Info
Körperschaft
des Öffentlichen Rechts (KdÖR); rechtsfähiger, mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteter Verband zur
Erfüllung staatlicher Aufgaben. Diese gesetzlich übertragenen
Aufgaben werden in eigener
Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durchgeführt (keine Fachaufsicht,
sondern eine Rechtsaufsicht).
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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