Info
Tätigkeitsschwerpunkt
Qualifikationsbezeichnung; die Kriterien für das Führen eines
T. werden von den
Zahnärztekammern der jeweiligen
Bundesländer vergeben. Maximal dürfen drei Tätigkeitsschwerpunkte aus der Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde geführt werden.
Die Teilnahme an
strukturierten Fortbildungsmaßnahmen ist Voraussetzung für das Führen eines
T.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
© + Impressum + rechtliche Hinweise:
ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
![]()