| Zahnwissen-Lexikon
Zn - Zz |
diese Übersetzung |
ZOD
Zahnärzte Online Deutschland, engl.: Dentists On-line Germany;
entsprechend den aktuellen Bedürfnissen von Zahnärzte/zahnärztlichen Praxen
zugeschnittene Internetplattform. Diese elektronische Infrastruktur soll alle
maßgeblichen Sicherheitsstandards und technischen Anforderungen beherrschen und
beruht u.a. auf einer ZOD-Chipkarte (Lesegerät erforderlich). Dieses Dokument ist eine Health
Professional Card (HPC) speziell für Zahnärzte (sog.
Heilberufeausweis)
und soll Online-Anwendungen gegenüber Dritten verlässlich absichern.
Infos: z.B.:
www.zahnaerzte-online.de
elektronische
Gesundheitskarte
Zöliakie
permanente Unverträglichkeit auf
genetischer Grundlage (Autoimmunerkrankung) des Klebereiweißes Gluten
(Bestandteil Gliadin) in Weizen, Secalin in Roggen, Hordein
in Gerste und möglicherweise Avenin in Hafer mit einer
Inzidenz von 1 zu 300, in manchen
Untersuchungen sogar bei 1 zu 100; in Deutschland (2008) sollen 400 000 Menschen
von der Gluten-Unverträglichkeit betroffen sein, wobei nur jeder vierte davon
weiß. Charakteristisch sind Veränderungen der
Dünndarmschleimhaut (Atrophie der
Dünndarmzotten, dadurch Verkleinerung der Darmoberfläche) - mit keinen, nur wenigen
oder ausgeprägten Symptome (z.B. Eisen- und
Zinkmangel), die auch außerhalb des Verdauungstraktes auftreten können. Zum
Beispiel kommen Arthritiden, Ataxien oder Migräne gehäuft vor. Risikogruppen
sind Verwandte ersten Grades sowie Patienten mit
Diabetes,
Down-Syndrom oder
rheumatischen Erkrankungen.
Zum Begriff Z.: Bei Kindern spricht man von "Zöliakie", bei Erwachsenen
von der "einheimischen Sprue" oder "glutensensitiven Enteropathie"
Zonographie
engl.: zonography; Dickschichttomographie; röntgenologische
Schichtaufnahme mit einer großen Schichtdicke, relativ kurze Belichtungszeiten
bei geringer Verwischungsunschärfe. Gehört in der ZHK zu den "besonderen
Panoramaschichtaufnahmen".
Die klassische Z. arbeitet mit einer Schichtdicken von etwa 2 cm. Je
dicker die Schicht ist, umso mehr ergibt sich der sog.
Summationseffekt.
Tomographie
Zoonosen ; von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten.
ZOP , zentrische
Okklusionsposition;
Okklusion
Zoster ,
Herpes Zoster
| Z-Plastik chirurgische Verschiebeplastik, engl.: Z-flap, Z-plasty; in der ZHK hauptsächlich bei der Lippenbändchenexzision angewandt: das Lippenband-Gewebe wird exzidiert und unter Herstellung eines zick-zack-förmigen Verlaufs der Ränder wieder aneinander vernäht. Die Länge der Narbe wird so vergrößert. Durch die unterschiedliche Laufrichtung der zick-zackigen Wundränder entsteht nur auf jeder Zick-Strecke eine Zugbelastung, während die Zack-Strecken entlastet sind. |
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| Zucker auch: Saccharose, engl.: sugar, saccharid; leicht in Wasser lösliches, süß schmeckendes Kohlenhydrat pflanzlichen Ursprungs; häufiger Nahrungsbestandteil mit relativ kurzer Verweildauer in der Mundhöhle; meist aus Zuckerrüben (Rübenzucker) oder Zuckerrohr (Rohrzucker) hergestellt. Im Durchschnitt verzehrte jeder Bundesbürger 2008 31,27 kg Süßwaren im Wert von 112,42 € (ohne Kaugummi). Bonbons hatten daran einen Anteil von 19,42 €, davon waren rund 30 % zuckerfrei, also "frei von Rohrzucker" (Haushaltszucker). Diese Produkte können aber durchaus Fruktose, Glukose, Laktose oder Maltose enthalten, die letztendlich auch zu Kariesschäden führen. Führend in Europa ist die Schweiz mit 42 kg pro Kopf, in den USA sind es sogar 78 kg. Experten schlagen Alarm und verweisen auf die bedenklich steigende Anzahl von Übergewichtigen und rasant zunehmende Zivilisationskrankheiten wie Diabetes. Noch vor 200 Jahren war Z. ein reiner Luxusartikel und wurde in Apotheken als Heilmittel gegen allerlei Beschwerden verkauft. Zuckerrohr wurde von Ch. Kolumbus aus der Südsee in die Karibik und Lateinamerika gebracht; Rübenzucker von Marggraf entdeckt und seit 1801 fabriziert. Weitere Zuckerarten sind - wobei lebensmittelrechtlich in Deutschland nur die Saccharose als "Zucker" definiert ist:
Z. ist einer der hauptverantwortlichen Stoffe für die Entstehung von
Karies ("ohne Zucker keine Karies"). Hinsichtlich ihrer Karies auslösenden
Wirkung (Kariogenität) unterscheiden sich die Glucose (Traubenzucker) und
die Fruktose (Fruchtzucker) nur gering.
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Zuckeraustauschstoffe
engl.: substituted sugar; in der
Struktur dem Zucker ähnlich, haben sie einen vergleichbar hohen
Brennwert (etwa
gleiche Kalorienzahl) wie Zucker und eigenen sich zum Kochen und Backen.
Bekannte Vertreter sind die Zuckeralkohole: Sorbit,
Xylit, Mannit, Lycason, Maltit und Isomalt. Bis auf Xylit sind sie weniger süß als Zucker.
Sorbit und Xylit sind für Diabetiker geeignet, da ihr Abbau im Körper
Insulin-unabhängig verläuft. Zu bemerken ist bei den Zuckersatz- und -austauschstoffen:
Der Gaumen kann Zucker und Süßstoff geschmacklich kaum trennen. Das Gehirn
dagegen unterscheidet die Süßungsmittel sehr wohl. Offenbar regt "richtiger"
Zucker das Belohnungszentrum des Gehirns stärker an als Süßstoff und ruft -
anders als dieser - auch ein Sättigungsgefühl hervor.
Z. werden vorwiegend zur Herstellung von Bonbons, Kaugummis,
Hustensäften und Schokolade verwendet, da sie nur im geringen Umfang eine Karies
auslösen können (wenig kariogen, da die
Kariesbakterien keine Aufspaltung in
schädliche Produkte durchführen können).
Wenn auch beim Einsatz keine gesundheitlichen Risiken auftreten, so kann bei
einem übermäßigem Verzehr - bedingt durch osmotische Vorgänge im Darm - eine
abführende und blähende Wirkung eintreten. Ein Anteil von mehr als
10% muss daher mit dem Vermerk "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken"
deklariert werden. Es gelten folgende Schwellenwerte (Menge pro Kopf und Tag):
Sorbit: 50 g, Xylit: 50 - 70 g, Mannit: 10 - 20 g, Isomalt: 20
- 30 g
Die Süßkraft von Z. im Vergleich zum Zucker
(Saccharose, Süßkraft = 1, kcal/100g = 400) ist unterschiedlich (in Klammern
kcal/100g):
Sorbit 0,54 (250); Mannit
0,57 (250); Xylit
1,0 (250); Isomalt 0,5
(250); Isomalt
0,5 (250).
