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Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Höchstpreise

Synonym: BEL, BEL II · Englisch: Federal Uniform List of Maximum Prices for Dental Services

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der Höchstpreise (BEL II) legt verbindlich fest, welche Höchstpreise für zahntechnische Leistungen in Deutschland von den Krankenkassen übernommen werden. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 enthält das BEL II über 160 verschiedene zahntechnische Positionen, die spezifische Höchstpreise haben. Beispielsweise beträgt der Höchstpreis für eine einfache Modellgussprothese etwa 210 Euro, während eine Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich bis zu 300 Euro kosten darf. Diese Höchstpreise sollen verhindern, dass Kosten für zahntechnische Arbeiten unkontrolliert steigen und sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte bundesweit vergleichbare und faire Preise für Zahnersatz zahlen.

Die im BEL festgelegten Preise werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um den sich ändernden Kostenstrukturen in der Zahntechnik gerecht zu werden. Der Gesetzgeber sorgt damit für Transparenz und Vergleichbarkeit und stellt sicher, dass die Abrechnung in allen Bundesländern einheitlich erfolgt. Durch diese Regulierung wird vermieden, dass Zahntechniker überhöhte Preise verlangen können, was die finanzielle Belastung für gesetzlich Versicherte niedrig hält.