Info
Begutachtung / Gutachten
Tätigkeiten durch "sachkundige Personen" bei Gerichts- und sonstigen Auseinandersetzungen/Überprüfungen. Im privatzahnärztlichen Bereich
werden diese Gutachter von der
Zahnärztekammer benannt. Nur diese Personen dürfen relevante kritische Aussagen
zu einer zahnärztlichen Arbeit tätigen.
Für gesetzliche
Krankenversicherte besteht auf Grund von Regelungen im Sozialgesetzbuch V ein
vorgerichtliches Gutachterverfahren, bei welchem die Gutachter
einvernehmlich (mit Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der
Gesetzlichen Krankenkassen) bestellt werden. Wichtig für Patienten gesetzlicher Kassen: Die Krankenkasse bezahlt nur
solche Gutachten, die von ihr selbst in Auftrag gegeben wurden. Patienten
sollten sich deshalb immer zunächst an ihre Krankenkasse wenden.
Achtung: Kurzinfo ohne Links oder Querverweise zu anderen Stichworten. Ausführlich und aktuell im Zahnwissen-Lexikon unter dem gleichen Stichwort: http://www.zahnlexikon-online.de
© + Impressum + rechtliche Hinweise:
ZiiS-GmbH; Autor: Dr. Klaus de Cassan
![]()