Zu dieser Frage gibt es ein in Österreich gefälltes und im
Oktober 2000 veröffentlichtes Gerichtsurteil, welches nachfolgend im vollen
Wortlaut wiedergegeben wird:
"In einem Gerichtsverfahren beschuldigte ein Patient seine Zahnärztin eines
Behandlungsfehlers, nachdem diese ihm alte Amalgamfüllungen ohne
Kofferdam
entfernt hatte. Der Patient legte einige ärztliche Diagnosen mit "Zustand nach
Amalgamvergiftung" überwiegend von homöopathisch arbeitenden Ärzten vor. Der
Patient gab Konzentrationsschwäche, Antriebslosigkeit, Depressionen,
Gedächtnisstörungen, Herzrhythmusstörungen, Nervosität und Weiteres an. Sein
Vorwurf lautete, dass die Entfernung der alten Amalgamfüllungen ohne Kofferdam
erfolgt sei und die alleinige Absaugung der entfernten Teile im Mund nicht
ausgereicht habe, um eine "Amalgamvergiftung" zu verhindern.
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Frage der allergischen Reaktion oder
Intoxikation einem Hochschullehrer für Pharmakologie und Toxikologie vorgelegt.
Dieser stellte in seinem Gutachten grundsätzlich fest, dass bei der Entfernung
von Amalgamfüllungen drei Fraktionen auftreten:
1. dampfförmiges Quecksilber,
2. wasserlösliches, ionisches Quecksilber,
3. intakte, mikroskopisch kleine Amalgampartikel
Als gesundheitsbelastend wirkt nur das in die Blutbahn aufgenommene, das
resorbierte Quecksilber, das an die Organe Gehirn, Nervensystem und Niere
weitergeleitet wird. In den Tagen unmittelbar nach der Entfernung von
Amalgamfüllungen kommt es kurzfristig zu einem Anstieg der Hg-Werte im
Blutplasma, der ohne Kofferdam geringfügig höher ausfällt als mit Kofferdam.
Bei klinischen Untersuchungen fiel auf, dass die nach Amalgamentfernung
kurzfristig auftretenden Spitzenwerte für Hg im Blutplasma mit 3,5/1.000.000 g/L
allenfalls ein Zehntel der von der Weltgesundheitsorganisation WHO als duldbare
Tagesmenge von 30 bis 40/1.000.000 g/L erreichte. Die gemessenen Werte im Urin
erreichten nur 1/40 der kritischen Tagesdosis. Den Hauptbeitrag zur
Quecksilberbelastung liefert das dampfförmige Quecksilber, da es nach dem
Einatmen zu 80% in das Blut gelangt. Der Beitrag der wasserlöslichen Fraktion
ist als gering einzustufen, weil sie nur zu ca. 10% resorbiert wird. Der Beitrag
der partikulären Fraktion ist zu vernachlässigen, weil diese praktisch
unverändert ausgeschieden wird. Darum unterschieden sich die gemessenen
Quecksilberwerte im Urin nach Amalgamentfernung mit oder ohne Kofferdam nur
geringfügig.
Die Erhöhung der Hg-Werte nach Amalgamentfernung ist nach spätestens einem bis
drei Monaten abgeklungen, und in der Folge fallen die Werte unter den Wert, der
noch bei vorhandenen Füllungen gemessen wurde ab, unabhängig von der Verwendung
von Kofferdam. Nach drei Monaten unterscheidet sich die innere Hg-Belastung von
den Patientengruppen, denen Füllungen mit und denen Füllungen ohne Kofferdam
entfernt wurde nicht mehr voneinander.
Der toxikologische Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das bei der Entfernung
der Füllungen verschluckte Amalgam und Quecksilber sowie die wasserlösliche
Fraktion langfristig keine Rolle für die innere Hg-Belastung spielt.
Aus zahnärztlicher Sicht gilt somit: Nach neueren Untersuchungen ist eine
gesundheitsgefährdende Plasma- oder Urinkonzentration nach der Entfernung von
Amalgamfüllungen nicht zu erwarten. Die zeitlich begrenzte Erhöhung von
Quecksilber im Blut oder Urin ist weit von klinisch relevanten, toxikologischen
Werten entfernt. Die Verwendung von
Kofferdam ist auf Grund der geringen
Bedeutung verschluckter Amalgamteilchen für die innere Hg-Belastung nicht
bedeutend. Für eine möglichst geringe Quecksilberbelastung ist eine intensive
Absaugung bei der Entfernung alter Amalgamfüllungen unverzichtbar.
© 2000
http://www.medaustria.at
Quelle: ZBay 9/2000
(geo)
(siehe auch im Lexikon unter
"Amalgam" und den weiterführenden Links)