Diabetiker
sollten statt
Z. geringe Mengen
Haushaltszucker verwenden, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Zwar lassen
Z. wie Maltit oder Sorbit den
Blutzucker im Vergleich zu normalem Zucker nicht so schnell und nicht so hoch
ansteigen, trotzdem ist ihr Nutzen für Diabetiker zweifelhaft. Bei empfindlichen
Menschen können sie bereits in geringen Mengen heftige Magen-Darm-Beschwerden
wie Durchfall, Völlegefühl und Bauchschmerzen hervorrufen. Das gilt auch für
Fruchtzucker-Mengen von 25 Gramm pro Mahlzeit oder 60 Gramm pro Tag. Wer zudem
Fruchtzucker nicht gut verträgt, sollte auch bei anderen Zuckeraustauschstoffen
vorsichtig sein. Denn Zuckeralkohole wie beispielsweise Sorbit können die
Beschwerden einer Fruktose-Unverträglichkeit verstärken. Im Gegensatz zu
Süßstoffen sind
Z. zudem nicht völlig
kalorienfrei, sondern sie enthalten 2,4 bis 4 Kilokalorien pro Gramm.
Aktion "zahnfreundlich",
Isomaltulose,
Kaugummi, Xylitol,
versteckter Zucker, Zucker,
Zuckerersatzstoffe
Zuckerersatzstoffe
Süßstoff, engl.: sweetener; enthalten keine Kalorien, sind nicht
Karies auslösend (kariogen) und
bis zu 1.000mal süßer als Zucker (temperaturabhängig) ohne allerdings dessen
typischen Geschmack ersetzen zu können. Natürlich oder synthetisch hergestellt
werden sie flüssig oder in Tablettenform angeboten. Beimischung in Lebensmitteln
oder in Zuckeraustauschstoffen, um diese
wegen ihrer geringen Süße "aufzusüßen". Z. sind für Diabetiker gut
geeignet; die immer wieder herbeigeredeten krebsauslösenden Eigenschaften
könnten wissenschaftlich bisher nicht belegt werden. Einsatz meist zum Süßen von
Getränken; zum Kochen und Backen weniger geeignet, da es wegen der hohen
Süßkraft an "Masse fehlt" und z.B. Aspartam nicht hitzebeständig ist
(Hitzestabil sind beispielsweise Cyclamat und Saccarin).
Zu bemerken ist bei den Zuckersatz- und -austauschstoffen: Der Gaumen kann
Zucker und Süßstoff geschmacklich kaum trennen. Das Gehirn dagegen unterscheidet
die Süßungsmittel sehr wohl. Offenbar regt "richtiger" Zucker das
Belohnungszentrum des Gehirns stärker an als Süßstoff und ruft - anders als
dieser - auch ein Sättigungsgefühl hervor.
Bekannte Vertreter sind Saccharin, Cyclamat, Aspartam und Acesulfam-Kalium,
Neohesperidin sowie Thaumatin. Bekanntester natürlicher Z. sind die
Blätter des Stevia-Strauchs; in der EU
(2005)
wegen angeblicher Nebenwirkungen und fehlender Langzeitstudien (noch) nicht
zugelassen.

Die Süßkraft von Z. im Vergleich zum Zucker
(Saccharose, Süßkraft = 1, kcal/100g = 400) ist unterschiedlich (in Klammern
kcal/100g)::
Saccharin 500 (0); Cyclamat 30 (0); Aspartam 200 (400); Acesulfam-K 200 (0);
Allgemein körperlich ist aber zu beachten: S. senken den
Blutzuckerspiegel durch eine Reflex-bedingte Insulinausschüttung. Ein sinkender
Blutzuckerspiegel ist jedoch ein Alarmsignal für den Körper. Er antwortet mit
Heißhungergefühlen, um den Verlust möglichst schnell wieder auszugleichen. Das
heißt in letzter Konsequenz: S. machen hungrig.
Aktion "zahnfreundlich",
versteckter Zucker,
Zucker,
Zuckeraustauschstoffe
http://www.lebensmittelkunde.at/html/zucker/sussst.php
Zuckerteekaries,
Nursing bottle syndrom
Zugangskavität
engl.: endodontic cavity; in zwei Schritten ablaufende
Präparation vor der eigentlichen
endodontischen Behandlung:
Zuerst wird mit Diamant- oder Endo-Z-Bohrern das Dach des
Pulpenkavums eröffnet sowie die
Kronenpulpa freigelegt und anschließend mit Ultraschallspitzen, Müllerbohrern
oder Gates-Glidden Bohrern der
eigentlich Eingang des Wurzelkanalsystems dargestellt und entsprechend
erweitert. Die Ausdehnung der Z. sollte so bemessen sein, dass sie einen
guten Zugang in das Wurzelkanalsystem ermöglicht, andererseits durch
Hartsubstanzverlust den Zahn nicht zu sehr schwächt.
Wurzelkanalbehandlung
Zuggurtung
Neutralisation einer Zugspannung, engl.: tension banding;
kieferchirurgische Vorgehensweise bei einer
Osteosynthese zur Bruchstabilisierung
in den Fällen, wo die Bruchfragmente durch Muskel-Zugkräfte auseinander gezogen
werden. Durch das Einsetzen einer Drahtschlinge (bisweilen auch Platten) werden
die Zug- in Druckkräfte umgewandelt und so die Bruchfragmente formgerecht
gegeneinander gedrückt.
Kompressionsosteosynthese
Zugschraube
1.) Osteosyntheseschraube, engl.: bone tension screw, surgical
compression screw; Knochenschraube, welche über eine Knochenplatte nach dem
Prinzip der Schiefen Ebene eine Kompression der Frakturflächen bewirkt (=
Kompressionsosteosynthese, compression osteosynthesis).
2.) "offene" kieferorthopädische Schraube, welche - eingearbeitet
in einen "gespreizte" Aktive Platte wie eine
Sagittalschraube - durch Aktivierung die Zähne aufeinander zu bewegt.
Zulassung
für die ambulante Versorgung
gesetzlich
Versicherter, Zulassung als Vertragszahnarzt, "Kassenzulassung",
engl.: approval, allowance, legal health insurance admission,
market authorization; Begriff aus der
gesetzlichen Krankenversicherung
mit der Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung.
Die Z. ist an genau geregelte Voraussetzungen (Approbation,
Vorbereitungszeit,
Zahnarztregister,
Sprechstundenzeiten, Mächtigkeit der deutschen Sprache usw.) gekoppelt und wird
von dem sog. Zulassungsausschuss (paritätisch besetztes Gremium aus
Krankenkassenvertretern und Zahnärzten; ansässig bei den
KZVen) erteilt.
Die Z. bedeutet für den
Vertragszahnarzt ein Versorgungsrecht und eine Versorgungspflicht
zugleich und ist an die Verträge
der vertragszahnärztlichen Versorgung gebunden. So sagt der
§ 20
Zahnärzte-Zulassungsverordnung (ZV-Z) bspw. aus, dass der Vertragszahnarzt
in erforderlichem Maß zur Verfügung stehen muss (sog. Präsenzpflicht).
