Info
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, ehemals: vetrauens(zahn-)ärztliche Einrichtungen. Der MDK ist in der Öffentlichkeit vor
allem durch die Begutachtung der gegen die Pflegekassen gerichteten
Leistungsansprüche bekannt. Er stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und
überprüft die Qualität der Leistungen. Als umfassender sozialmedizinischer
Beratungs- und Begutachtungsdienst der GKV ist der MDK allerdings noch in vielen
anderen Gebieten tätig. Dazu gehören u. a. Vorsorge und Rehabilitation,
Krankenhausbehandlung, zahnärztliche Versorgung und Arbeitsunfähigkeit. Die
Begutachtung schwieriger Einzelfälle steht im Vordergrund mit Empfehlungen an
die Krankenkassen. Daneben leistet der MDK eine zunehmend bedeutsamer werdende
Grundsatzberatung in Vertrags-, Bewertungs- und Vergütungsfragen.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
© + Impressum + rechtliche Hinweise:
ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
![]()