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Honorar
Bezeichnung für die Vergütung der Leistungen in
Freien Berufen. Danach ist der Behandler verpflichtet, seine Leistungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege
artis") zu erbringen; eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Im Gegenzug ist
der Patient verpflichtet, ein entsprechendes H. zu zahlen.
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