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Richtlinie
durch Rechtsnormen (von einer rechtlich legitimierten Institution) erlassene Anweisungen des Handelns oder Unterlassens, welche abgestimmt, schriftlich fixiert und veröffentlicht werden. Sie sind für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich; eine Nichtbeachtung zieht vorher definierte Sanktionen nach sich.

Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de

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