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Behandlung
ärztliche Heilbehandlung, Therapie; Eingriffe und Therapiemaßnahmen nach den Regeln der
ärztlichen Kunst ("lege artis"), die am menschlichen Körper vorgenommen werden,
um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Die Zustimmung zu
einer B. seitens des Patienten bedarf einer ausführlichen Aufklärung um
nicht der Gefahr einer Körperverletzung zu unterliegen.
Bei jeder ärztlichen B. besteht eine Mitwirkungspflicht (cooperation
obligation) seitens des Patienten. So obliegt ihm die konsequente Umsetzung
der ärztlichen An- und Verordnungen, will er bei Nichteinhaltung den dadurch
entstandenen Schaden nicht selbst tragen.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
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ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
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