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Sozialgesetzbuch

Synonym: Sozialrecht, Sozialgesetzgebung · Englisch: social security code, social code of law

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Sozialgesetzbuch (SGB) ist ein seit 1989 neu geschaffenes Regelwerk als Grundlage des Sozialrechts. Es soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen, die Sozialleistungen gestalten und u.a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Vorläufer des SGB war das auf Bismarck zurückgehende, 1911 staatlich verankerte Sozialversicherungsgesetz mit der sogenannten Reichsversicherungsordnung (RVO). Von den bisher erschienenen 14 Gesetzbüchern ist für den medizinischen Bereich das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) von zentraler Bedeutung. § 1 lautet: “Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.” Seit dem 1. Januar 2004 müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden. Grundlage dafür ist der mit dem GMG geänderte Paragraf 295 Absatz 2 SGB V, demzufolge die bisherige anonymisierte fallbezogene Abrechnung in eine versichertenbezogene geändert wurde – Krankenkassen können nun bei ihren Versicherten die entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen.