoberfläche haftenden Strukturen sind ein dreidimensionaler Verbund von
Bakterien mit Kanälen, Kavernen und Flüssigkeitsströmungen, innerhalb derer die
Mikroorganismen einen geänderten Stoffwechsel zeigen. Sie sind organisiert,
kommunizieren und beeinflussen sich gegenseitig ("quorum
sensing").
B. bilden
sich überall dort, wo z.B. eine flüssige auf eine feste Phase trifft. Die sich
festsetzenden Mikroorganismen
sondern eine schleimartige Matrix aus polymeren Substanzen (EPS) ab, in welche
sich weitere Bakterien einbetten. Wegen der Klebrigkeit der schleimigen Matrix
lagern sich zusätzlich noch anorganische Substanzen ein und so entsteht ein
strukturiertes dreidimensionales Gebilde von ca. 110 µ
Stärke, welches dem einzelnen Mikrolebewesen
darin einen ausgezeichneten Schutz bietet und sich auf veränderte
Umweltbedingungen einzustellen: So lassen sich extreme
pH-Schwankungen oder
Medikamente (z.B.
Antibiotika;
Wirkungsverlust um das 100fache!) abwehren, wie auch
Desinfektionsmittel und UV-Bestrahlungen abgemildert werden. Ein
Desinfizieren von B. ist nicht möglich - lediglich die äußeren Schichten
dieses Netzwerks werden geschädigt (Antibiotika erreichen nur die oberen 30
µ) und nach ein paar Tagen wieder von innen
heraus repariert. Die Eigenschaften des B. sind eines der Gründe dafür,
dass die Bakterien zu den erfolgreichsten Lebensformen
der Erde gehören und auch unter extrem widrigen Umständen existieren können.
Eine erfolgreiche Bakterienbekämpfung setzt deshalb immer eine Zerstörung (meist
mechanisch) des B. voraus.
B. zeichnen sich durch den Erwerb von Eigenschaften aus, die man bei frei
schwimmenden ("planktonischen") Bakterien nicht findet: Die Bakteriendichte ist
in Biofilmen bis zu l.000 x höher als in freien wässrigen Systemen. Ein Beispiel
ist der Speichel (die planktonische
Phase) mit bis zu 1 Milliarde (109) Bakterien pro Gramm (bzw. pro
Milliliter) im Gegensatz zur Plaque mit
bis zu einer Billion (1012) Bakterien pro Gramm. Während
planktonische Systeme allein durch Verdünnen nahezu verschwinden können, zeigen
sich Biofilme hiervon ziemlich unbeeindruckt. Im Gegenteil: Vorbeifließendes
Wasser führt dem ortsständigen Biofilm neue Nahrung zu, transportiert
Abfallprodukte ab - und hilft den Bakterien bei der Weiterverbreitung durch
"Biofilm-Flocken".
Bei mehr als 400 verschiedenen im Mund befindlichen
Mikroorganismen, von denen
einige noch immer keinen Namen haben und die z.T. noch nicht einmal kultiviert
werden können, ist die eigentliche Struktur des B. noch nicht vollständig
geklärt.
Mechanische Maßnahmen zur Entfernung von B. sind häufig unbefriedigend,
da selten eine restlose Entfernung gelingt und unterstützend angewandte
gebräuchliche Mundspüllösungen
unwirksam sind.
Chlorhexidin z.B. wird um den
Faktor 300 und Aminfluoride um den
Faktor 75 gehemmt. Mögliche Ursachen dieser Hemmung sind erschwerte Penetration,
langsamere Wachstumsraten der Bakterien im B., Austausch resistenter Gene
und ungünstige Bedingen für den Wirkstoff im B..
Antibakterielle Mundspüllösungen auf der Basis ätherischer Öle (z.B.
Listerine™) können dagegen in der Lage sein, den B. zu durchdringen und
die Bakterien abzutöten.
Andere Denkansätze möchten die Zahnoberfläche derart beschichten, dass sich kein
B. anheften kann: easy to
clean effect
Neuere Untersuchungen des dentalen Biofilms zeigen eine "offene Bauweise"
des B. mit Verbindungskanälen von der Oberfläche des Films bis zum
Schmelz hin. Forschungen versuchen über diese Kanäle entsprechende "Gegenmittel"
zur Zerstörung des B. bzw. der darin enthaltenen Bakterien
einzuschleusen.
Guided Biofilm Therapy,
Kariesbakterien,
Korrosion,
Mundflora, Plaque,
Plasma,
Streptococcus mutans
Biofilme generieren ihre Nährstoffversorgung selbst (dzw,
2019)
Target des nichtinstrumentellen Biofilmmanagements (ZWP,
2018)
Mit Zinn gegen den Biofilm (zm, 2020)
Interaktion von partikulärem Hydroxylapatit und dem oralen Biofilm
(Frederic Meyer, 2019)
Ein neuer Weg der Kariesprävention - Beeinflussung des Biofilm-Metabolismus
(zm, 2014)
S3-Leitlinien zur Parodontitistherapie - Häusliches mechanisches
Biofilmmanagement in der Prävention parodontaler Erkrankungen
(zm, 2019)
bioinert
Eigenschaft eines Stoffes, keine oder nur sehr geringe chemische und/oder
biologische Wechselwirkungen zwischen diesem und dem Körpergewebe einzugehen. Es
finden somit praktisch auch keine Abstoßungsreaktionen statt. Begriff in der
ZHK besonders in der
Implantologie von Bedeutung.
Biointegration
engl.: do.; im Lichtmikroskop sichtbare direkte biochemische Verbindung
zwischen Knochen und einer speziell beschichteten Implantatoberfläche. Eines der
angestrebten Ziele bei einer
Implantation, ohne dass
es zu einer Bildung einer Bindegewebsschicht ("Neo-Periodont") kommt.
bioaktiv, Osseointegration
biokompatibel , engl.: biocompatible; gewebsverträglich;
Biokompatibilität
Biokompatibilität
biologische Verträglichkeit, engl.: biocompatibility; Unterteilung
in versch. komplexe Begriffe wie Onkogenität (bösartige Tumore
erzeugend), Mutagenität (Veränderungen im genetischen Material der
Zellen), Allergenität (Allergien
auslösend) und Toxizität (Giftigkeit einer Substanz). Jedes zahnärztliche
Material - ob Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz
und kann Abwehrreaktionen hervorrufen.
In der ZHK wird den
keramischen Massen - hier besonders
Zirkoniumoxid - eine hohe B.
nachgesagt, während Metalle und deren
Legierungen grundsätzlich mehr oder weniger stark bis hin zu
vernachlässigbar bioaktiv sind; dabei spielen Onkogenität und Mutagenität keine
besondere Rolle (mit Ausnahme einer vermuteten krebserzeugenden Wirkung von
Abbauprodukten aus Komposites),
während Allergenität und Toxizität bei Unverträglichkeitsvermutungen im
Mittelpunkt stehen. Dabei treten häufig Begriffsverwechselungen auf:
Lokaltoxische Reaktionen auf einen Stoff werden mit einer Allergie
gleichgesetzt. Während echte Allergien auf zahnärztliche Werkstoffe eher selten
beobachtet werden, können werkstoffbedingte lokaltoxische Reaktionen (chronisch
o. akut) auftreten. Diese wiederum können isoliert oder mit
systemisch toxischen und/oder
allergischen Reaktionen gekoppelt sein.
