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Wirtschaftlichkeitsgebot
Begriff aus dem Sozialgesetzbuch und Richtlinie für die Behandlung einer gesetzlich
versicherten Person. Danach hat eine Behandlung ausreichend,
notwendig,
wirtschaftlich und zweckmäßig unter Berücksichtigung der
zahnmedizinischen Regeln zu erfolgen. Dieses sozialrechtliche Gebot bedeutet
nicht, dass darüber hinausgehende Maßnahmen überflüssig seien. Vielmehr besteht
bei der "schwammigen Definition" oft eine Diskrepanz zwischen sozialer
und medizinischer Notwendigkeit.
Daraus ergibt sich juristisch folgende Problematik:
Jeder Gesetzlich
Versicherte hat stets Anspruch auf eine angemessene Behandlung, die Honorare der Ärzte sind aber begrenzt
(
Budget). Weiter muss das W.
beachtet werden. Haftungsrechtlich
besteht aber nur dann eine Sicherheit, wenn stets das Optimale angeboten und
eingegliedert wird.
Zur Überprüfung des Wirtschaftlichkeitsgebots, der sog.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
existiert ein bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen angesiedelter
Prüfungsausschuss
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