Info
Chip-Karte
Krankenversichertenkarte, KVK; als
Versichertennachweis bei der Zugehörigkeit zu einer (meist) Gesetzlichen
Krankenkasse mit den Daten: Ausstellende Krankenkasse, Wohnsitz-KV (KZV),
Vor- und Familienname des Versicherten, Geburtsdatum, Anschrift,
Krankenversicherten-Nummer, Versichertenstatus, Tag des Beginns des
Versicherungsschutzes etc. . Wer beim (Zahn-)Arztbesuch seine
Krankenversichertenkarte nicht vorlegen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf
eine Behandlung - Notfälle ausgenommen.
Gesetzlich veranlasst in der "Gesundheitsreform 1993" (sog.
"Seehofer-Reform") wurde die C.-K. 1995 verbindlich für den bis dahin gültigen
Krankenschein eingeführt. Obwohl nicht zutreffend: Die Versichertenkarte hat
für Patienten den Charakter einer EC-Karte. Sie können Leistungen abbuchen
lassen, eingezahlt haben sie zuvor bei ihrer Krankenkasse.
Die ursprünglich für 2002 geplante Einführung eines elektronischen
Gesundheitspasses ("elektronische Gesundheitskarte") mit Patientendaten
wird frühestens 2009 eingeführt. Neben Angaben zu Arzneimitteln, Notfall- und
Gesundheitsinformationen sollen hierin auch "eRezept", "eArztbrief"
sowie Patienten- und Versicherungsangaben gespeichert werden.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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