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Zahnersatz
ZE; dient allgemein der Wiederherstellung von
Kaufunktion, Sprache (Phonetik) und dem Aussehen (Ästhetik).
Diese Forderungen können in der ZHK durch vielfältige
Maßnahmen erreicht werden, wobei grundsätzlich zwischen
herausnehmbaren und
festsitzendem Z. und Kombinationen beider Arten unterschieden
wird. Hinzu kommt die - immer mehr gebräuchliche - Möglichkeit des Einpflanzens
künstlicher Zahnwurzeln und in wenigen Fällen auch
noch die Möglichkeit einer kieferorthopädischen Schließung der (kleinen)
Zahnlücken. Versicherungstechnisch gelten auch noch künstliche Kronen als
Zahnersatz, obwohl sie eigentlich keinen Zahn, sondern nur dessen Krone, ganz o.
z.T. ersetzen.
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