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Medizinprodukte
Medizinalprodukte, Medizinproduktegesetz, MPG; basierend auf der EG-Richtlinie
93/42 vom 13. Juni 1993 wurde diese in Deutschland am 1.1.1995 in Form des
MPG umgesetzt. Das
MPG hat zum Ziel, eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten. Danach
müssen medizinische Erzeugnisse fest vorgeschriebene Anforderungen in den
Punkten Sicherheit (Minimierung der Nebenwirkungen, Gewährleistung elektrischer
u. mechanischer Sicherheit), Leistung u. Nutzen (Sicherstellung des
therapeutischen Nutzens, klinische Bewertung des Produktes) und Überwachung
(Herstellers, Produktlebenszyklus) erfüllen, bevor sie in den Verkehr gebracht
werden.
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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