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Budget
Budgetierung, "Deckelung", Festbetrag, Plafond; Begriff aus der
Gesetzlichen
Krankenversicherung: Für die Vergütung ärztlicher/zahnärztlicher Leistung
wird von Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen ein fester Jahresbetrag (=
Budget) in Raten als Gesamtvergütung an die
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
überwiesen, welche dieses Geld nach den Kriterien eines
Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) an die Ärzte/Zahnärzte ausbezahlen. Die
Höhe des B. resultiert meist aus den Durchschnittswerten vergangener
Jahre und kann mit (sozial-politischen) Ab- oder Zulschlägen versehen werden.
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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