Demnach ist ein Vertragszahnarzt
für die Teilnahme an der Kassenversorgung "nicht geeignet", wenn er "wegen eines
Beschäftigungsverhältnisses oder wegen anderer nichtehrenamtlicher Tätigkeiten
für die Versorgung der Versicherten persönlich nicht in erforderlichem Masse zur
Verfügung steht". Das Bundessozialgericht (BSG) konkretisierte im Jahr 2002 in
zwei grundlegenden Urteilen (Az.: B 6 KA 20/01 R und B 6 KA 23/01 R), was unter
"nicht in erforderlichem Masse" zu verstehen ist. Nach Meinung der Richter ist
die vertragszahnärztliche Tätigkeit als Hauptberuf ("wesentliche berufliche
Prägung") zu qualifizieren. Nebentätigkeiten - auch nicht zahnärztliche -
dürften maximal ca. 13 Wochenstunden umfassen.
Weiter sagt der § 20, 2 der Zahnärzte-ZV aus, dass eine Nebentätigkeit von ihrem Wesen her
mit dem Beruf eines Vertragszahnarztes
vereinbar sein muss. So könnte bspw. die abhängige Tätigkeit eines Zahnarztes in
einem gewerblichen Labor diesem
Paragraphen entgegenstehen. Der Bundesmantelvertrag der Ärzte konkretisiert in
2007: Die Tätigkeit am Vertragsarztsitz "muss alle Tätigkeiten außerhalb des
Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen". Das bedeutet: Wer 20 Stunden
in der Woche in seiner Hauptpraxis arbeitet, kann theoretisch 19 Stunden
Patienten in der Filiale versorgen.
Ärzte/Zahnärzte werden mit 55 Jahren in der Regel kraft Gesetz
(Einführung einer Altersgrenzen seit 1993) nicht mehr zur vertragsärztlichen
Versorgung zugelassen. Der Antrag auf Zulassung darf noch bis zum letzten Tag
vor Ablauf der Frist gestellt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung
des Bundessozialgerichts (Az.: B 6 KA 90/00 R). Ausnahmen:
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Die Zulassung endete - bedingt durch das Gesundheitsstrukturgesetz von
1993 (95 Absatz 7 SGB V ) -
bis Ende September 2008 mit
Vollendung des 68. Lebensjahres (
Altersgrenze; ab 1.10.08 keine Altersbegrenzung). Diese Beschränkung war als Ausgleich für die
Zulassungsbeschränkungen ("Gesperrte Gebiete") geschaffen worden, um so
jüngeren (Zahn-)Ärzten die Möglichkeit zur
Niederlassung zu geben (für den zahnärztlichen Bereich sind jegliche Beschränkungen im Sinne einer "Überversorgung"
ab dem 1.4.2007 entfallen:
GKV-WSG
(Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung).
Durch das
Vertragsarztänderungsgesetz ist ab 2007 eine
Teilzulassung
auf die Hälfte des Versorgungsauftrages möglich.
Ein kollektiver Verzicht auf Z. von Seiten des
Vertragszahnarztes unterliegt einer
Regelung im Sozialgesetzbuch V:
§95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
(1) Mit den Pflichten eines Vertragsarztes ist es nicht vereinbar, in einem mit
anderen Ärzten aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf die
Zulassung als Vertragsarzt zu verzichten.
(2) Verzichten Vertragsärzte in einem mit anderen Vertragsärzten aufeinander
abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf ihre Zulassung als Vertragsarzt und
kommt es aus diesem Grund zur Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a Abs.
1, kann eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren nach
Abgabe der Verzichtserklärung erteilt werden.
(3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine
Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung mit
befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt. Der Vergütungsanspruch gegen die
Krankenkasse ist auf das 1,0fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für
Ärzte oder der Gebührenordnung für
Zahnärzte beschränkt. Ein Vergütungsanspruch des Arztes oder Zahnarztes gegen
den Versicherten besteht nicht. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
Angestellter Zahnarzt,
Berufsverbot,
Ermächtigung,
Fortbildung,
Gemeinschaftspraxis,
GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs
in der Gesetzlichen Krankenversicherung),
Heilberufsgesetz,
Konkurrenzschutzklausel,
Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis,
Medizinische
Versorgungszentren,
Niederlassung,
Residenzpflicht,
Selbstverwaltung,
Sicherstellungsauftrag,
Sozialgesetzbuch,
Teilberufsausübungsgemeinschaft,
Teilgemeinschaftspraxis, Vertragszahnarzt,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz,
Wert einer Zahnarztpraxis,
Zahnarztregister
Download:
Zahnärzte-Zulassungsverordnung (ZV-Z), Stand 1.1.2007
Download:
Neue
Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung, Stand 1.7.2007; © KZBV
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Gemeinsames Rundschreiben
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum
Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMVZ)
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum
Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKVZ)
Zulassungsausschuss , engl.: committee for legal health insurance admission;
Zulassung
Zulassungsbeschränkungen , engl.: restrictions for legal health insurance admission;
Überversorgung
Zulassungsverordnung Zahnärzte
,
Vertragszahnarzt
Zunge, engl.: tongue;
Lingua,
Erdbeerzunge, Geschmack,
Geruchssinn,
Lackzunge,
Landkartenzunge,
Lappenzunge,
Magenta-Zunge,
Makroglossie,
stomatognathes System,
Zungenbrennen
Zungenäquator
engl.: equator of the tongue; größter Umfang der
Zunge; von Bedeutung ist dieser in der
Totalprothetik, wo gefordert wird, dass
dieser aus Stabilitätsgründen leicht oberhalb der
Okklusionsebene liegen sollte.
Natürlicherweise wird so durch den Zungendruck die Unterkiefer-Vollprothese auf
ihrer Unterlage gehalten.
Zungenatrophie
engl.: tongue atrophy; häufig verbunden mit Trink - Schluck - und
Ernährungsstörungen.
1.) Verkleinerung der Zunge insgesamt, sog. Lingua atrophica.
Entweder erworbene (Gehirnerkrankungen) oder angeborene (Parese
des N. hypoglossus, Moebius Syndrom) Verkümmerung der Zungenmuskulatur
2.) glatte Zungenatrophie, Glossitis atrophicans; Verlust der
Zungenpapillen, d. h. der Zungenmuskel
ist nur noch von der Mundschleimhaut überzogen (
Lackzunge). Ursache sind i.d.R.
Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
Lingua
Zungenbändchen , engl.:
lingual frenulum;
Frenulum,
Lingua
Zungenbein
Os hyoideum, engl.: hyoid bone; isolierter, unpaariger,
griechisches Y-förmiger bzw. hufeisenförmiger Knochen (
Grafik:
http://biking.taiiku.tsukuba.ac.jp/) zwischen Unterkiefer und Kehlkopf. Hat
im Körper eine Sonderstellung, da er als einziger Knochen mit keinem anderen
Knochen fest oder gelenkig verbunden, sondern nur an Bändern und Muskeln
aufgehängt ist. Verbunden ist er über das rechte und linke Ligamentum
stylohyoideum mit dem Os temporale des
Schädels.
Am Z. greifen zahlreiche Muskeln an; so z.B.:
obere Zungenbeinmuskulatur (Musculi
geniohyoideus, mylohyoideus, digastricus, stylohyoideus
Teile der unteren Zungenbeinmuskulatur
(Musculi sternohyoideus, omohyoideus, thyrohyoideus
Teile der Rachenmuskulatur und des
Kehlkopfs.
Die Muskeln, die am Z. ansetzen, verändern u.a. die Lage des Kehlkopfs
und somit auch das Volumen der Stimme.
Eagle-Syndrom
Zungenbelag
engl.: tongue plaque; ähnlich der Mundschleimhaut gilt die Zunge als
Spiegelbild der Befindlichkeit des Verdauungstraktes bzw. Gesamtorganismus.
