Info
Degression
stufenweise Abnahme, Verminderung; Begriff aus der
Gesetzlichen Krankenversicherung: Die nach dem
Bewertungsmaßstab (BEMA) erwirtschafteten
Leistungen werden einer Jahreshöchstgrenze unterworfen. Bei Überschreitung der
z.Zt. (2007) gültigen Punktwertzahl von 350.000/Jahr erfolgt auf den Überhang
ein Abzug von 20%; bei über 450.000/Jahr beträgt der Abzug 30% und bei über
550.000 Punkten 40%.
Die Zahlen sind willkürlich festgelegt worden und beruhen auf der Annahme/Unterstellung, dass
bei über 350.000 Punkten pro Jahr und pro Zahnarzt keine sorgfältige Behandlung
möglich sei.
Vergütungen für Zahnersatz nach der
Regelversorgung
unterliegen ab 2005 nicht mehr der
Budgetierung/Degression
© + Impressum + rechtliche Hinweise:
ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
![]()