In der wissenschaftlichen Literatur wird das "biologische Risiko" von
Dentalwerkstoffen - bei sachgerechter Indikation, Verwendung geprüfter Produkte
und regelrechter Verarbeitung - "gleich Null" bezeichnet. Ungeachtet dessen
existieren häufig Aussagen von "selbsternannten Experten", welche mit
gegenteiligen Behauptungen und laienhaften Erklärungen besonders eine
Verunsicherung der Patienten herbeiführen.
Zur Auslösung einer allergischen
Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut etwa
5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich. Diese verminderte
Reaktionsbereitschaft ist durch anatomische und physiologische Besonderheiten
(fehlender Fettfilm, Speichelfluss, intensivere Resorptionsfähigkeit und damit
schnellerer Abtransport, schnellerer fermentativer Ab- oder Umbau der Allergene)
bedingt.
Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten drei Dinge
beachtet werden:
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen
Bioverträglichkeitsprüfungen (Biokompatibilitätsprüfungen, s.u.)
sind generell durch das
Medizinproduktegesetz von Seiten des Herstellers vorgeschrieben; eine
spezielle Prüfung am Patienten im Einzelfall ist nur bei einem konkreten Anlass
vorgeschrieben und sinnvoll. Es wird sogar angeraten, bei der Beurteilung von
Prothesenunverträglichkeiten auf
Epikutantests ganz zu verzichten, weil die Mehrzahl der Reaktionen nicht
allergischer Natur ist, da die Mundschleimhaut wesentlich unempfindlicher als
die Haut reagiert und weil der Epikutantest zudem die Gefahr birgt, gerade bei
wiederholter Testung mit potentiellen
Allergenen eine ärztlich verursachte
Sensibilisierung zu erzeugen.
Die Biokompatibilitätsprüfung ist eine strenge vorklinische Prüfung, erst
wenn diese positiv bestanden ist, darf das entsprechende Produkt am Menschen
angewendet werden. Die Prüfungen müssen nach genau festgelegten Normen (ISO
10993 (Direkt-Kontakt-Test), EN 30993 u. DIN EN ISO 7405:1997) durchgeführt
werden. Inwieweit Differenzen zwischen den Deutungen derartiger Tests und der
tatsächlichen B. bestehen, ist umstritten. Nach Abschluss derartiger
Prüfungen werden oft noch klinische
Anwendungsstudien durchgeführt.
Füllungsmaterialien-Nebenwirkungen,
Galvano-Technik,
"Giftigkeit" von
Komposite-Füllungen,
HybenX,
Implantat, Legierung,
Legierungspass,
Prothesenunverträglichkeit,
Sicherheitsdatenblätter,
Vollkeramik,
Zytotoxizität
Verträglichkeit
(Zytotoxizität) dentaler Werkstoffe:
http://www.db-thueringen.de/ (2003)
Erfolg und Misserfolg – Materialien und Unverträglichkeiten (S. 33)
(2007)
Metalle im Mund
Toxikologie und Allergologie - Zahnkunststoff-Materialien
(zm, 2016)
Biokop ™
Handelsname für heute nur noch selten gebräuchliche
Aufstellgeräte in der Vollprothetik
(Biokop™ Okkludator, Biokop™ Orthomat);
http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/
Biokorrosion
, engl.: bio-corrosion;
Legierung
biologische Breite engl.: biologic(al) width; Bezeichnung für ein mit dem Zahnhalteapparat und der Zahnfleischtasche im Zusammenhang stehendes Gebiet ("Zahn-Gingiva-Komplex"; s. Abb.); histologisch beurteilte Höhe von epithelialem und supraalveolärem bindegewebigem Attachment. In der Literatur ist der Ausdruck nicht eindeutig definiert. Die im eigentlichen Sinne aus den beiden Gebieten "Bindegewebsattachment" und "Epithelansatz" ( ![]() Die Wahrung und Unversehrtheit der b. B., welche der Form des Alveolarknochens folgt und dem zirkulären Verlauf der Schmelz-Zement-Grenze entspricht, wird als Schlüsselfaktor für eine parodontale Gesundheit und ein optimal "ästhetisches" Zahnfleisch angesehen. Eine Störung (z.B. zu langer Kronenrand s.u., Füllungsüberschüsse, fehlende Approximalkontakte) zieht eine Schädigung des gesamten Komplexes nach sich. Besondere Bedeutung erlangt die b. B. bei dem Herstellen und Eingliedern von Zahnersatz: Wird im Verlauf einer notwendigen Restauration des Zahnes diese Zone der b. B. verletzt, kommt es zur unkontrollierten Resorption des entsprechenden Knochens. Dies führt im Falle einer dünnen Gingiva (i.d.R. labial) zum Schwinden des Zahnfleischs und im Falle einer dicken Gingiva (in der Regel interdental) zur parodontalen Taschenbildung mit entsprechender Entzündungsreaktion. Deshalb sollte der gingivale Abschluss einer festsitzenden Zahnersatzversorgung (Kronenrand) zur Erhaltung einer ausreichenden b. B. spätestens in der Mitte des Sulkus enden. Sollte die b. B. schon verletzt oder abzusehen sein, dass diese bei restaurativen Maßnahmen verletzt werden wird (tiefe Karies, Höckerfraktur bis unters Zahnfleisch), so gibt es im Prinzip zwei Methoden zur Wiederherstellung der b. B.: ![]() ![]() Die b .B. regelrecht eingeheilter Implantate ist ähnlich der natürlicher Zähne; sie führt bei mehrphasigen Implantatsystemen zu einem marginalen Knochenabbau von ca. 1,5 mm im ersten Jahr der Belastungsphase. Deshalb sollten bei reduziertem Knochenangebot - falls ästhetisch vertretbar (Frontzähne) - eine Implantation nicht bündig, sondern oberhalb des knöchernen Kiefers (supracrestal) enden, damit die b. B. supracrestal erfolgen kann und so zu keinem zusätzlichen Knochenverlust führt. ![]() |
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Biomarker
engl.: do.; messbare biologische Merkmale von Organismen, die als Indikatoren
für Prozesse im Körper (normal oder pathologisch) fungieren. Bei den Merkmalen
kann es sich um Zellen, bestimmte Moleküle, Gene oder Genprodukte, Enzyme oder
Hormone, Organfunktionen oder ganz allgemein um charakteristische Veränderungen
biologischer Strukturen handeln.
In der ZHK kann z.B. die im
Speichel bestimmte Menge des von
Fresszellen (Makrophagen) ausgeschütteten inflamatorischen Proteins-1-alpha mit
großer Sensitivität und
Spezifität als früher B. für
das Auftreten aggressiver paradontaler Erkrankungen
(LapP) genutzt werden kann. Seine Menge ist weiterhin eng mit dem Entstehen von
Zahnfleischtaschen sowie mit
dem Auftreten von
Alveolarknochenverlusten vergesellschaftet.
bakteriologische
Identifizierungssysteme
http://flexikon.doccheck.com/de/Biomarker
Biomet-Gesicht Biometprofil, Biomet = biometrischer Mittelwert, "Durchschnittsgesicht", "Normgesicht" engl.: biometry face; mit einer Dreiteilung in etwa drei gleichlange Teile nach Hallmann:
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Biometrie
Lehre von der Anwendung mathematischer und statistischer Methoden zur Erfassung
von Größen bzw. Normwerten in der Biologie, Medizin und Landwirtschaft;
Wissenschaft und Technologie zur Messung und Analyse biologischer Daten wie z.B.
DNA, Fingerabdruck, Augen, Stimmmuster, Gesichtsmuster usw.
Biomet-Gesicht
Biomimetik
Bionik; Lehre, welche sich mit dem Übertragen von Phänomenen der Natur
auf die Technik beschäftigt, um so eine Verbesserung von bestehenden Prozessen
und Strukturen zu erreichen ("der Natur abgeschaut").
BION , Abk. von Bisphosphonat induzierten
Osseonekrose; Bisphosphonat
Bionator Gebissregler, Balters Gerät, (herausnehmbares) passives kieferorthopädisches Behandlungsgerät, engl.: bionator; dieses in der "ganzheitliche Kieferorthopädie" gebräuchliche Gerät für die gleichzeitige Behandlung beider Kiefer und deren Lage zueinander, wurde im letzten Jhd. durch Prof. Dr. Dr. Balters und den Zahntechniker F. Geuer in den drei Typen "Grundgerät", "Abschirmgerät" und "Umkehrgerät" entwickelt. Inzwischen bestehen zahlreiche Modifikationen, z.B. nach Konik. B. funktionieren - im Gegensatz zu herkömmlichen herausnehmbaren Apparaturen, welche "aktive Bewegungen" mittels Drähten, Federn und Stiften an den Zähnen durchführen - rein passiv, indem die bestehenden Kau- und Muskelkräfte auf natürliche Weise zu einer Umformung/Verschiebung ausgenutzt werden. Sollen einzelne Zähne/Zahngruppen im Kiefer bewegt werden, so erreicht man dies durch Ausschleifen "in eine bestimmte Richtung" an dem Behandlungsgerät. Durch die Einstellung der Kiefer in eine richtige Position soll sich zusätzlich die Wirbelsäule aufrichten können. Da eine B.-Therapie sich als Teil einer "Ganzheitlichen Behandlung" versteht, erfolgt zusätzlich eine Berücksichtigung des gesamten auf den Patienten wirkende Umfeldes (Art der Geburt, Atmung, Schlafverhalten, Erkrankungen, Umstellung der Ernährung auf Vollwertkost usw.). Der Einsatz ist in D wenig gebräuchlich. ![]() ![]() |
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Bio-Oss ™
von den "Geistlich
Biomaterials" als "natürliches Knochenmineral" bezeichnetes xenogenes
Knochenersatzmaterial.
Dabei stammt die Mineralstruktur von ausgewählten Rinderknochen. Im Rahmen der
BSE-Diskussion vor allem in Laienkreisen umstritten.
Harvest BMAC,
Knochenersatzmaterialien
Biopsie
Entnahme und Untersuchung von Gewebe aus einem lebenden Organismus; meist zur
Abklärung, ob ein Tumor gutartig (benigne) oder bösartig
(maligne) ist bzw. zur Bestimmung des
Bösartigkeitsgrades (Malignitätsgrades) eines Tumors.
Probeexzision
Bioresonanztherapie BRT, engl.: bioresonance therapy; auch MORA-Therapie nach den beiden Entwicklern Morell u. Rasche. Prof. Meiners schreibt dazu in zm, 31.8.2001 u.a.: "Fazit: Die im Zusammenhang mit den Bioresonanzverfahren vorgebrachten physikalischen Vorstellungen sind irrational. Eine wissenschaftliche Anerkennung des Verfahrens ist indiskutabel." Den vollständigen Artikel unter ![]() ![]() Gefährlich wird es allerdings bei der B., mit der sich angeblich auch Nahrungsmittelallergien nachweisen lassen sollen, dadurch, dass ein wertloses Untersuchungsergebnis dazu führt, dass sich ein gefährdeter Allergiker zu Unrecht in Sicherheit wiegt. ![]() ![]() |
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Biostimulation
engl.: do.; häufig im Zusammenhang mit einer
Softlaser-Anwendung herausgestellte
Eigenschaft dieser niedrig energetischen Wellen, welche wissenschaftlich sehr
umstritten ist. Bewirkt werden sollen "Heilungsvorgänge" durch eine
Mikrozirkulation in den erkrankten Bereichen.
alternative
Behandlungsmethoden
Biostoffverordnung
BioStoffV, korrekt: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen", engl.: bio-material regulation;
dieses Regelwerk gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Zweck der Verordnung ist
der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit
bei diesen Tätigkeiten. Es wird in 4 Risikogruppen unterteilt, wobei es sich bei
Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis/Dentallabor "um nicht gezielte Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen" handelt; es wird die Risikostufe 2 zugeordnet
("Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen
hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftige darstellen können; eine
Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame
Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich").
Der verantwortliche Zahnarzt der Praxis ist dazu verpflichtet, durch einen
praxisspezifischen Hygieneplan
und weitere interne Arbeitsanweisungen für die Arbeitsbereiche Verhaltensregeln
und Vorgaben u.a. zur Reinigung,
Desinfektion und Sterilisation,
zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für
Notfälle und für die
arbeitsmedizinische Vorsorge zu verfassen.
Der Ausdruck "Biostoffe" ist eine Kurzform von "biologische Arbeitsstoffe". Man
versteht darunter (Quelle:
VDSI):
Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen
Zellkulturen
die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen
hervorrufen können
Humanpathogene Endoparasiten (Schmarotzer, die im menschlichen Körper leben)
Agenzien, die
mit transmissibler, spongioformer Enzephalopathie assoziiert sind und beim
Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen können
(sogenannte Prione)
http://www.gesetze-im-internet.de/
(2013)
Bipupillarlinie Augenlinie, Orbitallinie, engl.: bipupillary line; virtuelle, horizontale Verbindungslinie durch die Mitte beider Augenpupillen bei "Geradeausblick" eines stehenden Patienten; verläuft i.d.R. waagerecht und dient als Anhaltspunkt bei der zahnärztlichen Bissnahme (Ausrichtung der Schneidezahnkanten bei der Wachsaufstellung von Zahnersatz und der kieferorthopädischen Fotoanalyse. ![]() |
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Bisphenol
engl.: bisphenole; Bestandteil der
Bowen-Formel
(Grundlage vieler Komposites) z.B. in Form von Bisphenol A
(BPA)
[4,4'-(1-Methylethyliden)bisphenol, 4,4'-Isopropylidendiphenol] (die Substanz
BPA gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr (2009) zu den am meisten
produzierten Chemikalien weltweit. Benötigt wird BPA vor allem als
Ausgangsstoff für Polycarbonat, einem transparenten und sehr festen Kunststoff, welchem
gelegentlich durch Auswaschung oder
Kauabrasion aus Komposite-Füllungen negative Auswirkungen auf den
Östrogen-Haushalt nachgesagt werden. Ebenso
wird von versch. Seiten angenommen, dass Bisphenol A zusätzlich zu seiner
hormonellen Wirkung krebserregend, Diabetes-auslösend sowie generell
gesundheitsschädlich sein soll; neuere Untersuchungen (2014) scheinen
diesen Verdacht zu bestätigen (
Bisphenol A steht
im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein). Nach Einschätzung des
Bundesinstitutes für Risikobewertung und der Europäischen
Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sind gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln nicht zu befürchten. "Die Mengen an Bisphenol A,
die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden,
liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert". Ab
Juni 2011 dürfen keine Babyflaschen mehr verkauft werden, die mit der
umstrittenen Chemikalie Bisphenol A hergestellt wurden.