Personen mit Z. haben eine bis zu 25-fach höhere Bakteriendichte auf der
Zunge.
1.) natürlicher Belag; geringe Zell- und Lebensmittelreste, welche
durch den natürlichen Kau- und Schluckvorgang in Grenzen gehalten werden
2.) "belegte Zunge" (engl.: furred tongue) als krankhafte Häufung
von Zell-, und Nahrungsresten sowie Bakterien bei einer Vielzahl versch.
Grunderkrankungen, verbunden mit einem
Mundgeruch, z.B.:
Scharlach
mit dem Kennzeichen der
Erdbeer-
oder Himbeerzunge und einem schmierigen, weißlichen Belag, bedingt durch
eine Streptokokken-Infektion der
Zungenpapillen
Diphtherie
süßlich riechender, hellgrauer Belag (Pseudomembran) auf leicht blutender
Unterlage, hervorgerufen durch das Corynebacterium diphtheriae
Thyphus
blaugrau-weißlicher, auch schwarzer Zungenbelag mit hochroten Rändern
Cholera
dunkelgrauer bis schwärzlicher Belag auf einer geschwürigen Zunge, welche
hochrote Ränder hat
Mundsoor
membranöse, schwer abwischbare Lakunen mit roten Rändern
Allgmeinerkrankungen
weißlicher Belag aus abgestorbenen Epithelzellen, i.d.R. durch eine verminderte
Nahrungsaufnahme und dadurch bedingte mangelnde Selbstreinigung verursacht
http://www.das-gesundheitsportal.com/
| Zungenbelagsindex nach Winkel; optische Messzahl zur Feststellung der Dicke eines Zungenbelags. Dazu wird die Zunge in 6 Felder (Sextanten) unterteilt und in jedem Areal die Dicke des Belags festgehalten: 0 = kein Belag, 1 = leichter Belag, 2 = dicker Belag. Die Addition aller sechs Felder ergibt den Z. |
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Zungenbrennen
Glossodynie, engl.: glossopyrosis; brennende Schmerzen im Bereich
der Zunge und auch der
Mundschleimhaut ("wundes
Gefühl"), verbunden mit Störungen des Geschmacks und der
Speichelbildung. Meist als
Begleitsymptom bei allgemeinen Erkrankungen oder Mundschleimhautveränderungen
oder das Hauptsymptom einer eigenständigen Erkrankung, die heute unter dem
Namen "Burning-Mouth-Syndrom"
(BMS) wissenschaftlich bekannt ist. Die brennenden Schmerzen (als
Begleitsymptom) entstehen i.d.R. dadurch, dass sich in den Vertiefungen der
Schleimhautoberfläche Bakterien und Pilze ansiedeln oder/und, dass eine
Verhornungsstörung (Lichen,
Leukoplakie) vorliegt. Ebenso können
diese Beschwerden durch Schleimhautentzündungen unter Zahnprothesen (Dekubitus)
bzw. überstehenden Kronen und Füllungen,
Herpesinfektionen oder im Rahmen von
HIV-Erkrankungen auftreten.
Heute deuten viele Begleitumstände darauf hin, dass die Ursachen für das
eigenständige Z. im psychischen Bereich (besonders bei Depressionen) zu
suchen sind. Deshalb wird als Therapie die Gabe von Psychopharmaka empfohlen;
nur wenig Wirkung zeigen Vitamin- und Aufbaupräparate.
Costen-Syndrom,
Lingua, Schleimhautbrennen
Zungenbügel
"Palatinaldraht", engl.: lingual bar; gehört neben dem Lippenbügel mit
den Buccinatorschlaufen zu den charakteristischen Drahtelementen eines
Bionators. Er besteht aus einem
1,2mm starken, harten Stahldraht, welcher in Hinsicht auf Lage und Verlauf einer
eiförmigen Schlaufe entspricht, die in ca. 1mm Abstand von der Schleimhaut in
das Gaumengewölbe eingepasst wird. Der Z. dient zur richtigen Lage und
Funktion der Zunge einschließlich deren Kontakt zum Gaumen in der Ruhelage.
Fälschlicherweise wird ein
Unterzungenbügel auch als Z. bezeichnet.
Zungendiagnostik
engl.: glossomantia; aus der Traditionellen Chinesischen Medizin bzw.
Akupunktur stammende, zu den
alternativen Methoden zählende Erkennung von
Erkrankungen durch Beurteilung der Zunge (Rückschlüsse durch Erscheinungsbilder
von Zungenfarbe, -form, -feuchtigkeit und -belag). Dabei sollten derartige
"Diagnosen" allerdings nur unter Betrachtung des ganzen Menschen erfolgen.
Oftmals sollen sich so mögliche Erkrankungen schon in einem recht frühen Stadium
erkennen lassen. So deutet beispielsweise nach dieser Lehrmeinung ein mit Belag
versehener hintere Bereich der Zunge immer auf eine mangelnde Ausscheidungs- und
Entgiftungsfähigkeit von Darm und Nieren hin.
http://www.naturheilkunde-online.de
Zungendyskinesie
Zungenfehlfunktion, engl.: tongue dyskinesia; Oberbegriff für
falsche neuromuskuläre Bewegungsmuster der Zunge beim Schlucken, Sprechen und
beim Nichtgebrauch der Zunge. Derartige Fehlfunktionen können zu zahlreichen
Störungen führen und sind i.d.R. schwer zu behandeln. Häufigste Unarten sind das
Zungenpressen - und beißen, sowie die falsche Lage beim Schlucken. Diese Störung
- auch als viszerales Schlucken bezeichnet - äußert sich in einem Kontakt der
Zungenspitze mit den Lippen während des Schluckens und ist bei Neugeborenen
physiologisch.
Omega Kiefer
Zungenentzündung ,
engl.: glossitis;
Glossitis
| Zungenkarzinom Zungenkrebs, engl.: carcinoma (cancer) of the tongue; Plattenepithelkarzinom der Zunge, überwiegend bei Männern mit Risikofaktoren (chronische Entzündung, Leukoplakie, Alkohol- und Tabakkonsum (Pfeifenraucher!), humane Papillomaviren ) auftretend. Vorkommen i.d.R. am Zungenrand, seltener am Zungenrücken oder Zungengrund. Wegen der guten Durchblutung innerhalb der Mundhöhle tritt sehr früh eine Metastasenbildung in den regionären Lymphknoten auf. Deshalb sollten alle atypischen, innerhalb von 14 Tagen bestehen bleibende Veränderungen der Zunge durch eine Probeexzission histologisch abgeklärt werden, da bei frühzeitiger Therapie und konsequenter Lymphknotenausräumung - sog. neck dissection - durchaus gute Erfolgsaussichten bestehen. |
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Zungenlappenplastik
engl.: tongue flap for coverage of small defects; zum Verschluss von
Gaumendefekten angewandte Methode zur Sprachverbesserung: Ein an der
Zungenspitze gestielter Lappen wird unter
intermaxillärer
Fixation (für ~ 4-5 Wochen) an den Gaumendefekt gebracht und nach der
Einheilphase am Stiel durchtrennt.
plastische Deckung
http://www.jefferson.edu/omfs/pdfs/tongue_flaps.pdf (ausführliche Abb.)
Zungenmuskulatur
engl.: tongue muscles; mit einer Unterteilung in extrinsische (M.
genioglossus posterior, M. genioglossus anterior, Gesamtpositionierung der Zunge
im Mund) und intrinsische Z. (zahlreiche Muskeln) mit folgender
Besonderheit: Es gibt keinen Muskel, der z.B. vom
Gaumen aus die
Zunge nach oben zieht. Durch Kontraktion
des M. genioglossus posterior kann aber eine derartige Wirkung erzielt werden:
Die Zunge wird in Längsrichtung “zusammengequetscht”; das Zungengewebe verlagert
sich nach oben.
