Aus
DZW-Online 37/01:
Empfehlungen der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) zur Fluoridzufuhr
Die Empfehlungen für die Kariesprophylaxe mit Fluoriden, wie sie seit Jahren gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) gegeben werden, haben nach Ansicht der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) weiterhin Gültigkeit. Generell wird die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz empfohlen. Bei Kindern in den ersten drei Lebensjahren zusätzlich 0,25 Milligramm (mg) Fluorid/Tag in Form von Tabletten beziehungsweise von Kombinationen aus Vitamin D (400 bis 500 IE/Tag) und Fluorid (25 mg/fag).
Die GPZ sieht folgende Eckpunkte für die
Kariesprophylaxe mit Fluorid:
1. Fluoride werden weltweit mit sehr
gutem Erfolg zur Kariesprophylaxe eingesetzt. Als gleichermaßen wirksame
wie praktikable Methoden haben sich insbesondere die
Trinkwasserfluoridierung, die Verabreichung fluoridierten Kochsalzes,
die Tablettenfluoridierung, die Anwendung fluoridierter Zahnpasten,
Gele, Lacke und Lösungen bewährt.
GPZ: Grundsätzlich kommen alle der genannten Methoden als
Möglichkeit für eine effektive Kariesprophylaxe in Betracht.
2. Voraussetzung
für die kariesprophylaktische Wirkung der Fluoride ist im Wesentlichen
ihr direkter Kontakt mit der Zahnsubstanz.
GPZ: Die kariesprophylaktische Wirkung aller der oben angeführten
Methoden zur Kariesprophylaxe (auch der Trinkwasserfluoridierung, der
Kochsalzfluoridierung und der Tablettenfluoridierung) ist entscheidend
abhängig von ihrer lokalen Bioverfügbarkeit und weniger vom Anteil
systemisch zugeführten Fluorids.
3. Voraussetzung
für mögliche Nebenwirkungen (akut oder chronisch) ist die systemische
Zufuhr von Fluorid. Dabei ist irrelevant, aus welcher Fluoridquelle das
für den Körper systemisch verfügbare Fluorid stammt!
GPZ: Nicht nur Fluorid aus der Nahrung, aus Trinkwasser
(Mineralwasser) , aus fluoridiertem Kochsalz oder Tabletten, sondern
auch Fluorid aus verschluckter Zahnpasta, verschlucktem Gel/Lack. . .
(das heißt, jede mögliche systemische Fluoridquelle ) muss als Ursache
für mögliche Nebenwirkungen in Betracht gezogen werden. Akute
Nebenwirkungen sind extrem selten. Häufigste Nebenwirkung ist die
Dentalfluorose, die als Folge einer systemischen Überdosierung im
Zeitraum der Schmelzbildung beobachtet werden kann.
4. Die Art und
Häufigkeit der im Einzelfall indizierten Fluoridanwendung(en) erfolgt
bedarfsgerecht auf der Basis einer individuellen Fluoridanamnese in
Abhängigkeit vom individuellen Kariesrisiko.
GPZ: Um optimale Wirkung ohne Nebenwirkungen zu erzielen, ist -
und dies gilt für jede Methode der Fluoridapplikation - zunächst im
Rahmen der Anamnese abzuklären, ob und gegebenenfalls wie viel Fluorid
der Patient bereits aus anderen Quellen erhält! In Abhängigkeit vom
Ergebnis sind dann entweder keine weiteren Maßnahmen, die isolierte
Anwendung einzelner Methoden (zum Beispiel Putzen mit fluoridierter
Zahnpasta) oder auch die Kombination mehrerer Verfahren (zum Beispiel
fluoridiertes Kochsalz plus fluoridierte Zahnpasta plus Fluoridlack)
indiziert.
Die GPZ sieht für die Zahnarztpraxis folgende praktische Konsequenzen:
1. Vor dem
Durchbruch der ersten Milchzähne (ca. 6. Lebensmonat) sind "aus Gründen
der Kariesprophylaxe" keine Fluoridierungsmaßnahmen erforderlich.
2. Säuglinge, die mit bilanzierten
Diäten ernährt werden oder deren Flaschennahrung mit Trinkwasser oder
Mineralwasser hergestellt wird, das mehr als 0,3 mg Fluorid pro Liter
enthält, benötigen keine zusätzliche Fluoridprophylaxe.
3. Bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres kann die tägliche Zufuhr von Fluorid in der Form von
Tabletten erfolgen (0,25 mg, in den ersten beiden Lebensjahren in der
Regel in Form der kombinierten Karies-Rachitis-Prophylaxe zusammen mit
400 bis 500 lE Vitamin D).
Bei früh- und mangelgeborenen Säuglingen sollte diese Form der
Fluoridprophylaxe erst nach Erreichen eines Körpergewichtes von 3.000
Gramm einsetzen. Eine ausreichende Gingivitisprophylaxe durch tägliches
Zähneputzen mit einer fluoridfreien Zahnpasta sichergestellt. Wo diese
Form der Fluoridprophylaxe nicht realisiert werden kann, ist alternativ
das einmal tägliche Putzen mit einer fluoridreduzierten Zahnpasta
("Kinderzahnpasta"; 500 ppm Fluorid; ca. fünf Millimeter Stranglänge)
sinnvoll.
4. Ab dem vierten Lebensjahr (3.
Geburtstag) sollte vom Zahnarzt generell das tägliche Zähneputzen mit
einer fluoridreduzierten Zahnpasta ( einmal täglich 500
ppm Fluorid;
alternativ zweimal t„glich 250 ppm Fluorid; jeweils ca. 5 Millimeter
Stranglänge) zusammen mit der Verwendung von fluoridhaltigen Speisesalz
empfohlen werden. Alternativ zum Speisesalz kann die Gabe von
Fluoridtabletten entsprechend dem bekannten Dosierungsschema erfolgen.
5. Ab dem Schuleintritt (ca. 6.bis
7. Geburtstag) ist das Risiko für die Entwicklung einer Dentalfluorose
bei Zähnen im sichtbaren Bereich minimal (Schmelzbildung ist
abgeschlossen). Aus Gründen der besseren Wirksamkeit sollten dann -
zusätzlich zur Verabreichung fluoridierten Speisesalzes - Zahnpasten mit
Fluoridkonzentrationen von 1.000 bis 1.500 ppm Fluorid
("Erwachsenenzahnpasta") zweimal täglich zum Einsatz kommen. Wo keine
Speisesalzfluoridierung realisierbar ist, kann alternativ die Gabe von
Fluoridtabletten entsprechend dem Dosierungsschema erfolgen.
6. Die lokale Anwendung von höher
dosierten Fluoridlacken, -lösungen oder -gelen sollte generell nur nach
zahnärztlicher Anweisung (in der Regel bei Kariesrisikopatienten) und
unter zahnärztlicher Kontrolle erfolgen. Gegen eine regelmäßige
häusliche Anwendung höher dosierter (> 1 Prozent Fluorid) Fluoridgelees
und -lösungen nach dem Schuleintritt bestehen keine Bedenken.
Prof. Dr. Johannes Einwag, Vorsitzender der Gesellschaft für
Präventive Zahnmedizin, Stuttgart.
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