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Gesamtvergütung
Begriff aus der
Gesetzlichen Krankenversicherung
und im Sozialgesetzbuch V
geregelt: Gesamtheit aller finanziellen Zahlungen der Gesetzlichen Krankenkassen
an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ihrer Mitglieder mit
"befreiender Wirkung". Sie ist das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu
vergütenden vertragsärztlichen Leistungen; sie kann als Festbetrag oder auf der Grundlage des
Bewertungsmaßstabes (BEMA) nach Einzelleistungen, nach einer Kopfpauschale, nach
einer Fallpauschale oder nach einem System berechnet werden, das sich aus der
Verbindung dieser oder weiterer Berechnungsarten ergibt.
Eine Veränderung der Höhe der G. richtet sich nach der Grundlohnsumme,
den Grundkosten einer ärztlichen (zahnärztlichen) Praxis sowie nach Art und
Umfang der ärztlichen Leistungen, soweit sie auf einer gesetzlichen oder
satzungsmäßigen Leistungsausweitung beruhen.
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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