Zungenstimulator
http://www.phonetik.uni-muenchen.de/
Zungennerven , engl.:
tongue nerves ;
Lingua
Zungenpapillen , engl.:
lingual o. gustatory papillae ;
Lingua
Zungenphänomen
Schultze-Zungenphänomen, engl.: tongue phenomenon, Schultz' sign;
Dellen- oder Wulstbildung der Zunge, welche im Zusammenhang mit einer Tetanie
beim Beklopfen der Zunge auftritt. Selten auch Bezeichnung für ein
"Blockadesyndrom" unter Stress (es liegt
einem auf der Zunge, aber man kann das Wort dennoch nicht aussprechen).
Zungenpressen
engl.: tongue thrust; zu den Habits
zählende Parafunktion der Zunge mit
sichtbaren Abdrücken der Zähne (
Zahnimpressionen) am Zungenrand oder der Zungenspitze. Je nach
Pressgewohnheit kann es zu einem seitlich oder frontal
Offenem Biss kommen.
| Zungenschaber engl.: (tongue or) glossa scraper; Instrumente zur professionellen Reinigung der Zungenoberfläche, besonders des problematischen hinteren Drittels: Sprechen und Schlucken bringen die vorderen zwei Drittel der Zunge in Kontakt mit dem Gaumen, dadurch wird dieser Teil der Zunge "natürlich" sauber gehalten. Da die raue Zungenoberfläche eine besonders gute Grundlage für bakterielle Beläge (etwa zwei Drittel der Bakterien im Mundraum sind auf der Zunge angesiedelt) und Essensreste bietet, wird dieses Gebiet mitverantwortlich für einen üblen Mundgeruch gemacht: Die Oberflächenstruktur der Zunge ist von einem Biofilm überzogen, in dem bevorzugt parodontal pathogene Keime zu finden sind. Allerdings: Der Erfolg der Reduktion des mikrobiellen Films ist lediglich temporär und hält je nach Methode zwischen 15 bis 100 Minuten an. Vor allem die Kombination von CHX-Spülungen und Schabern zeigen gute Langzeit-Erfolge. Ob das Reinigen der Zunge allerdings zu einer nennenswerten Reduktion der Keimbelastung in der Mundhöhle insgesamt führt, ist bisher nicht belegt. Bereits alte Kulturvölker kannten den Gebrauch eines natürlichen Z.. So ist zu lesen: "Es ist dem Inder also genau vorgeschrieben, wie er den Tag zu beginnen hat... Als zweites folgt sodann das Reinigen der Zähne mit frischen Zahnstöckchen, die von den Zweigen gewisser Bäume genommen werden müssen ... Dann wird die Zunge mit einem Zungenschaber (jivanirlekhana) geschabt. Jetzt folgt erst die Reinigung des übrigen Körpers ..." . Die in den USA und vielen asiatischen Ländern übliche Methode der Mundhygiene ist in Deutschland wenig gebräuchlich. Dies zum einen aus Unkenntnis, zum anderen wird der anfänglich auftretende Würgereiz von vielen Menschen als störend empfunden. Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass die Zunge nur mit leichtem Druck gereinigt wird, um Verletzungen der Zungenoberfläche zu vermeiden. http://www.verifresh.com/ , http://www.zungenhygiene.de |
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Zungenspatel
engl.: tongue depressor o. spatula; aus Metall oder Holz
("Einmalspatel") bestehendes "Weghalteinstrument" im Rahmen einer zahnärztlichen
Untersuchung oder Behandlung. Ausführungen mit geschlossener oder gefensterter
(nach Brüning) Fläche
Zungenstimulator
"Erinnerungsplatte", engl.: tongue stimulator; versch. Geräte
zur Aktivierung bzw. Koordinierung der
Zungenmuskulatur im Rahmen einer
kieferorthopädischen
Frühbehandlung, unterstützend bei einer
myofunktionellen Therapie, bei
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und bei
geistigen Behinderungen. In der
ZHK meist gebräuchlich in Form von herausnehmbaren Oberkieferplatten, an
welche ein die Zunge reizendes Element (z.B. "Zungenperle") angebracht ist.
http://www.klinik.uni-mainz.de/
| Zungentonsille Zungenmandel, Tonsilla lingualis, engl.: lingual tonsilla; zum Waldeyerschen Rachenring gehörendes, lymphatisches Gewebe; am Zungenring sichtbar wird sie gelegentlich mit den |
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| Zungenvarizen sublinguale Varikose, Kaviarzunge, engl.: tongue (base) varices, Caviartongue; im Alter und/oder bei hohem Blutdruck bzw. Rechtsherzinsuffizienz (Erkrankungen des Herz-Lungen-Systems) auftretende erweiterte Venen an der Zungenunterseite. |
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Zungenverwachsung
Ankyloglossie, engl.: tongue-tie; seltene, genetische, der
Gaumenspalte (CPX) nahe stehende
Missbildung, welche durch Mutationen des
Gens T-box 22 ausgelöst wird.
Zuwachszähne
engl.: accessorial o. accedaneous teeth; die Zähne des
bleibenden Gebisses, die
keine Vorläufer im Milchgebiss haben - es sind dies die
Zähne 6 - 8. Zähne, die an die
Stelle von Milchzähnen treten (Zähne 1 -5), werden Ersatzzähne genannt
Dentition,
Gebiss,
Mineralisationszeiten,
Wechselgebiss
Zuzahlung
Eigenbeteiligung o.
Selbstbeteiligung (bei Krankheitsleistungen), engl.: extra payment,
user's charge; marktwirtschaftliche Komponente zur Kostendämpfung im
Gesundheitswesen, typisches Beispiel dafür ist die
Praxisgebühr. Aus sozialen
Erwägungen ("Sozialklausel") gibt es eine Höchstbegrenzung - i.d.R. von
2 % / Jahr:
Die Summe der Zuzahlungen des Haushalts muss im laufenden Jahr zwei Prozent des
Bruttoeinkommens übersteigen, dann wird der Patient für den Rest des Jahres von
Zuzahlungen befreit. Wenn im Haushalt mindestens eine
chronisch kranke Person lebt,
halbiert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent des Bruttoeinkommens (s.u.).
Allerdings können Patienten nur befreit werden, wenn bei der Krankenkasse die
Quittungen eingereicht werden und ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Aktuelle Zuzahlungsbefreiungen werden von der Krankenkasse ausgestellt. Der
Aufwand dafür ist allerdings mitunter so enorm, dass manch ein
Versicherter die Mühe scheuen wird, den Fragebogen seiner Kasse auszufüllen. So
heißt es in Paragraph 62 SGB V:
"Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die Zuzahlungen
und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im
gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des
Lebenspartners jeweils zusammengerechnet." Einnahmen zum Lebensunterhalt sind
"alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur
Verfügung stehen", so die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen
Rundschreiben. Knapp 30 Fragen zur Einkunftsart und -höhe gilt es zu beantworten
- vom Arbeitsentgelt angefangen, über Renten, Pensionen und andere
Versorgungsbezüge, Einkommen aus der gesetzlichen Unfall- und privaten
Lebensversicherung, bis hin zu Erträgen aus Pacht und Mieteinnahmen,
Mutterschaftsgeld, Eigenheimzulage. Entsprechende Belege sind beizufügen sowie
alle geleisteten Zuzahlungen personenbezogen zu quittieren.