B. und die
Bowen-Formel müssen nicht unbedingt
die Grundlage von Komposites sein.
Z.B. gibt es Materialien (das
nanokristalline "Diamond"), welche PEX-DMAE (Phenolic Epoxine Monomer
DimethAcrylic Ester) als Grundlage haben.
Zu dieser Problematik eine Stellungnahme der
Gesellschaft für Toxikologie
aus 2011:
"Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass bei der gegenwärtigen Höhe der
Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein
gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und
Kleinkindern besteht. Entscheidungen auch der EU, Bisphenol A in Babyflaschen zu
verbieten, gründen nicht auf einem erwiesenen Risiko, sondern beruht auf einer
Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Ergebnisse neuer Studien haben gezeigt, dass
kein Anlass zur Sorge vor schädlichen Effekten auf die Entwicklung des ZNS,
Verhalten oder auf die Prostata besteht. Damit wird erneut belegt, dass der in
der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI)
von 50 µg/kg Körpergewicht wissenschaftlich valide begründet ist."
Komposite - "Toxizität",
UDMA
Faktenblatt "Bisphenol A"
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2014 zu diesem Thema
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Grünen: Bisphenol A als
Auslöser für Kreidezähne "unwahrscheinlich" (zm, 2019)
Bundesinstitut für Risikobewertung - Zusammenhang zwischen MIH und Bisphenol
A-Aufnahme unwahrscheinlich (zm, 2018)
Zarter Schmelz dank Bisphenol A (2013)
Bisphosphonate engl.: do.; Pyrophosphat-Derivate, wobei der Sauerstoff der P-O-P Bindung durch Kohlenstoff ersetzt wird. Dies bewirkt, dass im Körper keine enzymatische Hydrolyse stattfinden kann. Einsatz vor allem bei der unterstützenden Osteoporose-Behandlung und in höheren Dosen zur begleitenden Chemotherapie bei Knochentumoren, um die Knochen zu stabilisieren, Metastasenbildung am Knochen zu verhindern sowie Knochenschmerzen zu lindern (s.u.). Da sie die Wirkung der Osteoklasten hemmen, bewirken sie eine verminderte Knochenresorption und das Erscheinungsbild von denudierten (oberflächlich angegriffenen) Knochenoberflächen. B. verhindern die Erneuerung von altem und geschädigtem Knochen, wodurch er spröde wird und langfristig zu Frakturen neigt. Die Halbwertszeit der B. im Knochen beträgt viele Jahre (~ 10-15 J); bei den oral verabreichten Präparaten sollen die Halbwertzeiten geringer sein (bei intravenöser Injektion reichern sich B. im Knochen 143mal schneller an, als nach oraler Verabreichung). Auch nach Absetzen der B. hält der störende Einfluss noch lange nach - B. sind - besonders, wenn i.v. verabreicht - u.U. eine mögliche Kontraindikation in der Implantologie. In neuerer Zeit gelten B. der "zweiten Generation" (Pamidronat, Zoledronat) in höheren Dosen als Standardtherapie bei skelettalen Metastasen verschiedener Krebsarten sowie zur Prävention einer tumorbedingten Hyperkalzämie. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel findet besonders im Kieferknochen (mit Bevorzugung des Unterkiefers) statt ("die Inzidenz der Kiefernekrosen bei Bisphosphonattherapie liegt bei der Indikation Osteoporose bei unter eins zu 10.000"; Professor Bruno Allolio, Universität Würzburg beim Praxis Update 2009) und behindert u.U. aber auch die Einheilung von Implantaten. Es kann im Bereich des Kieferknochens zu einer sog. "Bisphosphonat-induzierten Osteonekrose" (BION) (Bisphosphonate Related Osteonekrosis (BRON)) kommen, verbunden mit einem erhöhten Vorkommen eines foetor ex ore (durch putride Exudation aus einem Fistelgang). Als Ursache für die Tatsache, dass der Kieferknochen ungleich höher als das übrige Skelett von gravierenden Heilungsstörungen betroffen ist, wird die hoch konzentrierte Keimkolonisierung im Mund - etwa bei der Sekundärheilung einer Extraktionsalveole - vermutet. Das bereits 2005 gegründete bundesweite Zentralregister zur Erfassung von Kiefernekrosen unter der Langzeittherapie mit B. an der Berliner Charité zeigt: Von den Osteoporose-Patienten entwickelt nur einer von 13.600 eine Kiefernekrose. Den Auswertungen zufolge sind unter den Osteoporose-Patienten besonders Raucher gefährdet sowie Diabetiker und Menschen, die unter chronisch-entzündlichen Erkrankungen leiden. Bei den Tumor-Patienten, wo die Dosierung beträchtlich höher liegt, sind wesentlich mehr Patienten betroffen - je nach Studie bei drei bis zehn Prozent der behandelten Fälle. Die Universität Heidelberg schreibt dazu: "Bisphosphonate sind osteotrope Medikamente, die in den letzten 40 Jahren zur Behandlung und Diagnostik metabolischer Knochenerkrankungen entwickelt wurden. Seit den 70er Jahren werden Bisphosphonate bei der Prävention und Behandlung skelettaler Komplikationen des Multiplen Myeloms und ossärer Metastasen unterschiedlicher solider Tumoren eingesetzt. Die Therapie mit Bisphosphonaten bei der postmenopausalen und Glukokortikoid-induzierten Osteoporose, sowie bei der Osteoporose des Mannes und der Behandlung der Osteogenesis imperfecta ist heute etabliert [1]. Nach der Aufnahme des Bisphosphonates in das Skelett erfolgt die erneute Freisetzung nur, wenn das betroffene Knochensegment umgebaut wird. Wiederholte Gaben führen zur Akkumulation von Bisphosphonat in der Knochenmatrix. Die Knochenhalbwertzeit ist von der jeweiligen Umsatzrate abhängig und wird beispielsweise für Alendronat beim Menschen auf über 10 Jahre eingeschätzt [2]." Hinweise auf die Medikamenten-Zugehörigkeit zur Gruppe der Bisphosphonate liefert die Endung „-dronat“ oder auch „-dronsäure“ am Namen des Medikamentenwirkstoffs. Da es z.Zt. noch keine allgemeingültige Vorgehensweise gibt, derartige Komplikationen zu vermeiden, sollte versucht werden, existierende und potenzielle Infektionsherde schon vor Beginn der B.-Therapie zu beseitigen. Ist bereits freiliegender Knochen sichtbar, wird die Verabreichung von Langzeit-Antibiotika ( ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Biss "Zusammenbiss", "Kauberührung" der Zähne, engl.: bite, (occlusion); ein Aufeinandertreffen der oberen und unteren Zahnreihen. Je nach Ausprägung der einzelnen Kiefer und Lage zueinander, ergeben sich versch. Formen des Zusammenbisses, wobei nicht regelrecht zusammentreffende Kiefer ("Bissanomalien") häufig anzutreffen sind:
