Info
GOZ
auch: GOZ (88) oder GOZ '88, da diese 1988 in Kraft trat, Grundlage für private Behandlungsvereinbarungen ("Privatpatient"); seither von der
Leistungsbeschreibung, wie auch der Gebührenhöhe unverändert ist . Gebührenordnung für Zahnärzte.
Etwa 10 Prozent der Patienten sind privat versichert oder im Falle eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über die jeweilige
Berufsgenossenschaft versichert. Für diesen Patientenkreis gilt die amtliche
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese ist gesetzlich festgelegt. Jede der
zahnärztlichen Leistungen (auf dem Stand von 1988) ist einzeln beschrieben und
mit einer eindeutig festgelegten Anzahl von Leistungspunkten verbunden. Die
Punkte ändern sich nicht und sind ihrerseits mit einem festen Wechselkurs
versehen, der dann einen endgültigen Eurobetrag ergibt. Bei Leistungen
unterschiedlicher Schwierigkeit kann ein so genannter Steigerungsfaktor bzw.
Steigerungssatz angesetzt werden.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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