Ab 2007 gelten folgende Z.:
Arzt- und Zahnarzt-Behandlung
10 € pro Quartal.(
Praxisgebühr).
Ausnahmen: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Überweisung zum Facharzt
Zahnersatz
Festzuschuss
Arznei- und Verbandmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die
tatsächlichen Kosten
(Sonderbestimmungen zu Rabatten, kostengünstigen Medikamenten)
Heilmittel
10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung
Hilfsmittel
10% des Preises, mindestens 5 € , höchstens 10 € , jedoch nicht mehr als die
tatsächlichen Kosten
Krankenhaus/Stationäre Reha-Behandlung
10 € pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge-Behandlung
10 € pro Tag
2008 ist die "Chroniker-Richtlinie" (
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/458/ ) in Kraft
getreten: Wer chronisch erkrankt
ist und deshalb bei den Z. von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt
2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss
nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die dafür relevante
Vorsorgeuntersuchung hat beraten lassen. Diese neue Regelung gilt für
Versicherte, die ab 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach §2
SGB V in Anspruch nehmen
können. Dies sind alle Frauen, die nach dem 1.4.1987 und alle Männer, die nach
dem 1.4.1962 geboren wurden. Bisher (Anfang 2008) beschränkt sich die Richtlinie
auf Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs;
weitere Beschlüsse des
GBA zu Früherkennungsuntersuchungen sowie zum sog "Gesundheits-CheckUp" sind
zu erwarten.
Ab 2005 müssen chronisch Kranke müssen nicht mehr jedes Jahr aufs Neue
ihre dauerhafte Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungen zu den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kostenträgern
nicht mehr übernommen. Arzneimittel können von der Zuzahlung freigestellt
werden, wenn ihr Preis den Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreitet.
Am 1. Januar 2008 waren 11.507 im Markt befindliche Arzneimittel von der
Zuzahlung freigestellt.
Arzneimittel zur Steigerung der sexuellen Potenz oder Appetitzügler zur Diät,
Mittel zur Raucherentwöhnung oder gegen Glatze und Falten werden definitiv nicht
von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Für solche so genannten
Life-Style-Präparate beschloss der
Gemeinsame
Bundesausschuss eine konkrete Tabuliste (
schwerwiegende Erkrankung).
Weiter besteht eine steuerliche Berücksichtigung über sog. "Sonderausgaben",
worunter auch Gesundheits-/Krankheitskosten fallen. Allerdings gilt auch dort
eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand
zwischen einem Prozent und sieben Prozent des Einkommens beträgt. Erst bei
höheren Beträgen wird das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe von
Einkommenssteuer gemindert. Wichtig ist, dass sich die anerkannten Ausgaben
nicht allein auf Zuzahlungen und Praxisgebühren beschränken. Auch nicht
verschreibungspflichtige Medikamente, Heilpraktiker-Rechnungen oder Honorare für
IGeL, nicht von der Kasse übernommene Zahnarztrechnungen sowie verschriebene
Hörgeräte und Brillen werden vom Fiskus bei den Sonderausgaben berücksichtigt.
Insbesondere Familien mit niedriger zumutbarer Eigenbelastung, die häufig
naturheilkundliche Therapien in Anspruch nehmen, kommen relativ leicht in den
Genuss einer Steuerrückzahlung. Aber: Ausgaben für Medikamente werden nur
anerkannt, wenn eine Verordnung vorliegt. Die Selbstmedikation mit nicht-
verschreibungspflichtigen Präparaten führt folglich zu steuerlichen Nachteilen.
In 2005 waren mehr als 4,3 Millionen Versicherte der
gesetzlichen Krankenkassen von der
Kassengebühr und weiteren Zuzahlungen unter anderem für Arzneien befreit. Patienten können
sich befreien lassen, wenn sie für Z. mehr als zwei Prozent ihres
Jahreseinkommens leisten, bei
chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent. Viele
gesetzlich
Krankenversicherte haben Schwierigkeiten, die Z. für rezeptpflichtige
Medikamente aufzubringen - in dieser
Gruppe tritt das Problem viermal häufiger auf als unter
privat Versicherten. Etwa 25
Prozent der GKV-Versicherten haben Schwierigkeiten Zuzahlungen für
rezeptpflichtige Arzneimittel zu leisten. In der
PKV sind es nur 6 Prozent (Stand: 2006).
Ein "Haken" für
Privatversicherte: Sofern sie mit einem Partner zusammenleben, der
GKV-Mitglied ist,
werden beide Einkünfte addiert. Die Höhe der maximalen Zuzahlung richtet sich
dann nach der Summe beider Einkünfte und nicht nur nach dem Einkommen des
GKV-Mitglieds, das eigentlich allein von der Gesundheitsreform betroffen ist.
Durch die Summierung der Gehälter können sich für Haushalte mit einem privat und
einem gesetzlich Versicherten jährliche Mehrbelastungen im erheblichen
Euro-Bereich ergeben.
Im zahnärztlichen Bereich besteht eine Besonderheit derart, als eine
Zahnsteinentfernung nach
BEMA Pos. 107 pro Jahr in der gleichen
Praxis nur einmal abrechenbar ist - obwohl nach Erfahrungen diese mindestens
zweimal jährlich erfolgen sollte. Hier muss dann ggf. eine Z. nach
Privatsätzen (
GOZ) erfolgen, sollte
nicht die Praxis gewechselt werden.
Belastungsgrenzen, Bonus, chronisch
krank, Festzuschüsse, GMG, Grünes Rezept,
Härtefall,
schwerwiegende Erkrankung,
Selbstbehalt,
Selbstbeteiligung,
Eigenbeteiligung/Zuzahlung bei Zahnersatz,
Zuzahlungen_europäischer Vergleich
Zahnwissen-Festzuschüsse
http://www.ziis.de/newsletter_02_04.htm#5.)
http://www.patienteninfo-berlin.de/
Beispielrechnung der
TK u. Zuzahlungs-Online-Rechner
http://www.familien-wegweiser.de/
Zuzahlung
Eigenbeteiligung bei
Zahnersatz, engl.: co-payment, self-participation with
artificial dentures; im Rahmen der
Festzuschussregelung gelten bei
Gesetzlichen
Krankenkassen ab 2005 folgende Regelungen:
Ohne
Bonus (= 0-4 Jahre)
bezahlt die gesetzliche Krankenkasse zu vertraglich geregeltem Zahnersatz und
Reparaturen einen Zuschuss von 50 % = 50 % Eigenbeteiligung
Bei 5 Jahren regelmäßigem
Besuch beträgt dieser 60 % = 40 % Eigenbeteiligung
Bei 10 Jahren erhöht sich der
Zuschuss um weitere 5 % auf 65 % = 35 % Eigenbeteiligung
Für das Jahr 2009 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen für eine
vollständige Kostenübernahme bei einer
Regelversorgung (sog.
Härtefälle):
Alleinstehende:
1008 €
mit einem
Angehörigen: 1386 €
jeder weitere
Angehörige zusätzlich: 252 €.
Die Voraussetzungen für einen H. werden von der zuständigen Krankenkasse
geprüft.
