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Berufsordnung
vorgeschriebene
satzungsrechtliche Regelung, besonders der Berufspflichten, auf der Grundlage des
Heilberufsgesetzes; für die
Mitglieder einer Zahnärztekammer verbindlich und bei Zuwiderhandlungen von
kammereigenen Gremienentsprechend bestraft.
In Deutschland existieren auf Länderebene unterschiedliche B., welches sich zwar an die
Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer anlehnen, aber u.U.
andere Interpretationen, z.B. des Zahnheilkundegesetzes, beinhalten.
In vielen Bundesländern wurden auf Grund der
Musterberufsordnung der
Bundeszahnärztekammer in 2005 neue B. erlassen, die von sehr viel
mehr Liberalität als bisher geprägt sind.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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