Info
Praxislabor
Eigenlabor, Zahnarztlabor; eine einer Zahnarztpraxis angegliederte Einrichtung zur
Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz
oder kieferorthopädischen
Behandlungsgeräten. Das P. unterliegt nicht der Handwerksordnung, sondern
ist Teil einer Zahnarztpraxis ("Hilfsbetrieb") unter zahnärztlicher Leitung und
darf auch nur für diese tätig sein. Ein räumlicher Bezug zur Praxis selbst muss
nicht unbedingt gegeben sein, solange nur für die eigenen Patienten gearbeitet
wird.
Das P. kennt - solange es für die eigene Praxis arbeitet - keine
Gewerbesteuer und
Buchführungspflicht (2004)
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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