Diese Regelung ist das vorläufige Ende einer bewegten Historie:
bis 1975
von Kasse zu Kasse im Umfang und in der Höhe verschieden hohe Zuschüsse auf
prothetische Grundleistungen (Kronen,
Brücken,
Modellguss,
Vollprothesen). Zahnersatz ist
keine Sachleistung, da das
Fehlen von Zähnen nicht als Krankheit anerkannt. "Volle Kassen der Kassen"
bewirkten:
1975
Die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen (einige
Leistungen, z.B. Keramikversorgungen, ausgenommen)
1977
1. Kostendämpfungsgesetz: da die Kosten (voraussehbar) davon laufen, wird
das erste Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz eingeführt: die
Kostenübernahme für Zahnersatz wird von 100% auf 80% herabgesetzt.
1982
2. Kostendämpfungsgesetz: die Kostenübernahme für Zahnersatz wird abermals
von 80% auf 60% herabgesetzt
1989
Gesundheitsreformgesetz (GRG) (Norbert BLÜM): Zahnersatzzuschüsse sind
in der Höhe von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig (sog.
Bonus", Führen eines Bonusheftes)
1993
Gesundheitsstrukturgesetz "GSG-93" (Horst SEEHOFER): Für kieferorthopädische
Maßnahmen bei Erwachsenen und zahnmedizinisch umstrittene bzw. unnötig
aufwendige prothetische Leistungen, gibt es keinen Zuschuss mehr.
1998
Zweites GKV-Neuordnungsgesetz, sog. "Beitragsentlastungsgesetz" (Horst
SEEHOFER): weitere Restriktionen, z. B. keine Zuzahlungen für
implantologischen Leistungen oder für Komposite-Füllungen bzw. Inlays. Für
Kinder und Jugendliche, ab Jahrgang 1979 gibt es, außer bei Unfall oder
schwerer Allgemeinerkrankung, gar keinen Zuschuss mehr zum Zahnersatz. In
Kraft treten für ZE 1998; für Kieferorthopädie schon zum 1.7.1997
Die bisherigen prozentualen Zuschüsse wurden in
therapiebezogene Festzuschüsse
umgewandelt. Anzahl der Festzuschüsse auf 14 Versorgungskomplexe begrenzt;
gnathologische und implantologische Leistungen bleiben ohne Zuschuss. Den
Festzuschuss bekommt der Patient für Vertragsleistungen wie auch für
Wahlleistungen. Zahlung des Festzuschusses von der Krankenkasse direkt an
den Patienten; dieser ist Gesamtschuldner der ZE-Rechnung. Doppelte Höhe des
Festzuschusses bei Härtefällen.
Grundlage der Rechnungslegung ist die GOZ,
bei Vertragsleistungen für 2 Jahre auf den 1,7fachen Satz begrenzt. Wegfall
jeglicher Laborpreislisten, Wegfall
jeglicher
Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Gesetz galt nur eineinhalb Jahre
1999
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (FISCHER, Grüne): Rückkehr zum
Sachleistungsprinzip (prozentuale, fallbezogene Bezuschussung) mit der aus
1980 bekannten Bonusregelung. Keine
Leistungen bei Implantaten. Weiter: die nach 1978 Geborenen haben wieder
Anspruch auf Zahnersatz
2005
befundorientierte Festzuschüsse;
ein bestimmter Befund löst eine (am grünen Tisch ermittelte)
Regelversorgung aus. Bei
anderen
Versorgungsformen (z.B. statt einer Teilprothese eine Brücke oder statt
einer Brücke ein Implantat) bleibt der Zuschuss der Regelversorgung
erhalten. Implantate selbst bleiben Privatleistung (die Kassen wären sonst
stark überfordert), nicht aber die
Suprakonstruktion.
Härtefälle lösen den doppelten Festzuschuss (der Regelversorgung) aus. Die
ursprüngliche Absicht aus 2003 - Zahnersatz sollte privat versichert werden -
wurde 2004 wieder fallen gelassen
Zuzahlung
Beispielrechnung der
TK u. Online-Rechner,
Checkliste Zahnzusatztarife (Stand 2007, kostenpflichtiger Download von
FINANZTEST; 2,- €)
Zuzahlungen
europäischer Vergleich, engl.: self-participation, European comparison;
was die finanzielle Belastung der Patienten betriff, liegt Deutschland auch nach
dem
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG, 2004) im guten Mittelfeld, heißt es
in einer zum Thema herausgegebenen Pressemitteilung des Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung (BASYS "Zuzahlungen im internationalen
Vergleich", 2004 im Buchhandel oder direkt bei der Firma Bays: Tel. 0821-25 79
40). Und das trotz der neuen Zuzahlungsregelungen und
der Praxisgebühr, beides nach
Angaben des Bundesministeriums in anderen europäischen Ländern schon lange
Normalität. Die weitere Entwicklung des Inanspruchnahmeverhaltens der
Versicherten in Deutschland wird zeigen, ob die Einführung der Praxisgebühr die
beabsichtigte Steuerungswirkung entfaltet und ob das seit vielen Jahren
eingebürgerte Doktor-Hopping bald ein Ende haben wird. Was die finanzielle
Belastbarkeit von Zuzahlungen angeht, so nimmt die Schweiz innerhalb der
Nachbarstaaten eine Spitzenposition ein, gefolgt von Frankreich. Dort seien die
Belastungen für die Versicherten fast doppelt so hoch wie in Deutschland. Weiter
enthält die Studie einen umfangreichen Strukturdatenanhang, der die
Gesundheitssysteme in 20 Ländern vergleicht. Nach einheitlichen Kriterien werden
beispielsweise die Ausgabenentwicklung und die Ausstattung verschiedener
Leistungsbereiche aufbereitet sowie Informationen über die gesundheitliche
Situation und die Lebenserwartung gegeben. Einen Teil der Studie nehmen auch die
Ausgaben für Arzneimittel ein. Dabei ist Deutschland neben Frankreich und
Luxemburg im oberen Teil der Pro-Kopf-Ausgaben für Arzneimittel.
Gesundheitsmodernisierungsgesetz,
Praxisgebühr, Zuzahlung
in der EU auf Reisen (Kranken-Versicherungskonditionen auf
Reisen)
Zwangsbiss
Zwangsokklusion, Bissluxation, engl.: forced bite; durch Zahnfehlstellungen
bedingter fehlerhafter Zusammenbiss beider Kiefer. Meist bedingt durch eine
Zwangs(zahn)führung, welche beim Kieferschluss den Unterkiefer nach
dorsal, lateral oder
ventral führt.
kieferorthopädische
Frühbehandlung, Okklusion, Progenie (progener Zwangsbiss)
Zweiarmklammer,
engl.: double arm clasp;
Doppelarmklammer
Zweigpraxis
Zweigniederlassung, "Filiale", engl.: branch (establishment);
Ausübung der zahnärztlichen Praxis an einem weiteren Ort(en). Der noch gültige
(2006)
Bundesmantelvertrag-ZAE definiert:
"Die Ausübung kassenzahnärztlicher Tätigkeit in einer Zweigpraxis bedarf der
vorherigen Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, in deren Bereich die
Zweigpraxis liegt. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die Zweigpraxis
zur ausreichenden kassenzahnärztlichen Versorgung der Anspruchsberechtigten
notwendig ist und ihre Unterhaltung mit den Grundsätzen der zahnärztlichen
Berufsordnung in Einklang steht; die Zustimmung ist zu widerrufen, wenn die
Voraussetzungen für ihre Erteilung entfallen sind. Die Krankenkassen können die
Errichtung von Zweigpraxen beantragen. Die Parteien dieses Vertrages beschließen
Richtlinien".
