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Narkose
Vollnarkose, Allgemeinanästhesie, Intubationsnarkose,
ITN; gilt in der
zahnärztlichen Praxis als die "große Ausnahme" bei nur wenigen ambulanten
Eingriffen. Besonders bei behandlungsunwilligen Kindern, unter starken
Angstzuständen leidenden Patienten und geistig Behinderten sollte generell
sorgfältig abgewogen werden, ob u.a. wegen des Narkoserisikos nicht eine Behandlung
unter Prämedikation von sedierenden Medikamenten in Kombination
mit einer Lokalanästhesie erfolgen kann. Anschließend müssen aber unbedingt
andere Therapiemaßnahmen ergriffen werden, da zahnärztliche Behandlungen nicht zeitlebens in
Allgemeinanästhesie erfolgen können.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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