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die drei Haupt- Lagebeziehungen des Unterkiefers zum Oberkiefer. rechts-oben: normaler Biss Mitte: Rückbiss (= Prognathie) unten: Vorbiss (= Progenie) |
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Bissebene ,
engl.: occlusal plane;
Okklusionsebene
Bissflügelaufnahme "Bissflügel", "Flügelbiss", engl.: bitewing (radiograph); besonders zur Kariesdiagnostik im Approximalbereich eingesetzte Röntgentechnik mit geringer Strahlenbelastung, bei welcher die Zahnbezirke (Kronen und oberen Wurzelteile mehrerer Ober- u. Unterkieferzähne) aufgenommen werden, an welchen klinisch nicht sichtbare Karies auftreten kann ( ![]() ![]() Der Name stammt daher, dass Zahnfilme (4 x 3 cm Querformat-Größe) zum Einsatz kommen, die in ihrem Zentrum einen "Papier-Flügel" tragen, auf welchen der Patient bei der Aufnahme beißt. B. werden nur im Seitenzahngebiet eingesetzt (meist vier Aufnahmen für einen Status), da der Frontzahnbereich durch andere Methoden (z.B. starke Lichtquellen; ![]() Eine diagnostische Erfolgsrate (Sensivität) wird in der Literatur mit Werten zwischen 50 und 90 % angeben; eine beginnende Karies allein im Zahnschmelz ist häufig nicht sicher zu erkennen. Je nach Kariesanfälligkeit wird der Einsatz von B. zwischen einem und zwei Jahren als sinnvoll angesehen. Die frühere Empfehlung, routinemäßig Bissflügelaufnahmen im Milch-, Wechsel- und frühen permanenten Gebiss in kürzeren Absständen zu machen, ist heute (2011) umstritten. Ein solches Vorgehen sollte auf Patienten mit hohem Kariesrisiko beschränkt bleiben. Mejare et al. geben "Kriterien zur Einteilung der Bissflügel-Radioluzenzen an okklusalen und approximalen Flächen an; sog. "Mejare-Index": ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Bissführungsplatte , engl.: bite guide plane
?; Aufbissplatte
Bissgabel engl.: bite fork; versch. konstruierte und ausgeformte Behelfe bei der Kieferrelationsbestimmung. Einfache Formen dienen lediglich zur Aufnahme des noch plastischen Registrat-Materials, andere Ausführungen sind Teil eines Gesichtsbogens und dienen hauptsächlich zur Fixierung der dreidimensionalen Orientierung der Kiefer im Schädel bei der Übertragung in einen Artikulator ![]() |
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Bisshebung Bisserhöhung, engl.: bite elevation; vertikale Vergrößerung des Abstands zwischen Ober- u. Unterkiefer aus versch. Gründen:
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Bisshöhe , engl.: height of bite; gilt als veraltete Bezeichnung für die Vertikaldimension (VD)
Bisslage
engl.: bite; Bezeichnung für die Lagebeziehung der
Kieferbasen von Ober- und
Unterkiefer in sagittaler
Richtung (z.B. Vorbiss, Neutralbiss, Rückbiss);
Angle Klassen,
Fazialkonvexität
Gelegentlich wird auch von einer "hohen Bisslage" = "raised bite" bei
einer vertikalen Beziehung
zueinander gesprochen.
Bissluxation
engl.: anterior forced bite?; ungebräuchliche Bez. für eine Form des
Zwangsbiss: letzten Phase des
Mundschlusses mit Hereingleiten in eine durch
Zwangsführung verursachte anormale
Okklusion bei sichtbarer Differenz
zwischen eingenommener (habitueller)
Okklusion und Ruhelage.
Bissnahme veraltet für Kieferrelationsbestimmung, engl.: checkbite, bite-taking; Überbegriff für alle Maßnahmen zur Bestimmung oder Festlegung der Zuordnung des (beweglichen) Unterkiefers zum (im Schädel verankerten) Oberkiefer (= Kieferrelation) in allen räumlichen Ebenen (= dreidimesionale Bestimmung) mit unterschiedlich aufwendigen Techniken und Verfahren: Mit einem "Wachsbiss" (Impressionen der Kauflächen durch Zusammenbiss auf eine Wachsplatte) als einfachster Form, über Bisswälle im unbezahnten Bereich, spezielle Registrate bis hin zur Stützstiftregistrierung. Bei der Kieferrelation bezeichnet man grob drei Positionen:
Besonders bei Vollprothesen
sind diese Relationen - mangels Anhaltspunkten durch eigenen Zähne - häufig
schwer zu bestimmen |
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Bissschablone veralt. Bezeichnung für Registrierschablone, engl.: bite pattern (plate), baseplate; Hilfsmittel zur Bestimmung und Fixierung Lagebeziehung des Unter- zum Oberkiefers (Kieferrelationsbestimmung) im zahnlosen oder nur teilbezahnten Kiefer; Abbildungen siehe unter Bissnahme: Eine Kunststoffplatte (sog. Basisplatte) wird dem betreffenden Kiefer angepasst und im fehlenden Zahnbereich mit Wachswällen (meist aus einem weichen Bienenwachs) versehen. Der Einbiss in die erwärmten Wachswälle durch die Zähne des Gegenkiefers hinterlässt Impressionen, in welche sich die Zähne des Gegenkiefermodells fixieren lassen So kann bei der späteren Weiterverarbeitung im Labor die Kieferrelation rekonstruiert werden. ![]() ![]() |
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Bisssperre
1.)
engl.: locked bite, jaw locking; Unfähigkeit einer Person, den Unterkiefer an den
Oberkiefer heranzuführen; meist als Folge einer
habituellen oder
traumatischen
Kieferluxation. Zahnärztlicherseits
auch kurzfristig durch Einlegen eines Beißblocks
ausgelöst, um einen störenden Mundschluss zu verhindern.
2.) Bisssperre, engl.: mouth prop;
Mundkeil
Hippokrates-Handgriff,
Kieferklemme
Bisswall ,
Wachsbiss
Bitestrip ™ "Bruxismussensor"; nach Herstellerangaben eine kostengünstige Diagnosemöglichkeit, die es erlaubt, dass der Zahnarzt, der Schmerztherapeut, der CMD-Spezialist oder der Verhaltenstherapeut die Existenz von "Schlaf Bruxismus" zuverlässig messen kann. Eine Skala von 0 bis 3 zeigt die Intensität des Bruxismus an: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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bite block
bite lock, wörtlich übersetzt für Biss-Sperre; in der
deutschen ZHK gebraucht für ein
aktivatorähnliches Gerät mit einem
gesperrten Zusammenbiss.
