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Biokompatibilität
biologische Verträglichkeit. Jedes zahnärztliche
Material - ob Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz
und kann Abwehrreaktionen hervorrufen.
In der ZHK wird den
keramischen Massen - hier besonders
Zirkoniumoxid - eine hohe B. nachgesagt, während Metalle und deren
Legierungen grundsätzlich mehr oder weniger stark bis hin zu vernachlässigbar
bioaktiv sind. Während echte Allergien auf zahnärztliche Werkstoffe eher selten
beobachtet werden, können werkstoffbedingte lokaltoxische Reaktionen auftreten. Diese wiederum können isoliert oder mit systemisch toxischen und/oder
allergischen Reaktionen gekoppelt sein.
Zur Auslösung einer allergischen
Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut etwa 5-10fach
höhere Konzentrationen erforderlich.
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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