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Recall
Erinnerung, Recall-System; in Zahnarztpraxen eingesetztes
Erinnerungssystem, besonders bei der
implantologischen,
parodontologischen,
kieferorthopädischen und
prothetischen Betreuung sowie zur
Vorsorge von Zahnerkrankungen (
Compliance).
Ein R. nur bei den eigenen Patienten durchgeführt werden und dies auch
nur dann, wenn die Patienten nach entsprechender Unterrichtung zu dieser
Maßnahme ihre (jederzeit widerrufbare) Zustimmung gegeben haben.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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