Aktivator,
Monoblock
bite wax , Bisswachs;
Wachsbiss
bitter , engl.: do.; Geschmacksrichtung;
Lingua
Björk Summenwinkel
engl.: Björk polygon, Björk's summation angle; von der
Kephalometrie her bekannter, von
Arne Björk (Dänemark) 1988 eingeführte Beurteilung des Wachstumsmusters: Ist der Summenwinkel
aus Sella-,
Gelenk- und
Kieferwinkel kleiner als 396 Grad
so deutet dies auf ein horizontales Wachstum hin, Summenwinkel über 396 Grad auf
ein vertikales Wachstumsmuster.
Black amerikanischer Zahnmediziner (1832-1915); nach ihm benannt sind die Ausdrücke Black'sche Klassen (engl.: Black's classification), Black'sche Kavitätenpräparation (engl.: Black's cavity preparation) oder Black'sche Regeln (engl.: Black's rules). Nach B. werden Kavitäten in 5 Klassen eingeteilt (sog. Black'sche Klassen oder Kavitätenklassen):
Weiter postulierte B., die störanfälligen Ränder (
Modernen Füllungstechniken (sog.
minimal-invasive Therapien
oder Adhäsivtechniken)
arbeiten wesentlich Zahnsubstanz schonender, indem sie z.B. auf eine
Verlegung des Füllungsrandes in kariesarme Bereiche verzichten oder sich
nicht mehr nach sog. Retentionsmodelle richten. Derartige Techniken
erfordern
eine gute Mundhygiene und sind
meist sehr zeitaufwendig. |
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black stain , schwarze Zahnbeläge;
Melanodontie
Blanching-Test Tensionsprüfung, engl.: do., blanching = Bleichen; Übersetzung etwa mit: "Aufhellung der (Schleim-)Haut-Test". Diese Untersuchungsmethode beruht auf der Tatsache, dass beim stärkeren Abziehen der Lippe oder Wange die Alveolarmukosa weißlich (anämisch) wird und die Ausprägung der Anämie bei mukogingivalen Störungen verschieden ist. ![]() |
![]() ![]() |
Bläschenausschlag , engl.: vesicular
rash; Herpes
Blassgold
engl.: "pale gold"; von der Farbe abgeleitete Bezeichnung für
Edelmetall-Legierungen mit einem geringen Goldgehalt. Im Gegensatz zu
Weißgold, dessen grauweiße Farbe - bei einem durchaus hohen Goldanteil -
durch höhere Gehalte an Nickel oder Palladium verursacht wird
Feingold, Legierung
Blastom ;
Neoplasma
Blasversuch ;
Nasenblasversuch
Blattgoldfüllung ,
Goldhämmerfüllung
Blattimplantat Linkow-Implantat, Extensionsimplantat, "Klingenimplantat", blade vent, engl.: blade implant (vent); heute kaum noch gebräuchlich Implantatart, bei welcher der Implantatkörper "blattförmig" gearbeitet ist. Im Gegensatz zu den heute gebräuchlichen Schrauben- und Zylinderimplantaten beansprucht diese Art einen größeren Bezirk an Kieferknochen und lässt sich bei Heilungsstörungen oder einer auftretenden Periimplantitis schwerer wieder entfernen. ![]() |
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Bleaching ,
Bleichen von Zähnen
Bleachorexia
„Bleich-Junkie“, krankhafte Sucht zum Aufhellen
der eigenen Zähne mit daraus resultierenden schweren Schäden für die
Zahnhartsubstanz und das Zahnfleisch.
==>
http://www.zwp-online.info/de/
Bleiäquivalent , Bleigleichwert,
Abschirmwirkung eines best. Materials, engl.: lead equivalent;
Bleischürze
bleibende Zähne
Zähne der "2. Dentition",
irreführend auch: "Ersatzzähne", engl.: permanent teeth; folgen den
Milchzähnen im
Wechselgebiss nach oder treten an
neuen (nach hinten liegende) Stellen aus dem Kiefer etwa zwischen dem 6. und 25.
Lebensjahr aus.
Von der Entwicklung her werden etwa in der 8. Schwangerschaftswoche die beiden
Zahnleiste hinter den Milchzahnleisten (7. Woche) gebildet.
Dentition,
Gebiss,
Mineralisationszeiten,
Wechselgebiss,
Zahnlänge,
Zuwachszähne
Bleichen von Zähnen, Zahnaufhellung, engl.: bleaching, tooth whitening; inzwischen anerkannte Methode zur Aufhellung der Zahnfarbe; zu den "kosmetischen Verrichtungen" gehörend und deshalb von keinen Krankenkassen-Versicherungsträgern (gesetzlich und privat) übernommene/erstattete Leistung. Die natürliche Zahnfarbe erfährt im Laufe des Lebens durch innere und besonders äußere Einflüsse z.T. erhebliche Veränderungen ( ![]() Gelblich-bräunliche Altersverfärbungen reagieren gut auf eine Bleichanwendung; bläulich-schwärzliche Verfärbungen sind oft sehr hartnäckig; Zähne älterer Patienten und Zähne mit einem geringeren Gelbanteil sprechen generell schlechter auf Aufhellungstherapien an, als Zähne jüngerer Patienten mit einem hohen Gelbanteil. Tetrazyclinflecken können gemildert, nicht aber vollständig beseitigt werden. Auf dem Markt befinden sich eine Vielzahl von Produkten, welche sich aber in ihrem eigentlichen Wirkstoff kaum unterscheiden und meist in 10 %iger Konzentration appliziert werden: Es wird entweder Wasserstoffperoxid oder Harnstoffperoxid (Carbamidperoxid (CH6N2O3) eingesetzt ( ![]() Im
September 2011 legte die EU folgendes fest: Nach Umfragen aus den USA ist die Zufriedenheit von Patienten, bei
denen eine externe Bleichtherapie durchgeführt worden ist, sehr hoch. Die
überwiegende Mehrheit (92 %) waren mit dem Ergebnis der Therapie zufrieden,
und 87 Prozent würden sich erneut einer solchen Anwendung unterziehen. Ehe man sich dazu entschließt, seine Zähne künstlich aufhellen zu lassen,
ist es sinnvoll, erst einmal zu prüfen, ob das Originalweiß nicht
schön genug ist. Dazu verhilft eine
Die vorgehend beschriebenen Verfahren werden auch als externes Bleichen bezeichnet und werden meist an mehreren Zähnen im sichtbaren durchgeführt. Im Gegensatz dazu steht das interne Bleichen meist einzelner, "abgestorbener" ("toter") Zähne:
Zur Sicherheit der Bleichverfahren wird in der Literatur u.a. gesagt:
Nicht wirksam bzw. nicht anzuraten/abzulehnen ist das B. in folgenden Fällen:
Die Kosten differieren je nach eingesetzter Methode und
Zahnarztpraxis - bei einer kosmetischen Leistung gelten keine
amtl.
