Info
Freie Heilfürsorge
Bezeichnung für die vollständige
Fürsorgepflicht des (staatlichen) Dienstherrn für:
Soldaten
Polizeibeamte
Berufsfeuerwehrbeamte
Bundesgrenzschutzbeamte.
Die Absicherung entspricht in etwa
der von Gesetzlich
Versicherten; nach dem Subsidiaritätsprinzip hat der Anspruch auf freie
Heilfürsorge Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen. Ehegatten und Kinder dieser
Personen haben Anspruch auf Beihilfe.
Die restliche Absicherung muss für diesen Personenkreis privat erfolgen (sog.
Beihilfetarife der privaten
Krankenversicherung).
Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf F. H.
- der Anspruch auf Beihilfe bleibt i.d.R. bestehen.
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