Info
Vertragszahnarzt
Vertragszahnärztin,
früher: Kassenzahnarzt; Bezeichnung
für einen Zahnarzt(in), der (überwiegend) in der Versorgung gesetzlich
versicherter Patienten tätig ist und dafür eine
Zulassung erhalten hat.
Nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzes (§ 95b Abs. 3 SGB V) haben gesetzlich
Versicherte grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen von zugelassenen
Vertrags-(Zahn-)Ärzten.
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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