Gebührenordnungen - erheblich; eine Kostenübernahme durch
Versicherungsträger ist z.Zt. (2009) nicht bekannt. Für das B. aller
sichtbaren Zähne (Ober- und Unterkiefer) einschl. des 1. Großen Backenzahns
haben sich die Beträge bei 300 - 600 € eingependelt. Darin enthalten
sind ca. 225,- € für das Bleichmittel und die Laborkosten für die
notwendigen Trägerschienen. Die vorherige Einholung einer schriftlichen
Kostenschätzung wird dringend empfohlen! |
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Bleisaum
engl.: blue (or lead) line; durch (seltene)
chronische Bleivergiftungen
("Stollberger Milchzahn", nach der Vergiftung von Kindern, die in der Nähe einer
Bleihütte lebten) hervorgerufene schwarzgraue Verfärbung der Zahnfleischränder
und seltener der Lippen durch Ablagerungen von Bleisulfid im subepithelialen
Bindegewebe.
Der B. tritt nur dann auf, wenn jemand über längere Zeit einer sehr hohen
Bleibelastung (Bleivergiftung) ausgesetzt war.
Gingivitis,
Schwermetallsaum,
Silbersaum
Bleischürze
Bleigummischürze,
engl.: lead apron; bei zahnärztlichen Diagnose-Röntgenaufnahmen
nach der Röntgenverordnung
vorgeschriebener Strahlenschutz.
So muss eng am Hals anliegend sich eine B. oder ein Blei-Schutzschild
befinden, welche einen Bleigleichwert (Äquivalent von anderen Stoffen zu
dem gut Strahlen-abschirmenden Element Blei; z.B. hat eine 11 cm starke Ziegelwand einen
Gleichwert wie 1 cm Blei) von mindestens 0,4 mm haben.
Röntgenverordnung,
Strahlenschutz
bleitot
"tot wie Blei"; ungeläufige Bezeichnung für
Körper mit einem niedrigen
Elastizitätsmodul; es ist praktisch nur eine
plastische Verformung möglich
Rückstellung
Blendamalgam
auch: ternäres B. (ternär = aus 3 Grundeinheiten bestehend),
Mischamalgam; to blend
(engl.) = mischen; Amalgamvariante, welche sowohl kugelförmige, wie auch
splitterförmige Feilungsbestandteile enthält. Dadurch ist es beim Modellieren
geschmeidig und besitzt trotzdem den gewohnten Stopfwiderstand eines
konventionellen Amalgams.
Amalgam
Blende ; engl.: u.a.: X-ray mask;
Tubus
Blindversuch
engl.: single-blind test, - study; in der Pharmakologie und klinischen Medizin
gebräuchliche Methode zum Testen von Medikamenten und deren Wirkung auf den
Patienten, wobei die Versuchsperson über Anordnung und Ziel des Tests nicht
informiert ist. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Therapieerfolg oder
dessen Einschätzung nicht von der Erwartungshaltung des Patienten und/oder
Arztes beeinflusst werden.
Beim Doppelblindversuch (engl.: double
blind test, - study)
wird auch der Versuchsleiter falsch oder gar nicht darüber informiert, ob ein
echtes oder ein Scheinmedikament (Placebo)
getestet wird.
B. sind medizinische Nachweisverfahren, um Verfälschungen von Ergebnissen
zu vermeiden.
Eine Verfeinerung der Versuchsanordnung stellen sog.
randomisierten Studien
dar: Es erfolgt zusätzlich eine statistisch gesehen "zufällige Auswahl" der
Versuchspersonen in eine Therapie- und in eine Kontrollgruppe, um
systematische Fehler oder äußere Einflüsse (sog. Trends) auszuschalten. Eine
Randomisierung gewährleistet somit, dass die Gruppen so identisch wie möglich
sind und nicht bekannte Unterschiede, möglichst gleich verteilt sind.
Beispiel:
Eine Gruppe erhält ein neues Medikament, während die andere Gruppe eine
konventionelle Therapie, ein Placebo
oder kein Medikament erhält. Im Idealfall wissen weder der Patient noch der
Forscher wer welche Therapie erhält (Therapie oder Placebo). Diese Studienanlage
wird doppelblind genannt; weiß nur der Proband nicht was er erhält, so handelt
es sich um eine einfach - blinde Studienanordnung. Bei richtig durchgeführter
Randomisierung ergeben sich die zuverlässigsten Resultate.
Unter
ethischen Gesichtspunkten sind derartige Studien umstritten, da bei einem
positiven Zwischenergebnis der Therapiegruppe die Versuchsanordnung sofort
abgebrochen werden müsste, um die Erkrankten der Kontrollgruppe nicht zu
benachteiligen. Für diese Studien spricht das Argument, dass häufig nur durch
gesicherte Langzeitstudien (5 Jahre und länger)
aussagekräftige Ergebnisse
möglich sind.
EBM,
Feldstudie,
Placebo,
in vitro,
in vivo,
klinische Studie,
Leitlinie,
Querschnittsstudie,
repräsentative Studie,
retrospektive Studie,
Screening, Validität
Bloch-Sulzberger-Syndrom
Incontinentia pigmenti, hauptsächlich bei Mädchen auftretende
x-chromosomal vererbte Multisystemerkrankung, hauptsächlich mit
Pigmentationsstörungen der Haut. Zahnärztlicherseits sind
Zahnfehlstellungen,
Zahnfehlbildungen und Störungen
beim Zahndurchbruch zu beobachten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bloch-Sulzberger-Syndrom
Blutgerinnungsstörungen
engl.: (blood) coagulation disorders;
Schwere Blutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen (
Nachblutung)
sind ein gefürchtetes, aber im Gegensatz zu den häufig beobachtbaren leichteren
Blutungen, ein eher seltenes Problem. Störungen des plasmatischen
Gerinnungssystems oder der Thrombozytenfunktion können die Grundlage solcher
Blutungen sein. Bei zahnmedizinischen Eingriffen unter oraler
Antikoagulation stellt sich die
Frage, ob man diese pausiert und ob sie durch eine andere Antikoagulation (in
der Regel niedermolekulares, subkutan verabreichtes Heparin) ersetzt werden
muss. Hierbei muss das Risiko für perioperative Blutungen gegen das Risiko für
thrombembolische Ereignisse abgewogen werden.
Störungen der Blutgerinnung sind vor allem medikamentös induziert (orale
Antikoagulantien wie Marcoumar® oder Sintrom®;
Thrombozytenaggregationshemmer
wie Aspirin® (Wirkstoff Acetylsalicylsäure,
wird in neuerer Zeit kontrovers diskutiert) oder Plavix® (Wirkstoff Clopidogrel)
führen aber bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen in der Regel zu keinen
klinisch bedeutenden Blutungen. Es ist deshalb in der Regel nicht notwendig,
diese Medikamente vor einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff abzusetzen oder
durch andere Gerinnungshemmer (Heparine) zu ersetzen. In der Mehrzahl der Fälle
kann es durch lokale Blutstillungsmaßnahmen beherrscht werden:
Minimierung des Gewebetraumas durch schonende
Extraktion, Blutstillung im Knochen
mit Knochenwachs und Einlage von resorbierbarem Material, Zusammenpressen der
Wundränder mittels Naht, Applikation von
Fibrinkleber bzw. eine "Fibrintherapie", sowie ein
Aufbisstupfer zum Schutz des lokalen Gerinnungsvorgangs. Eine Rücksprache mit
dem einstellenden Arzt ist generell sinnvoll.
