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Bundesmantelvertrag Zahnärzte
BMV-Z;
erstmals 1962 zwischen der KZBV und den
Bundesverbänden der Primärkassen abgeschlossener Vertrag. Dieser enthält
ausführliche Vorschriften über Umfang, Art und Durchführung der
kassenzahnärztlichen Behandlung, sowie Vorgaben für die zu verwendenden
Formulare. Teil davon ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA-Z).
Er ist das Leistungsverzeichnis, nach dem die Leistungen für Versicherte der
Primärkassen vergütet werden.
Die Ersatzkassenverbände (VdAK
= Verband der Angestellten Krankenkassen und AEV = Arbeiter-Ersatzkassenverband)
haben einen eigenen Vertrag mit der KZBV
geschlossen: Den Ersatzkassenvertrag (EKV-Z). Er ähnelt in Art und Umfang dem
B. .
© + Impressum + rechtliche Hinweise:
ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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