Durch das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, 2007) wurde das Kriterium der
Unterversorgung aufgehoben. Als Kriterium gilt neu, dass durch Gründung einer
Z. die Patientenversorgung verbessert werden wird. Eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am
Praxisstammsitz muss weiterhin gewährleistet sein; steuerliche
Aspekte (Gewerbesteuer) sind noch nicht abgeklärt
(2008).
ausgelagerte Praxisräume,
Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis,
Niederlassung,
Teilgemeinschaftspraxis,
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Download:
Neue
Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung, Stand 1.7.2007; © KZBV
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Gemeinsames Rundschreiben
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum
Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMVZ)
Download:
Änderung
Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum
Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKVZ)
Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen
Einzelpraxis (W. Schinnenburg;
Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010); ausführliche und kompetente
Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für
Medizinrecht
| Zweiphasenabformung Zweikomponentenabformung, Sandwichabformung, engl.: two phase impression; Präzisionsabformung eines Kiefers oder Teilen davon ( |
|
Zweitmeinung
engl.: second opinion; fachliche Beratung durch einen "zweiten
Zahnarzt/-ärztin" im Vorfeld der eigentlichen
Therapie nach einer
Untersuchung und unter Zuhilfenahme von
weiteren diagnostischen Mittel (z.B. Röntgenbildern). Andere Verfahren, z.B.
telefonische Auskünfte oder eine "Internetberatung" werden dem Anspruch an eine
seriöse Z. nicht gerecht.
Eine Z. kann dann sinnvoll sein, wenn der Patient an der Diagnose und
Therapieplanung Zweifel hat oder wenn er sich nicht schlüssig ist, welche Art
der Therapie für ihn am besten geeignet sein könnte. In ausländischen
Gesundheitssystemen muss teilweise vor bestimmten Therapien (z.B. Operationen)
oder vor Überweisungen zu hoch spezialisierten Fachärzten eine Z.
eingeholt werden; in D wird relativ selten von der Einholung einer Z.
Gebrauch gemacht.
Behandlung, MDK, MDZ,
Patientenberatungsstellen,
Praxisgebühr
http://www.zahnarzt-zweitmeinung.de/ (KZBV) /
http://www.zahn-forum.de/ (spez. Model ion B.-W.)
PM der zahnärztlichen Bundesorganisationen
Zwillingszahn
, Zwillingszähne, Schizodontie, Odontopagus, engl.: twin teeth;
Gemination
Z-Winkel , Schädelwinkel,
Profilwinkel;
Merrifield
Winkel
Zwischenglied
Brückenzwischenglied, engl.: pontic; "zwischen", weil es sich
zwischen zwei Brückenpfeilern (eigenen Zähnen) befindet; der Teil einer
Brücke, welcher einen oder mehrere
fehlende Zähne ersetzt;
Brückenglied
Zwischenprothese ;
(Immediatprothese),
Interimsprothese
Zwischenraumbürstchen,
Zahnzwischenraumbürstchen;
Interdentalbürstchen
Zwölf-Uhr-Position ;
Uhr-Position
Zygion
Zy, engl.: do.; anthropologischer
Schädelmesspunkt; der seitlich (lateral)
am weitesten vorspringende Punkt des
Jochbeins.
Zygion-Alveolar-Index
| Zygion-Alveolar-Index Jochbogen-Molaren-Relation, engl.: do.; Klassifizierung der Gesichtsrelation im Vergleich zum Oberkiefer. Nach Durchschnittswerten sollte die Jochbogenbreite (gemessen zwischen den beiden Zygia; zy-zy) etwa dreimal so groß sein wie die Zahnbogenbreite im Gebiet der 2. Prämolaren. Index = (Jochbogenbreite x 100) : Zahnbogenbreite |
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zygomatische Falte
engl.: zygomatic fold; doppelte oder dreifache Falte auf der Mitte der
Wange, etwa über dem Jochbein beginnend, weiter zum Mundwinkel verlaufend, nach
unten in die Kinnfurchen übergehend. Besonders ausgeprägt bei chronischen
Magenerkrankungen.
Zygomaxillare
Zm, engl.: do.; anthropologischer
Schädelmesspunkt; tiefster Punkt
der Knochennaht (Sutura zygomaticomaxillaris) zwischen
Oberkiefer und
Jochbein
Zylinderampulle ; engl.:
cartridge,
Carpule
Zylinderimplantat
intramobiles, IMZ, engl.: cylinder implant; 1974 in die
ZHK eingeführtes
zweiteiliges Implantatsystem. In den hohlen Implantatkörper greift ein
intramobiler Konnektor, welcher mit der
Suprakonstruktion verbunden
ist. Dieser Konnektor wirkt als ein elastisches Ausgleichselement und soll die
Funktion des natürlichen Zahnhalteapparates (
Sharpey-Fasern) übernehmen und
somit ein Überschreiten der Gewebetoleranz bei Belastung durch angreifende
Kräfte vermeiden helfen.
Implantat
Zylinderteleskopkrone
,
engl.: cylindrical (o. round) telescope crown;
Teleskopkrone
|
Zyste
Da Z. kontinuierlich langsam wachsen und unter Verdrängung
der Zahnwurzeln in der Nachbarschaft und Auflösung notwendiger
Knochensubstanz (
|
|
Zystektomie
; Zystenausschneidung, engl.: cystectomy; Entfernung einer
Zyste im Ganzen;
Operation nach
Partsch II
Zystenbalg
engl.: cyst (belly); geschlossene bindegewebige Auskleidung
des Hohlraums einer
Zyste, zum Hohlraum hin mit
Epithel bedeckt. Darauf folgt (nach
außen hin) eine subepitheliale Zone und schließlich eine bindegewebige Kapsel.
Der bindegewebige Z. einer radikulären Zyste wirkt als semipermeaple (=
nur in einer Richtung durchlässige) Membran. Im Zysteninneren kommt es zur
Erhöhung des hydrostatischen Druckes durch Abstoßung degenerierter Epithelzellen
und dadurch zum Flüssigkeitseinstrom.
Durch eine Zystendrainage (drainage of a cyst) lässt der Innendruck nach
und verhindert so - als provisorische Maßnahme - ein weiteres Wachstum der
Zyste.
Zystenflüssigkeit
Follikelflüssigkeit, engl.: cyst liquid; dünn- oder dickflüssiger,
manchmal auch blutig oder entzündlich/eitriger Inhalt einer
Zyste. Die Zusammensetzung entspricht im Prinzip den
Substanzen des Blutes, unterscheidet sich aber in der Konzentration einiger
biochemischer Parameter. So sind z.B. die Cholesterin- und Gammaglobulinwerte
erhöht. Bei radikulären Zysten kann man nach dem Inhalt
unterscheiden: Akut entzündet: Eiter, Epithelzellen, Cholesterinkristalle;
Chronisch entzündet: Flüssig, klar, honigfarben, Cholesterinkristalle
Zystostomie ; Zysteneröffnung, engl.: cystostomy; teilweise Entfernung ("Fensterung") einer Zyste; Operation nach Partsch I
Zytotoxizität
"Zellgiftigkeit",
engl.: cytotoxity; Fähigkeit bestimmter, meist chemischer Substanzen,
Gewebszellen zu schädigen. Für
Restaurationsmaterialien in der ZHK
werden vor allem In-vitro-Tests
durchgeführt. Dabei werden die Auswirkungen der Testsubstanzen auf
Zellproliferation, Morphologie und Metabolismus untersucht.
Biokompatibilität,
Komposite
Verträglichkeit dentaler Werkstoffe:
http://www.db-thueringen.de/
|
[
Autor:
Dr. Klaus de Cassan
]
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