Als Gegenmittel zur Normalisierung der Blutgerinnung wirkt Vitamin K
bei "künstlichen Blutern" nach Kumaringabe
- die Wirkung tritt aber erst nach 12-24 Std. ein. Bei lebensbedrohlichen
Zuständen kommen Prothrombin-Komplex-Konzentrate (PPSB) zum Einsatz. Nicht
wirksam ist Vitamin K bei den
Thrombozytenaggregationshemmern
Ist der INR am Tag der Behandlung im
therapeutischen Bereich zwischen 2,0 und 3,5, so sind Extraktionen eines oder
mehrerer Zähne und unkomplizierte Osteotomien
ohne größere Blutungsgefahr möglich. Lediglich umfangreiche chirurgische
Sanierungen, Operationen mit vorhersehbar ungenügender Blutstillungsmöglichkeit
oder die besondere Schwere der zugrunde liegenden Erkrankung machen eine
stationäre Behandlung notwendig.
Bei den neueren Blutgerinnungshemmern - NOAK - (z.B. Dagibatran) wurde
das Dabigatranbindende Antikörper-Medikament Idarucizumab (Handelsname Praxbind)
im Oktober 2015 in den USA und im November in der EU als erstes Antidot für
einen der neuen Gerinnungshemmer zugelassen.
Angeborene B. können hingegen zu einer ernsthaften
Beeinträchtigung der Gerinnung mit entsprechenden Blutungskomplikationen führen.
Eine sorgfältige Blutungsanamnese und eine internistische Abklärung bei
positiver Anamnese ist deshalb auch vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
unabdingbar.
Die Frage, ob die Einnahme oraler Antikoagulanzien bzw.
Thrombozytenaggregationshemmer bei entsprechend disponierten
Patienten während zahnärztlich-chirurgischer Eingriffe aufrecht erhalten
oder unterbrochen werden sollte, wird kontrovers diskutiert. In der Literatur
der vergangenen 25 Jahre existiert keine Fallbeschreibung eines
thromboembolischen Ereignisses nach Senkung des
INR auf subtherapeutische Werte
zwischen 1,5 und 2. Empfehlenswert ist das kurzfristige Absetzen oraler
Antikoagulanzien, welches in Kombination mit lokalen Maßnahmen ein sicheres und
einfaches Vorgehen ermöglicht.
Acetylsalicylsäure,
Alaun,
Fibrin,
Fibrintherapie,
Hämatom, Hämophilie, Hämostyptika,
Heparin, Kumarin,
Kollagenschwamm,
Nachblutung,
Oxalatblut,
Quick-Wert,
Sickerblutung,
Thrombin,
Thrombozyten,
Thrombozytenaggregationshemmer,
Von-Willebrand-Syndrom
S3-Leitlinie zur zahnärztlich-chirurgischen Behandlung von Patienten unter
oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregations-hemmung (zm,
2018)
Nicht mehr Blutungsereignisse bei direkten oralen Antikoagulantien
(zm, 2019)
Video:
Sichere
Wundversorgung und Blutstillung mit Gelatamp (ZWP, 2020)
Blutungsereignisse bei antikoagulierten Patienten vermeiden (ZWP,
2020)
Gerinnungshemmer - Richtiger Umgang mit antikoagulierten Patienten
(zm, 2016)
Blutgeschwulst ,
Hämangiom
Blutungsindex , engl.: bleeding index;
Sulkus-Blutungs-Index
(SBI)
Blutvergiftung
Sepsis, Septikämie,
Toxämie, Toxikämie, engl.: sepsis, blood poisoning; als aggressivste Form
einer Infektion,
dadurch bedingt, dass der Körper es nicht schafft eine lokale Infektion,
hervorgerufen durch Mikroorganismen
oder deren Toxine, in
Schranken zu halten. Beim septischen Schock kommt es zu einer Art
"Riesengewitter" im Immunsystem. An
sich nützliche Abwehrreaktionen eskalieren mit einer solchen Heftigkeit, dass
die Balance zwischen anregend und dämpfend wirkenden immunologischen
Botenstoffen zusammenbricht. Schlüsselfiguren beim Ausbruch der S. sind
so genannte Lipopolysaccharide (LPS), die bei der Zellteilung der Bakterien, bei
Angriffen auf das Immunsystem oder bei der Behandlung mit Antibiotika
freigesetzt werden. Unser Körper sieht in ihnen einen Feind, gegen den er sofort
Gegenmaßnahmen einleitet. Bei einer S. ist die LPS-Konzentration jedoch
so hoch, dass der Körper eine verheerende Entzündungsreaktion in Gang setzt. Es kommt zur Paralyse der Abwehrkräfte, so dass im
Körper bereits vorhandene oder in Wunden eingedrungene Krankheitserreger sich
dann ohne wesentliche Gegenwehr vermehren können. Letztendlich zerstören aber
nicht die Bakterien selbst die Organe, sondern die Bakterien überaktivieren das
falsch programmierte Immunsystem und die bereits genannten Botenstoffe fungieren
dann als organselbstzerstörende Zellgifte. Frühe Anzeichen der Sepsis sind wenig
spezifisch: Verwirrtheit, hohes Fieber, schnelle Atmung und ein niedriger
Blutdruck. Deshalb ist die Diagnose allein anhand dieser Symptome schwierig.
Betroffen sind vor allem Patienten mit einem schwachen Immunsystem; die Erreger
stammen meist aus Bauchhöhle, Gehirn und Lunge. Wegen der hohen Keimdichte in
der Mundhöhle kann auch diese eine Invasionsquelle sein.
Die ersten Anzeichen einer B. ähneln Grippe-Symptomen: plötzlich
einsetzendes hohes Fieber, Schüttelfrost (bei hochbetagten Menschen fehlt dieses
Symptom häufig), Gelenkschmerzen, Atemnot. Häufig macht
sich auch Verwirrtheit bemerkbar. Der rote Streifen auf der Haut, an den viele
Menschen bei Blutvergiftung denken, tritt eher selten auf.
Weltweit sterben täglich 1.400 Menschen an Sepsis, also ein Mensch pro Minute.
In Deutschland erkranken jährlich 150.000 Menschen an Sepsis, bei mehr als der
Hälfte dieser Patienten endet die Krankheit tödlich. D.h. es versterben rund
80.000 Menschen, fast ebenso viele wie am Herzinfarkt. Bei Menschen unter 45
Jahren ist die Infektion nach Unfall oder Verbrennung sogar die häufigste
Todesursache.
Unter einer septischen Operation (engl.: septic surgery) versteht
man den chirurgischen Eingriff in einem infiziertem Gewebe.
Bakteriämie, Entzündung,
Oralsepsis,
Pyämie,
Sepsis
BMP ,
Bone Morphogenetic Protein
BMV-Z ,
BundesMantelVertrag -
Zahnärzte